Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1882 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat (GRÜNE), eingegangen am 21.07.2014 Giftige Zementschlämme in Gertrudenberger Höhlen in Osnabrück? Nach Informationen des Vereins Gertrudenberger Höhlen Osnabrück e. V., haben Analysen der Hochschule Osnabrück ergeben, dass in der Füllmasse (Zementschlämme) der Gertrudenberger Höhlen in Osnabrück eine „sehr hohe Konzentration von Gift und Schwermetallen“ nachgewiesen werden kann - u. a. die Stoffe Arsen und Strontium. Darüber hinaus seien von dem in den 1980er-Jahren zuständigen Bergbauunternehmen Feldhaus (Sauerland) allein im Gertrudenberger Loch ca. 5 000m 3 Zementschlämme als Sicherheitsmaß- nahme in diverse Hohlräume verpresst worden, obwohl bei den meisten gar keine Einsturzgefahr bestand. Über die Auswirkungen dieser Zementschlämme und eine bereits erfolgte Verunreinigung des Grundwassers lägen bisher noch keine Erkenntnisse vor. Das Fließmittel sei allerdings wasser- löslich, könne nach starkem Oberflächenwasser durch die Felsschichten sickern und somit ins Grundwasser gelangen. Bereits 1984 wurde das Staatshochbauamt durch die Osnabrücker Kreis- und Stadtarchäologie aufgefordert, alle Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, dass das Kulturdenkmal Gertru- denberger Höhlen keinen Schaden nimmt. Der Verein Gertrudenberger Höhlen Osnabrück e. V. hat sich Anfang 2011 mit dem Ziel gegründet, den Gertrudenberg und das Kulturdenkmal Gertruden- berger Höhlen zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und zu dokumentieren. Darüber hinaus informiert der Verein regelmäßig über seine Arbeit und möchte die Gertrudenberger Höhlen für die Allgemeinheit öffnen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass in den Gertrudenberger Höhlen in Osnabrück giftige Stoffe lagern, die Auswirkungen auf das Grundwasser haben könnten? 2. Sind der Landesregierung ähnliche Fälle in Niedersachsen bekannt, in denen giftige Füllmas- se in einsturzgefährdete Hohlräume von Stollenanlagen verpresst wurden? 3. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung bezüglich der giftigen Fließ- mittel in den Gertrudenberger Höhlen in Osnabrück? 4. Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung zielführend, um dieses Kulturdenkmal vor weiteren Schäden zu bewahren und dauerhaft zu schützen, und welche Optionen hat das Land hierzu beizutragen? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.07.2014 - II/725 - 861) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 15.08.2014 - 21 13-0142 - Die Gertrudenberger Höhlen befinden sich überwiegend auf privaten Grundstücken in Osnabrück. Im zweiten Weltkrieg wurde ein Teil der Höhlen zu einem Luftschutzbunker ausgebaut. Hieraus be- gründet sich die Zuständigkeit des Bundes nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz. Die Bun- desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als eine bundes-unmittelbare, rechtsfähige Anstalt des Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1882 2 öffentlichen Rechts ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesfinanzministeriums. Sie ist im vor- liegenden Fall zuständig für die Absicherung und Gefahrenabwehr. Bauaufgaben des Bundes werden in Niedersachsen auf der Grundlage des Finanzverwaltungsge- setzes mit dem Rechtsinstitut der sogenannten Organleihe durchgeführt. Dabei bleibt die Rechts- trägerschaft bei der Abwicklung von Baumaßnahmen bei der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn sie sich zur Durchführung der Dienststellen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen bedient. Der Landesregierung, vertreten durch das Niedersächsische Finanzministerium, obliegt in diesen Fällen lediglich die Dienstaufsicht. Die Dienststelle Osnabrück-Emsland des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen war in den 70er- und 80er-Jahren für den Bund tätig und hat dabei auch Stollen der Gertrudenberger Höhlen verfüllt. Bei dem eingebrachten Verfüllmaterial handelte es sich um ein Zement-, Wasser-, Stein- kohleflugaschegemisch. Die hier eingesetzte Steinkohleflugasche mit der Bezeichnung HIB 30s stammte aus dem Kraftwerk Scholven der VEBA Kraftwerke Ruhr AG. Aus baustofflicher Sicht ist Steinkohleflugasche ein puzzolanisches Bindemittel, das als genormter Betonzusatzstoff seit Jahr- zehnten zugelassen ist und angewendet wird. Derzeit ist das Staatliche Baumanagement Osnabrück-Emsland beauftragt, eine Kostenermittlung für die Verfüllung des Höhlensystems zu erstellen. Weitere Erkenntnisse über Veranlassung, Ziel- setzung und weiteres Vorgehen liegen der Landesregierung nicht vor. Verbindliche Auskünfte hier- zu können nur von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt, erteilt werden. Dies vorausgeschickt, wird die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt beantwor- tet: Zu 1: Nein. Zu 2: Dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen (LBEG) sind ähnli- che Fälle in bergbaulichen und nicht bergbaulichen Hohlräumen in Niedersachsen nicht bekannt. Zu 3: Keine. Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 4: Die Gertrudenberger Höhlen sind Eigentum der Stadt Osnabrück sowie Privater. Aufgrund der Nut- zung als Luftschutzbunker im zweiten Weltkrieg ist die BImA sicherungspflichtig. Sie plant auf der Grundlage vorgelegter Gutachten aus den Jahren 1994 und 2013 eine nicht reversible Verfüllung der Gertrudenberger Höhlen. Um diesen irreversiblen Schritt in jeder Hinsicht sorgfältig zu analysie- ren, wird von der Denkmalpflege empfohlen, dass eine aktuelle, moderne Betrachtung des gesam- ten Problemkomplexes erstellt wird. In diesem Sinn hat das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde die zuständige untere Denkmalschutzbehörde informiert, mit dem Hinweis, ein solches Gutachten beim LBEG zu beauftragen. Dieses ist nach hiesigen Er- kenntnissen für die Stadt Osnabrück kostenpflichtig. Nur auf der Grundlage eines derartigen Gut- achtens, das alle Aspekte von Bergrecht und Bergsicherheit analysiert, kann es vielleicht möglich sein, andere Lösungsansätze zu finden. Peter-Jürgen Schneider (Ausgegeben am 28.08.2014) Drucksache 17/1882 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat (GRÜNE), eingegangen am 21.07.2014 Giftige Zementschlämme in Gertrudenberger Höhlen in Osnabrück? Antwort der Landesregierung