Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Filiz Polat (GRÜNE) sowie Dr. Gabriele Andretta und Gerd Will (SPD), eingegangen am 10.06.2014 Schlacke aus der Müllverbrennungsanlage Emlichheim illegal vergraben? Wie die Ems-Vechte-Welle am 30.01.2014 berichtete, soll bei einer Kontrolle der Müllverbrennungsanlage im grenzüberschreitenden deutsch-niederländischen Gewerbegebiet Europark, rund 8 km westlich der Gemeinde Emlichheim, durch den Landkreis Grafschaft Bentheim die illegale Entsorgung von Schlackerückständen aus der Müllverbrennung bekannt geworden sein. Rund 200 000 t dieser Rückstände sollen nach einem Bericht des genannten Lingener Lokalsenders vom 14.02.2014 unter einem Gebäude im Europark vergraben worden sein. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat inzwischen Ermittlungen aufgenommen. Wie aus der auf der Homepage der Samtgemeinde Emlichheim veröffentlichten Stellungnahme der Samtgemeindebürgermeisterin Daniele Kösters vom 15.02.2014 hervorgeht, hat es offenbar bereits zuvor Unregelmäßigkeiten mit dem Umgang der Verbrennungsrückstände seitens der Betreiberin, der niederländischen Firma EVI Abfallverwertung B. V. & Co. (GRÜNE), gegeben. Bereits 2012 seien seitens der Samtgemeinde Anfragen wegen einer Überschreitung der auf dem Betriebsgelände abgelagerten Schlacke- bzw. Aschemengen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt in Osnabrück gerichtet und von dort auch bestätigt worden. Seitens des Gewerbeaufsichtsamts seien zur Durchsetzung der Entsorgungspflichten gegenüber der Betreiberin der Müllverbrennungsanlage Sanktionen wie Buß- und Zwangsgelder verhängt worden, schreibt Samtgemeindebürgermeisterin Kösters weiter. Die Nachweise der ordnungsgemäßen Entsorgung der Verbrennungsrückstände seien von der Gewerbeaufsicht jedoch als plausibel eingeschätzt worden. Die Dreistigkeit, mit der über geltendes Recht hinweggegangen worden sei, ärgere sie maßlos, wird Samtgemeindebürgermeisterin Kösters in den Grafschafter Nachrichten vom 18.02.2014 zitiert. Sie habe seit 2012 mehrfach die Plausibilität des Nachweises der ordnungsgemäßen Entsorgung der Verbrennungsrückstände gegenüber der Gewerbeaufsicht angezweifelt. Von dort sei jedoch immer wieder die Plausibilität des Verbleibs der Asche bekundet worden, berichten die Grafschafter Nachrichten unter Berufung auf Frau Kösters weiter. Offenbar ist nicht einmal im Zuge der 2012 durch die Gewerbeaufsicht erteilten Genehmigung zur Ausweitung der Verbrennungskapazitäten von 360 000 t auf 455 000 t eine gründlichere Überprüfung vorgenommen worden. Bereits vor ihrer Genehmigung war die Müllverbrennungsanlage Emlichheim hoch umstritten. Bei einer Bürgerbefragung sprachen sich am 16.05.2004 über 90 % der Emlichheimer Bürgerinnen und Bürger gegen den Bau der MVA aus. Die Samtgemeinde wollte den Willen der Bürgerinnen und Bürger umsetzen und hat das zunächst in Rede stehende Gelände nicht an die EVI verkauft. Da das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits im Besitz eines Grundstücks im Gewerbegebiet Europark war und dort eine Betonfirma betrieb, war der Bau der Verbrennungsanlage auf diesem Grundstück schließlich nicht zu verhindern. Die Anlage wurde 2008 in Betrieb genommen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Kann die Landesregierung den Verdacht auf illegale Entsorgung von Schlacke- oder Ascherückständen aus der Müllverbrennung in der MVA Emlichheim in der Größenordnung von rund 200 000 t bestätigen? 2. Welche potenziellen Gefahren für Mensch und Umwelt gehen von der mutmaßlich illegalen Entsorgung der Verbrennungsrückstände aus? 3. Gegebenenfalls mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung die Plausibilität der Entsorgungsnachweise über die Verbrennungsrückstände der MVA Emlichheim überprüft? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 4. Welche weiteren Unregelmäßigkeiten und Störfälle sind der Landesregierung im Zusammenhang mit der MVA Emlichheim seit ihrer Inbetriebnahme im Jahr 2008 bekannt? 5. Wurden, wie von der Samtgemeindebürgermeisterin in ihrer Stellungnahme vom 15.02.2014 angedeutet, bereits Sanktionen gegenüber der Anlagenbetreiberin wegen eines nicht sachgemäßen Umgangs mit ihren Verbrennungsrückständen verhängt? Wenn ja, für welche Unregelmäßigkeiten ? 