Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Jörg Hillmer, Ingrid Klopp und Horst Schiesgeries (CDU), eingegangen am 04.07.2014 2+1-Ausbau der B 4: Sind alle für die Verwirklichung des Gesamtkonzepts von Lüneburg bis zur A 2 erforderlichen Baumaßnahmen und Kosten in die bisherige Planung und Kostenan- gabe eingeflossen? Für die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 bis 2030 hat die Landesregierung beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Juni vergangenen Jahres die Er- weiterung der Bundesstraße 4 von Lüneburg bis Gifhorn von einer zwei- zu einer dreistreifigen Fahrbahn angemeldet. Die Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen hat vor Kurzem er- gänzende Informationen veröffentlicht. Nach den Angaben des Landes Niedersachsen beläuft sich die Strecke auf eine Länge von 72,5 km. Als Gesamtkosten sind 248 Millionen Euro angegeben. Bei der angegebenen Entwurfsklasse 1 handelt es sich um ein 2+1-Fahrbahnsystem mit einem grün gefärbten Markierungsstreifen als Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen. Ein solches Fahrbahnsystem ist eine kreuzungsfreie Kraftfahrstraße mit autobahnähnlichen Auf- und Abfahrten. Die bestehenden verkehrstechnischen und räumlichen Gegebenheiten erfordern zur Verwirklichung des Gesamtkonzepts Baumaßnahmen, die in den Projektdarstellungen nicht erkennbar sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In welchem Umfang rechnet die Landesregierung mit zusätzlichem Verkehr auf der ausgebau- ten B 4 (bitte getrennt nach Pkw und Lkw angeben)? 2. Wie viele Kreisverkehre und Kreuzungen sind auf der B 4 für den Bereich von Lüneburg bis zur A 2 vorgesehen? 3. Welche Abstände zur Wohnbebauung sind bei den geplanten Ortsumgehungen vorgesehen (bitte für jede Umgehung einzeln angeben)? 4. Wie viele Streckenkilometer werden geschwindigkeitsbegrenzt unter 100 km/h? Wird es Ab- schnitte mit höherer Geschwindigkeitsfreigabe als 100 km/h geben? 5. Wird es auf einer ausgebauten B 4 Beschränkungen für langsam fahrenden - z. B. landwirt- schaftlichen - Verkehr geben? 6. Bei einem 2+1-Fahrbahnsystem sind einmündende Straßen und Feldwege und damit verbun- dene Überquerungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Wie wird die Flächenerschließung beid- seitig der B 4 sichergestellt? Wie viele Kilometer sollen mit separaten Seitenwegen zur Flä- chenerschließung ausgestattet werden? Wie breit sollen diese Wege ausgebaut werden und mit welcher Tragkraft? 7. Beabsichtigt die Landesregierung im Zuge des 2+1-Ausbaus der Bundesstraße 4 auf der Strecke von Lüneburg bis zur A 2 Baumaßnahmen als Ersatz für die derzeit bestehenden Kreuzungsbereiche? Wenn nein, warum nicht? 8. Welcher Verlauf ist für die Ortsumgehung Melbeck geplant? Bei westlicher Ortsumgehung: Wie lang ist die Strecke dieser Ortsumgehung? Wie hoch sind die Kosten dafür? Bei östlicher Ortsumgehung: In diesem Fall muss die Ilmenau überbrückt werden. Ist hierbei berücksichtigt, dass die beidseitig an die Ilmenau angrenzenden Bereiche im Hochwasserrisikomanagement des Landes als Überflutungsflächen ausgewiesen sind und ebenfalls überbrückt werden müssen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 2 Wie hoch sind die Gesamtkosten aller erforderlichen Maßnahmen für die östliche Ortsumge- hung von Melbeck.? 9. Welcher Verlauf ist für die Ortsumgehung Grünhagen, zwischen Bienenbüttel und Melbeck, vorgesehen? Wie wird die Kreisstrasse 36 angebunden? 10. Welcher Verlauf ist für die Ortsumgehung Bienenbüttel vorgesehen? Wie werden die Orte Bienenbüttel, Steddorf und Bargdorf angebunden? 11. Welcher Verlauf ist für die Ortsumgehung Jelmstorf geplant? Wie werden die Orte Addenstorf und Bruchtorf angebunden? 12. Wie werden die Landesstraße 252 und die Kreisstraße 44 angebunden? Ist ein neues Brü- ckenbauwerk geplant? 