Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1856 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Aygül Özkan und Dr. Stephan Siemer (CDU), eingegangen am 17.06.2014 Sind die bisher an niedersächsischen Hochschulen geplanten 16 Projekte zur energetischen Sanierung nur 16 Tropfen auf den sprichwörtlichen heißen Stein? Mit Pressemitteilung vom 23. April 2014 teilt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit, dass an Hochschulen des Landes 16 Projekte zur energetischen Sanierung in Angriff genommen werden sollen. Für diese Projekte wird das Ministerium insgesamt 2,7 Millionen Euro bereitstellen, die Hochschulen werden sich in etwa gleicher Höhe an den Investitionskosten beteiligen, sodass ins- gesamt 5,4 Millionen Euro in die Projekte fließen. Durch diese Projekte sollen der Pressemitteilung zufolge der CO2-Ausstoß um 430 t pro Jahr gesenkt und etwa 1 600 MWh Energie eingespart wer- den. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch sind der CO2-Ausstoß (in Tonnen) und der Energieverbrauch (in MWh) aller nieder- sächsischen Hochschulen pro Jahr insgesamt? 2. Um welchen Betrag (in Euro pro Jahr und in Prozent aller Betriebskosten) können die Hoch- schulen, an denen die Projekte realisiert werden, ihre Betriebskosten absenken? 3. In welchem Umfang plant die Landesregierung, weitere Maßnahmen zur energetischen Sa- nierung im nächsten Haushaltsjahr umzusetzen? (An die Staatskanzlei übersandt am 20.06.2014 - II/725 - 792) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 04.08.2014 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/792 - Das Gesetz über die Errichtung eines „Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen“ vom 11.12.2013 (Nds. GVBl. Nr. 22/2013) dient gemäß § 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 u. a. dem Zweck, investive Sanierungs- maßnahmen im Bereich „Landeseigener Hochbau“ sowie „Energiesparmaßnahmen im landeseigenen Gebäudebestand“ durchzuführen. Im Bereich des Landesbaus einschließlich des Hochschul- baus besteht das Ziel, beide Bereiche miteinander zu verknüpfen. Dies fokussiert den Aktionsbe- reich insbesondere auf Sanierungen von Fassaden einschließlich Fenstern, Dächern und Betriebs- technik. Für das Jahr 2014 konnten im Hochschulbau 16 Projekte mit dringlichem Sanierungsbe- darf aus diesen Bereichen ausgewählt werden. Dies vorausgeschickt werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Alle niedersächsischen Hochschulen, die als Landesbetriebe geführt werden, hatten im Jahr 2012 zusammen einen CO2-Ausstoß von 90 267 t und einen Wärmeverbrauch von 271 623 MWh (aktu- ellere Daten bzw. Daten von Stiftungshochschulen liegen nicht vor). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1856 2 Zu 2: Die Energiekosteneinsparung für die geplanten 16 Sanierungsmaßnahmen an niedersächsischen Hochschulen wird voraussichtlich rund 100 000 Euro pro Jahr betragen. Der Wärmeverbrauch der betroffenen Liegenschaften mit energetischen Sanierungsmaßnahmen betrug im Jahr 2012 gut 115 500 MWh mit Wärmeenergiekosten in Höhe von knapp 8 900 000 Euro. Bezogen auf die Ener- giekosten für Wärme und gegebenenfalls Warmwasser der Hochschulen, an denen die Maßnah- men umgesetzt werden, beziffert sich die Einsparung auf gut ein Prozent pro Jahr. Zu 3: Das Sondervermögen beläuft sich auf insgesamt 120 000 000 Euro, von denen bis Ende 2017 je 30 000 000 Euro pro Jahr für die in § 4 des o. g. Gesetzes genannten Zwecke verausgabt werden sollen. Über die Verteilung der nächsten Tranche im Jahr 2015 ist noch nicht entschieden. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (Ausgegeben am 13.08.2014) Drucksache 17/1856 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Aygül Özkan und Dr. Stephan Siemer (CDU), eingegangen am 17.06.2014 Sind die bisher an niedersächsischen Hochschulen geplanten 16 Projekte zur energetischen Sanierung nur 16 Tropfen auf den sprichwörtlichen heißen Stein? Antwort der Landesregierung