Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1869 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Immacolata Glosemeyer, Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco Brunotte, Dr. Christos Pantazis, Andrea Schröder-Ehlers und Dr. Thela Wernstedt (SPD), einge- gangen am 07.07.2014 Welche Maßnahmen unterstützt das Land zur Prävention von Schwangerschaften bei Min- derjährigen? Jährlich bringen knapp 5 000 Mädchen unter 18 Jahren in Deutschland ein Kind auf die Welt. Eine Schwangerschaft im minderjährigen Alter bringt häufig schwierige Situationen für die werdenden El- tern und ihre Familie mit sich. Die Brisanz des Themas ergibt sich daraus, dass Jugendliche in einer Phase schwanger und/oder Eltern werden, in der sie eine Vielzahl alterstypischer Entwicklungsaufgaben zu bewältigen haben. Sie befinden sich mitten in der Phase der Lebens- und Perspektivenplanung (z. B. Partnerwahl, Planung der schulischen Laufbahn bzw. der Berufswahl). Hinzu kommen die körperliche und emo- tionale Auseinandersetzung mit der eigenen Entwicklung zur Frau/zum Mann und die Phase des Unabhängigwerdens (und der Ablösung) vom Elternhaus (und der Kernfamilie). Häufig geht die frü- he Mutterschaft damit einher, dass die Jugendlichen nicht mehr in der Lage sind, ihren gewünsch- ten Schulabschluss zu erreichen und eine Berufsausbildung zu beginnen. Hinzu kommt, dass ca. fünfmal mehr Kinder von minderjährigen Müttern vernachlässigt werden. Das Auftreten von Teenagerschwangerschaften und der hohe Grad an Vernachlässigung derer Kinder zeigen einen erheblichen Bedarf, Jugendliche in für sie verständlicher und nachvollziehbarer Art und Weise über ihre Sexualität aufzuklären sowie Schwangerschaftsverhütung und Familien- bzw. Lebensplanung zu informieren. Studien von pro familia belegen, dass Hauptschülerinnen fünfmal häufiger unter 18 Jahren schwanger werden als Gymnasiastinnen (Hauptschülerinnen 54 % aller Schwangerschaften im minderjährigen Alter, Gymnasiastinnen 11 %). Prävention von Teenagerschwangerschaften heißt deshalb auch, die sozialen Chancen und Perspektiven von be- nachteiligten jungen Frauen und die ihrer Partner zu stärken. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen gibt es im Land Niedersachsen zur Aufklärung und Prävention von Ju- gendlichen und jungen Schwangeren? 2. Welche Projekte unterstützt das Land in diesem Zusammenhang finanziell? 3. Wie kann die Aufklärungsarbeit mehr in den Schulalltag einfließen? 4. Welche Möglichkeiten gibt es, eine stärkere Kooperation zwischen schulischen Einrichtungen und sozialen Einrichtungen zu schaffen, die sich auf das Thema der sexuellen Aufklärung spezialisiert haben? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.07.2014 - II/725 - 830) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1869 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 12.08.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 202.12-38375 - Rückschlüsse über die Zahl von Schwangerschaften bei Minderjährigen sind lediglich über die Ge- burtenstatistik und die Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen möglich, da keine statisti- schen Erhebungen zu Schwangerschaften vorliegen. Diese Statistiken weisen für Niedersachsen eine leicht rückläufige Tendenz der Zahl der Geburten und der Schwangerschaftsabbrüche auf. Die Zahl der Geburten von Müttern unter 18 Jahren ging in Niedersachsen von 418 im Jahr 2011 auf 407 im Jahr 2012 zurück. Auch die Anzahl der Minderjährigen, die in Niedersachsen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, sank in den Jahren 2011 bis 2013 kontinuierlich von 386 im Jahr 2011 auf 323 im Jahr 2013. Unabhängig von den statistischen Daten geht die Landes- regierung davon aus, dass jede Schwangerschaft Minderjähriger ein individuell ernsthaftes Problem darstellt, das adäquate Unterstützung erfordert. Dabei sind Aufklärung und andere präventive Maß- nahmen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften von besonderer Bedeutung, aber auch Angebote und die Eröffnung von Perspektiven für die jungen Mütter. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat den gesetzlichen Auftrag, zielgrup- penspezifische Konzepte, Medien und Maßnahmen zur Sexualaufklärung, Schwangerschaftsverhü- tung und Familienplanung zu konzipieren, zu entwickeln und kostenlos zugänglich zu machen. Sie arbeitet dabei mit den Bundesländern und deren zuständigen Behörden, aber auch mit Fachorgani- sationen sowie Expertinnen und Experten zusammen. Im Rahmen dieser Aufgabe erstellt die BZgA umfängliches Material zur Sexualaufklärung und insbesondere zur Prävention von Schwanger- schaften Minderjähriger. Das Material wurde gezielt zur Aufklärung von Kindern und Jugendlichen, angepasst an deren unterschiedliche Entwicklungsstufen, entwickelt und wird unentgeltlich z. B. schulischen Einrichtungen, Beratungsstellen, Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung gestellt. Daneben sieht § 24 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)1 vor, dass Versicherte Anspruch auf ärztliche Beratung zur Empfängnisverhütung haben. Hierzu gehören auch die erforderlichen Unter- suchungen und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben zudem Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie verordnet sind. Die Krankenkassen bieten auf ihren Internetseiten Informationsmaterial sowie Plattformen an, auf denen sich Jugendliche bei Problemen austauschen können. Die AOK Niedersachsen bietet z. B. eine zusätzliche Vorsorgemaßnahme für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren an, die sich u. a. mit dem Thema „Entwicklung der Sexualität“ beschäftigt. Ferner ist eine wesentliche Aufgabe der rund 280 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktbe- ratungsstellen in Niedersachsen Informationen und Beratungen in allen Fragen der Sexualaufklä- rung, Verhütung und Familienplanung sowie zu allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mit- telbar berührenden Fragen kostenlos auch Minderjährigen anzubieten oder ggf. eine Konfliktbera- tung durchzuführen. Die Beratung umfasst u. a. auch Informationen zu sozialen und wirtschaftli- chen Hilfen für Schwangere. Diese Beratungsstellen werden nach den Vorgaben des Niedersäch- sischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Nds. AG SchKG) 2 im Haus- haltsjahr 2014 mit insgesamt 7 445 000 Euro gefördert. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133) 2 vom 9. Dezember 2005 (Nds. GVBl. Nr.28/2005 S.401) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1869 3 Nach § 19 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 3 können Mütter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden. Diese Form der Unterstützung wird gewährt, solange die Mutter der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedarf. Eine schwangere Frau kann auch bereits vor der Geburt des Kindes in der für sie geeigneten Einrichtung betreut werden. Während der Zeit der Unterbrin- gung soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter eine schulische oder berufliche Ausbildung be- ginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt (§ 19 Abs. 2 SGB VIII). Diese Form der Un- terstützung einer minderjährigen Schwangeren oder einer minderjährigen Mutter hat zum Ziel, die junge Frau dazu zu befähigen, mit ihrem Kind selbstständig und eigenverantwortlich zu leben. Darüber hinaus unterstützt und bewirbt die Landesregierung zur Stabilisation junger Mütter die "Be- triebliche Ausbildung in Teilzeit". In Teilzeit kann eine bereits begonnene Ausbildung auch mit Kind noch abgeschlossen werden. Für junge Frauen, die noch