13. Wie wird die Kreisstraße 11 angebunden? Ist ein neues Brückenbauwerk geplant? 14. Welcher Verlauf ist für die Ortsumgehung Tätendorf geplant? Wie wird die Barumer Straße angebunden? 15. Wie wird der Ort Hoystorf angebunden? 16. Wie wird die Kreisstraße 22 nach Emmendorf angebunden? 17. Wie wird der Ziegeleiweg in Kirchweyhe angebunden? 18. Sind an der Ortsumgehung Uelzen und Kirchweyhe Veränderungen geplant? Wie wird das Kreuzungsbauwerk Ludwig-Erhard-Straße und Störtenbütteler Weg zwischen Kirchweyhe und Uelzen geplant? Wie wird das Kreuzungsbauwerk an der Einmündung Nordallee geplant? 19. Wie werden die Kreisstraße 9 nach Suderburg und die Kreisstraße 14 nach Stadensen ange- bunden? Welches Kreuzungsbauwerk ist geplant? Wie soll der Fahrradverkehr die B 4 kreu- zen? 20. Wie sollen in Breitenhees die B 191 und die Wege nach Stadensen und Hösseringen ange- bunden werden? Welches Kreuzungsbauwerk ist geplant? 21. Wie soll die Landesstraße 265 nach Bokel angeschlossen werden? Welches Kreuzungsbau- werk ist geplant? 22. Welcher Verlauf ist für die Ortsumgehung Sprakensehl geplant? Wie soll die Landesstraße 280 angebunden werden? Welches Kreuzungsbauwerk ist geplant? 23. Wie soll die Kreisstraße 1 nach Lüsche angebunden werden? 24. Wie ist die Anbindung der Landesstraße 282 geplant? Welches Kreuzungsbauwerk ist ge- plant? Wie soll der Fahrradverkehr kreuzen? 25. Welcher Verlauf ist für die Ortsumgehung Groß Oesingen geplant? Wie sollen die Kreisstra- ßen 1, 3, 4 und 87 angebunden werden? 26. Wie soll die Kreisstraße 452 nach Pullhöfen angebunden werden? Welches Kreuzungsbau- werk ist geplant? 27. Wie ist die Kreuzung mit der Landesstraße 284 vorgesehen? Welches Kreuzungsbauwerk ist geplant? Wie soll der Fahrradverkehr kreuzen? 28. Wie ist die Anbindung der Kreisstraßen 7 und 321 geplant? Welche Kreuzungsbauwerke sind geplant? 29. Welche Baumaßnahmen sind an der Umgehung Gifhorn geplant? 30. Wie ist die Anbindung der Braunschweiger Straße in Gifhorn geplant? Mit welchem Kreu- zungsbauwerk? 31. Wie ist die Anbindung der Landesstraße 320 geplant? Mit welchem Kreuzungsbauwerk? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 3 32. Welchen Verlauf hat die Umgehung von Ausbüttel? Wie ist die Anbindung der Kreisstraße 661 geplant? Mit welchem Kreuzungsbauwerk? 33. Welchen Verlauf hat die Ortumgehung Röttgesbüttel? Wie ist der Anschluss der Kreisstraßen 52 und 65 geplant? 34. Welchen Verlauf hat die Ortsumgehung Meine? Wie ist der Anschluss der Landesstraße 321 und der Kreisstraße 58 geplant? 35. An welchen Stellen und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung Que- rungsmöglichkeiten der ausgebauten B 4 für – Fußgänger, – Kraftfahrzeuge, – land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge? 36. In welchem Umfang sind für das Gesamtprojekt des 2+1-Ausbaus der B 4 von Lüneburg bis zur A 2 einschließlich Baumaßnahmen für Auf- und Abfahrten und Überquerungsmöglichkei- ten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig? Welche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen? Mit welchen Kosten wird hierfür gerechnet? 37. In welchen Orten sind Flurneuordnungen geplant? Mit welchen Kosten rechnet die Landesre- gierung hierfür? 38. Wird ein Radweg geplant? Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung hierfür? 39. Wie plant die Landesregierung die Ertüchtigung der östlichen Anbindung zur A 14? Ist der Bau der B 190n oder ein Ausbau der B 71 geplant? 40. Welche Planungen hat die Landesregierung zur Entlastung der Landesstraße 270 zwischen Uelzen und Wittingen für den Fall, dass die A 39 nicht präferiert wird? 41. Sind die Kosten für alle oben angesprochenen Maßnahmen in die Kostenangaben für das Gesamtprojekt eingeflossen? Wenn nein, welche nicht? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.07.2014 - II/725 - 834) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 04.08.