Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1782 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 26.05.2014 Wird die Energiewende durch Trägheit der Behörden und durch Softwareprobleme ausgebremst ? Die Energiewende und der damit verbundene weitere Ausbau alternativer Energieproduktion ist ein zentrales Thema niedersächsischer Politik. Gerade im ländlichen Raum wollen viele Menschen mithilfe von Solarmodulen, Biogasanlagen und Windkraftanlagen selbst Strom produzieren. Standorte für neue Windkraftanlagen finden sich aufgrund von Mindestabständen auf Ackerflächen in der Feldflur. In vielen Teilen Niedersachsens hat in den vergangenen Jahren eine Flurbereinigung stattgefunden, die zu einem Wechsel des Eigentums an konkreten Ackerflächen geführt hat. Aufgrund von Softwareproblemen bei den zuständigen Behörden soll es bislang bei vielen Grundstücksflächen noch nicht zu einer Grundbuchberichtigung zugunsten des neuen Eigentümers gekommen sein. In der Folge konnte auch das dazugehörige Grundbuch nicht geändert werden. Eine einwandfreie grundbuchliche Ausweisung des Eigentums ist jedoch die Voraussetzung für die Absicherung von Darlehen, die in der Regel für den Bau von Windkraftanlagen erforderlich sind. Vor diesem Hindergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung das beschriebene Problem bekannt? 2. Bis zu welchen Zeitpunkt rechnet die Landesregierung mit der Beseitigung des Problems? 3. Was kann die Landesregierung für die betroffenen Flächeneigentümer tun? (An die Staatskanzlei übersandt am 05.06.2014 - II/725 - 766) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.07.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 306-01425/1-80 - In Niedersachsen werden derzeit 287 Flurbereinigungsverfahren bearbeitet. Flurbereinigungsverfahren können der Beseitigung von Landnutzungskonflikten und der Zusammenlegung von Eigentum dienen. Vor der Flurbereinigung existierende Landnutzungskonflikte, aber auch stark zerstreuter Grundbesitz können die Realisierbarkeit von Maßnahmen im Zuge der Energiewende oder auch der gemeindlichen Entwicklung erheblich beeinträchtigen oder sogar gänzlich die Umsetzung von Maßnahmen verhindern. Darüber hinaus wurden in Flurbereinigungsverfahren Strukturen geschaffen, die eine nachhaltige und zukunftsorientierte Bewirtschaftung der Flächen ermöglichen. Die Bearbeitung der Grundstücksdaten erfolgt digital. Um eine zeitgemäße, moderne und normen- und standardgerechte Bearbeitung und Bereitstellung von Daten zu ermöglichen, sind wiederkehrend Aktualisierungen der verwendeten Softwarekomponenten aufseiten der Niedersächsischen Verwaltung für Landentwicklung (NVL), der Vermessungsund Katasterverwaltung (VKV) und der Grundbuchverwaltung erforderlich. Bei diesen Aktualisierungen handelt es sich um Updates und Patches bereits vorhandener genutzter Software, aber 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1782 auch um die Einführung neuer Softwarekomponenten, die eigens für diesen Bereich programmiert werden. Die NVL verwendet bei der Bearbeitung von Flurbereinigungsverfahren prozessbedingt andere Softwareprodukte als die VKV. Um einen Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden zu gewährleisten, sind hierbei besondere Lösungen zu entwickeln. Die VKV hat im Jahr 2011 das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) eingeführt . Die Einführung des ALKIS erforderte technische Weiterentwicklungen in der VKV und in der NVL, um die mit dem Abschluss von Flurbereinigungsverfahren verbundene Datenübermittlung zum Grundbuch herbeizuführen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Ja. Im Jahr 2012 sind keine Flurbereinigungsverfahren in das Liegenschaftskataster und damit auch nicht in das Grundbuch eingetragen worden. Zu 2: Seit August 2013 ist die technische Datenübermittlung von der NVL über die VKV zum Grundbuch grundsätzlich wieder möglich. Landesweit wurden bis zum heutigen Tage die Ergebnisse von 13 Flurbereinigungsverfahren in das Liegenschaftskataster eingetragen und somit die Berichtigung der öffentlichen Bücher erfolgreich durchgeführt. Zu 3: Die Landesregierung ist bemüht, entsprechende Ressourcen und Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, um landesweit die Berichtigung der öffentlichen Bücher zu unterstützen und Nachteile für die betroffenen Flächeneigentümer zu vermeiden. Die in der Anfrage formulierten Softwareprobleme sind soweit behoben, dass die Grundbuchberichtigung nach Rechtskraft der Ausführungsanordnung zum Flurbereinigungsplan wieder erfolgen kann. Während laufender Flurbereinigungsverfahren ist der Grundstücksverkehr darüber hinaus ungehindert möglich. Zudem sieht § 82 Flurbereinigungsgesetz eine Regelung vor, die es betroffenen Grundstückseigentümern unter Wahrung der Rechte der übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens ermöglicht, auch vor Rechtskraft der Ausführungsanordnung die Berichtigung des Grundbuches zu verlangen. Nach Eintritt des neuen Rechtszustands und dem Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde auf Berichtigung der öffentlichen Bücher liegt die Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke gemäß § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung wieder bei der VKV. Aufgrund der Aufbereitung der Flurbereinigungsdaten und der Eintragung in das Liegenschaftskataster werden wenige Tage benötigt, bis die neuen Flurstücksdaten an das Grundbuch zu dessen Berichtigung übermittelt werden können. Die Benachrichtigung an das Grundbuch über neue und veränderte Flurstücke erfolgt automatisiert im Anschluss an die erfolgreiche Eintragung des Flurbereinigungsverfahrens in das Liegenschaftskataster . Christian Meyer 2 (Ausgegeben am 23.07.2014) Drucksache 17/1782 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 26.05.2014 Wird die Energiewende durch Trägheit der Behörden und durch Softwareprobleme ausgebremst? Antwort der Landesregierung