Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1919 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen, Frank Oesterhelweg, Ernst Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karin Bertholdes-Sandrock, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp und Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 07.08.2014 Auf welcher Grundlage wurde der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft eine Zu- wendung für das Projekt „Etablierung heimischer Eiweißfuttermittel in Niedersachsen“ gewährt ? Am 29.07.2014 hat Landwirtschaftsminister Christian Meyer im Rahmen einer öffentlichen Presse- konferenz ein neues Eiweißfutterprojekt vorgestellt. In der begleitenden Pressemitteilung des Ministeriums heißt es dazu wörtlich: „Die Maßnahme ‚Etablierung heimischer Eiweißfuttermittel in Niedersachsen’ steht unter Federführung der Arbeits- gemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und wird von Eberhard Prunzel-Ulrich geleitet. Als Verbundpartner fungiert das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen (KÖN). Für das ins- gesamt drei Jahre bis zum Herbst 2017 laufende Projekt stellt das Land rund 520 000 Euro zur Ver- fügung.“ Die AbL e. V. hatte bereits am 28.03.2014 eine Stellenausschreibung für einen Projektmitarbeiter im Bereich heimische konventionelle und ökologische Eiweißfuttermittel ins Internet gestellt. In der Stellenanzeige hieß es wörtlich: „Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Landesverband Niedersachsen sucht ei- ne/n Projektmitarbeiter/in im Bereich heimische konventionelle und ökologische Eiweißfuttermittel in Vollzeit (40 Stunden/Woche). Voraussichtlicher Beginn zum 01.05.2014 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Niedersächsische Ministerium für Landwirt- schaft, Ernährung und Verbraucherschutz, zunächst befristet bis voraussichtlich Mitte 2017. (…) Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie bei Eberhard Prunzel-Ulrich (eiweissprojekt@t-on- line.de oder mobil: 0176/52277160). Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis spätestens 15.04.2014 ausschließlich in einer pdf-Datei per E-Mail an: eiweissprojekt@t-online.de.“ Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2012 eine Eiweißpflanzenstrategie ins Leben gerufen. In der Projektbeschreibung heißt es: „Mit der hier vorgestellten Eiweißpflanzenstrategie des BMELV sollen - unter Berücksichtigung der internationalen Rahmenbedingungen - Wettbewerbsnachteile heimischer Eiweißpflanzen verringert, Forschungslücken geschlossen und erforderliche Maßnah- men in die Praxis erprobt und umgesetzt werden. Dabei nehmen eine zielführende Leguminosen- forschung, Vorhaben zur Demonstration der Möglichkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungs- kette vom Anbau bis zur Verwendung und agrarpolitische Instrumente wie attraktive Agrarumwelt- maßnahmen (AUM) und mögliche Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 eine zentrale Rolle ein.“ Koordiniert wird das Bundesprojekt durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Wir fragen die Landesregierung: 1. Woher stammen die Mittel, die das ML für dieses Projekt zur Verfügung stellt? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage und aufgrund welcher Förderrichtlinie wurde die Zuwen- dung gewährt? 3. Nach welchen Kriterien wurden die Projektpartner AbL und KÖN ausgewählt? 4. Haben KÖN und AbL eine detaillierte Projektskizze vorgelegt? 5. Wie setzt sich der Förderbetrag von 520 000 Euro zusammen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1919 2 6. Wie hoch ist der Anteil an Personal- bzw. Sachkosten? 7. Welche anderen Institutionen und Forschungseinrichtungen wären in Niedersachsen grund- sätzlich für die Durchführung eines solchen Projekts infrage gekommen? 8. Ist es üblich und rechtlich zulässig, dass ein Verband Forschungsprojekte im Auftrag des Landes durchführt? 9. Welche Kontrollmechanismen sind seitens des ML vorgesehen, um eine ordnungsgemäße Verteilung der Mittel und eine fach- und sachgerechte Abwicklung des Projekts zu gewährleis- ten? 10. Bedeutet die frühzeitige Ausschreibung der Projektmitarbeiterstelle durch die AbL Ende März 2014, dass es bereits eine informelle Zusage durch das ML für die Förderung des Projekts noch vor der offiziellen Freigabe seitens des Ministeriums gab? 11. Wenn ja: Erfüllt diese Vergabepraxis nach Auffassung der Landesregierung die besonderen Anforderungen an ein transparentes Antrags- und Auswahlverfahren? 12. Wie finanziert sich die AbL? 13. Wie viele Mitglieder hat die AbL? 14. Welche Verbandszwecke verfolgt die AbL? 15. Wie finanziert sich das KÖN? 16. Welche institutionellen Fördermittel und weiteren finanziellen Zuwendungen durch das Land wurden beiden Institutionen in den letzten Jahren auf welcher Grundlage gewährt (bitte aufge- listet nach den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014)? 17. Wird das Projekt „Etablierung heimischer Eiweißfuttermittel in Niedersachsen“ mit der Eiweiß- strategie des Bundes vernetzt werden? 18. Wenn ja: Wie? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.08.2014 - II/725 - 885) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 22.08.