6. Ist es zutreffend, dass es Bestrebungen seitens des Unternehmens gibt, Verbrennungsrückstände in die Niederlande zu exportieren und sie dort als Baustoff einzusetzen? Wenn ja, welche Position vertritt die Landesregierung zu dieser Absicht? 7. Welche Abfälle wurden und werden in der MVA Emlichheim vornehmlich verbrannt? 8. Betreibt das in Rede stehende Unternehmen weitere Abfallentsorgungsanlagen in Niedersachsen bzw. sind die wirtschaftlich Begünstigten der Firma EVI Abfallverwertung B. V. & Co. KG nach Kenntnis der Landesregierung an weiteren Abfallentsorgungseinrichtungen in Niedersachsen beteiligt? Wenn ja, welche? 9. Hat das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück bei der Genehmigung der Müllverbrennungsanlage und der Anlage zur Ascheaufbereitung als Genehmigungsgrundlage auch ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Verwertung und Versorgung der anfallenden Aschen vom Betreiber gefordert? 10. Hat das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück nach der Inbetriebnahme der Anlagen die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung der Aschen regelmäßig und ausreichend überwacht ? 11. Warum hat das Gewerbeaufsichtsamt in Osnabrück im Jahr 2012 - zu einem Zeitpunkt, als die öffentliche Diskussion über die Ascheproblematik bereits geführt wurde - die Erhöhung der Müllverbrennungsleistung von 360 000 t auf 455 000 t ohne zusätzliche Kontrolle genehmigt? 12. Sind die angefallenen Mengen an Hausmüllverbrennungsaschen durch das Gewerbeaufsichtsamt als Aufsichtsbehörde in der Vergangenheit genau erfasst worden, und wurde der Verbleib der Aschen überprüft? 13. Hat neben dem Landkreis Grafschaft Bentheim auch das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück die Verwertung von Aschen bei Baumaßnahmen im Europark genehmigt, die übersichtsweise dokumentiert werden können? 14. Warum hat das Gewerbeaufsichtsamt in vielen Gesprächen mit dem Anlagenbetreiber und Behörden/Gemeindevertretern immer wieder die Verwendung der Aschen bei Baumaßnahmen unterstützt, ohne selbst über die tatsächlichen Mengen einen genauen Überblick zu haben und die Kontrolle des ordnungsgemäßen Einbaus und der Einhaltung von Einbaumenge und Einbautiefe genau zu kontrollieren? 15. Arbeitet das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück entschlossen an einer Problemlösung im Rahmen seiner rechtlichen Zuständigkeiten, und kann das dokumentiert werden? 16. Gibt es zwischen Betreiber und Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück einen abgestimmten zeitlichen und mengenmäßigen Entsorgungsplan für die gelagerten und ungenehmigt eingebauten Aschemengen im Europark? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.06.2014 - II/725 - 791) 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 01.08.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/04-0012 - Die Firma EVI Abfallverwertung B.V. & Co. KG betreibt am Standort Vosmatenweg 6, 49824 Laar/Europark eine Abfallverbrennungsanlage mit zwei Verbrennungslinien (MVA Emlichheim), in der vor allem Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle entsorgt werden. Der Betrieb der Anlage wurde am 15.10.2008 durch die Staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung mit einer Verbrennungskapazität von 364 800 Mg pro Jahr genehmigt. Mit einer Änderungsgenehmigung vom 15.10.2012 wurde die Verbrennungskapazität auf 454 176 Mg pro Jahr erhöht. Bei der Verbrennung der angenommenen Abfälle fallen Rückstände an, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) als Abfälle nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder gemeinwohlverträglich beseitigt werden müssen. Dabei besteht ein gesetzlicher Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung . Bei den Rückständen handelt es sich überwiegend um Rost- und Kesselaschen (Abfallschlüssel 19 01 12, nicht gefährlicher Abfall), die in der Regel als Hausmüllverbrennungsasche (HMV-Asche) bezeichnet werden, und die der benachbarten Aufbereitungsanlage für HMV-Asche zugeführt wurden . Die bei der Verbrennung ebenfalls anfallenden Rauchgasreinigungsrückstände (feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, Abfallschlüssel 19 01 07) und der Kesselstaub (Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält, Abfallschlüssel 19 01 15) unterliegen als gefährliche Abfälle dem obligatorischen Nachweisverfahren gemäß § 50 