Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1779 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 28.05.2014 Wie kann eine Lösung für die Sanierung der Großen Brake gefunden werden? Die Große Brake ist ein Altarm der Weser bei Achim. Durch starke Verschlammung des Gewässers ist dieser Altarm sehr sauerstoffarm, besonders bei höheren Temperaturen und Dunkelheit. Dieser Zustand hat in den vergangenen Jahren mehrfach zu massivem Fischsterben geführt. Im Jahr 2012 hat das Umweltministerium die Sanierung der Großen Brake unter der Voraussetzung genehmigt, dass sämtliche Maßnahmen bis Ende 2014 durchgeführt und die Förderung in Höhe von 261 000 Euro bis zum 31.12.2014 abgerechnet ist. Der Anglerverein Achim ist an diesen Maßnahmen mit einem Eigenanteil von 30 000 Euro beteiligt. Ursprünglich hatte der Landkreis Verden eine Genehmigung für die Verbringung des ausgebaggerten Sediments auf die Felder innerhalb des Überschwemmungsgebiets der Weser in Aussicht gestellt . Der Anglerverein hat daraufhin ein hierfür erforderliches Gutachten in Auftrag gegeben und erhalten. Mit den anliegenden Landwirten wurde eine Verbringung des Sediments auf die angrenzenden Felder vereinbart. Nach neuerlicher Prüfung hat der Landkreis von dieser Position jedoch Abstand genommen. Zum einen zerstöre nach Auffassung des Landkreises die Lagerung des Schlamms auf Wiesen und Weiden den ursprünglichen Charakter der Landschaft, zum anderen sei dies im Überschwemmungsgebiet wieder schnell weggespült und deshalb nicht ratsam. Da der Landkreis zudem Altlasten vermutet, wurde dem Anglerverein trotz des bereits bestehenden Gutachtens die Auflage erteilt, nach dem Ausbaggern von jeweils 500 m3 Schlamm jeweils ein weiteres Gutachten erstellen zu lassen, was eine zeitliche und finanzielle Belastung für den Verein darstellt . Die Abrechnung der Maßnahme bis zum 31.12.2014 ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Inwieweit ist nach Auffassung der Landesregierung eine Sanierung der Großen Brake notwendig ? 2. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen und die Entscheidung des Landkreises Verden ? 3. Wie bewertet die Landesregierung insbesondere die Entscheidung, das Gutachten des Anglervereins nicht zu akzeptieren? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Verschlammung kostengünstig zu beseitigen , um das Gewässer wieder zu sanieren? 5. Inwieweit ist eine Verlängerung der bis Ende 2014 festgesetzten Frist für die Durchführung der Maßnahme möglich? (An die Staatskanzlei übersandt am 05.06.2014 - II/725 - 767) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1779 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 09.07.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/02-0052 - Flussauen sind komplexe und von Natur aus sehr dynamische Landschaften, in denen Hochwässer einen prägenden Einfluss auf das Entstehen, Freispülen und Verlanden von Auengewässern haben . Unter anderem aus Gründen des Hochwasserschutzes und der Binnenschifffahrt wirken in unserer Kulturlandschaft diese Kräfte nicht mehr im gleichen Maße wie in natürlichen Auenlandschaften . In vielen Fällen zeigen die vorhandenen Altgewässer in den großen Auensystemen Niedersachsens daher deutliche bis starke Verlandungstendenzen. Sie entwickeln sich letztlich über mehrere Sukzessionsstadien (Schwimmblattvegetation, Röhricht etc.) zu Bruch- oder Auwäldern. Diese Stadien stellen ebenso wie naturnahe Gewässer in der Regel wertvolle Biotope dar, die einen gesetzlichen Schutz nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz genießen. Da größere Auengewässer in Niedersachsen nur noch äußerst selten von Natur aus neu entstehen, ist der Erhaltung der bestehenden Altgewässer besonderes Augenmerk zu schenken. Inwieweit der natürliche Verlandungsprozess in Altgewässern unterbrochen werden sollte (z. B. durch Entnahme von Sedimenten), bedarf dennoch einer sorgfältigen Analyse des Einzelfalls. Hierbei sind fachliche, rechtliche und finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Vor dem Hintergrund, dass die Verlandung der Großen Braake letztlich ein natürlicher - wenn auch anthropogen beschleunigter - Prozess ist, ist eine zwingende, rechtlich begründete Notwendigkeit für die Sanierung der Großen Braake nicht erkennbar. Eine Entschlammung dieses Gewässers erscheint