Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1928 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 04.07.2014 640 000 Euro für Elektromobilität? In der Ausgabe der Tageszeitung Die Welt vom 20. Mai 2014 heißt es: „In Niedersachsen werden bei Kommunen und bei der Polizei rund 250 Elektroautos getestet. Seit diesem Montag beteiligt sich die Polizei in mehreren Städten an dem von der Bundesregierung initiierten Projekt ,Schaufenster Elektromobilität’. Innenminister Boris Pistorius (SPD) übergab in Hannover die ersten sechs Kleinwagen an Dienststellen in Hannover, Braunschweig und Göttingen. Zwölf weitere Elekt- rowagen und zwei Hybridfahrzeuge sollen in den kommenden Wochen folgen. ,Schnell, leise und ideal für den Straßenverkehr’, sagte Pistorius. Die Autos aus dem VolkswagenKonzern sollen aber nicht auf Streifenfahrten, sondern zwei Jahre auf allgemeinen Dienstfahrten getestet werden. Somit werde es laut Pistorius nicht dazu kommen, dass ein Autofahrer sie bei ei- ner Verkehrskontrolle im Rückspiegel sehen werde. Ihre Reichweite beträgt rund 160 Kilometer. Die Kosten in Höhe von 640 000 Euro für diesen Test stammen aus verschiedenen Fördertöpfen des Landes.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was wird mit den 640 000 Euro finanziert? Handelt es sich um die reinen An- bzw. Beschaf- fungskosten, oder wird auch die Unterhaltung während des Tests über diese Summe finan- ziert? 2. Um Fahrzeuge welches Typs handelt es sich? 3. Zu welchem Preis/welchen Konditionen wurden diese Fahrzeuge eingekauft/beschafft? 4. Wird es im Zuge der Förderung von Elektromobilität vergleichbare Programme auch in weite- ren Regionen Niedersachsens geben? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.07.2014 - II/725 - 833) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 06.08.2014 für Inneres und Sport - 26.10-02500 - Die Elektromobilität markiert eine technologische Zeitenwende und bedeutet eine Neugestaltung der Mobilität. Sie bietet die Chance, die Abhängigkeit von fossilen Treibstoffen zu reduzieren und die klimaschädlichen Emissionen des Straßenverkehrs zu minimieren. Zudem bietet die Entwick- lung von innovativen Antriebstechnologien für den Standort Niedersachsen mit seiner starken Fahrzeug- und Zuliefererindustrie zahlreiche Chancen und Potenziale. Bis zum Jahr 2020 soll sich Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität entwickeln. Die Bundes- regierung hat zu diesem Zweck eine Ausschreibung veranlasst, um bundesweit wenige, groß ange- legte „Schaufenster Elektromobilität“ aufzubauen. Im Rahmen dieser Schaufenster sollen die Kom- petenzen und Mittel der öffentlichen Hand und der Industrie gebündelt und als ganzheitliches Kon- zept dargestellt werden. Zur Förderung dieser bundesweiten Projekte werden bis zu. 180 Mio. Euro von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1928 2 Die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg hat sich erfolgreich auf diese Ausschreibung des Bundes beworben und ist mit einem eigenen „Schaufenster Elektromobilität“ an der Förderung der Elektromobilität beteiligt, das auch mit Landesmitteln unterstützt wird. Es werden insgesamt vier solcher regionaler Schaufenster gefördert. Neben Niedersachsen haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern-Sachsen und Berlin-Brandenburg einen Zuschlag erhalten. Allesamt sind die „Schaufenster Elektromobilität“ groß angelegte regionale Demonstrations- und Pilotvorha- ben, in denen die innovativsten Elemente der Elektromobilität an der Schnittstelle von Energiesys- tem, Fahrzeug und Verkehrssystem gebündelt und öffentlich sichtbar gemacht werden sowie eine wissenschaftliche Begleitung erfahren. Das Ministerium für Inneres und Sport - Landespolizeipräsidium - hat sich mit dem Teilprojekt 6.1 „Elektroflotten in der Erprobung - Sichtbarkeit und Erfolgsmodelle“ am „Schaufenster Elektromobili- tät“ beteiligt. Durch diese Teilnahme am Projekt nutzt die Landesregierung die Chance, die Umwelt- freundlichkeit der eingesetzten Fahrzeuge im Land Niedersachsen nachhaltig zu erhöhen und öf- fentlichkeitswirksam umweltpolitische Aspekte zu fördern. In den Jahren 2013, 2014 und 2015 wurden bzw. werden insgesamt 36 Elektrofahrzeuge beschafft und im Fuhrpark der Polizei unter Koordinierung der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen er- probt. Hierfür wurden im Haushaltsjahr 2013 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Fördermittel in Höhe von rund 640 000 Euro zur Verfügung gestellt. Weitere 165 000 Euro sind für das aktuelle Haushaltsjahr avisiert worden. Die Technische Universität Braunschweig und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt unterstützen die Erprobung im