Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1879 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns und Bernd-Carsten Hiebing (CDU), eingegangen am 08.07.2014 „Nichts spricht für Hildesheim“ - Werden die östlichen Kommunen des Landkreises Peine gegen ihren Willen zukünftig zu einem Landkreis Hildesheim-Peine gehören? Die Landkreise Hildesheim und Peine verhandeln gegenwärtig über eine Fusion. Laut den Internet- seiten der beiden Landkreise würden bereits in Facharbeitsgruppen detaillierte Planungen für einen zukünftigen fusionierten Landkreis erarbeitet. Angestrebt werde demnach eine Fusion bereits zum Jahr 2016. In den beiden Landkreisen wurden die Amtszeiten der Landräte Franz Einhaus (SPD) und Reiner Wegner (SPD) bis zum Jahre 2016 gemäß § 80 Abs. 4 des Niedersächsischen Kom- munalverfassungsgesetzes um zwei Jahre verlängert. Zahlreiche Stimmen wenden sich jedoch gegen die geplante Kreisfusion. So hat sich bereits eine Bürgerinitiative „Pro Landkreis Peine“ gegründet. Die Räte der Gemeinden Wendeburg, Lengede und Vechelde haben ferner entsprechende Resolutionen verabschiedet. In diesen sprachen sie sich klar für den Erhalt des Landkreises Peine aus. Im Kreistag des Landkreises Peine fordert die CDU-Kreistagsfraktion eine Bürgerbefragung vor ei- ner Fusion. Die Peiner Nachrichten berichten in ihrer Ausgabe vom 18.06.2014 über eine Resolution des Rates der Gemeinde Vechelde gegen die geplante Fusion mit der Überschrift: „Nichts spricht für Hildesheim “. Sowohl SPD als auch CDU teilen dort die Ansicht des Bürgermeisters Hartmut Marotz (SPD), dass Hildesheim der falsche Weg für Vechelde wäre, weil es keine Ausrichtung dorthin gä- be. Tatsächlich grenzt Vechelde unmittelbar an die Stadt Braunschweig an, während eine zukünftige Kreisstadt Hildesheim über 30 km entfernt wäre. Ministerpräsident Weil sagte laut Helmstedter Nachrichten vom 07.03.2014 bei den 9. Warberger Burggesprächen, dass die Veränderung kommunaler Grenzen und Zuständigkeiten nur im politi- schen Konsens und nicht „von oben“ möglich sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beabsichtigt die Landesregierung bei Fusionen von Landkreisen sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und angemessen beteiligt werden, etwa durch Bürgerbe- fragungen? 2. Welche Gespräche hat die Landesregierung bislang zu einer Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim geführt? 3. Wie bewertet die Landesregierung eine Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine? 4. Wird die Landesregierung die notwendigen Gesetzentwürfe zur Fusion von Landkreisen in den Landtag einbringen, wenn die Räte betroffener Gemeinden parteiübergreifend einer Fusi- on widersprechen? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Zukunftsfähigkeit des Landkreises Peine? 6. Sollte die Landesregierung eine Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine unterstützen: Unter welchen Voraussetzungen wird die Landesregierung eine Fusion der Landkreise Hil- desheim und Peine finanziell fördern? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1879 2 7. Gibt es gegenwärtig Programme, durch die eine Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim finanziell gefördert werden könnte? 8. Wenn ja, wie viel Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung? (An die Staatskanzlei übersandt am 16.07.2014 - II/725 - 837) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 07.08.2014 für Inneres und Sport - 31.1 - Der Landkreis Peine und der Landkreis Hildesheim verhandeln zurzeit über einen möglichen Zu- sammenschluss. Die Aufnahme dieser Fusionsverhandlungen wurde dem Ministerium für Inneres und Sport als oberste Kommunalaufsichtsbehörde vom Landkreis Peine mit Schreiben vom 23. Ok- tober 2013 und vom Landkreis Hildesheim mit Schreiben vom 11. Dezember 2013 gemäß § 25 Abs. 5 NKomVG angezeigt. In beiden Landkreisen wurden zudem die jeweils für einen Amtszeitbe- ginn am 1. November 2014 erforderlichen Neuwahlen für das Amt eines Landrates oder einer Landrätin gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 NKomVG bis zum 31. Oktober 2016 ausgesetzt. Die Amtszeit der gegenwärtigen Amtsinhaber wurde bis dahin verlängert (s. § 80 Abs. 4 Satz 5 NKomVG). Inzwischen liegt auch ein von beiden Landkreisen in Auftrag gegebenes „Gutachten zur Prüfung ei- ner Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine“ vor. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Artikel 59 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung schreibt die vorherige Anhörung der Bevölke- rung nur zu einer Änderung von Gemeindegebieten, nicht auch zu einer Änderung von Landkreis- grenzen vor. Eine analoge Anwendung der Verfassungsvorschrift auf Landkreise scheidet wegen der geringeren örtlichen Verbundenheit aus. Ungeachtet dessen ist die Landesregierung überzeugt davon, dass Fusionsprozesse im kommuna- len Bereich nur gelingen können, wenn die Einwohnerinnen und Einwohner der beteiligten Ge- meinden und Landkreise frühzeitig informiert und einbezogen werden. Wie und in welchem Umfang dies geschieht, ist jedoch Angelegenheit der jeweiligen Kommune in deren verfassungsrechtlich geschützten m Selbstverwaltungsbereich. Es ist der Landesregierung demzufolge schon von Rechts wegen verwehrt, den Kommunen insoweit Vorschriften zu machen. Zu 2: Die Landesregierung ist in die konkreten Verhandlungen der Landkreise Peine und Hildesheim über eine mögliche Fusion nicht eingebunden. Das schließt gelegentliche Gespräche mit einzelnen Beteiligten in dieser Angelegenheit nicht aus. Zu 3: Aus Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung bewertet die Landesregierung grundsätzlich keine möglichen Fusionsabsichten oder -vorhaben von Kommunen, die diese selbst noch nicht ab- schließend auf ihre Durchführbarkeit und Zweckmäßigkeit hin geprüft haben. Zu 4: Ein Zusammenschluss von Landkreisen betrifft zu allererst die Landkreise selbst und nur in gerin- gerem Maße auch die kreisangehörigen Gemeinden, die anders als die Landkreise weder in ihrem Gebiets- noch in ihrem Aufgabenbestand verändert werden. Ungeachtet dessen setzt die Freiwillig- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1879 3 keit einer Fusion im Sinne der Politik der Landesregierung außer entsprechenden Vertretungsbe- schlüssen der fusionierenden Kommunen auch die Unterstützung der Fusion durch die Einwohne- rinnen und Einwohner voraus. Ob beide Voraussetzungen im Fall einer möglichen Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine einmal gegeben sein werden, lässt sich heute noch nicht sagen. Zu 5: Die finanzielle, demografische und wirtschaftsstrukturelle Situation des Landkreises Peine ist zur- zeit - auch im Vergleich mit anderen niedersächsischen Landkreisen - nicht so, dass ohne eine Fu- sion die Zukunftsfähigkeit des Landkreises gefährdet wäre. Ungeachtet dessen ist nach Auffassung der Landesregierung ein Zusammenschluss von Kommunen grundsätzlich geeignet, die Leistungs- und Finanzkraft der Beteiligten zu verbessern. Das gilt auch für einen möglichen Zusammenschluss des Landkreises Peine mit einer Nachbarkommune. Zu 6 bis 8: Eine mögliche Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine könnte vom Land zurzeit nicht unmit- telbar finanziell gefördert werden. In Vertretung Stephan Manke (Ausgegeben am 27.08.2014) Drucksache 17/1879 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns und Bernd-Carsten Hiebing (CDU), eingegangen am 08.07.2014 „Nichts spricht für Hildesheim“ - Werden die östlichen Kommunen des Landkreises Peine gegen ihren Willen zukünftig zu einem Landkreis Hildesheim-Peine gehören? Antwort der Landesregierung