Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1944 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Aygül Özkan und Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 08.07.2014 Welche Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen an Hochschulen plant die Landesregierung? Unternehmensgründungen an Hochschulen haben eine hohe Bedeutung für den Wirtschaftsstand- ort Niedersachsen. Der Technologietransfer aus der universitären Forschung in den Anwendungs- bereich ist eine zentrale Zukunftsherausforderung. Erst mit der Gründung eines Unternehmens und dem entsprechenden Erwerb einer Lizenz stehen Forschern die vollständigen Verwertungsrechte für ihre Innovationen zur Verfügung. Wird lediglich ein gewerbliches Schutzrecht erworben, ver- bleibt dieses bei den Universitäten. Die Zahl der Unternehmensgründungen an deutschen Hochschulen steigt stetig an. Im Jahr 2012 konnte, einer Studie des Stifterverbandes Deutsche Wissenschaft folgend, mit 1 145 Unterneh- mensgründungen erneut ein Rekord verzeichnet werden. Als Ergebnis der Studie ist festzustellen, dass an kleineren Universitätsstandorten sowie an Hochschulen mit technisch-naturwissenschaft- licher oder wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung besonders gute strukturelle Bedingungen für Spin-offs bestehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen misst die Landesregierung universitären Unternehmensgründungen zu? 2. Wie viele Unternehmensgründungen gab es seit dem Jahr 2000 jährlich an den Universitäten in Niedersachsen insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Hochschulstandorten und einzelnen Fakultäten? 3. Welche Position nimmt Niedersachsen bei universitären Unternehmensgründungen im bun- desweiten Vergleich ein, und wie bewertet dies die Landesregierung? 4. Welche Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen an Hochschulen führt die Landesregierung durch? 5. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für diese Maßnahmen durch die Landesregierung zur Verfügung gestellt werden? 6. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Verbesserung der strukturellen Voraus- setzungen für größere Hochschulstandorte? 7. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Verbesserung der strukturellen Voraus- setzungen für Hochschulen mit geisteswissenschaftlich-humanistischer Ausrichtung? 8. An welchen niedersächsischen Hochschulen ist die universitäre Gründungsförderung mit kon- kreten Maßnahmen in den Zielvereinbarungen der Lehrstuhlinhaber verankert? 9. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um diese Institutionalisierung weiter zu för- dern? 10. Welche Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung der Hochschulmitarbeiter am Technolo- gietransfer plant die Landesregierung? (An die Staatskanzlei übersandt am 16.07.2014 - II/725 - 836) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1944 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 05.09.2014 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/836 - Hochschulen generieren neues Wissen und sind zentraler Bestandteil des Innovationssystems in Deutschland. Durch Unternehmensgründungen aus Hochschulen wird dieses Wissen unmittelbar für die Gesellschaft nutzbar gemacht, indem Forschungsergebnisse ohne Umwege in innovative Produkte oder Dienstleistungen münden. Um Wissen und Technologien erfolgreich in Gesellschaft und Wirtschaft zu transferieren, bedarf es allerdings einer umfassenden Transferstrategie, welche die verschiedenen Wege des Wissenstransfers, wie Patente, Existenzgründungen, Unternehmens- kooperationen oder auch Personaltransfer, in den Blick nimmt. Die Landesregierung begreift Unter- nehmensgründungen aus Hochschulen deshalb als einen von vielen Transferkanälen und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz der Förderung von Wissens- und Technologietransfer. Wissens- und Technologietransfer ist heute neben Forschung und Lehre