Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1819 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Bernd Lynack, Marco Brunotte, Uwe Schwarz, Dr. Thela Wernstedt, Immacolata Glosemeyer, Holger Ansmann, Dr. Christos Pantazis und Andrea Schröder-Ehlers (SPD) sowie Ottmar von Holtz, Thomas Schremmer, Filiz Polat und Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 15.05.2014 Öffentliche Vorwürfe gegen das AMEOS-Klinikum Hildesheim Über den NDR und die Hildesheimer Allgemeine Zeitung hat es sowohl vonseiten der Beschäftigten als auch von ehemaligen Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen Beschwerden über das Hildesheimer AMEOS-Klinikum gegeben. Bemängelt wurden insbesondere eine angespannte Personalsituation, mangelnde Sauberkeit und Hygiene sowie mangelnde medizinische Versorgung. Als besonders schwerwiegend erachten Beobachter die über die Presse erhobenen Vorwürfe zu ungerechtfertigten Fixierungen. In Bezug auf eine bereits in der vergangenen Legislaturperiode gestellte Kleine Anfrage (Drs. 16/5607) zu diesem Themenkomplex ergeben sich für uns weitere Fragen bzw. sehen wir Anlass , hierauf erneut Bezug zu nehmen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass AMEOS als einziges der privatisierten Landeskrankenhäuser die Tarifverträge für alle Beschäftigten gekündigt hat? 2. Hat es ähnliche Vorwürfe - wie jetzt öffentlich über das AMEOS-Klinikum Hildesheim dargestellt - über andere ehemalige Landeskrankenhäuser gegeben? 3. Gibt es einen Zusammenhang zwischen den öffentlichen Vorwürfen hinsichtlich Sauberkeit, Arbeitsüberlastung, unzureichender Pflege sowie mangelnder medizinischer Versorgung und den gekündigten Tarifverträgen? 4. Sind die sich aus dem Kaufvertrag für die Kliniken ergebenden Investitionsverpflichtungen zwischenzeitlich erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 5. Sind im Hildesheimer AMEOS-Klinikum die nach der Personalverordnung Psychiatrie erforderlichen Personalzahlen noch immer erreicht, und wie bildet sich das in den einzelnen Berufsgruppen ab? 6. Hat sich die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Personalausstattung seit dem Jahr 2012 verändert, und, wenn ja, welche Veränderungen haben sich ergeben? 7. Werden die ermittelten Personalzahlen mit entsprechend qualifiziertem Personal besetzt? 8. Wie hoch ist der Anteil der mit nicht ausgebildeten Beschäftigten (studentische Aushilfskräfte, FSJ-ler, Praktikantinnen und Praktikanten, etc.) zu besetzenden Stellen, und mit welchen Aufgaben werden sie betraut? 9. Wie hoch ist der Anteil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in den vorhandenen Berufsgruppen? 10. Wie hoch ist der Anteil der befristet beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den vorhandenen Berufsgruppen? 11. Wie hoch ist der Anteil der in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? 12. Wie viele Ausbildungsplätze sind für den Bereich der Krankenpflege besetzt, und auf welchen Stationen werden die Auszubildenden vorzugsweise eingesetzt? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1819 13. Wie viele Praxisanleiter stehen für die Auszubildenden zur Verfügung, und werden die Praxisanleiter für ihre Tätigkeiten von ihren originären Tätigkeiten ausreichend entlastet? 14. Hat es von 2010 bis 2013 eine Durchfallquote bei den Auszubildenden gegeben, und, wenn ja, wie hoch war diese Durchfallquote? 15. In welchem Vergleich steht die Quote gegebenenfalls durchgefallener Auszubildender in den Jahren von 2010 bis 2013 zu anderen ehemaligen Landeskrankenhäusern und zu der Zeit vor der Privatisierung? 16. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten der Pflegeberufe mit einer fachspezifischen Zusatzqualifikation , und wie stellt sich deren Tätigkeitsfeld dar? 17. Ist es zutreffend, dass die Reinigungskräfte einer AMEOS-eigenen Reinigungsfirma angehören ? 18. Ist das vertraglich gestaltete Profil der Reinigungskräfte für eine einwandfreie Reinigung ausreichend (Zeit im Verhältnis zur Fläche)? 19. Werden Pflegekräfte für Reinigungstätigkeiten eingesetzt, und werden diese Pflegekräfte gegebenenfalls für diese Zeitanteile von ihren originären Tätigkeiten entlastet? 20. Wie hoch ist die krankheitsbedingte Ausfallquote im Pflegedienst? 