Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1778 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Axel Miesner, Annette Schwarz und Astrid Vockert (CDU), eingegangen am 30.05.2014 Welche Auswirkungen hat der Deichbau in Bremen auf das niedersächsische Umland? Im Weser-Kurier vom 21.12.2013 wird über den geplanten Deichbau im Bundesland Bremen berichtet . Unter der Überschrift „Einen Meter mehr für Bremens Deiche“ ist zu lesen, dass „bis zum Jahr 2025 (…) 240 Millionen Euro in die Verbesserung des Hochwasserschutzes“ fließen. Im Bericht ist weiter zu lesen: „Zusammengefasst wurde all dies 2007 im Generalplan Küstenschutz , in dem Bremen und Niedersachsen gemeinsam festlegten, was zu tun ist. Vereinfacht ausgedrückt : Alle Deiche, die ab dem Weserstadion stromaufwärts liegen, sind hoch genug, alle stromabwärts und die in Bremerhaven müssen um etwa einen Meter erhöht werden.“ Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat die Erhöhung der Deiche auf das niedersächsische Umland? 2. Welche Maßnahmen beschreibt der Generalplan Küstenschutz für das niedersächsische Umland , und wann werden diese mit welchem Mitteleinsatz umgesetzt? 3. Wann erfolgt eine Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz aus dem Jahre 2007, und wer wird daran beteiligt? 4. Welche Deichsicherungsmaßnahmen, die in der Verantwortung des Landes Bremen liegen, sind auch für das niedersächsische Umland von Bedeutung? 5. Wurden diese Projekte bereits durchgeführt? 6. Was wird die Landesregierung unternehmen, um die Realisierung von ausstehenden Maßnahmen zur Deichsicherung auf bremischem Gebiet zu befördern? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.06.2014 - II/725 - 774) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 09.07.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/02-0054 - Der Schutz unserer Küstenregion vor Überflutungen und Landverlusten ist eine Aufgabe, der sich die Landesregierung in besonderem Maße verpflichtet fühlt. In den vergangenen Jahrzehnten ist viel für den Küstenschutz erreicht worden. Dies zeigt sich anschaulich darin, dass es seit Langem zu keinen nennenswerten Schäden an den Deichen oder gar zu größeren Überflutungen der Küstenregion gekommen ist. Die Bevölkerung hinter den Deichen ist heute wirksam geschützt, wobei es eine absolute Sicherheit nicht geben kann. Der im Jahr 2007 veröffentlichte gemeinsame Generalplan Küstenschutz der Länder Niedersachsen und Bremen für das Festland enthält eine umfangreiche Bestandsaufnahme und zeigt den Handlungsbedarf im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleichs entlang der niedersächsischen und bremischen Festlandsküste auf. Er bildet damit die fachliche Grundlage für die Arbeit der Küstenschützer 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1778 und die sukzessive Behebung noch bestehender Defizite in der Deichlinie. Die Finanzierungsverantwortung für die Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen obliegt den jeweiligen Ländern. Während der Generalplan für die Berechnung der Deichsollhöhen noch von einer Sicherheitsreserve von 25 cm für den langfristig zu erwartenden Meeresanstieg ausging, wird seit dem Jahr 2007 bei laufenden Deichverstärkungen ein Zuschlag von 50 cm berücksichtigt. In der Folge sind die im Generalplan für das Festland ausgewiesenen Kostenschätzungen überholt. Als niedersächsisches Umland im Sinne der Fragestellung wird im Folgenden der tidebeeinflusste Bereich der Weser zwischen Bremerhaven und Bremen verstanden. Oberstrom Bremens bildet das Wehr Hemelingen die Grenze des vor Sturmfluten zu schützenden Gebietes und unterhalb von Bremerhaven beginnt mit der Wesermündung die offene See. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Erhöhung bzw. Verstärkung von Deichen im Land Bremen schützt naturgemäß auch das angrenzende und flach liegende niedersächsische Umland. Entsprechendes gilt für die niedersächsischen Deiche in Bezug auf das Land Bremen. Zu 2: Rechts der Weser zwischen der Landesgrenze nordwestlich von Bremen bis zur Landesgrenze südlich von Bremerhaven obliegt die Verantwortung für die Deichsicherheit auf rund 30 km Länge dem Deichverband Osterstader Marsch. Gemäß dem Generalplan muss der Deich nördlich von Dedesdorf bis zur Grenze zu Bremen auf etwa 24 km Länge um bis zu 1,5 m erhöht werden. Treibselabfuhrwege müssen geschaffen und drei Deichsiele erneuert werden. Folgende Maßnahmen sind bereits mit einem Aufwand von rund 36,5 Mio. Euro umgesetzt worden oder werden im laufenden Jahr fertig gestellt: – Verlängerung des Aschwarder Siels, – Herstellung einer Baustraße auf ca. 8 km Länge für Kleitransporte aus der Kompensationsmaß- nahme der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes „Liener Kuhsand“, – Erhöhung und Verstärkung des Weserdeiches von Wurthfleth bis Aschwarden auf 2 km Länge, – Bau des Deichverteidigungsweges von Wurtfleth bis Aschwarden, – Erhöhung und Verstärkung