insbesondere aus Gründen des Fischartenschutzes und zum Schutz anderer gewässerbezogener Tier- und Pflanzenarten dennoch wünschenswert und sinnvoll. Zu diesem Zweck wurde dem Angler-Verein Achim e. V. vom Land Niedersachsen im Jahr 2012 eine finanzielle Unterstützung als Zuwendung gewährt. Zu 2: Bei der Entschlammung von Auengewässern und der Verwertung/Verbringung des entnommenen Schlamms sind diverse rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, u. a. des Wasserrechts, des Naturschutzrechts , des Bodenrechts und gegebenenfalls des Abfallrechts. Im vorliegenden Fall der Großen Braake liegt ein großer Anteil der Flächen, auf denen gemäß Antrag der entnommene Schlamm ausgebracht werden soll, in einem Überschwemmungsgebiet und einem Landschaftsschutzgebiet . Die Aspekte des Hochwasserschutzes und des Landschaftsschutzes sind vom Landkreis Verden als zuständiger Genehmigungsbehörde daher in besonderem Maße bei der Prüfung zu würdigen. Der Landkreis Verden prüft das Vorhaben auf der Basis des geltenden Rechts und seiner guten Kenntnisse der Situation vor Ort unter Beteiligung anderer Fachbehörden wie z. B. der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in eigener Zuständigkeit. Er trifft im Rahmen seines Ermessens die notwendigen Vorkehrungen, um Beeinträchtigungen von Mensch, Natur und Landschaft durch die Entnahme und Verbringung des Schlamms zu vermeiden bzw. zu minimieren. Die Abstimmungen zwischen Projektträger und Landkreis Verden haben letztlich die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens hergestellt. Die Plangenehmigung wurde am 04.04.2014 unter Auflagen erteilt. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1779 Zu 3: Die mit dem Antrag des Angler-Vereins Achim e. V. vorgelegten Unterlagen einschließlich der bisher durchgeführten Bodenanalysen waren eine ausreichende Grundlage für eine positive Entscheidung des Landkreises Verden. Bei der Entnahme von Boden in Auen ist es ein übliches Verfahren, eine mögliche Belastung oder Verunreinigung in einem zweistufigen Verfahren zu untersuchen. Ein etwas gröberes Raster ermöglicht zunächst eine grundsätzliche Risikobewertung bei reduziertem Kostenaufwand; ein auf dieser Basis angepasstes, feineres Analyseprogramm liefert hingegen die Grundlage für eine differenzierte Bewertung der konkreten Verwertbarkeit des Bodens/Schlamms. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Belastung von Böden in Auen zum Teil kleinräumlich deutlich variieren kann. Die Verwendung nicht oder nur sehr wenig belasteter Böden/Schlämme auf Ackerflächen ist zur Vermeidung von Abfällen grundsätzlich zu befürworten. Da auf Ackerflächen u. a. Nahrungsmittel für den Menschen produziert werden, ist hier besondere Sorgfalt - auch im Interesse der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der Flächen - geboten. Abhängig von Art und Umfang einer möglichen Bodenaufbringung sind die Belange der Wasserwirtschaft, des Hochwasser- und des Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Zu 4: Die Entschlammung der Großen Braake ist vorrangig im Rahmen der vorliegenden Plangenehmigung umzusetzen. In einem Beratungsgespräch mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz als Bewilligungsbehörde der Zuwendung hat der Projektträger mitgeteilt, dass sich ihm mehrere offene Fragen stellen, u. a. zum noch erforderlichen weiteren Untersuchungsumfang, zur Verwertbarkeit des Schlamms zum Aufbringen auf Äcker sowie zum zeitlichen Ablauf der Entnahme und Verbringung des Schlamms. Dem Angler-Verein Achim e. V. wurde empfohlen, diese offenen Fragen kurzfristig in einem Gespräch zwischen Projektträger, Landkreis Verden und Landwirtschaftskammer zu klären und gemeinsam konstruktiv Lösungen für die Entschlammung der Großen Braake zu erörtern. Alle Beteiligten haben hierzu ihre Bereitschaft signalisiert. Das Ergebnis dieses Gesprächs ist zunächst abzuwarten . Zu 5: Die für die Landeszuwendung bewilligten Restmittel können in diesem Fall auch in das nächste Jahr übertragen werden und insofern bis spätestens 31.12.2015 durch den Projektträger abgerufen werden. Stefan Wenzel 3 (Ausgegeben am 23.07.2014) Drucksache 17/1779 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 28.05.2014 Wie kann eine Lösung für die Sanierung der Großen Brake gefunden werden? Antwort der Landesregierung