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/834/Ausbau B4 - Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurde von der Bundesregierung im Jahr 2003 für den Zeitraum bis 2015 beschlossen. Für die Zeit danach entwickelt die Bundesregierung derzeit ei- ne neue Bundesverkehrswegeplanung. Der neue BVWP gilt dann für den Zeitraum bis 2030. Für den Streckenabschnitt der B 4 von Lüneburg bis zur A 2 hat das Land dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den neuen BVWP folgende Gesamtprojekte gemel- det: - B 4–B 188 (nördl. Gifhorn) - A 2 (AK Braunschweig - Nord) (P-Nr. 800138), - B 4–Ausbau von nördlich Gifhorn (B 188) - südlich Lüneburg (B 209) (P-Nr. 800139). Der Ausbau der B 4 von nördlich Gifhorn (B 188) - südlich Lüneburg (B 209) wurde als Alternative zum Neubau der A 39 von Wolfsburg bis Lüneburg gemeldet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 4 Die Ausbaulänge der genannten Gesamtprojekte beträgt ca. 86,7 km. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt ca. 353,5 Millionen Euro Die Projekte schließen bei Braunschweig, Gifhorn, Uelzen so- wie bei Lüneburg an bereits ausgebaute Strecken an. Das Gesamtprojekt B 4–B 188 (nördl. Gifhorn) - A 2 (AK Braunschweig - Nord) besteht aus dem Teilprojekt B 4 - vierstreifiger Ausbau von der Anschlussstelle Braunschweig-Wenden (A 391/K 60) bis südlich von Meine (P-Nr. 800236) und aus dem Teilprojekt B 4 - Verlegung von nördlich Rötge- sbüttel bis südlich Meine (Ortsumgehung von Rötgesbüttel und Meine als vierstreifiger Neubau) (P- Nr. 800242). Für diese Vorhaben sind Straßenquerschnitte mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen vorge- sehen. Das Gesamtprojekt B 4 - Ausbau von nördlich Gifhorn (B 188) - südlich Lüneburg (B 209) (P-Nr. 800139) gliedert sich in die drei Teilprojekte B 4 - Lüneburg bis nördlich Uelzen mit den Ortsumge- hungen (OU) Tätendorf, Jelmstorf und Melbeck (P-Nr. 800302), B 4 - südlich Uelzen bis Breiten- hees (P-Nr. 800303) und B 4 - Breitenhees bis nördlich Gifhorn mit den OU Groß Oesingen und Sprakensehl (P-Nr. 800304). Für diese Projekte ist eine Erweiterung in den genannten Streckenabschnitten auf einen Regel- querschnitt RQ 15,5 vorgesehen, der eine Betriebsform „2+1“ ermöglicht; baulich getrennte Rich- tungsfahrbahnen sind nicht geplant. Der detaillierte technische Entwurf (Vorentwurf) für die B 4 - Verlegung von nördlich Rötgesbüttel bis südlich Meine wurde am 22.07.2013 vom BMVI mit dem Gesehen-Vermerk genehmigt. Zurzeit erfolgt die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen. Es liegt hier somit ein verfestigter Pla- nungsstand vor. Für die Datenmeldung zum BVWP wurden die vorliegenden Planungsergebnisse verwendet. In Übereinstimmung mit den Anforderungen des BMVI führte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) für die weiteren Maßnahmen im Zuge der B 4 eine Grobpla- nung mit einer gesamtplanerischen Raumanalyse und mit Erarbeitung einer realisierbaren Pla- nungskonzeption durch. Auf dieser Grundlage wurde die fachtechnisch günstigste Linienführung („Meldelinie“) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit ermittelt. Die zu erwartenden Kosten wurden aufgrund von Erfahrungswerten abgeschätzt. Diese Erhebun- gen wurden der Datenmeldung zum BVWP zugrunde gelegt. Die im Rahmen der Grobplanung erarbeitete Planungskonzeption und die „Meldelinie“ stellen eine Lösungsmöglichkeit für den Verlauf der Straße dar. Die gemeldete Linienführung und die Kosten werden vom BMVI der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordne- rischen Bewertung der Maßnahme im Rahmen der Neuaufstellung des BVWP zugrunde gelegt. Die „Meldelinie“ und die im Rahmen der Grobplanung erarbeitete Planungskonzeption sind jedoch nicht verbindlich für spätere Planungen. Bei einer späteren detaillierten Planung können sich infol- ge zunehmenden Erkenntnisgewinns durch vertiefte Ausarbeitung, durch Abstimmungsprozesse mit Trägern öffentlicher Belangen und durch die Beteiligung der Bürger noch erhebliche Änderun- gen ergeben. Die endgültige Linienführung und die detaillierte Ausgestaltung für ein Straßenneubauprojekt erge- ben sich somit nach der Bundesverkehrswegeplanung erst aus den nachfolgenden konkreten Pla- nungsphasen (z. B. Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren). Es ist somit darauf hinzuweisen, dass die nachstehenden Angaben zur angefragten Ausgestaltung einzelner Planungsbereiche wie z. B. Ausbildung von Knotenpunkten, Lage und Größe von Que- rungsbauwerken, Erschließung von Flächen, erforderliches landwirtschaftliches Wegenetz und Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, dem derzeitigem Planungsstand entsprechen und sich später im Rahmen einer detaillierten Planung ändern können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 5 Zu 1: Die niedersächsische Straßenbauverwaltung rechnet für das Prognosejahr 2025 mit folgenden Verkehrsbelastungen: Prognose- belastungen DTV 2025 Mehr-/ Minder- belastungen gegenüber der SVZ 2010 Prognose- belastungen DTV 2025 Mehr-/ Minder- belastungen gegenüber der SVZ 2010 [Kfz/24h] [Kfz/24h] [SV/24h] [SV/24h] B 4 zw. B 209 und nördl. OU Melbeck 26.500 + 5.200 2.200 + 400 B 4 zw. nördl. OU Melbeck und nördl. OU Uelzen (Nordallee) 12.500 bis 16.600 + 1.000 bis + 3.500 1.000 - 400* bis - 800* B 4 800303 zw. südl. OU Uelzen (K 17) und B 191 12.700 bis 15.500 + 3.700 bis + 5.000 1.300 bis 1.900 - 200* bis + 400 B 4 zw. B 191 und südl. OU Groß Oesingen (K 4) 7.500 bis 9.200 + 2.500 bis +3.300 1.400 bis 1.600 + 400 bis + 600 B 4 zw. südl. OU Groß Oesingen (K 4) und K 7 11.800 bis 13.500 + 4.000 bis + 5.500 1.600 bis 1.700 + 400 B 4 zw. K 7 und B 188 18.700 + 6.000 1.900 + 600 B 4 800242 zw. nördl. Rötgesbüttel (L 292) und südl. Meine 20.100 bis 23.600 + 1.100 bis + 2.700 2.100 + 700 B 4 800236 zw. südl. Meine und A 391 25.000 + 4. 100 2.000 + 600 Abschätzung der Prognosebelastungen 2025 (ohne A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg) DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrbelastungen aller Tage im Jahr SV = Schwerverkehr (Lkw > 3,5t zul. GG) SVZ 2010 = Straßenverkehrszählung 2010 * Durch Realisierung der A 14 geringere SV-Belastungen auf dem Streckenzug B 71-B 4 Straße Streckenabschnitt Teil- projekt Gesamt- projekt 800139 800138 800302 800304 Im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung wird das BMVI die Verkehrsbelastungen der ange- meldeten Maßnahmen für das Prognosejahr 2030 ermitteln. Diese werden vom Bund den Bewer- tungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanung zugrunde gelegt. Zu 2: Für den Ausbau der B 4 von Lüneburg bis zur A 2 sind 26 teilplanfreie Knotenpunkte (höhenunglei- che Führung der sich kreuzenden Verkehrswege, Linksabbiegestreifen in der übergeordneten Straße) geplant. Für die Anbindung der K 20 bei Bienenbüttel ist ein plangleicher Knotenpunkt (höhengleiche Füh- rung der sich kreuzenden Verkehrswege) vorgesehen. Ob dieser Knotenpunkt in Form eines Kreis- verkehrs oder als Kreuzung mit Lichtsignalanlage ausgeführt werden soll, ist noch festzulegen. Für die Anbindung der K 2 nördlich des Mittellandkanals ist ein planfreier Knotenpunkt (höhenun- gleiche Führung der sich kreuzenden Verkehrswege mit Verzögerungs- und Beschleunigungsstrei- fen in der übergeordneten Straße) vorgesehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 6 Zu 3: Folgende Abstände zur Wohnbebauung sind vorgesehen: OU Melbeck: Abstand ca. 70 bis 100 m, OU Jelmstorf: Abstand ca. 70 bis 100 m, OU Tätendorf: Abstand ca. 200 bis 250 m, OU Sprackensehl: Abstand ca. 100 bis 130 