Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1916 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Angelika Jahns und Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 28.07.2014 Ist die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage zu rechtsextremistischen Straftaten im ersten Quartal 2014, Drs. 17/1543, zutreffend? In der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Limburg und Janssen-Kucz (GRÜNE) zu rechtsextremistischen Straftaten in Niedersachsen im ersten Quartal 2014 wird zu 1 unterschieden zwischen den Zahlen für die Stadt Hannover und die Region Hannover. Zu 3 und zu 4 wird keine Differenzierung vorgenommen. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Welche jeweilige Anzahl der genannten Delikte ergibt sich bei einer Differenzierung zwischen Stadt Hannover und Hannover-Land in der Antwort der Landesregierung auf Frage 3 und Fra- ge 4 der genannten Anfrage? 2. Vor dem Hintergrund, dass in der Antwort auf Frage 4 zu den fremdenfeindlich motivierten Straftaten die Gesamtzahl 33 angegeben wird, die Summe der angegebenen Taten jedoch 32 ergibt: Wie lautet die richtige Aufstellung der Taten und deren Gesamtzahl in dem erfragten Zeitraum? 3. Welche weiteren Angaben der Landesregierung zu ähnlich lautenden Anfragen hinsichtlich rechtsextremistischer Taten in den zurückliegenden Quartalen müssen von der Landesregie- rung korrigiert werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 01.08.2014 - II/725 - 875) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.08.2014 für Inneres und Sport - 23.22-01425/2-2014 - Landtagsanfragen werden gemäß den verfassungsrechtlichen Anforderungen durch die Landesre- gierung mit größter Sorgfalt und Gründlichkeit bearbeitet, auf eine umfängliche und korrekte Dar- stellung der jeweiligen Sachverhalte wird besonderes Augenmerk gelegt. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage in der Drs. 17/1543 erfolgte auf Grundlage der Berichterstat- tung des Landeskriminalamtes Niedersachsen; dabei wurden sämtliche zugelieferten statistischen Daten unverändert übernommen. In der Auflistung zu Frage 1 war sowohl die Region Hannover mit zwölf Straftaten als auch die Stadt Hannover mit 42 Straftaten aufgeführt. Offenkundig sind für die Region Hannover nur die Fallzahlen der Region - ohne die der gesondert ausgewiesenen Stadt Hannover - gezählt worden. Diese Systematik ist auch bei der Beantwortung der Fragen 3 und 4 angewandt worden. Zur Ver- deutlichung, dass die entsprechenden Taten des Stadtgebietes Hannover nicht in denen der Regi- on Hannover enthalten sind, wird zukünftig der Zusatz „ohne Stadt Hannover“ bei der Region angefügt . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1916 2 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des Landes- kriminalamtes Niedersachsen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die in den Fragen 3 und 4 der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drs. 17/1543 aufgeführten Zah- len sind zutreffend. In diesem Zeitraum wurden für die Stadt Hannover weder rechtsextremistische Gewaltdelikte noch rechtextremistische Straftaten mit rassistischem bzw. fremdenfeindlichem Hin- tergrund polizeilich erfasst. Zu 2: Die Auflistungen der rassistischen und fremdenfeindlichen Straftaten sind zutreffend. In der Sum- menbildung für die fremdenfeindlichen Delikte ist ein Fehler unterlaufen; die richtige Gesamtsumme lautet: 32. Zu 3: Die Antworten der Landesregierung in Bezug auf die summarischen Darstellungen bei Anfragen zu Quartalszahlen rechtsextremistischer Straftaten wurden seit dem Jahr 2012 überprüft. Fehler konn- ten dabei nicht festgestellt werden. In Vertretung Stephan Manke (Ausgegeben am 04.09.2014) Drucksache 17/1916 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Angelika Jahns und Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 28.07.2014 Ist die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage zu rechtsextremistischen Straftaten im ersten Quartal 2014, Drs. 17/1543, zutreffend? Antwort der Landesregierung