KrWG und müssen in dafür zugelassenen Anlagen extern entsorgt werden. Die Aufbereitungsanlage für HMV-Asche wurde mit Datum vom 25.11.2008 für die Firma WJ Silizium , Sand und Schlackenaufbereitungs GmbH durch die Staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung genehmigt. Die Anlage besteht aus zwei Aufbereitungsstufen und einem Lager für HMV-Asche. Die erste Aufbereitungsstufe befindet sich unmittelbar hinter der MVA Emlichheim in einer angrenzenden Halle. Die zweite Aufbereitungsstufe befindet sich in einer weiteren Halle auf einem angrenzenden Grundstück, auf dem sich auch das Lager für die HMV-Asche befindet. Im April 2011 hat die Firma Dollegoor GmbH die beiden Aufbereitungsstufen und das Lager für die HMV-Asche übernommen. Seit September 2013 wird die erste Aufbereitungsstufe wieder durch die Firma WJ Silizium, Sand und Schlackenaufbereitungs GmbH nunmehr als 100 %-ige Tochter der Firma EVI Abfallverwertung B.V. & Co. KG betrieben. Die Firma Dollegoor GmbH betreibt seitdem nur noch die zweite Aufbereitungsstufe und das Lager für die HMV-Asche. Seit September 2013 wird die entstehende HMV-Asche nach dem Durchlaufen der ersten Aufbereitungsstufe vollständig an eine externe Abfallentsorgungsanlage (Firma CC Umwelt, Krefeld) abgegeben . Die zweite Aufbereitungsstufe und das Lager für die HMV-Asche stehen weiterhin in der Verantwortung der Firma Dollegoor GmbH. Die Genehmigung für die Aufbereitungsanlage für die HMV-Asche umfasst auch das Lager für HMV-Asche mit einer Kapazität von insgesamt 61 000 Mg. Seit Mai 2011 wird die Lagerkapazität durch eine angrenzende und bereits zur Lagerung von 27 000 Mg Gleisschotter genehmigte Fläche erhöht. Beide Lagerflächen wurden vorsorglich entsprechend dem höchsten Schutzniveau für die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (Wassergefährdungsklasse 3, WGK 3) ausgeführt sowie durch einen Sachverständigen geprüft und abgenommen. 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 Eine wesentliche Ursache für das Ausmaß der Probleme im Zusammenhang mit der Lagerung, der Aufbereitung und dem Einbau der HMV-Asche auf dem Gelände des Europarks liegt in dem Verhalten des Betreibers der Aufbereitungsanlage für die HMV-Asche (Firma Dollegoor GmbH). Dieser hat in erheblichem Umfang bestehende Genehmigungen sowie geltende Rechtsvorschriften grob missachtet und Zusagen nicht eingehalten. Es hat sich gezeigt, dass eine unmittelbare und zeitnahe Problemlösung mit den Instrumenten des Verwaltungsvollzuges trotz der Vollstreckung von Buß- und Zwangsgeldern bisher nicht realisiert werden konnte. Daher haben nicht nur die Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen aufgenommen, sondern auch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück hat Strafanzeige gegen die Firma Dollegoor GmbH als Betreiber der Aufbereitungsanlage und des Lagers für die HMV-Asche gestellt. Die Vielzahl der verwaltungs- und strafrechtlichen Maßnahmen macht die großen Schwierigkeiten deutlich, die den zuständigen Behörden bei der Herstellung eines rechtskonformen Zustandes begegnen . Sie zeigt aber auch, dass die Staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung die fortgesetzte Missachtung bestandskräftiger Bescheide nicht hinnimmt, sondern dieser mit den zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Instrumenten des Verwaltungs- und Strafrechts mit Nachdruck entgegentritt . Unabhängig davon arbeitet das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück mit Nachdruck an der Problemlösung. Im Vordergrund steht hierbei zunächst die Rückführung der zwischengelagerten HMV-Asche auf die in der Genehmigung zugelassene Masse. Erste Erfolge zeigen sich bei der Verbringung in eine Verwertungsmaßnahme in den Niederlanden, in der zunächst 29 000 Mg HMVAsche verwertet werden sollen. Nach der Zustimmung durch die niederländischen Behörden wurde mit der Verbringung in der 29. Kalenderwoche begonnen. Parallel zu diesem Verwertungsvorhaben hat sich die Deponie Wilsum im Landkreis Grafschaft Bentheim bereit erklärt, weitere 15 000 Mg HMV-Asche zu übernehmen, die aufgrund ihrer Zusammensetzung die Anforderungen an die Verwertung nicht einhalten wird. Im Anschluss daran soll die in dem Zwischenlager verbliebene HMV-Asche aufbereitet und einer Verwertung zugeführt werden. Hierzu werden zurzeit Gespräche