m, OU Groß Oesingen: Abstand ca. 110 bis 200 m, OU Rötgesbüttel: Abstand ca. 360 bis 380 m, OU Meine: Abstand ca. 210 bis 350 m. Zu 4: Der Ausbau der B 4 von nördlich Gifhorn bis südlich Lüneburg (Gesamtlänge der Teilprojekte: rd. 72,5 km) ist derzeit so konzipiert, dass eine max. zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen werden kann. Angaben darüber, wie viele Streckenkilometer letztlich unter 100 km/h begrenzt werden, können erfolgen, wenn die Planungen für die Maßnahme vollständig abgeschlos- sen sind. Die Entscheidungen über Geschwindigkeitsbegrenzungen obliegt dann den zuständigen unteren Verkehrsbehörden, die bei Realisierung der Maßnahme dazu verkehrsbehördliche Anord- nungen erlassen würden. Bei der OU Rötgesbüttel-Meine und dem Ausbau der B4 südlich Meine bis zur AS Braunschweig- Wenden als vierstreifige Kraftfahrstraße (autobahnähnliche Straße im Sinne der StVO mit baulicher Mitteltrennung) sind Beschränkungen nach dem bisherigen Stand der Planungen nicht vorgesehen (vgl. § 18 Abs. 5 SVO). Zu 5: Ja. Die B 4 würde bei einem 2+1-System als Kraftfahrstraße betrieben werden. Es gelten die Rege- lungen des § 18 Abs. 5 der StVO. Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhä- nger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. Der Neubau der B 4 - OU Rötgesbüttel-Meine und der Ausbau der B 4 südlich Meine bis zur AS Braunschweig-Wenden sind als vierstreifige Kraftfahrstraße mit getrennten Richtungsfahrbahnen auf 14,2 km Gesamtlänge vorgesehen. Zu 6: Bei der OU Rötgesbüttel-Meine soll nichtmotorisierter und landwirtschaftlicher Verkehr auf einem eigenständigen Wegenetz geführt werden. Die Flächenerschließung wird beidseitig der B 4 durch dieses Wegenetz sichergestellt. Die Wege werden gemäß den Richtlinien für den ländlichen We- gebau konzipiert. Dabei werden die Erfordernisse im Einzelfall berücksichtigt. Die Tragkraft ent- spricht dabei der Bauklasse 6 der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrs- flächen. Grundlage der Ermittlung ist dabei eine Bezugsachslast von 10 t je Achse. Für den Ausbau der B 4 von nördlich Gifhorn - südlich Lüneburg wurden gemäß den Ermittlungen in der Grobplanung zunächst beidseitig Verbindungswege mit jeweils 4,75 m befestigter Breite und einer Kronenbreite von 6,25 m zugrunde gelegt. Die tatsächlich erforderlichen Wege und die Trag- fähigkeit sind in der detaillierten technischen Entwurfsplanung zu ermitteln. Zu 7: Ja. Zu 8: Es ist eine östliche OU von Melbeck vorgesehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 7 Die Ilmenau wird von der OU nicht gequert. Die OU quert auf ca. 65 m das Überschwemmungsge- biet „Ilmenau mit Gerdau, Hardau und Stederau“. Das vorgesehene Bauwerk ist mit 22 m lichter Weite hydraulisch ausreichend. Der Verlust von ca. 1 600 m² Retentionsraum wird als ausgleichbar angesehen. In der detaillierten technischen Entwurfsplanung sind die Beeinträchtigung des Re- tentionsraums und die Sicherung der Hochwasserrückhaltefunktion zu überprüfen. Die Kosten für die OU Melbeck wurden im Rahmen der Gesamtmaßnahme nicht gesondert ermittelt. Zu 9: Für Grünhagen ist keine OU vorgesehen, da die bestehende B 4 weitgehend in Ortsrandlage ver- läuft. Die K 36 soll mit einem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden werden. Zu 10: Für Bienenbüttel ist keine OU vorgesehen. Die bestehende B 4 verläuft in Ortsrandlage und ist frei von Zufahrten. Bienenbüttel soll über teilplanfreie Knotenpunkte mit der Schützenallee und der K 10 sowie auf- grund der baulichen Gegebenheiten mit einem plangleichen Knotenpunkt (in einer Ebene) mit der K 20 angebunden werden. Steddorf soll mit dem plangleichen Knoten mit der K 20 angebunden werden. Bargdorf soll über die vorgesehenen Verbindungswege an die nächstliegenden teilplanfreien Kno- tenpunkte in Bienenbüttel und