ein zentrales Handlungs- feld der niedersächsischen Hochschulen. Zurückzuführen ist dies u. a. auch auf die Hochschulpoli- tik des Landes, die darauf abzielt, den Wissenstransfer an den Hochschulen zu verbessern und ei- ne nachhaltige Transferkultur zu etablieren. Zu diesem Zweck hat das Land in den vergangenen Jahren eine ausdifferenzierte Förderkulisse entwickelt, wodurch die Hochschulen die Möglichkeit erhielten, unterstützende Organisationsstrukturen, Service- und Beratungsleistungen sowie zusätz- liche Kompetenzen in der Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen aufzubauen. Durch die vielfältigen Förderimpulse ist es an zahlreichen Standorten gelungen, Wissens- und Technologie- transfer in der Strategie und den Strukturen der Hochschulen institutionell zu verankern. Erst durch eine gute Verankerung in den Hochschulen wird die Nachhaltigkeit des Transfergedankens sicher- gestellt. Hochschulen mit einer lebendigen Transferkultur fördern ein gründungsfreundliches Klima und we- cken den Gründergeist. Dabei umfasst eine erfolgreiche Gründungsförderung neben konkreten Be- ratungs- und Unterstützungsleistungen auch eine Sensibilisierung für die Gründungsthematik in der Lehre und Ausbildung. Durch die Vermittlung von Wissen und Informationen über Gründungen und Unternehmertum werden bei Studierenden das Interesse für eine Existenzgründung als Karriereop- tion geweckt und Gründungskompetenzen vermittelt. Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor sind Netzwerke und kooperative Strukturen mit der Wirtschaft. Die Transferstellen an den Hochschulen bringen Gründungsinteressierte mit verschiedenen fachlichen Hintergründen zusammen, vermitteln kompetente Partner aus ihren Netzwerken - wie beispielsweise Alumni, externe Beraterinnen und Berater oder Unternehmen - und eröffnen einen leichteren Zugang zu Investoren. Mit dem Förderprogramm „EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit über 15 Jahren Hochschulen dabei, eine ganz- heitliche hochschulweite Strategie zu Gründungskultur und Unternehmergeist zu entwickeln und diese nachhaltig und sichtbar umzusetzen. Das 1998 aufgelegte Programm, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), hat dem Gründungsthema einen deutlichen Schub gegeben. Die Bundesregierung fördert dabei sowohl die Etablierung einer Gründungskultur in der Wissenschaft als auch einzelne Gründerinnen und Gründer. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Unternehmensgründungen aus Hochschulen haben eine hohe Bedeutung für den Wirtschafts- standort Niedersachsen. Gerade von akademischen Gründungen, die häufig wissens- und techno- logieintensiv sind, geht ein wichtiger Impuls an die regionale Wirtschaft und deren Innovationspo- tenzial aus. Sie schaffen regionale Wertschöpfung und können im Netzwerk mit anderen Unter- nehmen die Wettbewerbsfähigkeit der Region stärken. Erfolgreiche akademische Gründungen schaffen nicht nur neue Arbeitsplätze, sie bringen häufig auch neue Forschungsmittel an die Hoch- schulen zurück. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1944 3 Zu 2: Da amtliche Statistiken nur das allgemeine Gründungsgeschehen erfassen, ist eine Umfrage bei den niedersächsischen Hochschulen durchgeführt worden. Auch an den Hochschulen ist eine sys- tematische Erfassung der Unternehmensgründungen allerdings erst in den letzten Jahren mit dem Aufbau von Organisationsstrukturen für den Wissens- und Technologietransfer sukzessive einge- führt worden. Da keine Statistiken geführt wurden, sind insbesondere die Zahlen vor dem Jahr 2010 nicht vollständig. Zudem werden den Hochschulen nicht alle Gründungen bekannt sein. Der Umfrage zufolge wurden in den Jahren 2000 bis 2013 insgesamt 949 Unternehmensgründun- gen aus den niedersächsischen Hochschulen registriert. Die jährliche Anzahl ist in Tabelle 1 aufge- schlüsselt. Die Antworten der Hochschulen nach Fakultäten sind in der Anlage 1 tabellarisch