21. Werden die krankheitsbedingten Daten zur Ausfallquote im Pflegedienst statistisch erfasst und gegebenenfalls seit wann? 22. Welche Schlüsse lassen sich gegebenenfalls aus der Datenerhebung ableiten, und welche Maßnahmen wurden seitens der Klinikleitung getroffen, um dem entgegenzusteuern? 23. Ist es richtig, dass AMEOS seine Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in eine andere konzerneigene Gesellschaft überleiten will, in der es keine tariflichen Vereinbarungen gibt und für die betroffenen Beschäftigten die Regelungen aus den Überleitungstarifverträgen, wie z. B. der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen, nicht mehr gilt? 24. Wurden in diesem Zusammenhang gegebenenfalls Vereinbarungen mit dem Betriebsrat zum Schutz der Beschäftigten abgeschlossen? 25. Sind die Möglichkeiten und Rechte der Besuchskommission ausreichend, um die in der Öffentlichkeit geäußerten Vorwürfe restlos ausräumen zu können? 26. Mit welchen Rechten und Befugnissen sollte die Besuchskommission gegebenenfalls zusätzlich ausgestattet werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 22.05.2014 - II/725 - 743) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 22.07.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 406.22 - 41 580//92.0 - Aufgrund eines Berichts des NDR1-Fernsehens in „Hallo Niedersachsen“ am 13.04.2014 über von Beschäftigten und Patientinnen bzw. Patienten der Klinik erhobene Vorwürfe hinsichtlich durch Personalmangel bedingter Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vernachlässigung von Patientinnen und Patienten sowie mangelnder Hygiene fand am 14.04.2014 eine Begehung durch die Fachaufsicht statt. Derzeit werden die Ergebnisse dieser Begehung und eventuell daraus resultierende Maßnahmen mit AMEOS erörtert. 1 Norddeutschen Rundfunk 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1819 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach Kenntnis der Landesregierung hat AMEOS sowohl den Überleitungstarifvertrag, durch den für die auf den neuen Arbeitgeber übergeleiteten Beschäftigten des ehemaligen Landeskrankenhauses weiterhin der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) galt, als auch den TVöD selbst zum 31.12.2013 gekündigt. AMEOS beabsichtigt die Einführung von Haustarifverträgen für die bisher nach TVöD Beschäftigten. Die vielfältigen unterschiedlichen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei AMEOS direkt oder in der AMEOS-Servicegesellschaft beschäftigt sind, und des Arbeitgebers AMEOS divergieren erheblich. Dieser Überleitungstarifvertrag galt nur für die von AMEOS vom Land Niedersachsen übernommenen Arbeitnehmerinneren und Arbeitnehmer. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern zwecks Abschluss eines Haustarifvertrags. Zu 2: Im März 2013 hat es ähnliche Vorwürfe in Bezug auf das Asklepios Fachklinikum Göttingen und die KRH2 Psychiatrie Wunstorf gegeben. Hierbei ging es nicht um tarifvertragliche Angelegenheiten. Zu 3: Dazu liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Zu 4: AMEOS ist seinen Investitionsverpflichtungen in beiden Häusern fristgerecht und in höherem Maße nachgekommen, als vertraglich vereinbart. Die vertragskonforme Verwendung der Mittel wurde durch Wirtschaftsprüfertestat und Bescheinigung der Oberfinanzdirektion nachgewiesen. Zu 5: AMEOS beantwortet diese Frage mit: „Ja. Die Besetzung der vereinbarten Personalzahlen gemäß der ,Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psychiatrie-Personalverordnung - Psych-PV)’ wurde u. a. für das Jahr 2013 im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch den Jahresabschlussprüfer bestätigt.“ AMEOS hat keine Angaben dazu gemacht, wie sich die nach der Psych-PV erforderlichen Personalzahlen in den einzelnen Berufsgruppen abbilden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen , dass jedes psychiatrische Krankenhaus oder jede psychiatrische Abteilung mit der Krankenkasse eine Psych-PV-Quote vereinbart. Diese Quote ist die Basis für das Budget, welches die Krankenkasse an die Klinik zahlt. Gemäß § 6 Abs. 2 Psych-PV können die Personalstellen einer Berufsgruppe auch mit Fachkräften anderer Berufsgruppen oder anderer in § 5 Abs.1 nicht genannter Berufe besetzt werden. Zu 6: Nein. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Personalausstattung ist weiterhin die PsychPV . In dieser Verordnung ist seither keine Änderung eingetreten. Die Fachaufsicht besitzt nach der Psych-PV keinerlei Prüfrechte. Durch die Einführung des § 17 d des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz ) ist insofern eine Änderung eingetreten, als dass die Psych-PV zum 01.01.2017 durch ein leistungsbezogenes „pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ (PEPP) abgelöst werden soll. Zu 7: AMEOS beantwortet diese Frage mit: „Ja“. Bezüglich der Besetzung von Personalstellen auch mit Fachkräften anderer Berufsgruppen oder anderer in § 5 Abs.1 Psych-PV nicht genannter Berufe wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 2 Klinikum Region Hannover GmbH 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1819 Zu 8: AMEOS teilt mit, dass der Anteil der nicht ausgebildeten Beschäftigten im Jahr 2013 bei rund 5 % lag. Angaben zu den Aufgaben, mit denen dieser Personenkreis betraut ist, wurden nicht gemacht. Nicht Ausgebildete sind nicht auf die nach Psych-PV zu besetzenden Stellen anzurechnen. Nach den Erfahrungen der Fachaufsicht ist der Anteil studentischer Aushilfskräfte, die z. B. als Nachtwachen eingesetzt wurden, stark zurückgegangen, da diese Kräfte überwiegend nicht über die erforderliche Qualifikation verfügen. Entsprechende Fachpraktika sind z. B. Voraussetzung für die Zulassung zum Medizinstudium. Zu 9: AMEOS teilt hierzu mit, der Anteil sei „nicht ermittelt“. Nach Kenntnis der Fachaufsicht wurden im Jahr 2013 über die AMEOS-eigene Servicegesellschaft ca. 120 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter im Bereich Pflege und Administration beschäftigt. Zu 10: Auch hierzu teilt AMEOS mit, der Anteil sei „nicht ermittelt“. Nach früheren Angaben von AMEOS lag der Anteil befristet Beschäftigter im Jahr 2012 bereits bei 26 %. Zu 11: Nach Angaben von AMEOS ist der Anteil „nicht ermittelt“. Nach früheren Angaben lag der Anteil teilzeitbeschäftigter Frauen im Jahr 2012 bei 38 %, der teilzeitbeschäftigter Männer bei 10 %. Über die Ausgestaltung der Teilzeit (z. B. vertraglich vereinbarte Arbeitszeit) liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 12: AMEOS teilt hierzu mit, das Haus verfüge über „83 Ausbildungsplätze im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege. Der Einsatz erfolgt sowohl intern als auch extern im Rahmen der Ausbildungsziele.“ Nach den bei fachaufsichtlichen Begehungen gewonnenen Erkenntnissen werden Auszubildende aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege sowohl auf offenen als auch auf geschützten Stationen eingesetzt. Zu 13: AMEOS teilt zu dieser Frage mit: „38 Praxisanleiter, zurzeit befinden sich weitere 15 Mitarbeiter in Ausbildung. Die erforderlichen Ausbildungszeiten sind im Rahmen der Personaleinsatzplanung berücksichtigt .“ Zu 14: Die Durchfallquote der Auszubildenden des AMEOS Klinikums Hildesheim betrug laut Übersicht des Kultusministeriums in den Jahren 2010 14,3 %, 2011 18,75 %, 2012 63,16 % und 2013 53,12 %. Zu 15: Die Durchfallquote der Auszubildenden der ehemaligen Landeskrankenhäuser ohne die Prüflinge des AMEOS Klinikums Hildesheim betrug laut Aufstellung des Kultusministeriums in den Jahren 2010 2,78 %, 2011 4,88 %, 2012 7,69 % und 2013 5,15 %. Eine Auswertung für die Zeit vor der Privatisierung (2007) ist seitens des Kultusministeriums mit dem Hinweis unterblieben, dass dies nur nach sehr aufwändigen Einzelfallauswertungen zu leisten wäre und es dafür sowohl an personellen als auch an zeitlichen Ressourcen fehlt. Zu 16: Nach Angaben von AMEOS verfügen 57 Beschäftigte über eine zusätzliche fachliche Qualifikation. Die Tätigkeiten seien „per Stellenbeschreibung geregelt“. 