mit der Firma EVI Abfallverwertung B.V. & Co. KG und einem Gutachter geführt, der von dieser hinzugezogen worden ist. In einem dritten Schritt soll das Konzept für die Aufbereitung der bei der Verbrennung anfallenden HMV-Asche überarbeitet werden. Auch hierzu hat die Firma EVI Abfallverwertung B.V. & Co. KG einen Gutachter eingeschaltet, der dieses Konzept mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück und der Zentralen Unterstützungsstelle Abfallwirtschaft beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim abstimmen wird. Unabhängig davon wird das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück alle laufenden Verwaltungsverfahren gegen den Betreiber des Zwischenlagers für die HMV-Asche aufrecht erhalten und diese bei ausbleibendem Erfolg der Maßnahmen gegebenenfalls ergänzen. Darüber hinaus hat das MU aufgrund des Ausmaßes der beschriebenen Probleme eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Durch den technischen und den juristischen Sachverstand verschiedener Gewerbeaufsichtsämter , der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endlagerung von Sonderabfall mbH und des MU sollen die örtlich zuständigen Behörden (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück, Landkreis Grafschaft Bentheim) bei der Anordnung und Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen unterstützt werden. Bei diesen Arbeiten wird auch auf Ergebnisse des parallel verlaufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens zurückgegriffen. Daher ist eine vollständige Problemlösung nur schrittweise möglich und mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach den Erkenntnissen der Landesregierung wurde bei Baumaßnahmen auf verschiedenen Flächen im Europark HMV-Asche legal und illegal eingebaut. Masse und Qualität der illegal eingebauten HMV-Asche sind derzeit Gegenstand von Untersuchungen, die im Rahmen staatsanwaltlicher Ermittlungen veranlasst wurden. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei werden bei ihren Ermittlungen durch den Landkreis Grafschaft Bentheim und die Staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung unterstützt . Die Landesregierung kann daher zurzeit nur bestätigen, dass HMV-Asche im Europark 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 auch illegal eingebaut wurde. Aussagen über den Umfang sind erst nach Abschluss der diesbezüglichen Ermittlungen möglich. Zu 2: Eine unmittelbare Gefährdung von Menschen geht von der im Europark eingebauten HMV-Asche nicht aus. Die HMV-Asche wurde größtenteils unterhalb versiegelter Flächen eingebaut, sodass ein direkter Kontakt und ein Zutritt von Niederschlagswasser nicht möglich sind. Aufgrund des fehlenden oder unzureichenden Abstandes der eingebauten HMV-Asche zum Grundwasser ist allerdings bei verschiedenen Flächen eine langfristige Gefährdung des Grundwassers aufgrund der Auslaugung von Salzen und von Schwermetallen nicht auszuschließen. Eine endgültige Bewertung der Gefährdung des Grundwassers ist erst nach Abschluss der zurzeit laufenden Untersuchungen möglich. Zu 3: Bei der Verbrennung von Abfällen in der MVA Emlichheim fallen nicht gefährliche Abfälle und gefährliche Abfälle an. Die gefährlichen Abfälle (z. B. Rauchgasreinigungsrückstände) unterliegen dem obligatorischen Nachweisverfahren gemäß § 50 KrWG. Das heißt, für diese Abfälle müssen Entsorgungsnachweise geführt werden. Die Auswertung der Nachweisunterlagen und die Plausibilitätsprüfung der angefallenen Massen haben keine Beanstandungen ergeben. Die bei der Abfallverbrennung anfallenden Rost- und Kesselaschen (HMV-Asche) sind als nicht gefährliche Abfälle einzustufen. Für nicht gefährliche Abfälle sind von dem Anlagenbetreiber keine Entsorgungsnachweise sondern lediglich Register zu führen, in denen die angenommenen und abgegebenen Abfälle registriert werden. Die Registerdaten wurden im Rahmen der Anlagenüberwachung auf Plausibilität geprüft und waren zahlenmäßig nachvollziehbar. Inwieweit die Registerdaten mit der Realität übereinstimmen - das heißt, die im Register eingetragene Masse mit der Masse der in den einzelnen Baumaßnahmen tatsächlich eingebauten HMV-Asche übereinstimmt -, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Zu 4: Die folgenden Störungen und Unregelmäßigkeiten von größerer Bedeutung sind im Rahmen der Überwachungstätigkeit