Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1840 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 26.06.2014 Welche Maßnahmen zum Erhalt des Kulturdenkmals Welfenschloss in Herzberg gedenkt die Landesregierung zu ergreifen? Das Welfenschloss in Herzberg verfällt zusehends. Bis zum Jahre 2005 investierte das Land Niedersachsen mehrere Millionen Euro in den Erhalt und die Renovierung der landeseigenen Immobilie . Dann stoppten Verkaufsabsichten weitere Investitionen. Als sich diese Absicht nicht realisieren ließ, wurden die Finanzierungen nicht wieder aufgenommen. Trotz der Vermietung von Räumlichkeiten an das Amtsgericht Herzberg sowie an die Stadt Herzberg zwecks Unterbringung des Schlossmuseums und einer Restauration werden zurzeit nicht die erforderlichen Baumaßnahmen zur Substanzerhaltung durchgeführt. Stattdessen wird nach Auffassung von Beobachtern der touristische Wert durch Schutzmaßnahmen, z. B. durch Anbringung von Planen, gemindert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurden bisher Investitionen in das Objekt Welfenschloss Herzberg vorgenommen ? 2. Welche Investitionen in das Welfenschloss Herzberg plant die Landesregierung in Zukunft? 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Erhalt des Amtsgerichtes Herzberg als Institution als Mieter in den Räumlichkeiten des Welfenschlosses Herzberg? 4. Was unternimmt die Landesregierung, um die Wiedervermietung der Restauration im Welfenschloss zu unterstützen? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2014 - II/725 - 809) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 24.07.2014 - 21 12-0142 - Die ersten Untersuchungen zur Beschaffenheit der Gebäudesubstanz des Welfenschlosses in Herzberg kamen schon in den Jahren 2002/2003 zu dem Ergebnis, dass dringender Handlungsbedarf bestand, um die Standsicherheit zu sichern und die Nutzbarkeit der Gebäude aufrecht zu erhalten . Insbesondere wurde festgestellt, dass ein Befall durch Echten Hausschwamm die Tragfähigkeit von Teilen der vierflügeligen Anlage gefährdete. Erste Sanierungsschritte wurden eingeleitet . In 2005 entschied dann die Vorgängerregierung aus Gründen der Haushaltskonsolidierung die Baumaßnahmen einzustellen bzw. nur noch auf die absolut unvermeidlichen Arbeiten zu beschränken . Anstrengungen, das Schloss einer geänderten Nutzung zuzuführen oder an Private zu veräußern , blieben erfolglos. Diese Entscheidung führte stattdessen in der Folgezeit zu einer Ausweitung des Sanierungsstaus und zu weiteren Schäden an der Gebäudesubstanz. In 2013 hat die jetzige Landesregierung den bisherigen Stillstand durchbrochen, indem zur Sicherung des Kulturgutes ein Gesamtsanierungskonzept zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und dauerhaften Erhaltung der Bausubstanz beauftragt wurde. Es ist vorgesehen, eine stufenweise Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1840 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden von 1997 bis 2013 Ausgaben in Höhe von rd. 5,6 Millionen Euro getätigt, davon in den letzten acht Jahren (2005 bis 2013) ein Betrag von 1,2 Millionen Euro. Zu 2: Zur Beantwortung wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 3: Trotz des erheblichen Sanierungsstaus gibt es derzeit keine Bestrebungen, das Amtsgericht Herzberg aus dem Welfenschloss in eine andere Liegenschaft zu verlagern. Zu 4: Die Landesregierung hat der Stadt Herzberg im Stammhausflügel des Schlosses Herzberg Flächen überwiegend mietfrei überlassen. Die Stadt hat dort ein Museum eingerichtet und nutzt weitere Flächen für Veranstaltungen. Der ebenfalls in der vermieteten Fläche enthaltene Gastronomiebereich ist von der Stadt an eine Pächterin untervermietet worden. Da die Landesregierung die schrittweise Sanierung des Schlosses verfolgt, wurde in 2013 die Installation einer eigenen Gaszentralheizung im Stammhausflügel realisiert, die auch zu positiven Auswirkungen beim Restaurantbetrieb führt. Peter-Jürgen Schneider (Ausgegeben am 07.08.2014) 2 Drucksache 17/1840 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 26.06.2014 Welche Maßnahmen zum Erhalt des Kulturdenkmals Welfenschloss in Herzberg gedenkt die Landesregierung zu ergreifen? Antwort der Landesregierung