Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1863 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU), eingegangen am 11.07.2014 Dient der Midgard-Hafen Nordenham weiter als Umschlagsort für MOX-Brennelemente? In ihrer Antwort auf eine Mündliche Anfrage der FDP-Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner, Horst Kortlang und Dr. Marco Genthe (Drs. 17/1695) hat die Landesregierung mitgeteilt, dass es im Jahr 2013 insgesamt sechs Transporte mit MOX-Brennelementen in Niedersachsen gab; zwei Transporte im Transit und vier Transporte mit Ziel in Niedersachsen. Ein möglicher Umschlagshafen für diese Transporte könnte der privat betriebene Midgard-Hafen in Nordenham (Landkreis Wesermarsch) gewesen sein. Über diesen Hafen sind bereits im Jahr 2012 mehrere Transporte von radioaktiven Stoffen abgewickelt worden, darunter auch die Transporte von MOX-Brennelementen im September und November 2012. Insbesondere diese letzten Trans- porte hatten zu Protesten geführt, da der Midgard-Hafen in direkter Nachbarschaft zur Nordenha- mer Innenstadt und zur Wohnbebauung liegt. In einer gemeinsamen Resolution des Stadtrats Nordenham und des Kreistags des Landkreises Wesermarsch wurde zudem gefordert, dass ein Sonderkatastrophenschutzplan für den Fall eines Transportunfalls erstellt werden müsse. Der damalige Umweltminister Dr. Birkner hatte in seiner Antwort auf eine Mündliche Anfrage „Plutonium -Mischoxid(MOX)-Transport durch Niedersachsen - Was tut die Landesregierung?“ der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Landtages am 28. September 2012 ausgeführt, dass mit Blick auf MOX-Transporte eine Meldepflicht des MI als oberste Katastrophenschutzbehör- de gegenüber den Kommunen als Katastrophenschutzbehörde nicht bestehe. Diese Aussage wur- de vom damaligen Abgeordneten und heutigen Umweltminister Stefan Wenzel laut Plenarprotokoll vom 28. September 2012 - Seite 19105 - mit den Worten kommentiert: „Das ist ja wohl unglaublich !“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele MOX-Transporte sind in den Jahren 2013 und 2014 über den Hafen Nordenham abgewickelt worden? 2. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung in diesen Fällen von einer vorherigen Informa- tion der Öffentlichkeit abgesehen? 3. Wie viele Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen mit welchen Mengen und welchen Quell- sowie Zielorten sollen in den kommenden Jahren im Midgard- Hafen Nordenham umgeschlagen werden? 4. Wird die Landesregierung über zukünftig anstehende MOX-Transporte über den Midgard- Hafen Nordenham vorab zeitnah informieren? 5. Wie schätzt die Landesregierung die Eignung des Midgard-Hafens Nordenham für den Um- schlag radioaktiver Brennelemente ein, vor allem hinsichtlich seiner Lage in direkter Nachbar- schaft zur Wohnbebauung und zur Nordenhamer Innenstadt? 6. Hält die Landesregierung die bestehenden Katastrophenschutzpläne des Landkreises We- sermarsch für den Fall eines Transportunfalls mit MOX-Brennelementen für ausreichend? 7. Wann sind die bestehenden Katastrophenschutzpläne des Landkreises Wesermarsch zuletzt überarbeitet worden? 8. Gibt es einen Sonderkatastrophenschutzplan für den Landkreis Wesermarsch für den Fall ei- nes Transportunfalls mit radioaktiven Stoffen, wie ihn der Stadtrat Nordenham und der Kreis- tag des Landkreises Wesermarsch im August 2012 in einer gemeinsamen Resolution gefor- dert hatten? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1863 2 (An die Staatskanzlei übersandt am 16.07.2014 - II/725 - 840) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 11.08.