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1819 Nach Erfahrungen der Fachaufsicht sind in den psychiatrischen Kliniken z. B. Pflegekräfte mit abgeschlossenem Bachelorstudiengang „Pflegemanagement“ als Pflegedienstleitungen eingesetzt. Beschäftigte mit der Zusatzqualifikation „Fachkraft für psychiatrische Pflege“ (nach der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen) werden in den Kliniken in der Regel auf allgemeinpsychiatrischen Stationen eingesetzt. Beschäftigte mit der Zusatzqualifikation „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“ (nach der oben genannten Verordnung) sind als Stationsleitungen tätig. Beschäftigte mit der Zusatzqualifikation „Fachkraft für Gerontopsychiatrie“ werden überwiegend weiterbildungsgerecht eingesetzt. Auch Beschäftigte mit nicht staatlich geregelten Zusatzqualifikationen werden entsprechend eingesetzt, z. B. sind Pflegerinnen mit der Zusatzqualifikation „Weiterbildung Gerontopsychiatrie“ auf entsprechenden Stationen eingesetzt. Zu 17: AMEOS teilt auf diese Frage mit, dass „eigenes und Fremdpersonal für Reinigungsarbeiten eingesetzt “ wird. Zu 18: Weder die Regelungen im Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) zur Fachaufsicht noch der Vertrag über die Veräußerung des ehemaligen Landeskrankenhauses Hildesheim an AMEOS bieten eine rechtliche Grundlage dafür, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) das vertraglich gestaltete Profil der Reinigungskräfte überprüft. Intern überwachen die „Hygienebeauftragten“ und die „Hygienefachkräfte “ auch die Qualität von Reinigung und Desinfektion. Die externe Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften obliegt den Gesundheitsämtern. Im Rahmen von „Sichtkontrollen“ bei fachaufsichtlichen Begehungen achten die Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Fachaufsicht auf Sauberkeit (z. B. im Bereich der Bäder und Nasszellen). Bei etwaigen Defiziten wird die Abstellung der Mängel veranlasst. Zu 19: AMEOS beantwortet diese Frage mit: „Nein“. Zu 20: Nach Mitteilung von AMEOS liegt die Quote krankheitsbedingter Ausfälle im Pflegedienst bei rund 12,6 %. Nach einer Studie des Deutschen Krankenhaus Instituts von Oktober 2013 lag die krankheitsbedingte Ausfallquote, gemessen am Verhältnis von Fehlzeiten zu Sollarbeitszeiten (ohne Einbeziehung von Ausfallzeiten aufgrund von Schwangerschaften) bei den Pflegekräften in Krankenhäusern , bei insgesamt 8,5 %. Zu 21: Eine Erhebung von Daten zur Ausfallquote im Pflegedienst erfolgt durch die Fachaufsicht nicht, da dies weder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beleihung steht noch unter die Fachaufsicht nach NPsychKG fällt. Im Rahmen der Begehungen wird Einsicht in den aktuellen Dienstplan der jeweiligen Station genommen. Soweit dort eingetragene Diensthabende krankheitsbedingt nicht anwesend sind, wird erfragt, ob und gegebenenfalls wie eine Vertretung sicher gestellt ist. Zu 22: AMEOS teilt hierzu mit: „Maßnahmen sind u. a. Gruppenweites Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsmanagements. In 2013 wurden z. B. 6 Mitarbeiter/innen zu Gesundheitsberatern ausgebildet“. Zu 23: AMEOS antwortet auf diese Frage: „Nein, das ist so nicht richtig. AMEOS baut derzeit eine Regionalverwaltung für alle Einrichtungen in Niedersachsen und Bremen mit Sitz in Hildesheim auf. Die Arbeitnehmervertretungen sind entsprechend eingebunden.“ Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1819 Zu 24: AMEOS teilt hierzu mit: „Keine Angabe“. In welcher Form die Arbeitnehmervertretungen eingebunden sind und welche Vereinbarungen geschlossen oder geplant sind, liegt im Zuständigkeitsbereich der Tarifparteien und entzieht sich der Kenntnis der Fachaufsicht. Zu 25 und 26: Im Zuge der laufenden Novellierung des NPsychKG soll das Zugangsrecht der Besuchskommissionen gestärkt werden. Ferner soll es den Besuchskommissionen erlaubt werden, Fotoaufzeichnungen ohne Personenbezug anfertigen zu dürfen, um getroffene Feststellungen leichter und nachvollziehbarer dokumentieren zu können. Diese Möglichkeiten und Rechte der Besuchskommissionen werden als ausreichend angesehen. Die Überwachung der Abstellung der durch die Besuchskommissionen festgestellten Mängel obliegt der Fachaufsicht. Cornelia Rundt (Ausgegeben am 31.07.2014) 6 Drucksache 17/1819 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Bernd Lynack, Marco Brunotte, Uwe Schwarz, Dr. Thela Wernstedt, Immacolata Glosemeyer, Holger Ansmann, Dr. Christos Pantazis und Andrea Schröder-Ehlers (SPD) sowie Ottmar von Holtz, Thomas Schremmer, Filiz Polat und Miriam Staudte (GRÜNE), ein-gegangen am 15.05.2014 Öffentliche Vorwürfe gegen das AMEOS-Klinikum Hildesheim Antwort der Landesregierung