Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1908 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr (FDP), eingegangen am 28.07.2014 Arbeitszeiterhebung an der Tellkampfschule Das rot-grüne Kabinett hat Änderungen der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen beschlossen. Damit gehen die Erhöhung der Unterrichtsverpflich- tung der Gymnasiallehrer um eine Stunde sowie die Streichung der Altersermäßigung von einer Stunde ab dem 55. Lebensjahr und die Streichung der zweiten Stunde ab Vollendung des 60. Le- bensjahres einher. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat dies zum Anlass genommen und ein Projekt zur Arbeitszeiterfassung auf den Weg gebracht. In der Zeitschrift der GEW Niedersachsen heißt es dazu: „Um hier eine aktuelle und auf validen Daten basierende Erfassung der zeitlichen Belastung von Lehrkräften zu erlangen, hat die GEW eine Initiative der Tellkampfschule zur Ar- beitszeiterfassung aufgegriffen und in Zusammenarbeit mit der Kooperationsstellen Hochschule und Gewerkschaften an der Universität Göttingen dieses Projekt auf den Weg gebracht.“ An der Tellkampfschule nehmen rund 72 % der Kolleginnen und Kollegen an der Erhebung teil. Grundlage der Studie bildet das Open-Source-Programm „TimeTracker“. Die Erhebung kann sowohl via Smartphone erfolgen als auch per Papieraufzeichnungen. „Die Erfassung stützt sich auf 21 sich gegenseitig ausschließende Tätigkeitskategorien, die das gesamte Spektrum der Lehrerarbeit ab- decken.“ Über den bisherigen Verlauf zeigt sich die GEW positiv: „Die Studie läuft mit einer guten Beteiligung, und auch die Zusatzbelastung des Kollegiums ist gering.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung das GEW-Projekt zur Arbeitszeiterfassung? 2. Kann die Landesregierung sich vorstellen, der Forderung des FDP-Antrages (Drucksache 17/1609) nach einer unabhängigen Erhebung über die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrkräf- ten in Niedersachsen mithilfe des TimeTracker-Programms nachzukommen, und, wenn nicht, warum nicht? 3. Verfügt das Kultusministerium über anderweitige Instrumente zur Erhebung der tatsächlichen Arbeitszeit, und, wenn ja, wie funktionieren diese, und wie können diese eingesetzt werden? 4. Wie bewertet die Landesregierung die 21 in der Erhebung aufgeführten Tätigkeitsbereiche, und sieht sie diese als vollständig an? 5. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich eine unabhängige Erhebung der Arbeitszeit von Lehrkräften, insbesondere vor dem Hintergrund der großen Nachfrage der Lehrkräfte und der Teilnahmebereitschaft von 72 % an der Tellkampfschule in Hannover? (An die Staatskanzlei übersandt am 01.08.2014 - II/725 - 877) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1908 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 26.08.2014 - 01-0 420/5-877 - Die Landesregierung hat durch die Berichterstattung in den Medien Kenntnis von dem von den Fragestellern erwähnten Projekt einer Arbeitszeiterhebung im Gymnasium Tellkampfschule in Han- nover. Dieses von einem Teil des Kollegiums initiierte und durchgeführte Projekt wird offensichtlich von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft u. a. finanziell unterstützt. Über das Projekt wurden lediglich rudimentäre Informationen weitergegeben. Schon deshalb ist eine Bewertung des Vorhabens nicht angezeigt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 2: Der von den Fragestellern in Bezug genommene Entschließungsantrag „Unabhängige Erhebung über die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrkräften in Niedersachsen“ (Drs. 17/1609) befindet sich gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung. Die Landesregierung hält es in diesem Stadium der parlamentarischen Behandlung für geboten, sich nicht zu Einzelaspekten oder isolierten Frage- oder Problemstellungen der begehrten Entschließung zu äußern, vielmehr hält sie es für angezeigt, eine Beschlussfassung des Landtags zu diesem Antrag abzuwarten. Zu 3: Nein. Sofern der Landtag dem erwähnten Entschließungsantrag zustimmen sollte, wird die Landes- regierung prüfen, mit welchem Instrumentarium eine entsprechende Erhebung sachgerecht wäre. Zu 4: Auf die Vorbemerkung sowie auf die Antworten zu 2 und 3 wird verwiesen. Zu 5: Auf die Antwort zu 2 und 3 wird verwiesen. In Vertretung Peter Bräth (Ausgegeben am 02.09.2014) Drucksache 17/1908 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr (FDP), eingegangen am 28.07.2014 Arbeitszeiterhebung an der Tellkampfschule Antwort der Landesregierung