des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Osnabrück seit Ende 2008 bekannt geworden: Am 02.12.2008 ist das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück dem anonymen Hinweis nachgegangen, wonach auf dem Nachbargelände der Aufbereitungsanlage Filterstäube mit Kesselrostasche vermengt worden sein sollten. Dieser Sachverhalt konnte nicht nachgewiesen werden. Am 05.02.2009 hat die Polizeistation Emlichheim mitgeteilt, dass auf dem Gelände der Aufbereitungsanlage für HMV-Asche Hausmüll offen gelagert wird. Nach Aufforderung durch das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück wurde die betreffende Fläche unverzüglich vom Betreiber geräumt. Anschließend wurde mit Datum 13.02.2009 ein Bußgeldbescheid erlassen. Am 08.11.2009 kam es zu einem Brand im Müllbunker der MVA Emlichheim. Zusätzlich zu den betriebseigenen Löschmaßnahmen wurden die Feuerwehren Emlichheim und Coevorden eingesetzt. Am 15.03.2010 kam es zu einem kleineren Brand im Müllbunker der MVA Emlichheim. Die Feuerwehr Emlichheim wurde alarmiert. Diese beiden Brandereignisse waren der Anlass, Verbesserungen bei den betrieblichen Abläufen, der Brandfrüherkennung und der Brandbekämpfung zu veranlassen. Am 07.02.2012 reagierte die Strahlungsmesseinrichtung. Der angelieferte Abfall (gemischte Siedlungsabfälle , Abfallschlüssel 20 03 01) wurde separiert. Am 10.02.2012 hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück die Strahlenquelle in dem betroffenen Abfall identifiziert, diesen sichergestellt und ordnungsgemäß entsorgen lassen. Bei der Stahlenquelle handelte es sich um eine Windel, die vermutlich von einer Person stammte, die mit einer Strahlentherapie ärztlich behandelt wurde. Der verbliebene unbelastete Abfall wurde der Verbrennung zugeführt. 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 Diese Ereignisse sind nicht als Störfälle im Sinne der Störfallverordnung (12. BImSchV) einzustufen , da die MVA Emlichheim und die Aufbereitungsanlage für HMV-Asche nicht dem Anwendungsbereich dieser Verordnung unterliegen. Zu 5: Gegenüber dem Betreiber der MVA Emlichheim, der Firma WJ Silizium, Sand und Schlackenaufbereitungs GmbH sowie der Firma Dollegoor GmbH wurden wegen eines nicht sachgemäßen Umganges mit den Verbrennungsrückständen und weiterer Anlässe mehrere Anordnungen, Stilllegungsverfügungen und Bußgelder sowie gegen die Firma Dollegoor GmbH ein Zwangsgeld in Höhe von 40 000 Euro verhängt. Die Einzelheiten gehen aus der Anlage 1 hervor. Zu 6: Für die Verbringung einer Masse von etwa 29 000 Mg aufbereiteter HMV-Asche in die Niederlande zur Verwertung in einer großen Baumaßnahme ist bei der zuständigen Behörde ein Notifizierungsantrag nach der EG-Abfallverbringungsverordnung gestellt worden. Die zuständige niederländische Behörde hat dieser Verbringung mit Bescheid vom 09.07.2014 zugestimmt. Auf der Grundlage entsprechender Untersuchungsergebnisse hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück 6000 Mg zur Verbringung freigegeben. Davon sind 2450 Mg am 14.07. und 15.07.2014 zur Verladung auf ein Binnenschiff in die Niederlande transportiert worden. Die verbleibende Masse soll unmittelbar nach Beendigung der in den Niederlanden praktizierten „Bauferien“ verbracht werden. Parallel dazu wird die Verbringung weiterer Teilströme vorbereitet. Die Verwertung von Abfällen hat nach der abfallrechtlichen Hierarchie Vorrang vor deren Beseitigung . Dabei müssen die Abfälle nicht zwingend in der Bundesrepublik Deutschland verwertet werden . Auch eine Verwertung im EU-Ausland ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass der Abfall die erforderlichen Anforderungen hinsichtlich der Schadlosigkeit einhält und die Behörden des Empfängerstaates gegen den Abfallimport keine Einwände erheben. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die im sogenannten Notifizierungsverfahren an die Verbringung von Abfällen zur Verwertung gestellt werden, bestehen aus Sicht der Landesregierung keine Bedenken, die aufbereitete HMV-Asche in den Niederlanden zu verwerten. Zu 7: In der Genehmigung der MVA Emlichheim wurde festgelegt, dass in dieser Abfallverbrennungsanlage nur nicht gefährliche Abfälle angenommen und verbrannt werden dürfen. Der massenmäßig größte Anteil besteht aus den folgenden Abfallarten - sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen (Abfallschlüssel 19 12 12), - gemischte Siedlungsabfälle (Abfallschlüssel 20 03 01). Daneben ist die Annahme und Verbrennung der in der Anlage 2 genannten Abfallarten zugelassen. Die in der MVA Emlichheim verbrannten Abfälle stammen in erheblichem Umfang aus den Niederlanden . Zu 8: Im Handelsregister sind zurzeit als Kommanditisten der Firma EVI Abfallverwertung B.V. & Co. KG, die die MVA Emlichheim betreibt, die folgenden Firmen genannt (Anteile in Klammern): - EVI Afvalverwerkingseenheid Duitsland B.V. (65 %), - EVI Exploitatie I B.V. (17,5 %) und - Sita EVI Duitsland B.V. (17,5 %). Persönlich haftender Gesellschafter ist die Firma EVI Abfallverwertung B.V. Entsprechend den Ausführungen in der Vorbemerkung ist die Firma WJ Silizium, Sand und Schlackenaufbereitungs GmbH inzwischen eine 100 %-ige Tochter der Firma EVI Abfallverwertung B.V. & Co. KG. 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 Die Firma EVI Abfallverwertung B.V. & Co. KG nennt auf ihrer Website als Partner die SITA Nederland , die SITA Deutschland und die Investeringsmaatschappij Reggeborgh. Unternehmen der Reggeborgh Gruppe sind auch in Deutschland tätig. Die SITA - Gruppe ist in Deutschland und in den Niederlanden mit verschiedenen Gesellschaften tätig. Muttergesellschaft der SITA Deutschland GmbH ist die Suez Environment Deutschland GmbH. Die Firma Dollegoor GmbH ist eine Tochter der Firma Infracom GmbH. Gesellschafter der Infracom GmbH sind zu je 50 % die Reggeborgh Invest B.V und die PGB Holding Participaties B.V. Die wirtschaftlich Berechtigten konnten noch nicht abschließend festgestellt werden. Welche weiteren Abfallentsorgungseinrichtungen von den wirtschaftlich Berechtigten betrieben werden bzw. welche weiteren Verwertungs- und Vertriebswege genutzt wurden, ist daher noch Teil der notwendigen Klärung. Zu 9: In den beiden Genehmigungsverfahren für die Errichtung und für die Erweiterung der MVA Emlichheim wurden in den Antragsunterlagen Angaben zur Entsorgung der anfallenden HMV-Asche gemacht . Die beabsichtigte Entsorgung ist plausibel dargestellt worden. In den Nebenbestimmungen der Genehmigung wurde festgelegt, dass die Annahme von Abfällen nur dann zulässig ist, solange die ordnungsgemäße Entsorgung der bei deren Verbrennung entstehenden Abfälle sichergestellt ist. Zu 10: Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück hat den Betrieb der Abfallverbrennungsanlage und den Betrieb der Aufbereitungsanlage regelmäßig überwacht. Die Zahl der Überwachungstermine war deutlich höher als die in der Dienstanweisung für die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen vorgeschriebene Besichtigungsfrequenz. Zu 11: Die Genehmigung für die Erhöhung der Verbrennungskapazität wurde durch die Staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen mit Datum vom 15.10.2012 erteilt. Grundsätzliche Voraussetzung für diese Genehmigung ist u. a. die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Abfälle (Verbrennungsrückstände). Diese grundsätzliche Entsorgungsmöglichkeit ist nicht an eine konkrete Entsorgungsanlage oder Entsorgungsmaßnahme gebunden. Bei der Antragstellung wurde der Staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben plausibel dargelegt, dass der Anlagenbetreiber bei Entsorgungsengpässen auf andere Entsorgungswege zurückgreifen kann. Dies ist dadurch bestätigt worden, dass es nach der Untersagung der weiteren Zuführung von HMV-Asche auf dem Gelände der Firma Dollegoor GmbH problemlos möglich war, die HMV-Asche ab September 2013 anderweitig zu entsorgen. Zu 12: Die Verwertung und ggf. die Beseitigung der beim Betrieb der Abfallverbrennungsanlage und beim Betrieb der Aufbereitungsanlage anfallenden HMV-Asche wird in den Registern der jeweiligen Anlage erfasst. Sie wurde durch Kontrolle der Register auf Plausibilität überprüft (siehe auch Antwort zu Frage 3). Eigene Register über den Anfall von Verbrennungsrückständen aus der MVA Emlichheim führt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück nicht. Die Überprüfung des sachgerechten Einbaus der aufbereiteten HMV-Asche am jeweiligen Verwertungsort ist Aufgabe der örtlich zuständigen Behörde. 