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/08-0014 - Im Rahmen vorangegangener parlamentarischer Befassungen zum Themenkomplex „Transporte von MOX-Brennelementen“ wurde wiederholt auf das Zusammenwirken verschiedener Stellen hingewiesen , insbesondere im Bereich der Sicherheit und Sicherung. Aus diesem Grund wird auf die vorherigen Antworten der Landesregierung zum Themenbereich „MOX-Transporte“ verwiesen und auf eine erneute Darlegung verzichtet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Im Jahr 2013 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2014 haben keine Transporte von MOX- Brennelementen über den Hafen Nordenham stattgefunden. Zu 2: Die Beantwortung der Frage entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 1. Zu 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Für die Genehmigung von Kernbrenn- stofftransporten ist das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. Zu 4: Die von Niedersachsen gestarteten Initiativen zum Thema „Information der unteren Katastrophen- schutzbehörden bei Transporten von MOX-Transporten“ wurden in allen beteiligten Ausschüssen nicht gestützt. Es fanden sich keine Unterstützerländer für die Herbeiführung eines positiven Be- schlusses zur Änderung der bisherigen Verfahrensweise. Damit konnte das im Niedersächsischen Landtag diskutierte einvernehmliche Vorgehen aller Länder zur Vermeidung von „Insellösungen“ nicht erreicht werden. Damit bleibt die vertrauliche Behandlung des genauen Termins und der genauen Route von Kern- brennstofftransporten eine Voraussetzung für die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes ge- gen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter. Vor diesem Hintergrund wurden die Gründe für die Geheimhaltung des genauen Transporttermins und der Streckenführung im Rahmen der parlamentarischen Befassung wiederholt dargestellt. Zu 5: Die bisher eingesetzten Schiffe konnten im Hafen Nordenham ohne Schwierigkeiten abgefertigt werden. Die gesamten Transporte der Brennelemente erfolgen im Rahmen einer durch das Bun- desamt für Strahlenschutz ausgestellten Genehmigung. Der Umschlag im Hafen wird gesondert durch eine hafenbehördliche Verfügung mit entsprechenden Auflagen geregelt. Der Umschlag der Brennelemente erfolgt vom Schiff im RoRo-Verkehr am RoRo-Anleger in Nordenham-Blexen; dabei verlassen die Brennelemente den Hafenbereich unmittelbar ohne weiteren Zwischenaufenthalt. Aus hafenbehördlicher Sicht gibt es keine Anhaltspunkte, die gegen einen solchen Umschlag in Nordenham sprechen. Damit wird der Hafen auch von der Landesregierung als geeignet angese- hen. Zu 6: Ja. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1863 3 Zu 7: Die Katastrophenschutzpläne des Landkreises Wesermarsch sind im Jahr 2010 überarbeitet wor- den. Zu 8: Ein Sonderkatastrophenschutzplan für den Landkreis Wesermarsch für den Fall eines Transportun- falls mit radioaktiven Stoffen, wie ihn der Stadtrat Nordenham und der Kreistag des Landkreises Wesermarsch im August 2012 in einer gemeinsamen Resolution gefordert hatten, existiert bisher nicht. In den vorhandenen Katastrophenschutzplan wurde kein besonderer Abschnitt zum Trans- port von radioaktiven Stoffen aufgenommen. Bei der Aktualisierung ist dies laut Auskunft des Land- kreises Wesermarsch auch nicht beabsichtigt. Die Fahrzeuge, die die Brennelemente transportieren, sind als Gefahrguttransporte nach Gefahr- gutrecht gekennzeichnet. Zusätzlich besteht nach Atomrecht die Sicherungsanforderung, dass ein neutrales Fahrzeug des Transporteurs die Fahrtroute begleitet und beobachtet. Bei der Begleitung handelt es sich um geschultes Personal mit entsprechenden Messgeräten. Im Falle eines Unfalles ist durch dieses Personal damit die Erstsicherung - auch gegenüber zufällig anwesenden Verkehrs- teilnehmern - gewährleistet. In Vertretung Almut Kottwitz (Ausgegeben am 19.08.2014) Drucksache 17/1863 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU), eingegangen am 11.07.2014 Dient der Midgard-Hafen Nordenham weiter als Umschlagsort für MOX-Brennelemente? Antwort der Landesregierung