aufge- führt. Tabelle 1 - Unternehmensgründungen an niedersächsischen Hochschulen in den Jahren 2000 bis 2013 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 gesamt 22 51 50 37 42 45 63 62 72 69 87 89 119 141 949 Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig, die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, die Tierärztliche Hochschule Hannover sowie die Universität Hildesheim haben Fehlan- zeige gemeldet. Die Hochschule Hannover hat die Zahl der Unternehmensgründungen bislang nicht systematisch ermittelt und kann daher keine Daten liefern. Zu 3: Niedersachsen belegt im Ländervergleich der Gründungsförderung der Hochschulen einen Platz in der Spitzengruppe. Zu diesem Ergebnis kommt der im Mai 2014 veröffentlichte Ländercheck „Die Hochschule als Gründungswerkstatt“ des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Diesem Vergleich der Gründungsförderung an Hochschulen in den einzelnen Bundesländern zufolge unter- stützen die niedersächsischen Hochschulen den Weg ins eigene Unternehmen vorbildlich. Den Hochschulen in Niedersachsen ist es überdurchschnittlich gut gelungen, das Thema Gründungs- förderung in der Lehre zu verankern. Studierende werden von Beginn an für die Idee sensibilisiert, die Gründung einer eigenen Firma als Karriereoption in den Blick zu nehmen. Im Schnitt geben die niedersächsischen Hochschulen 64,50 Euro pro Studierendem für Gründungsförderung aus, deut- lich mehr als die Hochschulen im Länderdurchschnitt (44,50 Euro). Sie beschäftigen zudem über- durchschnittlich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gründungsförderung und engagieren sich häufiger bei der Suche nach Finanzierungsquellen für die Gründerinnen und Gründer. Die nie- dersächsischen Hochschulen bieten fast vier Semesterwochenstunden je 100 Studierende im Be- reich gründungsrelevanter Lehre in Pflichtveranstaltungen an, im Bundesdurchschnitt sind es 1,5. Auch die Erfolge der niedersächsischen Hochschulen beim EXIST-Förderprogramm des Bundes belegen die hervorragende Position Niedersachsens bei der Gründungsförderung im Bundesver- gleich. Beim Wettbewerb „EXIST-Gründungskultur - Die Gründerhochschule“ konnten die Carl-vonOssietzky Universität Oldenburg, die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und die Leuphana Universität Lüneburg mit ihren hochschulweiten Gesamtstrategien zur Etablierung einer Gründungskultur überzeugen. Zusätzlich zu der Förderung wurde die Carl-von-Ossietzky-Univer- sität Oldenburg als eine von insgesamt sechs Hochschulen mit dem Prädikat „EXIST-Gründer- hochschule“ im Juli 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ausgezeichnet. Die Landesregierung bewertet diese Erfolge als Bestätigung ihrer Strategie, an den Hochschulen eine nachhaltige Gründungs- und Transferkultur zu etablieren. Zu 4: Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren ein umfassendes Maßnahmenpaket zur För- derung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen entwickelt, das insbesondere aus Mitteln 1 Aus technischen Gründen (Lesbarkeit) ist die Anlage nicht abgedruckt, sondern nur im Internet und im Intranet einsehbar. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1944 4 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird. Existenzgründungen aus Hochschulen werden dabei sowohl durch Maßnahmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) als auch des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) gefördert. Maßnahmen MWK: In der EFRE-Förderperiode 2007 bis 2013, die sich gegenwärtig noch in der Auslaufphase befindet, hat das MWK folgende Fördermaßnahmen für Existenzgründungen aus Hochschulen und For- schungseinrichtungen angeboten: 2 – Verwertungs-Spin-Offs: Im Fokus der Fördermaßnahme „Verwertungs-Spin-offs“ stehen technologieintensive Existenz- gründungsvorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung. Ergebnisse aus Forschungsprojek- ten, wie z. B. Technologien