Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1872 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 16.07.2014 Wie beurteilt die Landesregierung den teilweisen Ausfall der Elektro- und Steuerungstechnik und die Bezuschussungsmöglichkeiten für die Erneuerung der Elektrotechnik der Mün- dungsschöpfwerke Terborg und Nüttermoor? Die Sielacht Moormerland ist ein Entwässerungsverband auf der östlichen Seite der Ems mit einem Verbandsgebiet von ca. 7 400 ha und rund 4 500 Mitgliedern. Die Entwässerung des Verbandsge- bietes erfolgt durch zwei Mündungsschöpfwerke an der Ems und drei Unterschöpfwerke. Um die Entwässerung im Verbandsgebiet zu verbessern, wurde ab dem Jahr 1955 mit dem Bau von Schöpfwerken und entsprechenden Entwässerungsgräben begonnen. Durch diese Maßnahmen konnten viele landwirtschaftliche Flächen in den Niederungsgebieten kultiviert und somit zur not- wendigen Lebensmittelproduktion der Bevölkerung herangezogen werden. In Verbindung mit der Entwässerung konnten diese Gebiete zur Wohnbebauung und für Industrie- und Gewerbeansied- lungen entstehen, wo zuvor noch erhebliche Überflutungsrisiken bestanden. Diese genannten Schöpfwerke des Verbandsgebietes wurden in den Jahren von 1954 bis 1984 gebaut. Die Pumpenanlagen sind in den letzten Jahren leistungsmäßig an die Anforderungen der heutigen Entwässerung angepasst worden. Zur besseren Wasserregulierung wurde in den 80er-Jahren elektrotechnisch eine Umstellung von Handbetrieb auf eine automatische Steuerung vorgenommen. Im Jahr 2013 musste der Verband in zwei Schöpfwerken Pumpenreparaturen mit einem Kostenaufwand von ca. 60 000 Euro realisieren. Danach kam es zum im Folgenden be- schriebenen Ausfall der Steuertechnik und veralteter Elektroteile. Das NLWKN hat der Sielacht Moormerland mit Schreiben vom 12. März 2014 mitgeteilt, dass im September 2013 die Übertragung der Pegeldaten und der Laufzeiten der Pumpen im Schöpfwerk Terborg ausgefallen sei. Eine Archivierung der v. g. Daten sei daher nicht mehr möglich. Es war ein Defekt an der digitalen Datenstation der zuständigen Servicefirma festgestellt worden. Im Dezem- ber 2013 fiel im Mündungsschöpfwerk Nüttermoor die automatische Sielsteuerung aus. Eine Unter- suchung ergab, dass die Dialon-Netzwerkknoten defekt seien. Somit könne eine automatisierte Sielsteuerung zurzeit nicht mehr durchgeführt werden. Die Reparatur der v. g. Bauteile kann nur durch den Hersteller ausgeführt werden. Weiterhin muss damit gerechnet werden, dass in nächster Zeit weitere Komponenten aufgrund ihres Alters ausfal- len werden. Da es sich bei diesen Bauteilen um sehr spezielle Komponenten handelt, die nur von diesem einen Unternehmen hergestellt werden, besteht eine sehr große Abhängigkeit und damit die Gefahr, dass bei Ausfall dieses Betriebes als Servicedienstleister ein Betreiben der Anlage nicht mehr sichergestellt werden kann. Eine weitere Untersuchung der kompletten Elektro- und Steuerungstechnik in allen drei Schöpfwer- ken ergab, dass die gesamte Elektro- und Steuerungstechnik nicht mehr dem Stand der Technik entspreche und teilweise über 50 Jahre alt sei. Bei Ausfall von Komponenten könne eine kurzfristi- ge Ersatzteilbeschaffung nicht mehr gewährleistet werden. Das NLWKN rät dringend dazu, insbe- sondere in Anbetracht der sich stetig verschlechternden Ersatzteilsituation eine Modernisierung der kompletten Elektro- und Steuerungstechnik in allen Schöpfwerken durchzuführen. Für eine adäqua- te Anpassung an die heutige Elektrotechnik entstehen der Sielacht Moormerland nunmehr Kosten in Höhe von 378 000 Euro. Hinzu kommen noch ca. 40 000 Euro für bauliche Maßnahmen, die für den Einbau der elektrischen Anlageteile erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Für welche Zwecke werden die Pegeldaten an der Messstelle Schöpfwerk Terborg genutzt? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1872 2 2. Wie schätzt die Landesregierung den Schaden an der Elektro- und Steuerungstechnik sowie die Reparaturkosten in den Mündungsschöpfwerken Terborg und Nüttermoor ein? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die notwendigen Investitionen in die Elektro- und Steuerungstechnik in den Schöpfwerken der Sielacht Moormerland seitens des Landes finanziell zu fördern? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.07.2014 - II/725 - 842) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 14.08.