Jelmstorf angebunden werden. Zu 11: Es ist eine westliche Ortsumgehung von Jelmstorf vorgesehen. Addenstorf und Bruchtorf werden über das bestehende Straßennetz durch Jelmstorf und den südli- chen teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Zu 12: Die L 252 und die K 44 werden mit einem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Ein neues Brü- ckenbauwerk ist vorgesehen. Zu 13: Die K 11 wird mit einem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Ein neues Brückenbauwerk ist vorgesehen. Zu 14: Es ist eine westliche OU von Tätendorf vorgesehen. Die Barumer Straße wird überführt. Eine direk- te Anbindung ist nicht vorgesehen. Zu 15: Die Anbindung von Hoystorf soll über das vorhandene Wegenetz und vorgesehene Verbindungs- wege erfolgen. Zu 16: Die K 22 wird mit einem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Zu 17: Die Anbindung ist mit der für den Verkehr bereits freigegebenen B 4 - OU Kirchweyhe bereits ge- geben. Zu 18: Die vorhandenen OU Kirchweyhe und Uelzen sind für eine „2+1-Betriebsform“ ausreichend dimen- sioniert. Das Teilstück zwischen der OU Kirchweyhe und der OU Uelzen bleibt unverändert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 8 Zu 19: Die K 9 und K 14 werden mit einem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Der Kreisstraßen- und der Fahrradverkehr sollen die B 4 mit einem neuen Brückenbauwerk queren. Zu 20: Die B 191 wird mit einem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Es ist ein neues Brückenbau- werk vorgesehen. Die Wege nach Stadensen und Hösseringen werden über Verbindungswege an- gebunden, die parallel zur B4 verlaufen sollen. Zu 21: Die L 265 wird mit einem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Es ist ein neues Brückenbauwerk geplant. Zu 22: Es ist eine östliche OU von Sprakensehl vorgesehen. Die L 280 wird mit einem teilplanfreien Kno- tenpunkt angebunden. Es ist ein neues Brückenbauwerk vorgesehen. Zu 23: Die K 1 wird mit einem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Zu 24: Die L 282 wird mit einem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Der Landesstraßen- und der Fahrradverkehr sollen die B 4 mit einem neuen Brückenbauwerk queren. Zu 25: Es ist eine östliche OU von Groß Oesingen vorgesehen. Die K 4 und K 87 werden mit jeweils ei- nem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Die K 1 und K 3 werden über das bestehende Stra- ßennetz an die Knotenpunkte B 4/K 4 und B 4/K 87 angebunden. Zu 26: Die K 452 wird mit einem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Es ist ein neues Brückenbau- werk vorgesehen. Zu 27: Die L 284 wird mit einem teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Der Landesstraßen- und der Fahrradverkehr sollen die B 4 mit einem neuen Brückenbauwerk queren. Zu 28: Im Rahmen der Grobplanung für den Ausbau der B 4 von nördlich Gifhorn bis südlich Lüneburg ist die Anbindung der K 7 mit einer Anschlussstelle, d. h. planfrei vorgesehen. Eine K 321 kreuzt in den zu betrachtenden Abschnitten nicht die B 4. Die K 331 nördlich Gifhorn soll mit einer Anschlussstelle (planfrei) mit der B 4 verbunden werden. Zu 29: Als Erneuerungsmaßnahmen und zur Lärmsanierung (und damit außerhalb des BVWP) sind im Zuge der Umgehung von Gifhorn zwei Bauwerke zu ersetzen und Lärmschutzwände zu erstellen. Hierbei handelt es sich um das Bauwerk GF 10, mit dem drei Gemeindestraßen (Celler Straße, Konrad-Beste-Straße, Fischerweg) unterführt werden und das Bauwerk GF 11, mit dem die Ge- meindestraße Kirchweg unterführt wird. Weiterhin soll in diesem Bereich eine ca. 800 m lange Lärmschutzwand auf der Ostseite und eine 600 m lange Lärmschutzwand auf der Westseite errich- tet werden. Die Bauvorbereitung für die Maßnahmen wird zurzeit durchgeführt; das Vergabeverfahren für die Erteilung des Bauauftrages wurde