Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1880 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 25.06.2014 Erstellung des Personalausweises nicht kostendeckend - niedersächsische Kommunen zah- len drauf Der Städte- und Gemeindebund veröffentlichte kürzlich ein Gutachten der kommunalen Gemein- schaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), welches sich mit dem Thema der Verwaltungs- kostenpauschale für den elektronischen Personalausweis befasste. Die KGSt weist in ihrem Gut- achten darauf hin, dass die Verwaltungskosten der Kommunen bei der Ausstellung des elektroni- schen Personalausweises finanziell nicht ausgeglichen würden. Die KGSt ermittelte eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 18:43 Minuten, die von kommuna- len Mitarbeitern geleistet werden. Durch diese Arbeitszeit endstünden den Kommunen Kosten in Höhe von etwa 15 Euro. Die Kommunen erhielten aber lediglich 6 Euro über ihren Anteil an der vom Antragsteller zu entrichtenden Gebühr von regulär 28,80 Euro. Daraus resultiere eine „Kostenunterdeckung “ von 9 Euro. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung das oben genannte Gutachten des KGSt? 2. Mit welchem Zeitaufwand bemisst die Landesregierung die Erstellung eines elektronischen Personalausweises in Niedersachsen, und mit welchen Kosten für die Kommunen bemisst die Landesregierung die Erstellung? 3. Wird sich die Landesregierung gegebenenfalls auf Bundesebene für die Umsetzung einer kostendeckenden Verwaltungspauschale einsetzen? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2014 - II/725 - 816) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.08.2014 für Inneres und Sport - 34.20 – 12224/8 - Am 1. November 2010 trat die neue Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) in Kraft. Wesentlicher Grund für die Novellierung war die Einführung des elektronischen Personalausweises (ePA) mit elektronischem Identitätsnachweis (eID). Gemäß § 1 Abs. 1 PAuswGebV beträgt die Ge- bühr für einen ePA grundsätzlich – 22,80 Euro, sofern die antragstellende Person noch nicht 24 Jahre alt ist, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 PAuswGebV (Gültigkeitsdauer des ePA sechs Jahre), – 28,80 Euro für alle anderen Fälle, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV (Gültigkeitsdauer des ePA zehn Jahre). Von den eingenommenen Gebühren behalten die Kommunen pro Ausweis einen Verwaltungskos- tenanteil in Höhe von 6 Euro ein, im Übrigen ist die Gebühr an den Bund (Bundesdruckerei) abzu- führen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1880 2 Ursprünglich hatte der Bund vorgesehen, dass die Gebühr zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 19,80 Euro (Verwal- tungskostenanteil 3 Euro) und die Gebühr zur § 1 Abs. 1 Nr. 2 28,80 Euro beträgt. Im Bundesrats- verfahren hatte sich Niedersachsen gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür eingesetzt, dass diese Gebühren auf 22,80 Euro und 31,80 Euro angehoben werden. Dem wurde nur insoweit ent- sprochen, als dass die Gebühr zu Nr. 1 auf 22,80 Euro angehoben wurde. Die Gebühr zu Nr. 2 wurde bei 28,80 Euro belassen, dafür ein § 3 a PAuswGebV in die Verordnung aufgenommen, demzufolge die Auskömmlichkeit des Verwaltungskostenanteils der Gebühr zu Nr. 2 zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zu evaluieren ist. Mit der Evaluierung gemäß § 3 a PAuswGebV wurde die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Ver- waltungsmanagement (KGSt) beauftragt. In dem Gutachten wurde der durchschnittliche Aufwand für die Ausstellung eines ePA bei zehn vom Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund genannten Kommunen, darunter die Landeshauptstadt Hannover, ermittelt. Ge- genstand der Betrachtung war der gesamte Prozessablauf von der Antragstellung bis zur Aushän- digung des ePA, einschließlich der Bearbeitung von Rücknahmen von Verlusterklärungen, des Ausschaltens der eID-Funktion und der PIN-Änderung für die eID-Funktion. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der durchschnittliche Aufwand für die Erstellung eines ePA bei 15,35 Euro be- trägt, pro ausgestelltem Ausweis besteht also eine Kostenunterdeckung in Höhe von 9,35 Euro. Das Bundesministerium des Innern hat nach Bekanntwerden des Gutachtens eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ziel ist die Erarbeitung von praxisgerechten Vorschlägen für eine Straffung der Antrags- und Ausgabeverfahren bei den Kommunen, durch deren Umsetzung die Kostenunterdeckung mi- nimiert werden soll. Zur Teilnahme wurden auch Vertreter des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eingeladen. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben in einer schriftlichen Stellungnahme Ansatzpunkte für eine Kostenentlastung der Kommunen bei der Ausstellung eines ePA unterbreitet, die teilweise eine Änderung von Bundesrecht bedürften (z. B. Abschaffung der Ermäßigung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 PAuswGebV bei gleichzeitiger Verlängerung der Gültigkeitsdauer des ePA auf zehn Jahre). Je nach Umsetzung dieser Vorschläge verringern sich die Kosten für die Kommunen und damit die Höhe der Kostenunterdeckung; eine Kostenunterdeckung von mindes- tens 3,48 Euro bleibt diesen Ausführungen zufolge aber in jedem Fall bestehen. Insofern wird eine Erhöhung der Verwaltungskostenanteils der Kommunen als unerlässlich angesehen. Die Arbeit der Arbeitsgruppe ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Siehe Vorbemerkung. Das Gutachten hat die damals geäußerten Zweifel an der Auskömmlichkeit des Verwaltungskostenanteils bestätigt. Zu 2: Siehe Vorbemerkung. Mit der Landeshauptstadt Hannover war der Aufwand einer niedersächsi- schen Kommune Gegenstand der bundesweiten Evaluierung. Abweichungen für Niedersachsen sind nicht erkennbar. Zu 3: Das Ergebnis der Arbeitsgruppe bleibt abzuwarten. Niedersachsen hatte sich bereits bei Erlass der PAuswGebV dafür eingesetzt, dass der Verwaltungskostenanteil für die Kommunen auskömmlich ist. An dieser Haltung hat sich nichts geändert. In Vertretung Stephan Manke (Ausgegeben am 28.08.2014) Drucksache 17/1880 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 25.06.2014 Erstellung des Personalausweises nicht kostendeckend - niedersächsische Kommunen zah-len drauf Antwort der Landesregierung