keine Ausbildung begonnen haben, bietet das Modell eine berufliche Perspektive, die ihnen Anerkennung und Selbstvertrauen gibt. Idealer- weise werden die Frauen bei der Suche nach einem geeigneten Betrieb und während der Ausbil- dung sozialpädagogisch begleitet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Niedersachsen führen eigene Projekte, Programme und Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention von Jugendlichen und jun- gen Schwangeren z. T. in Kooperationen mit anderen Trägern und Verbänden durch. Ein wichtiger Bereich ihrer Arbeit speziell für Jugendliche ist die sexual-pädagogische Gruppenarbeit, die durch die Beratungsstellen z. B. in den Schulen und Konfirmandengruppen angeboten wird. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 3 587 dieser Beratungen landesweit durchgeführt. Daneben haben die Beratungsstellen vielfach besondere Angebote für Jugendliche und junge Mädchen entwickelt, die von Online-Beratung, Babysimulatoren, Jugendfilmtagen, Theaterstücke bis hin zu altersspezifischen Workshops reichen. Darüber hinaus wird die Auseinandersetzung mit Sexualität und Schwangerschaft durch die Kerncurricula des Landes insbesondere in den Fächern Biologie, Werte und Normen sowie Katholi- sche Religion und Evangelische Religion verbindlich vorgegeben. Im Einzelnen: Biologieunterricht: „Der Biologieunterricht vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen, die für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Körper und dem sozialen Umfeld erforderlich sind.“ Diese im Bildungs- beitrag des Kerncurriculums Biologie der Hauptschulen, der Realschulen und der Oberschulen ver- ankerte Zielsetzung findet ihre Umsetzung in der konkreten Ausgestaltung der Kompetenzbereiche. Dem Kompetenzbereich „Bewertung“ kommt beim Thema „Sexuelle Selbstbestimmung und Tole- ranz“ (u. a. Verhütung) eine zentrale Rolle zu. So rücken neben der fachbezogenen Auseinander- setzung mit den Inhalten der Aufklärung auch die ethischen Aspekte in den Blick. Die konkrete Umsetzung des Themas im Unterrichtsfach Biologie ist am Beispiel des Kerncurricu- lums „Naturwissenschaften“ für die Oberschule sowie für Gesamtschulen - Schuljahrgänge 5 bis 10 - wie folgt vorgesehen: Basiskonzept „Entwicklung“, Themenbereich: Fortpflanzung und Vererbung: Am Ende des Schuljahrgangs 6 beschreiben die Schülerinnen und Schüler Grundaspekte der se- xuellen Fortpflanzung beim Menschen. Am Ende des Schuljahrgangs 8 nennen die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für eine Schwangerschaft und Methoden der Empfängnisverhü- tung. Unterricht in den Fächern Werte und Normen, Katholische Religion und Evangelische Religion: Darüber hinaus werden durch eine Auseinandersetzung mit Fragen nach Moral und Ethik die Schü- lerinnen und Schüler in allen drei Unterrichtsfächern dafür sensibilisiert, Ausprägungen und Ursa- chen verschiedener Konflikte zu erkennen und Entscheidungen zu treffen. Dafür ist eine ethische Reflexion über Formen, Fundamente und Funktionen verschiedener Absprachen, Regeln und Ritu- 3 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1869 4 ale unabdingbar. Dies gilt auch mit Blick auf private Bereiche wie Familie, Freundschaft, Liebe und Sexualität. Die konkrete Umsetzung des Themas sieht am Beispiel des Kerncurriculums „Werte und Normen“ für die Oberschule sowie für Gesamtschulen - Schuljahrgänge 5 bis 10 - wie folgt aus: Als erwartete Kompetenz am Ende des Schuljahrgangs 8 erläutern die Schülerinnen und Schüler Begriffe im Themenfeld Liebe, Freundschaft und Sexualität; Konkretisierungen sind möglich zu den Themen Romantik, Zärtlichkeit, Libido, Leidenschaft und Sexualität. Fachübergreifend erfährt das Thema vor allem im Deutschunterricht eine Bedeutung, da sich die Jugendliteratur den Fragen der jungen Mutterschaft