Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1799 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU), eingegangen am 22.05.2014 Welche Nebenverdienste haben Richterinnen und Richter in Niedersachsen! Am 3. April 2014 berichtete die Wirtschaftswoche unter dem Titel „Die fragwürdigen Nebenverdienste der Richter“, dass 73 % der Richter am Bundesgerichtshof im Jahr 2012 ihr Gehalt mit lukrativen Nebentätigkeiten aufgebessert hätten. Am Bundesverwaltungsgericht seien es 85 %, am Bundesfinanzhof 97 % und am Bundesarbeitsgericht sowie am Bundessozialgericht jeweils 100 % gewesen. Nach Recherchen der Wirtschaftswoche sollen die Nebentätigkeiten bei Richterinnen und Richtern in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen sein. In Einzelfällen seien Zusatzeinnahmen von 28 200 Euro pro Jahr und mehr erzielt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Richterinnen und Richter in der niedersächsischen Justiz haben derzeit eine Genehmigung für eine Nebentätigkeit im Sinne von § 73 NBG und § 2 NRiG? 2. Wie viele Richterinnen und Richter in der niedersächsischen Justiz haben derzeit keine derartige Nebentätigkeitsgenehmigung? 3. Wie verteilen sich die erteilten Nebentätigkeitsgenehmigungen auf die einzelnen Gerichtszweige (bitte aufschlüsseln nach absoluten Zahlen und Prozenten)? 4. Wie hat sich die Anzahl der den niedersächsischen Richterinnen und Richtern erteilten Nebentätigkeitsgenehmigungen seit 1990 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Gerichtszweigen )? 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Höhe der durch die genehmigten Nebentätigkeiten erzielten Einnahmen? 6. Ist die Zahl der erteilten Nebentätigkeitsgenehmigungen ein Beleg dafür, dass die Bezüge der Richterinnen und Richter in Niedersachsen absolut und auch im Vergleich zu anderen Bundesländern zu niedrig sind? 7. Beabsichtigt die Landesregierung, bei der Erteilung von Nebentätigkeitsgenehmigungen an Richterinnen und Richter zukünftig restriktiver zu verfahren? Wenn ja, warum, und, wenn nein, warum nicht? 8. Haben seit 1990, prozentual gesehen, mehr Richterinnen und Richter Nebentätigkeitsgenehmigungen beantragt als Beamtinnen und Beamte in anderen Ressorts bzw. deren nachgeordneten Behörden im höheren Dienst (bitte Aufschlüsselung nach Ressorts, absoluten Zahlen und Prozentangaben)? (An die Staatskanzlei übersandt am 27.05.2014 - II/725 - 750) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 14.07.2014 - 2003 I -101. 55 - Nebentätigkeiten von Richterinnen und Richtern unterliegen nicht der Genehmigung des Dienstherrn . Richterinnen und Richter haben eine Nebentätigkeit nach § 2 Abs. 1 NRiG, § 40 BeamtStG lediglich anzuzeigen, es sei denn, es handelt sich um eine anzeigefreie Nebentätigkeit nach 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1799 § 72 NBG. Die Nebentätigkeit ist zu versagen, soweit sie geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen (§ 73 NBG). Nebentätigkeiten werden im Geschäftsbereich des Justizministeriums nicht zentral erfasst; die Anzeigen finden sich in den einzelnen Personalakten der Richterinnen und Richter. Aufgrund dieser bei den personalführenden Dienststellen im Geschäftsbereich des Justizministeriums vorhandenen Personalakten kann die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen einer Nebentätigkeitsausübung von Richterinnen und Richtern im Einzelfall zu jeder Zeit von der oder dem zuständigen Dienstvorgesetzten überprüft werden. Auf Ebene der personalführenden Dienststellen wird bislang ein Programm zur Erfassung von Personaldaten („Tristan“) eingesetzt, das auch eine Erfassung von Nebentätigkeiten ermöglicht. Diese Erfassung erfolgt auch aufgrund des nicht einheitlichen Stands des Programms bei den Dienststellen in unterschiedlicher Weise, wie die Abfrage im Geschäftsbereich des Justizministeriums in Bezug auf die Erfassung von Nebentätigkeiten gezeigt hat. Aktuell beginnt im Geschäftsbereich des Justizministeriums die Einführung des landeseinheitlichen Personalmanagementverfahrens (PMV), das eine gleichartige Erfassung von personalrelevanten Daten einschließlich der Nebentätigkeitsanzeigen für die Zukunft ermöglichen wird. Die seit Jahren bestehende uneinheitliche Personaldatenerfassung führt dazu, dass verlässliche Daten über die Nebentätigkeiten von Richterinnen und Richtern und die Höhe der daraus bezogenen Vergütungen nur durch Einzelauswertung der Personalakten erhoben werden können. Dies wäre mit einem im Hinblick auf die Beantwortung der Anfrage nicht vertretbaren Aufwand verbunden . Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6: Soweit überhaupt ersichtlich (siehe Vorbemerkung) gibt es keinen Zusammenhang zwischen einer Nebentätigkeit von Richterinnen und Richtern und der Besoldungshöhe. Die Landesregierung hat auch im Übrigen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bezüge von Richterinnen und Richtern in Niedersachsen absolut oder im Vergleich zu anderen Bundesländern zu niedrig sind. Zu 7: Nebentätigkeitsgenehmigungen sind, wie oben ausgeführt, gesetzlich für Richterinnen und Richter nicht vorgesehen. Richterinnen und Richter haben einen Anspruch auf Ausübung von Nebentätigkeiten , soweit sie durch die Nebentätigkeit nicht gegen Dienstpflichten verstoßen. Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen der Nebentätigkeitsausübung wird von den Dienstvorgesetzten anhand der Personalakten überprüft (siehe Vorbemerkung). 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1799 Zu 8: Ein Vergleich des Umfangs der Nebentätigkeiten von Richterinnen und Richtern mit Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen ist aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen nicht möglich . Antje Niewisch-Lennartz 3 (Ausgegeben am 23.07.2014) Drucksache 17/1799 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU), eingegangen am 22.05.2014 Welche Nebenverdienste haben Richterinnen und Richter in Niedersachsen! Antwort der Landesregierung