Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1838 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 25.06.2014 Weiterhin Lohndumping in der Fleischwirtschaft? „Schlachten für weniger Lohn“, so der Titel eines Berichts der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 14.03.2014 über die Absicht der in der Gemeinde Luckau (Landkreis Lüchow-Dannenberg), Ortsteil Steine, ansässigen Vogler Fleisch GmbH & Co. KG, weitere Beschäftigte in eine Werkvertragsfirma auszulagern . Etwa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind davon laut Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 17.03.2014 betroffen. Ihre Arbeit wird künftig von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Casus GmbH erledigt werden, die nach Recherchen der Elbe-Jeetzel-Zeitung in einem „eher renovierungsbedürftigen Haus“ in Kassau in der Gemeinde Clenze ansässig ist. Die Firma selbst sei unter der angegebenen Adresse kaum zu finden gewesen, heißt es im genannten Pressebericht. Aufgefallen seien allerdings „20 polnische Namen am Klingelschild einer normalen kleinen Hofstelle“. Die Firma Vogler, die nach Angaben von top agrar online vom 23.07.2012 zu den Top 5 der Schweineschlachter in Deutschland gehört, beschäftigt an ihren Betriebsstätten in Steine, Dolgow, Woltersdorf (alle im Wendland), Salzwedel (Sachsen-Anhalt), Bremen und Laatzen rund 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von den 45 00 wöchentlich geschlachteten Schweinen werden allein in Steine rund 20 00 Schweine pro Woche geschlachtet. Seinen Standort in Steine hat das Unternehmen zudem in jüngerer Zeit erheblich ausgebaut: Die Allgemeine Fleischerzeitung vom 21.11.2012 berichtet von Investitionen in Höhe von rund 10 Mio. Euro bis Ende des Jahres 2013. Nachdem vor allem aus den Landkreisen Emsland, Cloppenburg und der Grafschaft Bentheim die zum Teil katastrophale Unterbringung der vor allem in Schlachtbetrieben beschäftigten Werkvertragsarbeiter bekannt geworden ist, hat die Landesregierung zu Beginn diesen Jahres Mindeststandards für deren Unterbringung festgelegt. Demnach müssen jedem Menschen 6 m2 im Schlafbereich zur Verfügung stehen. In einem Schlafzimmer dürfen maximal acht Personen übernachten, denen mindestens eine Toilette und eine Dusche zur Verfügung stehen müssen. Ich frage die Landesregierung: 1. Gegebenenfalls in welcher Höhe hat die Vogler Fleisch GmbH & Co. KG für den Ausbau ihrer Betriebsstätten in Steine/Luckau, Dolgow, Woltersdorf und Laatzen Fördermittel aus Mitteln der EU, des Landes oder des Bundes erhalten? Hat die Landesregierung Kenntnis über Förderungen in Salzwedel (Sachsen-Anhalt) und Bremen? 2. Aus welchem Förderprogramm wurden gegebenenfalls Fördermittel gewährt, und wann wurde diese Förderung gegebenenfalls von wem bewilligt? 3. Welche Auflagen hinsichtlich der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Entlohnung sowie der Arbeitsbedingungen waren mit der Vergabe der Fördermittel gegebenenfalls verbunden? 4. Wurden diese Auflagen erfüllt? Wenn nein, was bedeutet dies für die Fördersumme? 5. Würden diese Auflagen mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen in ein Werkvertragsunternehmen eingehalten? 6. Welche Auflagen hielte die Landesregierung rückblickend für sinnvoll? 7. Wie viele der in den Räumen der Vogler Fleisch GmbH & Co. KG beschäftigten Personen sind nach Kenntnis der Landesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des genannten Unternehmens , und wie viele sind bei Fremdfirmen beschäftigt? 8. Welche Informationen liegen der Landesregierung über Arbeitsbedingungen und Entlohnung der bereits bisher bei der Firma Vogler tätigen Werkvertragsnehmerinnen und -nehmer vor? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1838 9. In welcher Weise wird von wem die Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Casus GmbH in der Gemeinde Clenze überprüft? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2014 - II/725 - 820) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 29.07.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/820/Lohndumping - Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu 1: Die Firma Vogler hat 2003 für den „Neubau eines neuen Produktionsraumes für die Zerlegung nebst Ausstattung von modernen Maschinen“ für den Standort Luckau eine Zuwendung von 75 202,55 Euro - EU-, GA- und Landesmittel - aus dem PROLAND-Programm (Laufzeit 2000 bis 2006) erhalten. Die Zweckbindung des Gebäudes läuft noch bis 2015. Es gab bislang keinerlei Beanstandungen . Die Landesregierung hat keine Kenntnis über eine Förderung in Bremen in der Förderperiode 2000 bis 2006. Danach sind am Standort Vogler-Bremen keine Mittel aus dem Pofil-Programm geflossen . Über Fördermittel, die Sachsen-Anhalt gewährt hat, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 2: Die Mittel wurden von der damaligen Bezirksregierung Lüneburg gemäß der Niedersächsischen Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Marktstrukturverbesserung im Zusammenhang mit dem niedersächsischen Programm ProLand gewährt. Zu 3: Keine. Zu 4: Siehe Antwort auf Frage 3. Zu 5: Siehe Antwort auf Frage 3. Zu 6: Grundsätzlich hält es die Landesregierung heute für geboten, dass Zuschüsse für Investitionen von gewerblichen Unternehmen an die Einhaltung von Arbeitsplatzzielen und das Zahlen von Mindestlöhnen gebunden sind. Zu 7: Der Landesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Zu 8.: Der Landesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1838 Zu 9: Der Landkreis Lüchow-Dannenberg als untere Bauaufsichtbehörde hat auf der Basis der ihm bekannten Angaben und Unterlagen sowie der laut Meldebehörde dort derzeit wohnenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Situation der Unterbringung auf dem Grundstück in Kassau beurteilt. Laut Mitteilung des Landkreises sind noch für den Sommer 2014 Ortstermine nicht nur in Kassau, sondern auch an den anderen Standorten des Unternehmens Vogler vorgesehen. Olaf Lies (Ausgegeben am 07.08.2014) 3 Drucksache 17/1838 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 25.06.2014 Weiterhin Lohndumping in der Fleischwirtschaft? Antwort der Landesregierung