Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1837 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU), eingegangen am 26.06.2014 Macht Minister Lies Wirtschaftsförderung nach Parteibuch oder nach objektiven Kriterien? Die Kreiszeitung Wesermarsch meldete am 17. Mai 2014: „Die Gemeinde Stadland wählt am 28. September einen neuen Bürgermeister. Bisher gibt es drei Bewerber: Der unabhängige Kandidat Klaus Rübesamen wird von der SPD/WPS-Gruppe unterstützt. Auch Christian Säfken ist Einzelbewerber , hat aber die Stadlander Christdemokraten hinter sich. Mit Holger Boomhuis hat sich nun ein dritter Kandidat vorgestellt, der ebenfalls unabhängig antritt.“ Der SPD-Unterbezirk Wesermarsch veröffentlichte am 28. Mai 2014 eine Pressemitteilung mit der Überschrift „SPD unterstützt Klaus Rübesamen“. Darin heißt es: „Zu Irritationen nicht nur innerhalb der SPD-Stadland, sondern vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern führte die Kandidatur für die Bürgermeisterwahl von Holger Boomhuis aus Varel. Holger Boomhuis - SPD-Mitglied - hatte in seinem Vorstellungsgespräch anlässlich der Mitgliederversammlung von SPD und WPS nicht die Qualität und Erfahrung in die Waagschale werfen können, wie sein Mitbewerber Klaus Rübesamen. Er wurde daher für nicht so qualifiziert erachtet, und die Versammlung votierte für eine Unterstützung von Klaus Rübesamen zur Bürgermeisterwahl in Stadland am 28. September 2014. Umso überraschender war es, dass sich Holger Boomhuis nun als Kandidat der Presse stellte und zudem auf die Unterstützung durch SPD-Minister Olaf Lies hinwies. Olaf Lies stellte klar, dass seine exklusive Unterstützung einzig und allein Klaus Rübesamen gelte. Er werde ihn nicht nur im Wahlkampf, sondern darüber hinaus bei seinem Vorhaben, den Wirtschaftsstandort Stadland auszubauen, unterstützen .“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat Minister Olaf Lies die ihm in der Pressemitteilung des SPD-Unterbezirks Wesermarsch am 28. Mai 2014 zugeschriebenen Äußerungen getätigt? 2. Handelte Minister Olaf Lies bei seinen vom SPD-Unterbezirk Wesermarsch in der Pressemitteilung vom 28. Mai 2014 wiedergegebenen Äußerungen im Auftrag der Landesregierung, in seiner amtlichen Funktion als Landesminister oder in privater Funktion? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Mitglieder der Landesregierung unter expliziter Nennung ihrer Amtsbezeichnung „Minister“ in Presseerklärungen von Parteigliederungen mit konkreten Absichtsbekundungen für Parteifreunde zitiert werden? 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass sich Förderentscheidungen des Wirtschaftsministeriums allein an objektiven Kriterien und nicht an der parteipolitischen Zugehörigkeit kommunaler Hauptverwaltungsbeamten orientieren? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2014 - II/725 - 811) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1837 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 29.07.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/811/ Wirtschaftsförderung - Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu 1: Ja. Zu 2: Minister Olaf Lies handelte nicht im Auftrag der Landesregierung. Er unterstützt den genannten Kandidaten als Privatperson und als stellvertretender Vorsitzender der SPD in Niedersachsen. Zu 3: Die Presseerklärung der SPD Wesermarsch zitiert in der benannten Passage lediglich die Äußerung eines anderen Bürgermeisterkandidaten. Die Landesregierung ist nicht der Auffassung, dass man aus den zitierten Passagen eine Absichtsbekundung von Mitgliedern der Landesregierung zugunsten einzelner Kandidaten ablesen kann. Zu 4: Die Förderentscheidungen des Wirtschaftsministeriums werden nach objektiven Kriterien getroffen. Zur Einhaltung der Objektivität sind die Fördervoraussetzungen sowie das Antrags- und Entscheidungsverfahren transparent und nachvollziehbar gestaltet. Im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgt zunächst eine Festlegung, welche Regionen als förderfähig erachtet werden, mithilfe einer vergleichenden gesamtdeutschen Bewertung der 257 Arbeitsmarktregionen. Dies geschieht auf der Grundlage eines Regionalindikatormodells, das die Strukturschwäche der Regionen abbildet. Die einzelnen Förderanträge werden von der NBank nach prüfbaren Kriterien bewertet und die dafür erforderlichen Stellungnahmen von anderen Behörden und Institutionen eingeholt. Hierfür werden die je nach Maßnahme erforderlichen Stellungnahmen wie beispielsweise von Landkreisen, Industrie- und Handelkammern, regionalen Wirtschaftsförderungen, Gewerbeaufsichtsämtern , zuständigen Arbeitsagenturen oder der OFD eingeholt. Je nach Fördermaßnahme werden verschiedene messbare Qualitätskriterien zugrunde gelegt, die von der NBank geprüft werden. Für die Einhaltung der entsprechenden Kriterien werden Punkte vergeben. Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist, dass eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht wird. Die Förderentscheidungen erfolgen dann entsprechend der Reihenfolge der erreichten Punktzahlen. Aufgrund dieses umfangreichen Regelwerkes sind die objektive Beurteilung von Förderanträgen sowie die unvoreingenommene Förderentscheidung sichergestellt. Olaf Lies (Ausgegeben am 07.08.2014) 2 Drucksache 17/1837 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU), eingegangen am 26.06.2014 Macht Minister Lies Wirtschaftsförderung nach Parteibuch oder nach objektiven Kriterien? Antwort der Landesregierung