Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1861 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang und Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 24.06.2014 Wie viele Mittel stehen in der neuen Förderperiode für den ländlichen Wegebau in Nieder- sachsen zur Verfügung? Tragfähige Wirtschaftswege sind mit ausschlaggebend für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Sie stellen sicher, dass die Felder zur Bewirtschaftung und Ernte mit Maschinen und Geräte der heutigen Generationen erreicht werden können und somit die Produktionskosten gesenkt werden. In vielen Regionen Niedersachsens sind viele Wirtschaftswege in einem schlechten Zustand. Im Rahmen der Förderung des ländlichen Raumes wird die Verstärkung von Wirtschaftswegen mit Mit- teln aus dem europäischen ELER-Fonds gefördert. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel stehen in der neuen Förderperiode für den ländlichen Wegebau in Nieder- sachsen zur Verfügung? 2. In welchen Regionen Niedersachsen sind nach Auffassung der Landesregierung Wegebau- maßnahmen besonders vordringlich? 3. Wie viele Fördermittel sind in der vergangenen Förderperiode wo in den ländlichen Wegebau geflossen (bitte nach Kreisen aufschlüsseln)? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.07.2014 - II/725 - 801) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 06.08.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 306-01425/1-82 - Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: 10 000 000 Euro als Einzelmaßnahme „Ländlicher Wegebau“ im ELER. Hinzu kommen erhebliche Mittel für den Wegebau im Rahmen der Maßnahme „Flurbereinigung“. Zu 2: Die Förderung des ländlichen Wegebaus orientiert sich vorrangig am (schlechten) Ausbauzustand des Weges, der Erschließungseffizienz, seiner Bedeutung im Wegenetz (Haupterschließungsweg) und der Multifunktionalität. Die Dringlichkeit in der jeweiligen Region wird sich aus der Anzahl der gestellten Anträge und der Einstufung nach den Auswahlkriterien ergeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1861 2 Zu 3: Von den in der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 zur Verfügung stehenden Fördermitteln sind bis zum 10.07.2014 folgende Beträge innerhalb der folgenden Landkreise ausgezahlt worden: Ammerland 1 855 107,00 Euro Aurich 1 024 565,08 Euro Celle 1 532 330,00 Euro Cloppenburg 3 565 420,00 Euro Cuxhaven 3 295 065,00 Euro Diepholz 3 081 824,46 Euro Emden, Stadt 335 087,00 Euro Emsland 4 401 520,00 Euro Friesland 991 051,00 Euro Gifhorn 1 062 002,16 Euro Goslar 472 235,34 Euro Göttingen 569 758,62 Euro Grafschaft Bentheim 1 945 280,00 Euro Hamel-Pyrmont 416 103,85 Euro Hannover, Stadt 18 990,00 Euro Harburg 2 665 088,06 Euro Heidekreis 764 720,00 Euro Helmstedt 283 568,36 Euro Hildesheim 1 392 733,84 Euro Holzminden 521 022,52 Euro Leer 1 809 709,00 Euro Lüchow-Dannenberg 2 611 640,00 Euro Lüneburg 1 253 130,00 Euro Nienburg (Weser) 2 075 150,00 Euro Northeim 592 310,54 Euro Oldenburg 2 752 836,00 Euro Osnabrück 2 728 589,78 Euro Osterholz 432 390,00 Osterode a. Harz 310 270,00 Peine 353 116,99 Region Hannover 978 547,73 Rotenburg (Wümme) 1 651 450,00 Salzgitter, Stadt 184 712,09 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1861 3 Schaumburg 339 496,00 Stade 1 829 795,00 Uelzen 1 972 361,52 Vechta 1.372 600,00 Verden 903 360,00 Wesermarsch 739 980,00 Wilhelmshaven, Stadt 58 210,00 Wittmund 1 774.107,02 Wolfenbüttel 432 718,85 In den ausgezahlten Beträgen sind enthalten: a) Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 1,190 Millionen Euro b) ELER-Mittel aus LEADER 2,701 Millionen Euro c) EGFL-Mittel (Zuckermarktdiversifizierung) 8,177 Millionen Euro d) ELER-Mittel 45,281 Millionen Euro Aufgrund der n+2-Regelung befinden sich noch Vorhaben mit ELER-Mitteln in der Umsetzung. Da den EU-Vorhaben das Erstattungsprinzip zugrunde liegt, erfolgt die Auszahlung erst nach Fertig- stellung des Ausbaus und der Prüfung des Verwendungsnachweises. Die Bewilligungen belaufen sich auf rund 2,6 Millionen Euro. In Vertretung Horst Schörshusen (Ausgegeben am 15.08.2014) Drucksache 17/1861 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang und Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 24.06.2014 Wie viele Mittel stehen in der neuen Förderperiode für den ländlichen Wegebau in Nieder-sachsen zur Verfügung? Antwort der Landesregierung