verstärkt annimmt. Auch in den Kerncurricula „Naturwissenschaften“ für das Gymnasium - Schuljahrgänge 5 bis 10 - sind für das Fach Biologie als verbindliche Themenkomplexe Sexualerziehung, Schwangerschaft und Empfängnisverhütung bereits altersangemessen vorgesehen. In den Kerncurricula „Werte und Normen“ für das Gymnasium - Schuljahrgänge 5 bis 10 - werden die Themen Schwangerschaftsabbruch (Bedeutung christlicher Ethik für die heutige Zeit) sowie Freundschaft, Liebe und Sexualität (Fragen nach Moral und Ethik) behandelt. Das Thema Früh- schwangerschaft wird in den Kerncurricula nicht explizit genannt, lässt sich aber in alle vorher ge- nannten Themenkomplexe einbinden. Die Kompetenzbereiche „Bewertung“ im Fach Biologie oder „Fragen nach der Zukunft“ bzw. „Fra- gen nach Moral und Ethik“ im Fach Werte und Normen fordern darüber hinaus u. a. verbindlich die Auseinandersetzung mit der Entwicklung von Vorschlägen für die Gestaltung einer verantwortungs- vollen Zukunft sowie den kurz- und langfristigen Folgen eigenen Handelns für sich und andere. Zu 2: Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung und auf die Antwort zu 1 verwiesen. Zu 3: Die Auseinandersetzung mit Sexualität, Schwangerschaft und Empfängnisverhütung wird bereits durch die Kerncurricula des Landes insbesondere in den Fächern Biologie, Werte und Normen so- wie Katholische Religion und Evangelische Religion verbindlich vorgegeben. Die zusätzlichen An- gebote der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in den Schulen stellen hierzu eine bewährte Ergänzung dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1 verwiesen. Zu 4: Die Präventionsarbeit zu Gewalt in Paarbeziehungen schließt auch die Altersgruppe der Teenager mit ein. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Teenagerschwangerschaften in derartigen Paarbeziehungen entsteht. Eine selbstbestimmte Sexualität, Übergriffen in Paarbeziehungen zu begegnen oder sich aus gewalttätigen Paarbeziehungen lösen zu können, erfordern den Aufbau eines stabilen Selbstwertgefühls, starke Persönlichkeiten sowie ggf. flankierende Maßnahmen. Persönlichkeitsstärkende Programme unterschiedlicher Ausprägung werden mit großem Erfolg in Schulen eingesetzt. Unterstützung im Bereich häusliche Gewalt bzw. Gewalt in Paarbeziehungen erhalten die Schulen bzw. Schülerinnen und Schüler z. B. bei Beratungsstellen wie pro familia, der Landesstelle Jugend- schutz, aber auch beim Landeskriminalamt oder bei der schulpsychologischen Beratung, bei der bei persönlichen Krisen und in Notlagen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Der „Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“ im Niedersächsischen Kultusministerium sind bisher keine Fälle be- kannt geworden, bei denen ungewollte Teenagerschwangerschaften nach sexuellen Grenzverlet- zungen oder Übergriffen ursächlich waren. Für solche Fälle steht die Anlaufstelle selbstverständlich den Betroffenen oder beispielsweise deren Angehörigen oder Freundinnen und Freunden zur Ver- fügung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1869 5 Die Kooperationen zu den Landesverbänden werden seitens der Anlaufstelle zielgerichtet geför- dert. Dadurch ist tragfähig sichergestellt, dass das professionelle Angebot der Anlaufstelle auch für den Bereich der ungewollten Teenagerschwangerschaften in Anspruch genommen werden kann. In Vertretung Jörg Röhmann (Ausgegeben am 19.08.2014) Drucksache 17/1869 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Immacolata Glosemeyer, Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco Brunotte, Dr. Christos Pantazis, Andrea Schröder-Ehlers und Dr. Thela Wernstedt (SPD), einge-gangen am 07.07.2014 Welche Maßnahmen unterstützt das Land zur Prävention von Schwangerschaften bei Minderjährigen? Antwort der Landesregierung