Rahmen der Begleitfor- schung bis Ende 2015. Das Projekt „Schaufenster Elektromobilität“ ist auf die Metropolregion begrenzt. Zu dieser zählen die Zuständigkeitsbereiche der Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen, Hannover und Lüne- burg (nur Polizeiinspektion Celle), die in dieser Region ansässigen Dienststellen der Zentralen Poli- zeidirektion Niedersachsen und der Polizeiakademie Niedersachsen sowie das Landeskriminalamt Niedersachsen. Sämtliche Elektrofahrzeuge werden im Corporate-Design der Polizei gehalten, aber auch in Bezug auf deren elektrische Antriebstechnologie plakativ gestaltet und daher sehr sichtbar in der Öffent- lichkeit präsentiert. Treibstoffpreise und Umweltbewusstsein steigen, somit auch das Interesse an alternativen Antriebstechnologien. Indem sich die Polizei Niedersachsen im Projekt „Schaufenster Elektromobilität“ engagiert und damit dieser neuen Technologie öffnet, unterstreicht sie ihre moderne Ausrichtung sowie ihr Umweltbewusstsein. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die rund 640 000 Euro (wie auch die weiteren 165 000 Euro) dienen überwiegend der Deckung der Beschaffungskosten der Elektrofahrzeuge. Die Finanzierung erfolgt für die einzelnen Fahrzeugka- tegorien zum Teil komplett aus Fördermitteln. Zum Teil wird die Finanzierung der Beschaffung aus dem Haushalt der Polizei ergänzt. Neben der Beschaffung der Elektrofahrzeuge wird aus den rund 640 000 Euro auch die erforderli- che Ladeinfrastruktur finanziert. An 17 Standorten werden 23 Wechselstrom-Ladestationen (soge- nannte Wallboxen) installiert. Neben diesen Standardladestationen wird in Göttingen und Hannover jeweils eine Gleichstrom-Schnellladesäule aufgebaut, die das Laden der Elektrofahrzeuge in 30 Minuten ermöglicht. Die Finanzierung der Unterhaltung der Elektrofahrzeuge wird aus den Budgets der Behörden der Metropolregion gewährleistet. Zu 2: Im August 2013 wurde mit der Erprobung von zehn Pedelecs begonnen. Seit Juni 2014 werden sechs VW E-Up! getestet. Im Juli 2014 wurden zwei Opel Ampera Hybrid des Typs „Range-Exten- der“ mit polizeitechnischer Vollausstattung zur Erprobung als vollwertige Funkstreifenwagen ausgeliefert . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1928 3 Ab Herbst 2014 ist die Erprobung von zwölf VW E-Golf geplant. Ein E-Golf wird probeweise mit Po- lizeitechnik ausgestattet und damit als vollwertiger Funkstreifenwagen getestet. Derzeit wird auf Grundlage der oben erwähnten Fördermittel in Höhe von 165 000 Euro die Beschaffung von sechs Hybrid-Fahrzeugen des Typs „Plug-In“ der Kompaktklasse (vergleichbar VW-Golf) vorbereitet, die dann ab dem Jahr 2015 als vollwertige Funkstreifenwagen erprobt werden sollen. Zu 3: Die Elektrofahrzeuge wurden zu folgenden Preisen gekauft bzw. beschafft: Pedelecs (inkl. Taschen, Navigation, Getränkehalter) = 4 916,74 Euro, VW E-Up! = 25 960,32 Euro. Für den E-Golf und Opel Ampera liegen noch keine Rechnungen vor (die aufgeführten Einzelpreise wurden aufgrund der Auftragsbestätigung ermittelt): Opel Ampera (inkl. Sonderausbau Polizei) = 55 570,00 Euro, VW E-Golf = 33 421,38 Euro. Zu 4: Die Erprobung der Elektrofahrzeuge, die auf zwei Jahre ausgerichtet ist, dient dem Erlangen von ersten Erfahrungswerten zur elektrischen Antriebstechnik im polizeilichen Alltag, z. B. im Hinblick auf die Reichweite, die Ladedauer und die Ladeprozedur, aber auch der Wirtschaftlichkeitsbetrach- tung der Elektromobilität im Vergleich zur konventionellen Antriebstechnologie. Die Technische Universität Braunschweig und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt werden u. a. diese Aspekte im Rahmen der Begleitforschung untersuchen. Die Anforderungen, die an ein Fahrzeug der Polizeiflotte - und hier insbesondere an einen Funk- streifenwagen - gestellt werden, decken sich nur in Teilbereichen mit dem aktuellen Stand der (rei- nen) elektrischen Antriebstechnik, bei der die Reichweite ca. 160 km und die Ladedauer ca. acht bis zehn Stunden beträgt. In Bezug auf den wirtschaftlichen Einsatz dieser Fahrzeuge sind daher neben den eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten auch die höheren Beschaffungskosten zu be- trachten. Erst nach Abschluss des Projektes und damit nach Vorliegen der Ergebnisse der Begleitforschung sowie einer dezidierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann über einen Einsatz von weiteren Elekt- rofahrzeugen in allen Polizeibehörden in Niedersachsen entschieden werden. In Vertretung Stephan Manke (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 08.09.2014) Drucksache 17/1928 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 04.07.2014 640 000 Euro für Elektromobilität? Antwort der Landesregierung