Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1943 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Angelika Jahns und Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 28.07.2014 Rechtsextremistische Straftaten in Niedersachsen im zweiten Quartal 2014 Auch im Jahr 2014 planen die Neonazis in Niedersachsen Aufmärsche und Kundgebungen. Die Kenntnisse über diese Aktivitäten und Straftaten und deren regionale Verteilung sind die Voraus- setzung dafür, dass Brennpunkte ermittelt und wirksame Strategien gegen Rechtsextremismus entwickelt werden können. Daher fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele rechtsextremistische Straftaten wurden in Niedersachsen im zweiten Quartal 2014 polizeilich registriert (bitte auflisten nach Landkreisen, kreisfreien Städten, der Stadt Hannover und dem Umland der Region Hannover)? 2. Welche für das Jahr 2014 in Niedersachsen geplanten rechtsextremistischen Aktivitäten (Auf- märsche, Kundgebungen oder Ähnliches) sind der Landesregierung bekannt? 3. Wie viele der unter 1. genannten Straftaten waren Gewaltdelikte (bitte auflisten nach Land- kreisen, kreisfreien Städten, der Stadt Hannover und dem Umland der Region Hannover)? 4. Wie viele der unter 1. genannten Straftaten hatten einen rassistischen oder einen fremden- feindlichen Hintergrund (bitte auflisten nach Landkreisen, kreisfreien Städten, der Stadt Han- nover und dem Umland der Region Hannover)? 5. Gegen wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit den unter 1. genannten Straftaten Ermittlungsverfahren eingeleitet, Gerichtsverfahren eröffnet und die Strafbarkeit gerichtlich festgestellt (bitte auflisten nach Landkreisen, kreisfreien Städten, der Stadt Hannover und dem Umland der Stadt Hannover in der Region Hannover)? (An die Staatskanzlei übersandt am 01.08.2014 - II/725 - 876) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.09.2014 für Inneres und Sport - 23.22-01425/2-2014 - Nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde bundesweit im Jahr 2001 ein einheitlicher Kriminalpolizeilicher Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eingeführt, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Aus- wertung und Lagedarstellung zu ermöglichen. Dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- werden danach Straftaten zu- geordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhalts- punkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „rechten“ Orientierung zuzu- rechnen sind. Dies trifft insbesondere auf Delikte zu, bei denen Bezüge zu völkischem Nationalis- mus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1943 2 Die extremistische Kriminalität bildet einen Teilbereich der Politisch motivierten Kriminalität ab und umfasst Straftaten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die frei- heitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Ebenfalls hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärti- ge Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten. Niedersachsen gewährleistet hinsichtlich der Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität auf- grund der vereinbarten Erfassungsvorgaben eine ständige Aktualität, auch für bereits zurückliegen- de Zeiträume. Ergebnisse aus Ermittlungsverfahren oder Gerichtsurteilen finden auch für vergan- gene Jahre Berücksichtigung in der Statistik. Dies führt dazu, dass Änderungen bzw. Nacherfas- sungen notwendig werden, welche die Vergleichbarkeit von Daten insbesondere in Abhängigkeit vom Erhebungszeitpunkt beeinflussen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des Landes- kriminalamtes Niedersachsen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Anzahl der polizeilich registrierten rechtsextremistischen Straftaten in Niedersachsen im zweiten Quartal 2014 (Stand: 19.08.2014): Landkreis/kreisfreie Stadt Straftaten 2. Quartal 2014 LK Ammerland 1 LK Aurich 7 LK Celle 4 LK Cloppenburg 4 LK Cuxhaven 3 LK Diepholz 4 LK Emsland 11 LK Friesland 7 LK Gifhorn 6 LK Goslar 8 LK Göttingen 15 LK Grafschaft Bentheim 1 LK Hameln-Pyrmont 25 LK Harburg 8 LK Heidekreis 9 LK Helmstedt 6 LK Hildesheim 14 LK Holzminden 1 LK Leer 3 LK Lüchow-Dannenberg 5 LK Lüneburg 2 LK Nienburg (Weser) 4 LK Northeim 7 LK Oldenburg 6 LK Osnabrück 10 LK Osterholz 4 LK Osterode am Harz 8 LK Peine 2 LK Rotenburg (Wümme) 2 LK Schaumburg 14 LK Stade 6 LK Uelzen 6 LK Vechta 4 LK Verden 4 LK Wesermarsch 4 LK Wittmund 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1943 3 Landkreis/kreisfreie Stadt Straftaten 2. Quartal 2014 LK Wolfenbüttel 3 Region Hannover (ohne Stadt Hannover) 13 Stadt Braunschweig 17 Stadt Delmenhorst 3 Stadt Emden 4 Stadt Hannover 30 Stadt Oldenburg 5 Stadt Osnabrück 10 Stadt Wilhelmshaven 5 Stadt Wolfsburg 2 Gesamtergebnis 321 Zu 2: Der Landesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse über geplante rechtsextremistische Aktivitä- ten wie z. B. Aufmärsche oder Kundgebungen für das Jahr 2014 vor. Zu 3: Anzahl der polizeilich bekannt gewordenen rechtsextremistischen Gewaltdelikte in Niedersachsen im zweiten Quartal 2014 (Stand: 19.08.2014): Landkreis/kreisfreie Stadt Gewaltdelikte 2. Quartal 2014 LK Celle 1 LK Göttingen 1 LK Heidekreis 1 LK Northeim 1 LK Schaumburg 4 Stadt Braunschweig 2 Stadt Hannover 1 Gesamtergebnis 11 Zu 4: Anzahl der polizeilich bekannt gewordenen rechtsextremistischen Straftaten mit rassistischem bzw. fremdenfeindlichem Hintergrund in Niedersachsen im zweiten Quartal 2014 (Stand: 19.08.2014): Landkreis/kreisfreie Stadt 2. Quartal 2014 Fremdenfeindlichkeit Rassismus LK Aurich 1 0 LK Celle 2 1 LK Emsland 1 2 LK Gifhorn 3 0 LK Goslar 1 0 LK Göttingen 2 2 LK Hameln-Pyrmont 1 0 LK Harburg 6 3 LK Heidekreis 4 0 LK Helmstedt 1 0 LK Hildesheim 1 0 LK Leer 1 0 LK Lüchow-Dannenberg 1 0 LK Nienburg (Weser) 1 0 LK Oldenburg 1 1 LK Osnabrück 1 0 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1943 4 Landkreis/kreisfreie Stadt 2. Quartal 2014 Fremdenfeindlichkeit Rassismus LK Osterholz 1 1 LK Schaumburg 1 1 LK Vechta 1 0 LK Verden 1 1 LK Wesermarsch 1 1 Region Hannover (ohne Stadt Hannover) 2 1 Stadt Braunschweig 5 3 Stadt Delmenhorst 1 1 Stadt Hannover 8 2 Stadt Oldenburg 1 0 Stadt Osnabrück 2 0 Stadt Wilhelmshaven 1 0 Stadt Wolfsburg 1 0 Gesamtergebnis 54 20 Zu 5: Anzahl der Personen, gegen die ausweislich polizeilicher Statistiken im Zusammenhang mit den unter Frage 1 aufgelisteten Straftaten Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden in Niedersachsen im zweiten Quartal 2014 (Stand: 19.08.2014). Landkreis/kreisfreie Stadt Ermittelte Personen 2. Quartal 2014 LK Aurich 3 LK Celle 2 LK Cuxhaven 2 LK Emsland 2 LK Friesland 2 LK Gifhorn 2 LK Goslar 3 LK Göttingen 9 LK Hameln-Pyrmont 2 LK Harburg 13 LK Heidekreis 5 LK Helmstedt 1 LK Hildesheim 3 LK Holzminden 1 LK Leer 1 LK Lüchow-Dannenberg 5 LK Lüneburg 1 LK Nienburg (Weser) 1 LK Northeim 6 LK Oldenburg 1 LK Osnabrück 9 LK Osterholz 2 LK Rotenburg (Wümme) 1 LK Schaumburg 11 LK Stade 3 LK Uelzen 6 LK Vechta 5 LK Verden 3 LK Wesermarsch 2 LK Wolfenbüttel 11 Region Hannover (ohne Stadt Hannover) 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1943 5 Landkreis/kreisfreie Stadt Ermittelte Personen 2. Quartal 2014 Stadt Braunschweig 11 Stadt Delmenhorst 3 Stadt Emden 2 Stadt Hannover 15 Stadt Oldenburg 1 Stadt Osnabrück 4 Stadt Wilhelmshaven 3 Stadt Wolfsburg 2 Gesamtergebnis 164 Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit dem Verstreichen des zweitens Quartals sind die polizeilichen Ermittlungen sowie die justiziellen Verfahren noch nicht in jedem Fall abgeschlossen. Mitteilungen über die Klageerhebung seitens der Staatsanwaltschaften an die zuständige Polizeidienststelle er- folgen in der Regel nicht. Verfahrenseinstellungen bzw. Verfahrensausgänge sind noch nicht voll- ständig im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem eingepflegt. Auf Ebene der Justiz erfolgt keine statistische Erfassung rechtsextremistischer Straftaten, weshalb die justiziellen Statistiken diese nicht ausweisen. Es ist daher aus den Statistiken nicht ersichtlich, gegen wie viele Personen im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Straftaten Ermittlungsver- fahren eingeleitet sowie Hauptverfahren eröffnet worden sind und Verurteilungen erfolgten. Eine Erfassung der wegen rechtsextremistischer Straftaten eingeleiteten und beendeten Ermitt- lungsverfahren erfolgt bei den Staatsanwaltschaften, die das erhobene Zahlenmaterial jährlich dem Niedersächsischen Justizministerium mitteilen. Für das zweite Quartal 2014 liegen dem Nieder- sächsischen Justizministerium noch keine Zahlen vor. Die Beantwortung der Frage würde dementsprechend eine manuelle Einzelauswertung in Bezug auf das zweite Quartal 2014 erfordern. Eine solche Auswertung ist in dem kurzen Zeitraum, der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung steht, nicht möglich. Auf dieser Grundlage konnte lediglich auf Basis der Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbei- tungssystem NIVADIS eine Auflistung der Personen erfolgen, gegen die ein Ermittlungsverfahren zu den in Frage 1 aufgeführten Straftaten eingeleitet wurde. Hinsichtlich der eröffneten Gerichtsverfahren und der festgestellten Strafbarkeit zu rechtsextremis- tischen Straftaten aus dem zweiten Quartal 2014 ist zum jetzigen Zeitpunkt keine aussagekräftige Erhebung möglich. Boris Pistorius (Ausgegeben am 12.09.2014) Drucksache 17/1943 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Angelika Jahns und Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 28.07.2014 Rechtsextremistische Straftaten in Niedersachsen im zweiten Quartal 2014 Antwort der Landesregierung