Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1929 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 20.06.2014 Schutz für junge Menschen vor religiöser Radikalisierung Nach Medienangaben plant Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD), eine Beratungsstelle für Eltern und Lehrer einzurichten. Die Antiradikalisierungsstelle soll dabei helfen, das Abgleiten junger Men- schen in islamistische Extremistenkreise zu verhindern. Die Beratungsstelle soll anders als die Be- ratungsstellen gegen Rechtsextremismus nicht beim Verfassungsschutz, sondern beim Ministerium für Soziales angesiedelt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wann kann mit einer Errichtung der Beratungsstelle gerechnet werden? 2. Mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll diese Beratungsstelle personell ausge- stattet werden? 3. Wie hoch sind die finanziellen Mittel für die Errichtung der Beratungsstelle im Sozialministeri- um veranschlagt? 4. Wird der Landesverband der Muslime bei der Arbeit der Beratungsstelle involviert? 5. Mit welchen anderen Beratungsstellen bzw. Behörden soll die Beratungsstelle kooperieren? 6. Ist eine Zusammenarbeit der Beratungsstelle mit dem niedersächsischen Verfassungsschutz vorgesehen? Falls nein, warum nicht? 7. Welche islamistischen Gruppierungen gibt es derzeit in Niedersachsen? 8. Gibt es auch andere extremistische religiöse Gruppierungen? a) Wenn ja, welche? b) Sofern es solche Gruppen gibt, plant die Landesregierung, auch diese in die Arbeit der An- tiradikalisierungsstelle mit einzubeziehen? (An die Staatskanzlei übersandt am 27.06.2014 - II/725 - 799) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 03.09.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 301.22-01425.01 - Um den Gefahren des Islamismus, insbesondere des Salafismus, entgegenzutreten, hat die Lan- desregierung mit Beschluss vom 10.12.2013 das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleich- stellung (MS) beauftragt, eine zivilgesellschaftliche Arbeitsstelle einzurichten und gemeinsam mit den muslimischen Verbänden ein entsprechendes Konzept für die Struktur und Arbeit einer solchen Stelle zu entwickeln. Damit werden Strukturen für Beratungs- und Begleitungsprozesse geschaffen, die helfen sollen, junge Menschen vor einer Radikalisierung durch islamistische Einflüsse zu be- wahren. Betroffene sowie Familienangehörige, Lehrer und andere Menschen aus deren Umfeld sol- len dort Rat und Unterstützung finden. Der Verfassungsschutz Niedersachsen geht in 2013 von 330 Anhängerinnen und Anhängern des Salafismus in Niedersachsen aus. Dies ist eine Steigerung von 10 % gegenüber dem Vorjahr. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1929 2 Bei den Salafisten in Niedersachsen handelt es sich um ein mannigfaltiges Beziehungsgeflecht von Personen, die insbesondere in größeren Städten im Kontext von einschlägigen Moscheen und Islamseminaren aktiv sind. Aufgrund dieser Ausgangslage ist hinsichtlich der Erreichung von Erfol- gen von einem längerfristigen Zeithorizont auszugehen. Der Salafismus, den wir heute in Deutschland vorfinden, ist eine islamistische Ideologie, die sich an dem Vorbild der muslimischen Gründerväter orientiert und eine vermeintlich ideale islamische Ge- sellschaft erschaffen will. In Wissenschaft und Forschung hat sich hierfür in Abgrenzung zu der is- lamischen Reformbewegung der Salafiyya des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts 1 die Be- zeichnung Neo-Salafismus entwickelt. Das salafistische Spektrum reicht hierbei von sogenannten apolitischen Salafisten bis hin zu solchen, die die Anwendung von Gewalt zur Erreichung ihrer Weltsicht befürworten. Salafistische Prediger und ihre Netzwerke, die eine Ausdehnung des von ihnen propagierten Gesellschafts- und Staatsmodells auf alle Staaten politisch anstreben und hier- bei zum Teil auch Gewaltanwendung akzeptieren, geraten in einen Gegensatz zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Vor allem dann, wenn Salafisten das Mittel der Gewalt zur Erreichung ihrer Ziele einsetzen, ist die öffentliche Sicherheit gefährdet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Bei dem Phänomen der salafistischen Radikalisierung handelt es sich nicht um ein rein integrati- onspolitisches oder religiös bedingtes Problem, sondern um ein gesellschaftliches und soziales Problem (nach allgemeinen Schätzungen sind etwa ca. 10 % bis 20 % der Salafisten Konvertiten). Die Landesregierung arbeitet in diesem Themenfeld eng mit den muslimischen Landesverbänden und den mit ihnen verbundenen Moscheegemeinden zusammen. Die Ministerin für Soziales, Ge- sundheit und Gleichstellung, Cornelia Rundt, hat bereits am 17.06. sowie am 14.07.2014 Gesprä- che mit den muslimischen Verbänden geführt. Diese Gespräche bilden nun die Grundlage für die weitere gemeinsame Konzeptentwicklung unter der Federführung des MS. Zu 2: Die Struktur einschließlich der personellen Besetzung einer Beratungsstelle wird als Teil des ge- meinsam zu entwickelnden Konzeptes zusammen mit den muslimischen Verbänden erarbeitet. Die personelle Ausstattung wird bedarfsgerecht mit qualifiziertem Personal erfolgen. Zu 3.: Für die Errichtung und den Betrieb einer Beratungsstelle sind im Rahmen der Verhandlungen mit dem Niedersächsischen Finanzministerium zu den Haushaltsplanungen für 2015 und die folgenden Jahre jeweils 500 