oder Patente, eignen sich oft für eine Unternehmensgründung; es bedarf jedoch vielfach einer konkreten Weiterentwicklung oder Erstellung eines Prototypen, um die Produkte marktreif zu machen. Gründerinnen und Gründer können für die Dauer von bis zu zwei Jahren ihre eigene Personalstelle und Sachausgaben über diese Förderlinie mitfinanzieren lassen. Die Hochschule, das Institut bzw. die beantragenden Professorinnen und Professoren müssen eine 50-prozentige Kofinanzierung nachweisen. – Kompetenz-Spin-offs: Für wissensbasierte Geschäftsideen mit geringem Forschungs- und Entwicklungsaufwand (FuE-Aufwand) eignet sich die Fördermaßnahme „Kompetenz-Spin-offs“. Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse, die sich die Gründungsinteressierten im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit an den Hochschulen angeeignet haben, stehen im Mittelpunkt dieser Förderlinie. Als Themen kommen z. B. internetgestützte Serviceleistungen ebenso in Betracht wie neuartige soziale Dienste oder spezielle Beratungsangebote im pädagogischen oder kulturellen Sektor, soweit bislang nicht vorhanden. Für die Dauer von bis zu zwei Jahren können Gründungsinte- ressierte ihre eigene Personalstelle und Sachausgaben über diese Förderlinie mitfinanzieren lassen. Die Hochschule, das Institut oder die beantragende Professorin bzw. der beantragende Professor müssen eine 50-prozentige Kofinanzierung nachweisen. – Unterstützungsstrukturen: Damit die Hochschulen stärker als bisher eine „Kultur des Gründens“ entwickeln, werden mit der Maßnahme „Unterstützungsstrukturen“ Serviceleistungen und Netzwerkaktivitäten der ent- sprechenden Beratungseinrichtungen gefördert. Hierzu müssen die Einrichtungen im Antrag ein Konzept zum Aus- oder Aufbau einer Unterstützungsstruktur für die Gründerförderung an ihrer Hochschule entwickeln. Die Hochschule muss eine 50-prozentige Kofinanzierung nachweisen. – Weiterbildungsmaßnahmen: Mit der Fördermaßnahme „Weiterbildungsmaßnahmen“ wird die Durchführung von Weiterbil- dungsmaßnahmen im Bereich Existenzgründung durch die entsprechenden Beratungseinrich- tungen an den Hochschulen gefördert. Auch hier muss die Hochschule eine 50-prozentige Kofi- nanzierung nachweisen. Für die neue EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 hat das MWK diese Förderkulisse weiterentwi- ckelt. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen gilt es, die zukünftigen Entwicklungen der Bundesför- derung (hier vor allem das EXIST-Förderprogramm) und der Europäischen Union (EU) zu berück- sichtigen und ein System komplementärer Bausteine der Gründerförderung zu schaffen. Ziel der Förderung ist es, das Land Niedersachsen sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum zu ei- nem attraktiven Standort auch für wissens- und technologieorientierte Gründungen zu entwickeln. In diesem Kontext verfolgt die Landesregierung für die neue EFRE-Förderperiode eine ganzheitli- che Strategie der Förderung von Wissens- und Technologietransfer. In Abgrenzung zu den Fördermaßnahmen des Bundes im EXIST-Programm setzt das MWK in sei- ner künftigen EFRE-Förderung insbesondere auf die Unterstützung von „Innovativen Modellen des Wissens- und Technologietransfers“. Hintergrund ist die Einsicht, Gründungen als einen von vielen 2 Grundlage der Maßnahmen des MWK ist die Förderlinie 2.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovationen und wissensbasierter Gesellschaft durch Hochschulen, Forschungseinrichtungen , Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Berufsakademien (Nds. MBl. Nr. 37, S. 962 ff.). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1944 5 Transferkanälen zu verstehen und die institutionelle Verankerung eines ganzheitlichen Wissens- transfers zu fördern. Es hat sich gezeigt, dass auch die kooperative Forschung mit regionalen Un- ternehmen ein nachhaltiger Weg ist, neues Wissen an den Markt zu bringen. Vor diesem Hinter- grund soll mit der neuen Förderlinie die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft durch neue Kooperationsplattformen und innovative Modelle des Wissens- und Technologietrans- fers gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung einer regionalen Transferkultur, die auch Unterneh- men einbezieht, die selbst nicht forschend tätig sind. Gleichzeitig sollen durch ein Technologiescou- ting Forschungsergebnisse aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf ihre regionale Ver- wertbarkeit durch Unternehmen, durch Existenzgründung oder Patentierung überprüft werden. Letztlich sollte die Idee bestimmen, welcher Weg des Transfers gegangen wird. Durch die Förde- rung von Unterstützungsstrukturen an den Hochschulen sollen künftig Gründungsscouts frühzeitig Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen auf Unterstützungsmöglichkeiten zur Unter- nehmensgründung aufmerksam machen sowie weitere Gründungspotenziale ermitteln. Für die EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 sind hierfür insgesamt 7 Mio. Euro eingeplant. Maßnahmen MW: Die Gründungsunterstützung des MW steht grundsätzlich allen Gründerinnen und Gründern unab- hängig von der Branche oder Zielgruppe, so auch Unternehmensgründerinnen und Unternehmens- gründern aus den Hochschulen, offen. – Beratungsförderung: Für die wichtige Vorgründungsphase können Gründerinnen und Gründer seit Herbst 2009 für die Inanspruchnahme einer begleitenden externen Beratung aus der ESF-Richtlinie „Grün- dungscoaching Niedersachsen“ einen Zuschuss erhalten. Eine den Gründungsprozess begleitende geförderte Vorgründungsberatung trägt ganz entscheidend dazu bei, den Anteil an nach- haltigen Gründungen und Unternehmensübernahmen in Niedersachsen zu erhöhen, damit ge- sunde Unternehmen nachwachsen und Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen bzw. gesi- chert werden. Die Entstehung neuer und der Erhalt bestehender Unternehmen sind für alle Wirtschaftszweige des Landes wichtig, insbesondere in wissensintensiven Branchen werden neue Unternehmen gebraucht. Für die EU-Förderfondsperiode 2014 bis 2020 sind hierfür ins- gesamt 8 Mio. Euro (5 Mio. Euro EFRE/3 Mio. Euro Ko-Finanzierung) eingeplant. – Mikrodarlehen: Gründerinnen und Gründer können aus dem seit Herbst 2013 für das bisherige Konvergenzge- biet bereitstehenden ESF-Gründerfonds ein Mikrodarlehen erhalten. Insbesondere im Bereich von 5 000 bis 25 000 Euro ist es möglich, ohne Sicherheiten, jedoch mit Vorliegen einer positi- ven fachkundigen Stellungnahme einer akkreditierten Gründungsinstitution zum jeweiligen Vor- haben direkt über die NBank Fremdkapital zu erhalten. Die Zielgruppe der Förderung umfasst Gründungswillige in der Vorgründungsphase bzw. Unternehmen bis zum fünften Unterneh- mensjahr, die in Niedersachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen. Für die EU-Förderfondsperiode 2014 bis 2020 sind hierfür insgesamt 32 Mio. Euro (16 Mio. Euro EFRE/16 Mio. Euro Ko-Finanzierung) eingeplant. – Nachfolgeberatung: Mit dem Förderprogramm „Nachfolgemoderatoren“ wird seit 2011 niedersachsenweit die Ein- richtung von Personalstellen bei Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbänden (Antragstel- lende) bezuschusst. Die Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren sind aktive Mitt- ler zwischen abgebenden Unternehmen, an einer Nachfolge Interessierten und denjenigen, die darüber hinaus an einer Unternehmensübergabe beteiligt sind, wie z B. Beraterinnen und Bera- ter, Anwältinnen und Anwälte oder Kreditinstitute. Für möglichst viele Unternehmen, die vor ei- nem Generationenwechsel stehen, werden frühzeitig Zukunftsperspektiven entwickelt. Durch eine gleichzeitige gezielte Ansprache potenzieller Nachfolgerinnen und Nachfolger wird ein ent- scheidender Beitrag dazu geleistet, Arbeits- und Ausbildungsplätze in Niedersachsen zu erhal- ten und wichtiges Unternehmens-Know-how zu sichern. Es stehen insbesondere