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/02-0059 - Die Sielacht Moormerland ist ein Unterhaltungsverband im Sinne des § 64 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Der Verband ist als Nr. 109 im Verzeichnis der Unterhaltungsverbände (Anlage 4 zum NWG) aufgeführt. Dem Verband obliegt die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung einschließlich des Baus und der Instandhaltung von Entwässerungseinrichtungen wie Sie- len und Schöpfwerken. Zur Finanzierung der Verbandsaufgaben haben die Mitglieder (Grund- stückseigentümer) dem Verband Beiträge zu leisten. Der Landesregierung ist bekannt, dass lan- desweit ein erheblicher Sanierungsbedarf für die in den 50er- und 60er-Jahren erbauten Schöpf- werke besteht und dass der damit verbundene hohe Investitionsbedarf eine große Herausforderung für die Verbände darstellt. Nach Maßgabe der derzeit geltenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland in den Ländern Niedersachsen und Bremen (RdErl. d. MU vom 01.11.2007) ist die Grundinstandsetzung von Schöpfwerken förderfähig. Der begrenzten Mittelausstattung steht eine Vielzahl von Bedarfen für Hochwasserschutzmaßnahmen gegenüber, sodass eine Finanzierung nur unter strenger Priori- tätensetzung in Betracht kommt. Vor diesem seit Jahren bekannten Hintergrund sollen die bestehenden Fördertatbestände und För- dermöglichkeiten im Rahmen der Aufstellung des neuen Programms zur Förderung der Entwick- lung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen (PFEIL) in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Fonds) erweitert werden. Es ist geplant, die Verbände durch die anteilige Bereitstellung von EU-Mitteln zu unterstützen soweit die Vorhaben zur Erneuerung der Schöpfwerke über die reguläre Unterhaltung hinausgehen. Sowohl die fachlich inhaltlichen Ergänzungen als auch die Anpassungen an die formalen Vorgaben des ELER-Fonds erfordern die Neuaufstellung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendun- gen zur Förderung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland in den Ländern Nie- dersachsen und Bremen. Dies erfolgt parallel zur Aufstellung und Genehmigung des Programms PFEIL und bildet die Grundlage für die künftige ELER-Förderung ab 2015. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der Pegel Schöpfwerk Terborg ist kein Pegel des Landes und gehört auch nicht zum Messnetz des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD), sondern ist ein vom Verband betriebener Pegel zur Steuerung des Siels und Schöpfwerkes. Mit ihm wird der ordnungsgemäße Betrieb insbesondere im Hinblick auf die Wasserstände nachgewiesen. Die automatische Steuerung des Siel- und Schöpfbetriebes benötigt diese Daten für einen ordnungsgemäßen Betrieb. Zu 2: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Be- triebsstelle Aurich, ist hier als Dienstleister für die Sielacht Moormerland tätig und hat die Elektro- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1872 3 und Steuerungstechnik an den Schöpfwerken im Auftrag dieser untersucht. Er kommt im Rahmen seiner Untersuchung zu nachfolgendem ungeprüften Investitionsbedarf: Mündungsschöpfwerk Nüttermoor 150 000 Euro Mündungsschöpfwerk Terborg 140 000 Euro Polderschöpfwerk Nüttermoor 135 000 Euro Gesamt 425 000 Euro Zu 3: Das Land gewährt den Unterhaltungsverbänden in bestimmten Fällen Zuschüsse zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung auf der Grundlage des § 66 NWG. Ein gesetzlich festgelegter So- ckelbetrag, der seit dem Jahr 2004 bei 20 Euro je ha liegt, ist vom Verband selbst zu tragen. Zu dem darüber hinausgehenden Unterhaltungsaufwand wird ein Zuschuss von maximal 50 % ge- währt. Die Schöpfwerkskosten werden mit einem zusätzlichen Zuschuss von weiteren 20 % geför- dert, d. h. die den Sockelbetrag übersteigenden Unterhaltungsausgaben für Schöpfwerke erhalten einen Zuschuss von 70 % (§ 66 Abs. 2 NWG). Die verfügbaren Haushaltsmittel stellen allerdings die Obergrenze der Förderung dar. Bei der Zuschussberechnung werden neben dem Unterhaltungsaufwand inklusive Aufwand für Be- trieb und Unterhaltung von Anlagen wie z. B. Schöpfwerken auch 10 % der Investitionskosten für die Beschaffung von Anlagen, Anlagenteilen etc. berücksichtigt. Die Sielacht Moormerland hat in den letzten beiden Jahren Zuschüsse erhalten, und zwar in Höhe von rund 5 000 Euro im Jahr 2012 und rund 7 600 Euro im Jahr 2013. Für 2014 wurde keine Förde- rung beantragt. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Sielacht Moormerland nach Genehmigung des ELER-Pro- gramms PFEIL durch die Europäische Kommission und nach der Aufstellung der in den Vorbemer- kungen benannten Richtlinie entsprechende Maßnahmenblätter für die geplanten Vorhaben bei der Bewilligungsbehörde (NLWKN) einreicht. Der NLWKN wird dann prüfen, ob es sich bei der Moder- nisierung der Elektrotechnik an den Schöpfwerken Terborg und Nüttermoor um eine förderfähige Baumaßnahme im Sinne der vorgenannten geplanten Richtlinie handelt. Sofern diese Prüfung posi- tiv ausfällt, kann der Verband einen entsprechenden Antrag auf Bewilligung beim NLWKN stellen und mit einer anteiligen Förderung rechnen. In Vertretung Almut Kottwitz (Ausgegeben am 25.08.2014) Drucksache 17/1872 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 16.07.2014 Wie beurteilt die Landesregierung den teilweisen Ausfall der Elektro- und Steuerungstechnik und die Bezuschussungsmöglichkeiten für die Erneuerung der Elektrotechnik der Mün-dungsschöpfwerke Terborg und Nüttermoor? Antwort der Landesregierung