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 Zu 13: Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück hat am 25.11.2008 den Einbau von HMV-Asche in die Tragschicht einer nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigt, in der - nicht gefährliche Abfälle zur Verbrennung in der MVA Emlichheim balliert und zwischengelagert werden, sowie - HMV-Asche aus der MVA Emlichheim aufbereitet und zwischengelagert wird. Der Umfang des beantragten Einbaus (Fläche, Schichtdicke) geht aus den Antragsunterlagen hervor . Inwieweit über den zugelassenen Umfang hinaus HMV-Asche in diese Flächen eingebaut worden ist, ist Gegenstand der zurzeit laufenden Ermittlungen. Zu 14: Eine solche Unterstützung hat nicht stattgefunden. Es wurde allerdings in einem Gespräch mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim auf den im KrWG festgelegten Vorrang der Verwertung hingewiesen und erläutert, dass HMV-Asche bei Einhaltung der einschlägigen Anforderungen, die in der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall festgelegt worden sind, als Ersatzbaustoff z. B. im Straßenbau verwendet werden darf und dort primäre Rohstoffe ersetzen kann. Hinsichtlich der vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück durchgeführten Kontrollen wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 10 und 12 verwiesen. Zu 15: Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück arbeitet entschlossen und mit Nachdruck an einer Problemlösung. Seit 2011 sind mehrere Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungszwangsverfahren gegenüber dem Betreiber der Aufbereitungsanlage und des Lagers für die HMV-Asche durchgeführt worden, um den Lagerbestand auf das genehmigte Maß zu reduzieren (siehe auch Antwort zu Frage 5). Um einen weiteren Zufluss von HMV-Asche in die Aufbereitungsanlage bzw. das Lager für HMVAsche der Firma Dollegoor GmbH zu unterbinden, wurde vom Betreiber der MVA Emlichheim die externe Entsorgung der HMV-Asche eingefordert. Seit September 2013 wird die gesamte bei der Verbrennung von Abfällen in der MVA Emlichheim anfallende HMV-Asche außerhalb des Europarks bei der Firma CC Umwelt in Krefeld entsorgt. Die Sicherheitsleistung für diese Anlage wurde um rund 1,1 Millionen Euro erhöht und durch Vorlage einer Bankbürgschaft abgesichert. Neben dem bereits verhängten und eingetriebenen Zwangsgeld in Höhe von 40 000 Euro wurde der Firma Dollegoor GmbH ein weiteres Zwangsgeld ebenfalls in Höhe von 40 000 Euro angedroht. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück durch eine Arbeitsgruppe unterstützt, auf die in der Vorbemerkung hingewiesen wurde. Zu 16: Der Betreiber der Aufbereitungsanlage und des Lagers für die HMV-Asche war trotz der großen Zahl an verwaltungsrechtlichen Maßnahmen (Anordnungen, Stilllegungsverfügungen, Bußgelder, Zwangsgeld - siehe Antwort auf die Frage 5) bisher nicht bereit, das Problem der unzulässigen Zwischenlagerung der HMV-Asche zeitnah zu lösen. Daher war es nicht möglich, mit diesem einen Entsorgungsplan abzustimmen. Vor diesem Hintergrund hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück den Betreiber in einem ersten Schritt zu einer Anordnung zur Entsorgung von 15 000 Mg auf einer Deponie im Mai 2014 angehört. Aufgrund des zwischenzeitlich eingeleiteten Notifizierungsverfahrens für die Verwertung von HMV-Asche in den Niederlanden wurde die Umsetzung dieser Anordnung zunächst zurückgestellt. 8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 Zurzeit stimmt die Staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung mit der Firma EVI Abfallverwertung B.V. & Co. KG im Rahmen deren Verantwortung als Ersterzeuger der HMV-Asche ein Konzept zur Entsorgung der im Zwischenlager befindlichen HMV-Asche ab. Stefan Wenzel 9 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 Anlage 1: Übersicht Verwaltungsanordnungen und Bußgelder des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Osnabrück (GAA OS) 1. Firma Dollegoor GmbH - Aufbereitung und Lagerung von HMV-Asche Datum Maßnahme Anlass 12.07.2011 Bußgeldbescheid über 1000,- Euro Änderung der Anlage, Lagerung von Fertigasche auf dem Gelände der Gleisschotteraufbereitungsanlage ohne Genehmigung 06.02.2012 Anordnung nach § 20 Abs. 1 und 2 BImSchG und § 21 KrW-/AbfG mit sofortiger Vollziehung Reduzierung der Masse der gelagerten HMVAsche auf 61 000 Mg; Nachweisführung; Entsorgung erst, wenn GAA OS keine Bedenken geäußert hat; Verbot der Annahme weiterer HMVAsche ab 01.06.2012; monatliche Bilanzierung an das GAA OS. 02.03.2012 Bußgeldbescheid über 1500,- Euro Überschreitung der Lagerkapazität Lagers für die HMV-Asche. 