000 Euro angemeldet worden. Zu 4: Das MS entwickelt das Konzept für die Beratungsstelle gemeinsam mit den muslimischen Landes- verbänden. Hierzu gab es bereits Gespräche mit DITIB Landesverband Niedersachsen-Bremen und SCHURA Niedersachsen sowie Vertretern der Aleviten. Zu 5: Für eine wirkungsvolle und schnelle Hilfe wird die Beratungsstelle einerseits eine enge fachliche Vernetzung mit anderen Beratungsstellen pflegen sowie - abhängig von der Konstellation des je- weiligen Einzelfalls - mit relevanten Institutionen und Einrichtungen im Umfeld der Hilfesuchenden zusammenwirken. Zu 6: Die erfolgreiche Implementierung einer Beratungsstelle ist nur dann möglich, wenn der Träger bei allen relevanten Gruppen auf Vertrauen und Akzeptanz stößt sowie Ziele und Methoden der Prä- ventionsarbeit von den beteiligten Akteuren gemeinsam getragen und in der Praxis verantwortet 1 Das Ziel der klassische Salafiyya, die sich vor allem in Ägypten entwickelt hatte, war, das eigene islamischkulturelle Erbe neu zu entdecken und aufzuwerten, um auf dieser Basis einen eigenen, islamischen Staatsund Gesellschaftsentwurf dem der europäischen Kolonialmächte entgegen zu stellen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1929 3 werden. Eine enge Anbindung an den Verfassungsschutz zieht die Landesregierung nicht in Be- tracht. Ein Zusammenwirken mit Sicherheitsbehörden wie dem Verfassungsschutz oder der Polizei kann dann geboten sein, sobald einzelne Beratungsfälle eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit of- fenbaren. Kernaufgabe des Verfassungsschutzes ist die Analyse und Bewertung extremistischer Phänomene. Im Rahmen dieser Aufgaben stellt er die für eine erfolgreiche Präventionsarbeit grundsätzlichen Informationen zum Themenfeld zur Verfügung und ist insoweit in die fachliche Be- ratung der Präventionsmaßnahmen eingebunden. Zu 7: Der Islamismus ist eine politische Ideologie, deren Anhänger sich auf religiöse Normen des Islams berufen und diese politisch ausdeuten. Auch wenn der Begriff des Islamismus auf den Islam hin- deutet, so ist doch diese politische Ideologie deutlich von der durch das Grundgesetz geschützten Religion des Islams zu trennen. Islamisten sehen in der Religion des Islams nicht nur eine Religion, sondern auch den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung aller Lebensbereiche: Von der Staatsor- ganisation über die Beziehungen zwischen den Menschen bis ins Privatleben des Einzelnen. Is- lamismus beginnt dort, wo religiöse islamische Normen als für alle verbindliche Handlungsanwei- sungen gedeutet und - bisweilen unter Zuhilfenahme von Gewalt - durchgesetzt werden sollen. In seinem Absolutheitsanspruch widerspricht der Islamismus in erheblichen Teilen der verfassungs- mäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere werden durch die islamistische Ideologie die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouverä- nität, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung, der Gleichstellung der Geschlechter sowie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Das Ministerium für Inneres und Sport weist in dem am 21.05.2014 veröffentlichten Verfassungs- schutzbericht 2013 im Abschnitt V auf islamistische Aktivitäten in Niedersachsen hin. Als islamisti- sche Gruppierungen werden neben dem Geflecht von salafistischen Akteuren die Muslimbruder- schaft, die Tablighi Jama’at, die Hizb Allah sowie die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) genannt. Die Charakterisierung der IGMG als islamistische Großorganisation ist allerdings insofern zu relativieren, als zunehmend weniger Anhaltspunkte für extremistische Aktivitäten und Positionen der IGMG vorliegen. Zu 8 a: Der Verfassungsschutz Niedersachsen stuft die Scientology Organisation (SO) als extremistisch ein. SO, von ihren Mitgliedern als „Erlösungsreligion“ (Verfassungsschutzbericht Niedersachsen 2013 - Vorabfassung -, S. 142) bezeichnet, strebt die Errichtung eines auf ihren Wertvorstellungen basierenden totalitären Herrschaftssystems an, in welchem eine Reihe von Grundrechten außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt würde (vgl. ebd.). Insofern gibt es in Niedersachsen eine weitere vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte religiöse Organisation. Zu 8 b: In Niedersachsen entfaltet die SO keine nennenswerten Aktivitäten und ist kein regionaler Schwer- punkt im Gesamtgefüge der Organisation in Deutschland. Die „Org“ Hannover firmiert vereinsrecht- lich unter der Bezeichnung „Scientology Gemeinde Hannover“. Zu den wenigen Aktivitäten der niedersächsischen Scientologen gehören in erster Linie die Durchführung von Infoständen in der In- nenstadt von Hannover, an denen Werbebroschüren verteilt und der sogenannte E-Meter, eine Art Lügendetektor, vorgeführt werden. In anderen Orten Niedersachsens werden die Infostände zu- meist organisatorisch durch die „Scientology Kirche Hamburg“ durchgeführt. Die „Org“ Hannover wird nur von einem sehr begrenzten Personenkreis regelmäßig aufgesucht. Für Hilfesuchende aus dem Umfeld der Scientology Organisation gibt es besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote anderer Träger. Cornelia Rundt (Ausgegeben am 08.09.2014) Drucksache 17/1929 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 20.06.2014 Schutz für junge Menschen vor religiöser Radikalisierung Antwort der Landesregierung