Zielgruppen im Mittelpunkt, die hier bislang noch zu wenig vertreten sind, z. B. Menschen mit Migrationshin- tergrund oder Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Auch Nachfolgerinnen sind bislang eher unterrepräsentiert. Partner dieser Maßnahme sind insbesondere das Land Niedersachsen, die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und die NBank. Für die EU-Förder- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1944 6 fondsperiode 2014 bis 2020 sind hierfür insgesamt 2,5 Mio. Euro (2 Mio. Euro/0,5 Mio. Euro Ko- finanzierung) eingeplant. Zu 5: Für die oben genannten Maßnahmen der EFRE-Förderperiode 2007 bis 2013 wurden insgesamt 8 476 116 Euro zur Verfügung gestellt, die sich wie folgt aufteilen: Anzahl Projekte Gesamtkosten Fördervolumen Verwertungs-Spin-offs 18 4 170 220,21 Euro 3 011 868,70 Euro Kompetenz-Spin-offs 11 1 456 193,86 Euro 1 108 293,62 Euro Unterstützungsstrukturen 15 3 175 132,55 Euro 1 516 021,70 Euro Weiterbildungsmaßnahmen 2 634 788,66 Euro 315 908,62 Euro Gründercampus Niedersachsen 146 3 235 706,11 Euro 2 524 024,05 Euro Gesamt 192 12 672 041,39 Euro 8 476 116,69 Euro Zu 6 und 7: Vor dem Hintergrund des ganzheitlichen Ansatzes der Förderung von Wissens- und Technologie- transfer unterstützt die Landesregierung die Hochschulen dabei, den Transfergedanken als zentra- les Profilbildungsmerkmal zu entwickeln. Ziel ist es, an Hochschulen ein breites Verständnis für Un- ternehmergeist zu schaffen und die Verwirklichung einer Gründungskultur als hochschulweites stra- tegisches Ziel zu etablieren. Aufgrund der differenzierten Hochschullandschaft in Niedersachsen und der Vielfalt an Maßnahmen der in der Gründungsförderung erfolgreichen Hochschulen gibt es jedoch kein Patentrezept für die Schaffung einer lebendigen Gründungskultur. Abhängig von ihrer jeweiligen Größe und wissenschaftlichen Ausrichtung sind die Hochschulen vielmehr dazu aufgeru- fen, individuelle Strategien für eine ganzheitliche hochschulweite Transferkultur zu entwickeln und diese durch geeignete Maßnahmen und Instrumente umzusetzen. Mit der neuen EFRE-Förderlinie „Innovative Modelle im Wissens- und Technologietransfer“ unterstützt die Landesregierung die Hochschulen bei ihrer jeweiligen Strategie. Durch die Einbindung der verschiedenen Akteure des regionalen Innovationssystems - einschließlich Vertretern der Zivilgesellschaft wie Vereine und Verbände - soll die regionale Wirksamkeit des Transfers sicher gestellt werden. Die Kultur- und Kreativwirtschaft kann ebenso einbezogen werden wie soziale Dienstleistungsunternehmen. Dieses umfängliche Verständnis von Wissenstransfer ermöglicht es insbesondere auch größeren Hoch- schulstandorten und Hochschulen mit geisteswissenschaftlich-humanistischer Ausrichtung wir- kungsvolle Transfermechanismen zu entwickeln. Zu 8: Eine Umfrage bei den Hochschulen hat ergeben, dass nur an der Leuphana Universität Lüneburg die Gründungsförderung mit konkreten Maßnahmen in den Zielvereinbarungen der Lehrstuhlinha- ber verankert ist. Zu 9: Zielvereinbarungen mit Lehrstuhlinhaberinnen und -inhabern sind Sache der Hochschulen. Eine Förderung der Institutionalisierung ist deshalb auch nicht geplant. Ein aktiver Wissens- und Tech- nologietransfer, der auf eine breite Beteiligung gesellschaftlicher Akteure abzielt und in die Fläche des Landes ausstrahlt, ist allerdings Bestandteil der Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 des Landes mit den Hochschulen. Zu 10: Neben der oben vorgestellten Förderlinie „Innovative Modelle im Wissens- und Technologietransfer “ plant die Landesregierung im Rahmen der neuen EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 folgende Fördermaßnahmen, durch die anwendungsorientierte Forschung an Hochschulen in Kooperation mit regionalen Unternehmen und Einrichtungen und damit auch die Beteiligung von Hochschulmit- arbeiterinnen und -mitarbeitern am Wissens- und Technologietransfer