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 104-01425-109 - Die Eiweißversorgung der in Niedersachsen gehaltenen Tiere wird nur in geringfügigem Umfang mit hier erzeugten Eiweißfuttermitteln sichergestellt. So ist beispielsweise der Anbau von Grob- leguminosen in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen und mittlerweile auf einem histo- risch niedrigen Niveau angelangt. Diese Entwicklung gilt es zu stoppen und möglichst umzukehren. Das Projekt „Etablierung heimischer Eiweißfuttermittel in Niedersachsen“ soll neben anderen Maß- nahmen der Landesregierung hierfür einen wichtigen Beitrag leisten. Wesentliches Ziel des Gesamtprojektes ist es, die Vernetzung und den Ausbau der Wertschöp- fungsketten im Bereich der Eiweißfuttermittel zu unterstützen und dadurch den Anteil von heimisch erzeugten Eiweißen in der Fütterung zu erhöhen. Dabei sollen sowohl die Erzeugung als auch die Vermarktung, die Verarbeitung und der Handel berücksichtigt werden. Die AbL hat das Projekt bereits im Jahr 2012 Minister Lindemann vorgestellt, der sich für eine dies- bezügliche Zusammenarbeit von AbL und KÖN ausgesprochen hat. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1919 3 Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Das Projekt wird aus Mitteln des niedersächsischen Landeshaushalts aus Einzelplan 09, Kapitel 09 03, Titel 686 61 „Zuschüsse für Maßnahmen des ökologischen Landbaus“ finanziert. Zu 2: Die Zuwendung wird auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) gewährt. Zu 3: Nicht die Projektbeteiligten, sondern die mit dem Projekt verfolgten Zwecke, die im erheblichen Landesinteresse liegen, waren für die Bewertung des eingereichten Projektantrages maßgebend. Zu 4: Ja. Zu 5: Die Zuwendung von rund 520 000 Euro über vier Haushaltsjahre bis 2017 setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: 2014 (Juni-Dezember) 93 000 Euro, 2015 175 000 Euro, 2016 172 000 Euro, 2017 (bis einschl. Sept.) 80 100 Euro. Zu 6: Zuwendungsfähig auf der Grundlage des Ergebnisses der Antragsprüfung sind Personalausgaben in Höhe von rund 236 000 Euro und Sachausgaben in Höhe von rund 284 000 Euro. Zu 7: Das Land fördert Projekte, die im erheblichen Landesinteresse liegen. Da der Projektantrag von den o. g. Antragstellern an das ML gerichtet wurde, hat sich diese Frage, anders als bei einem Dienstleistungsauftrag, nicht gestellt. Zu 8: Die Gewährung einer Zuwendung wird nach Maßgabe des § 44 der LHO geprüft. Die Förderung von Verbänden als Projektträger ist grundsätzlich möglich und zulässig. Zu 9: Die Prüfung des Zuwendungsantrags und die Kontrolle der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung erfolgt auch für dieses Projekt nach den maßgeblichen zuwendungsrechtlichen Best- immungen. Zusätzlich sind jährliche Zwischenverwendungsnachweise einzureichen. Zu 10: Nein. Für die Bewilligung sind allein die auf der Grundlage des Zuwendungsrechts getroffenen Ent- scheidungen maßgebend. Zu 11: Zur Klarstellung wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine Projektförderung und nicht um eine Auftragsvergabe handelt. Zu 12: Laut Satzung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Landesverband Niedersach- sen/Bremen e. V. (§ 6 Beitrag) ist der Verein gemeinnützig und finanziert sich u. a. durch Mitglieds- beiträge. Weitere Informationen sind der Landesregierung nicht bekannt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1919 4 Zu 13: Die AbL Nds./Bremen hat nach eigener Auskunft derzeit 289 Mitglieder. Zu 14: Laut Satzung der AbL Nds./Bremen (§ 2 Zweck und Ziel des Vereins) ist das Ziel des Vereins „die Erhaltung und Verbesserung lebensgerechter Arbeits- und Umweltbedingungen im ländlichen Raum Niedersachsens“. Zu 15: Die Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH (KÖN) ist die Gesellschaft des Ver- suchs- und Beratungsrings Ökoring e. V. sowie der Landesvereinigung Ökologischer Landbau Nie- dersachsen e. V. (LÖN). Das KÖN finanziert sich nach eigenen Angaben aus Einnahmen im Rah- men von Projektförderungen und aus Einnahmen für externe Dienstleistungen (z. B. Beratungs- und Serviceleistungen für landwirtschaftliche Betriebe). Zu 16: Aus Einzelplan 09 (ML) werden dem KÖN oder der AbL keine institutionellen Förderungen gewährt. Im Rahmen der Projektförderung wurden für die angefragten Haushaltsjahren folgende Zuwendun- gen bewilligt: Höhe der bewilligten Zuwendung in Euro Haushaltsjahr KÖN AbL 2011 558 676 0 2012 666 586 0 2013 634 316 0 2014 584 442 92 733,20* * eine Zuwendung wurde bisher nur für die Umsetzung des Projektes „Etablierung heimischer Eiweißfuttermittel in Niedersachsen“ gewährt. Zu 17: Das Projekt wird sowohl mit der Eiweißstrategie der Bundesregierung als auch mit weiteren Aktivi- täten und Initiativen zur Förderung des Eiweißpflanzenanbaus innerhalb und außerhalb Nieder- sachsens, soweit sie bekannt sind, vernetzt. Zu 18: Nach den Vorgaben im Zuwendungsbescheid sind alle laufenden Arbeiten zur Thematik Eiweiß- pflanzen, soweit sie bekannt sind, zu berücksichtigen und mit diesem Projekt zu verknüpfen bzw. in dieses Projekt zu integrieren. Christian Meyer (Ausgegeben am 04.09.2014) Drucksache 17/1919 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Hans-Heinrich Ehlen, Frank Oesterhelweg, Ernst Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karin Bertholdes-Sandrock, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp und Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 07.08.2014 Auf welcher Grundlage wurde der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft eine Zuwendung für das Projekt „Etablierung heimischer Eiweißfuttermittel in Niedersachsen“ gewährt? Antwort der Landesregierung