begonnen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 9 Zu 30 und 31: Die Braunschweiger Straße in Gifhorn (alte B 4) geht außerhalb des Stadtgebietes in die L 292 über. Die L 292 und die L 320 werden zusammengefasst überführt und mit der Anschlussstelle Gif- horn-Süd, d. h. höhenungleich, an die B 4 angeschlossen. Das Kreuzungsbauwerk ist mit einem Brückenbauwerk vorgesehen. Zu 32: Ausbüttel wird im Zuge der OU Rötgesbüttel im Osten umfahren. Die K 661 wird überführt und nicht an die neue B 4 angebunden. Die B 4 ist entweder über die L 292 oder L 320 zu erreichen. Das Kreuzungsbauwerk ist mit einer Brücke vorgesehen. Zu 33: Die OU verläuft östlich von Rötgesbüttel. Die K 52 kann nicht angebunden werden, weil sie die B 4 nicht kreuzt. Verkehre der K 52 können die B 4 über die L 320 erreichen. Die K 65 wird mit einer Anschlussstelle, d. h. höhenungleich angebunden. Zu 34: Die OU Meine verläuft westlich von Meine. Die L 321 wird mit einer Anschlussstelle, d. h. höhen- ungleich angebunden. Die K 58 wird nicht angeschlossen, sondern von Vordorf bis zur B 4 alt zu- rückgebaut. Zu 35: Allgemein gilt, dass Querungsbauwerke in den teilplanfreien Knotenpunkten so konzipiert sind, dass sie im Verlauf der untergeordneten Straße auch von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeu- gen sowie Fußgängern und Radfahrern zur Querung der B 4 genutzt werden können. Im Abschnitt von Melbeck nach Kirchweyhe/nördlich Uelzen sind nach derzeitigem Stand folgende Querungsmöglichkeiten mit Bauwerken für Kfz, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Fuß- gänger vorgesehen: - K 7 (nördlich Melbeck), - B 4 / B 4 neu (südlich Melbeck), - K 36 (Grünhagen), - Schützenallee (nordwestlich Bienenbüttel), - K 10 (südöstlich Bienenbüttel), - Überführung Straße (östlich Bargdorf), - B 4 / B 4 neu (Jelmstorf), - K 44 / L 252 (westlich Bad Bevensen), - K 11 (südwestlich Bad Bevensen), - Überführung Straße (westlich Tätendorf), - K 22 (westlich Emmendorf). Als zusätzliche Querungsmöglichkeiten mit Bauwerken für Fußgänger sind in diesem Abschnitt nach derzeitigem Stand vorgesehen: - Unterführung Barnstedt–Melbecker Bach, - Überführung Geh - und Radweg (Bienenbüttel Nord), - Unterführung Geh - und Radweg (Bienenbüttel Mitte). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 10 Im Abschnitt von südlich Uelzen bis nördlich Gifhorn sind nach derzeitigem Stand folgende Que- rungsmöglichkeiten mit Bauwerken für Kfz, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Fußgänger vorgesehen: - K 9 / K 14 (östlich Suderburg), - B 191, - Überführung Straße (westlich Bokel), - L 265 (nördlich Sprakensehl), - Überführung Straße (östlich Sprakensehl), - Unterführung Straße (östlich Sprakensehl), - L 280 (östlich Sprakensehl), - Überführung Straße (südlich Sprakensehl), - Überführung Straße (nördlich B 244), - B 244/L 282, - Unterführung Straße und Bahn (östlich Steinhorst), - Überführung Straße (nördlich Groß Oesingen), - K 87 (nordöstlich Groß Oesingen), - K 4 (südöstlich Groß Oesingen), - K 452 (südlich groß Oesingen), - L 284 (westlich Wesendorf), - Unterführung Straße (nördlich Wagenhoff), - K 7 (westlich Wagenhoff), - Überführung Straße (westlich Wagenhoff), - K 331 (nördlich Gifhorn). Als zusätzliche Querungsmöglichkeiten mit Bauwerken für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Fußgänger sind in diesem Abschnitt nach derzeitigem Stand vorgesehen: - Unterführung Wirtschaftsweg (südlich Holdenstedt), - Unterführung Graben und Wirtschaftsweg (südlich Holdenstedt), - zwei Überführungen von Wirtschaftswegen (südöstlich Suderburg), - Überführung Wirtschaftsweg (nördlich B 191), - Unterführung Ahnsberggraben und Wirtschaftsweg (südlich Groß Oesingen), - Unterführung Schwarzwasser und Wirtschaftsweg (westlich Wesendorf), - Überführung Wirtschaftsweg (südlich Wagenhoff), - zwei Überführungen von Wirtschaftswegen (westlich Kästorf), - Unterführung Wirtschaftsweg (westlich Kästorf), - Überführung Wirtschaftsweg (nördlich B 188). Im Abschnitt von südlich Meine bis zur Anschlussstelle Braunschweig Wenden (A 391/K 60) sind nach derzeitigem Stand folgende Querungsmöglichkeiten mit Bauwerken für Kfz, land- und forst- wirtschaftliche Fahrzeuge und Fußgänger vorgesehen: - K 89 (südöstlich Vordorf). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 11 Als zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Bauwerken für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Fußgänger sind in diesem Abschnitt vorgesehen: - Unterführung des Mittellandkanals mit Betriebswegen. Im Zuge der Ortsumgehung Rötgesbüttel-Meine sind folgende Querungsmöglichkeiten durch Bau- werke geplant: 1. Für Fußgänger und Radfahrer (Fußgänger benutzen Radwege mit): - Braunschweiger Straße, - B 4 alt, - L 292, - K 66/1, - K 65, - B 4 alt (Meine), - L 321, - K 113; 2. Für Kraftfahrzeuge: - Braunschweiger Straße, - B 4 alt, - L 292, - K 66/1, - K 65, - L 321, - K 113, - Kampstraße; 3. Für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, soweit nicht zuvor genannt: - Wirtschaftsweg bei Bau-km 1+029, - gemeinsam mit Bahnstrecke bei Bau-km 7+034. Zu 36: Für die B 4 - OU Rötgesbüttel-Meine sind eine Reihe landschaftspflegerischer Maßnahmen ge- plant. Der Flächenumfang dieser Kompensationsmaßnahmen beträgt nach derzeitigem Stand rund 61,81 ha. Die Kosten werden inkl. des hierfür notwendigen Grunderwerbs auf ca. 7,7 Millionen Euro veranschlagt. Für die anderen Abschnitte zum Ausbau der B4 erfolgen die landschaftspflegerischen Untersu- chungen zur konkreten Ermittlung des Kompensationsumfanges in der nachfolgenden Linien- und Detailplanung. Für die Datenmeldung zum BVWP wurden die Kosten für die Kompensationsmaß- nahmen von der NLStBV abgeschätzt und mit pauschalen Ansätzen erfasst. Zu 37: Für die B 4 - OU Rötgesbüttel - Meine werden Flurneuordnungen für die Orte Rötgesbüttel, Meine und Vordorf mit einer Gesamtgröße von ca. 2 700 ha in Aussicht genommen. Die Verfahrenskosten werden derzeit auf ca. 1,5 Millionen Euro geschätzt. Für die anderen Abschnitte der B4 sind Unternehmensflurbereinigungsverfahren bisher nicht vor- gesehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1853 12 Zu 38: An der OU Rötgesbüttel - Meine ist kein Radweg geplant. Für den Ausbau der B 4 von nördlich Gifhorn bis südlich Lüneburg sind beidseits der B 4 Verbin- dungswege vorgesehen, die auch vom Radverkehr genutzt werden können. Zu 39: Für den BVWP wurde das länderübergreifende Gesamtprojekt B 190n von Breitenhees (B 4/B 191) bis Seehausen (A 14) gemeldet. Zu 40: Im Zuge der L 270 sind derzeit keine Planungen vorgesehen. Zu 41: Für die B 4 - OU Rötgesbüttel - Meine sind die Kosten in der Kostenberechnung zum detaillierten technischen Entwurf (Vorentwurf) enthalten. Für die anderen Abschnitte der B 4 sind die Kosten für die angesprochenen Maßnahmen mit einem pauschalen Ansatz in die Kostenschätzungen für die Projekte eingeflossen. Im bisherigen Kosten- ansatz für den Ausbau der B 4 von nördlich Gifhorn bis südlich Lüneburg sind die Kosten für die beidseits der B 4 vorgesehenen Verbindungswege noch nicht enthalten. Diese Kosten werden der- zeit ermittelt und in den Prozess des Aufstellungsverfahrens zum BVWP nachträglich eingebracht. In Vertretung Daniela Behrens (Ausgegeben am 13.08.2014) Drucksache 17/1853 1Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Jörg Hillmer, Ingrid Klopp und Horst Schiesgeries (CDU), eingegangen am 04.07.2014 2+1-Ausbau der B 4: Sind alle für die Verwirklichung des Gesamtkonzepts von Lüneburg bis zur A 2 erforderlichen Baumaßnahmen und Kosten in die bisherige Planung und Kostenan-gabe eingeflossen? Antwort der Landesregierung