gefördert werden sollen: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1944 7 – Innovative Kooperationsprojekte von Universitäten und Forschungseinrichtungen: Gefördert werden sollen Projekte an Universitäten, die in Kooperation mit regionalen Unter- nehmen oder Einrichtungen durchgeführt werden und eine besondere Bedeutung für den regio- nal orientierten Wissens- und Technologietransfer besitzen. – Anwendungsorientierte Forschung an Fachhochschulen: Gefördert werden sollen Projekte an Fachhochschulen, die einen konkreten Anwendungsbezug haben und in Kooperation mit regionalen Unternehmen oder Einrichtungen durchgeführt wer- den. – Innovationsverbünde: In Innovationsverbünden sollen Fachhochschulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen interdisziplinär an innovativen Forschungsthemen zusammenarbeiten und For- schungsergebnisse anwendungsorientiert weiterentwickeln. Grundsätzlich soll ein Verbund- partner eine Fachhochschule sein. Es sollen u. a. Projekte gefördert werden, die vorhandenes Know-how auf andere Bereiche bzw. Branchen übertragen (cross innovation). In Vertretung Andrea Hoops (Ausgegeben am 12.09.2014) Anlage Hochschule: TU Braunschweig 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1 (Mathem., IT-, Wirtschaftswiss.) 1 4 1 3 2 2 (Lebenswissenschaften) 1 2 1 1 3 (Architektur, Bau-Ing.-wesen) 0 2 1 4 (Maschinenbau) 1 2 1 2 3 5 (Phyik, Elektrotechnik) 2 1 2 6 (Geistes-, Sozialwissensch.) 1 1 1 1 Sonstige, Verwaltung 1 3 3 gesamt k. A. möglich k. A. möglich k. A. möglich k. A. möglich k. A. möglich k. A. möglich k. A. möglich k. A. möglich 2 8 7 9 10 8 Anmerkung: In den Jahren 2000 bis 2007 lassen sich keine detaillierten Angaben machen, da keine Statistik geführt wurde. In diesen Jahren sind ca. 1 bis 2 Ausgründungen p.a. aus der TU Braunschweig hervorgegangen. Ostfalia Hochschule für Angewandte Wissenschaften 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Fakultät INFORMATIK 1 4 Fakultät BWL 1 Fakultät E-TECHNIK 1 1 Fakultät MASCHINENBAU 1 2 Fakultät VERSORGUNGSTECHNIK 1 1 Fakultät SOZIALE ARBEIT 1 Fakultät MEDIENMANGEMENT 2 Fakultät MEDIENDESIGN 1 1 Fakultät VERTRIEBSMANAGEMENT 1 Fakultät IT-MANAGEMENT 1 Gründerteams von TU BS / HBK Fakultät ARCHITEKTUR 1 Fakultät INFORMATIK 1 gesamt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 10 9 - 2 - TU Clausthal 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften 1 1 1 1 Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften 1 3 1 2 2 2 3 2 4 2 1 Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau 1 2 1 1 2 2 2 3 2 2 1 1 gesamt 2 2 1 4 3 4 5 6 5 3 4 4 1 3 Hochschule Emden/Leer 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Fakultät Elektrotechnik und Informatik /Medientechnik 1 2 1 Fakultät Wirtschaft Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit Fakultät NWT Fakultät Maschinenbau Fakultät Seefahrt gesamt 0 0 0 1 0 0 0 0 2 0 0 1 0 0 - 3 - Georg-August-Universität Göttingen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Fakultät für Agrarwissenschaften 0 4 2 1 1 0 1 1 1 5 2 2 0 0 Fakultät für Biologie und Psychologie 0 5 1 1 1 0 0 0 0 1 2 1 2 1 Fakultät für Chemie 0 1 0 0 0 2 0 0 0 2 0 1 0 0 Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie 0 1 0 0 1 2 1 1 0 0 0 2 0 0 Fakultät für Geowissenschaften und Georgraphie 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 1 0 2 1 Fakultät für Mathematik und Informatik 0 4 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 1 0 Fakultät für Physik 0 0 8 0 0 0 1 1 1 0 1 0 0 0 Juristische Fakultät 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 Sozialwissenschaftliche Fakultät 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 4 4 3 2 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 0 2 1 0 0 1 2 4 2 5 2 7 6 7 Philosophische Fakultät 0 0 2 0 1 1 3 1 1 0 2 2 0 1 Theologische Fakultät 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zentrale Einrichtungen und Verwaltung 