des Weserdeichs von Aschwarden bis Rade mit Inselzufahrt zur In- sel Harriersand auf 2 km Länge, – Deichnacherhöhung Rechtebe–Offenwarden auf 2,66 km Länge, – Deichnacherhöhung Lunesiel–Dedesdorf auf 2,67 km Länge, – Verlängerung des Siels Sandstedt, – Deichnacherhöhung Lunesiel–Rechtenfleth auf 3,68 km Länge, – Deichnacherhöhung Sandstedt–Offenwarden auf 3,1 km Länge, – Deichnacherhöhung im Bereich des Hafens Rechtenfleth einschließlich des Siels auf 0,50 km Länge, – Deichnacherhöhung Rechtebe–Wurthfleth auf 1,8 km Länge. Auf der linken Weserseite sind der I. bzw. der II. Oldenburgische Deichband Träger der Deicherhaltung . Das Verbandsgebiet des I. Oldenburgischen Deichbandes erstreckt sich auf 21,4 km Länge zwischen dem Hunte- und dem Ochtumsperrwerk. Auf größeren Teilabschnitten weisen die Deiche gemäß dem Generalplan Fehlhöhen von bis zu 70 cm auf. Ferner ist die Kleiabdeckung der Deiche in Teilbereichen unzureichend und einzelne Kreuzungsbauwerke in der Deichlinie müssen von Grunde auf instand gesetzt werden. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1778 Folgende Maßnahmen sind mit einem Aufwand von rund 15 Mio. Euro bereits umgesetzt worden oder werden im laufenden Jahr fertig gestellt: – Erhöhung und Verstärkung des Weserdeiches von Berne-Ranzenbüttel bis Motzen auf 4,40 km Länge, – Erhöhung und Verstärkung des Weserdeiches in der Ortslage Lemwerder au 1,125 km Länge, – Erhöhung und Verstärkung des Weserdeiches von Lemwerder (ASL) bis zum Ochtumhafen auf 4,45 km Länge. Dem II. Oldenburgischen Deichband obliegt die Erhaltung der Weserdeiche zwischen Blexen und dem Huntesperrwerk auf 38 km Länge. Auf einzelnen Teilabschnitten weisen die Weserdeiche gemäß dem Generalplan meist mäßige Fehlhöhen auf und es fehlen vielfach die Treibselabfuhrwege. Im Bereich Nordenham-Einswarden muss die Standsicherheit des Deckwerks verbessert werden. Verschiedene Siele auf der gesamten Deichstrecke sind abgängig oder haben Unterbestick. Folgende Maßnahmen sind mit einem Aufwand von rund 17,9 Mio. Euro bereits umgesetzt worden oder werden im laufenden Jahr fertig gestellt: – Erhöhung und Verstärkung des Blexer Flughafendeiches auf 3,20 km Länge, – Herstellung der Deichsicherheit im Bereich des Flagbalger Siels, – Herstellung der Deichsicherheit im Bereich des Strohauser Siels, – Erhöhung und Verstärkung des Weserdeiches zwischen der Fettraffinerie und Golzwarden/ Raiffeisenstraße, – Erhöhung und Verstärkung des Weserdeiches im Stadtgebiet Brake, – Erhöhung und Verstärkung des Huntesperrwerksanschlussdeiches auf 0,15 km Länge Die noch ausstehenden Maßnahmen werden sukzessive im Rahmen der vom Land und dem Bund für den Küstenschutz bereit gestellten Haushaltsmittel abgearbeitet. Zu 3: Eine Fortschreibung des gemeinsamen Generalplans Küstenschutz ist seitens der Länder Niedersachsen und Bremen aktuell nicht geplant. Sie wird erst dann durch die Landesverwaltungen unter Beteiligung der Vorhabenträger erfolgen, wenn eine Fortschreibung wesentliche, neue Erkenntnisse hinsichtlich des Handlungsbedarfs erwarten lässt. Gegenwärtig ist dieser Zeitpunkt noch nicht absehbar. Zunächst sind die bereits heute bekannten Defizite abzubauen. Ergänzend ist auszuführen, dass in Niedersachsen aktuell eine erneute Überprüfung der erforderlichen Bestickhöhen der Deiche erfolgt, da zwischenzeitlich das bei der Deichbemessung zu berücksichtigende Vorsorgemaß für den zukünftigen Meeresspiegelanstieg von 25 auf 50 cm erhöht wurde . Die Landesregierung wird zu gegebener Zeit entscheiden, wie die Ergebnisse der Überprüfung gegenüber der Öffentlichkeit zu kommunizieren sind. Das erhöhte Vorsorgemaß und die Erkenntnisse der Besticküberprüfung werden bei der Umsetzung des im Generalplan aufgezeigten Handlungsbedarfs selbstverständlich berücksichtigt. Zu 4: Im Land Bremen obliegt die Erhaltung der Weserdeiche gemäß Generalplan auf insgesamt 80 km Länge zwei Deichverbänden, den Städten Bremen und Bremerhaven sowie in Teilbereichen dem Land selbst. Der Generalplan weist für 65 % der vorhandenen bremischen Deichstrecke Handlungsbedarf auf. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 5: Im Land Bremen wurden in den vergangenen Jahren rund 15 km Weserdeiche ausgebaut. Die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen wird - wie auch die Umsetzung aller niedersächsischen Maßnahmen - längere Zeit in Anspruch nehmen. 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1778 Zu 6: Die Landesregierung geht davon aus, dass das Land Bremen ebenso wie das Land Niedersachsen seinen Verpflichtungen im Rahmen der vom Gesetzgeber bereitgestellten Haushaltsmittel nachkommt . Stefan Wenzel 4 (Ausgegeben am 23.07.2014) Drucksache 17/1778 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Axel Miesner, Annette Schwarz und Astrid Vockert (CDU), eingegangen am 30.05.2014 Welche Auswirkungen hat der Deichbau in Bremen auf das niedersächsische Umland? Antwort der Landesregierung