03.09.2012 Bußgeldbescheid über 3000,- Euro Überschreitung der Lagerkapazität Lagers für die HMV-Asche. 22.01.2014 Zwangsgeldfestsetzung über 40 000,- Euro Die Masse der gelagerten HMV-Asche ist zum 15.12.2013 nicht auf 61 000 Mg reduziert worden. Außerdem wurde ein erneutes Zwangsgeld in Höhe von 40 000,- Euro für den Fall angedroht, dass die Masse der gelagerten HMV-Asche nicht bis zum 01.08.2014 auf die genehmigte Masse von 61 000 t reduziert worden ist. 27.03.2014 Anordnung nach § 22 Abs. 3 ArbSchG Untersagung von händischer Sortiertätigkeit an den Förderbandanlagen der Aufbereitungslinie 2 für HMV-Asche in der Ascheaufbereitungshalle und Untersagung der Befahrung der HMVAschehalden auf dem Gelände des HMVAschelagers mit Fahrzeugen. 14.05.2014 Anordnung nach § 17 Abs. 4a BImSchG Erbringung einer zusätzlichen Sicherheitsleistung in Höhe von 1 098 000,- Euro als Bankbürgschaft. 2. Firma EVI Abfallverwertung B.V. & Co. KG Datum Maßnahme Anlass 28.05.2013 Anordnung nach § 62 KrWG Verbindliche Vorgabe einzelner Regelungen der LAGA-Mitteilung M 38 / der Leitlinie der KOM zur Energieeffizienz (R 1). 3. Firma WJ Silizium, Sand und Schlackenaufbereitungs GmbH Datum Maßnahme Anlass 27.12.2007 Bußgeldbescheid über 1500,- Euro Errichtung des Erdgeschosses der Balllierungs - und Ascheaufbereitungshalle ohne Genehmigung 27.02.2008 Bußgeldbescheid über 1500,- Euro Errichtung der Schlackebandübergabestation ohne Genehmigung 10 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 11.03.2008 Bußgeldbescheid über 1500,- Euro Errichtung der Rohrleitungen ohne Genehmigung 19.08.2008 Untersagungsverfügung nach § 20 Abs. 2 BImSchG Untersagung jeglicher Behandlung und des Einbaus von HMV-Asche am Standort Vosmatenweg 6, Laar. 13.02.2009 Bußgeldbescheid über 1500,- Euro Lagerung von nicht ballliertem Hausmüll im Freien auf den Lagergelände für die HMVAsche 4. Firma Dollegoor GmbH - Gleisschotteraufbereitungsanlage Datum Maßnahme Anlass 12.07.2011 Bußgeldbescheid über 1000,- Euro Änderung der Anlage, Lagerung von HMVFertigasche auf dem Gelände der Gleisschotteraufbereitungsanlage ohne Genehmigung. Anlage 2: Positivkatalog der in der MVA Emlichheim zugelassenen Abfallarten (Input)(Stand: Januar 2014) Abfallschlüssel Abfallbezeichnung 03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 15 01 06 gemischte Verpackungen, ausgenommen gelbe Säcke des DSD 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen 19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen 19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen 19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost 19 05 99 Abfälle a. n. g. 19 06 06 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen 19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände 19 08 02 Sandfangrückstände 19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser 19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und - fette enthalten 19 08 12 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen 19 08 99 Abfälle a. n. g. 19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände 19 09 04 gebrauchte Aktivkohle 19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze 11 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1845 19 09 06 Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionentauschern 19 09 99 Abfälle a. n. g. 19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) 19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 20 01 01 Papier und Pappe 20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle 20 01 10 Bekleidung 20 01 11 Textilien 20 01 25 Speiseöle und -fette 20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen 20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle 20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle 20 03 02 Marktabfälle 20 03 03 Straßenkehricht 20 03 07 Sperrmüll 20 03 99 Siedlungsabfälle a. n. g. (Ausgegeben am 08.08.2014) 12 Drucksache 17/1845 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Volker Bajus und Filiz Polat (GRÜNE) sowie Dr. Gabriele Andretta und Gerd Will (SPD), eingegangen am 10.06.2014 Schlacke aus der Müllverbrennungsanlage Emlichheim illegal vergraben? Antwort der Landesregierung Anlage 1 Anlage 2