0 1 0 0 0 2 0 1 1 0 2 1 1 3 Universitätsmedizin 0 2 1 0 0 2 1 3 2 1 2 1 0 1 ohne Zuordnung 0 7 5 2 5 2 3 4 2 1 1 0 0 0 gesamt 0 27 20 4 11 15 13 16 10 15 20 21 16 16 - 4 - Leibniz Universität Hannover 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Architektur und Landschaft 1 1 1 1 Bauingenieurwesen und Geodäsie 1 1 2 1 1 1 1 1 Elektrotechnik und Informatik 1 1 2 2 1 2 1 1 2 2 2 Juristische Fakultät 1 1 2 Fakultät für Maschinenbau 1 1 1 1 3 2 1 4 2 1 2 1 Fakultät für Mathematik und Physik 1 1 2 1 1 Naturwissenschaftliche Fakultät 1 1 1 1 1 Philosophische Fakultät 2 3 2 3 1 3 3 1 Wirtschaftwissenschaftliche Fakultät 2 2 1 4 3 1 3 2 4 2 1 1 1 Laser Zentrum Hannover 1 1 3 2 gesamt 10 9 8 13 11 6 8 8 15 10 5 6 6 2 Medizinische Hochschule Hannover 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Medizinische Fakultät 3 2 2 1 2 1 gesamt 3 2 2 1 2 1 HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Fakultät Gestaltung (HI) 8 10 15 Fakultät Bauen und Erhalten (HI) 2 2 2 Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit (HI) 2 2 1 Fakultät Natur und Technik (GÖ) 1 1 1 Fakultät Ressourcenmanagement (GÖ) 1 1 1 Fakultät Management, Soziale Arbeit und Bauen (HOL) gesamt 14 17 20 - 5 - Leuphana Universität Lüneburg*1) 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 gesamt *2) 7 13 16 13 12 9 18 19 18 19 23 24 42 52 *1) Eine Differenzierung der Gründungen nach Fakultäten ist - außer in Einzelfällen - nicht möglich *2) Die Auflistung ist nicht vollständig (und kann es auch nicht sein), da der Leuphana Universität Lüneburg nicht alle relevanten Gründungsaktivitäten sichtbar gemacht werden! Anmerkung: Die Zahlen vor 2011 sind retrospektiv erhoben.Die höheren Zahlen ab 2012 ergeben sich auch durch ein verbessertes Monitoring. Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Fakultät 1 - Bildungs- und Sozialwissenschaften 1 1 Fakultät 2 - Informatik, Wirtschafts - und Rechtswissenschaften 5 3 5 5 8 6 18 Fakultät 3 - Sprach- und Kulturwissenschaften 3 1 Fakultät 4 - Human- und Gesellschaftswissenschaften Fakultät 5 - Mathematik und Naturwissenschaften 1 Fakultät 6 - Medizin und Gesundheitswissenschaften seit 2012 gesamt 5 4 6 5 8 5 8 19 Anmerkung: Datenerhebung erfolgte erst ab 2006 - 6 - Universität Osnabrück 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Fachbereich Rechtswissenschaften 1 1 1 1 Fachbereich Erziehungs- und Kulturwissenschaften 1 1 1 Fachbereich Biologie/Chemie 1 1 Fachbereich Humanwissenschaften 1 1 3 Fachbereich Kultur- und Geowissenschaften 1 Fachbereich Wirtschaftswissenschaften 1 Institut für Kognitionswissenschaften (IKW) 1 Institut für Kulturgeschichte und Frühe Neuzeit (IKFN) 1 ohne konkrete Zuordnung 1 1 2 2 4 3 3 1 3 1 gesamt 2 1 1 2 3 6 3 3 4 5 1 3 5 Quelle: Gemeinsame Technologie-Kontaktstelle der Universität und Hochschule Osnabrück; Angaben soweit Kenntnis über Gründungen Hochschule Osnabrück 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Fakultät Argarwissenschaften & Landschaftsarchitektur 1 1 2 1 2 Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik 2 1 1 1 3I 1 1 Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1 1 1 4 1 1 Fakultät Management, Kultur und Technik (Lingen) Fakultät unbekannt 1 2 3 2 1 2 gesamt 1 1 2 5 2 4 4 11 3 4 - 7 - Universität Vechta 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Institut für Gerontologie 1 gesamt 1 Jade Hochschule 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Fachbereich Architektur Fachbereich Bauwesen und Geoinformation 1 1 1 2 1 Fachbereich Ingenieurwissenschaften 1 1 Fachbereich Management, Information , Technologie Fachbereich Seefahrt 1 1 1 1 2 2 Fachbereich Wirtschaft 1 1 1 1 Ohne Zuordnung 2 2 2 gesamt 1 0 1 0 0 4 1 2 5 1 3 2 3 3 Drucksache 17/1944 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Aygül Özkan und Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 08.07.2014 Welche Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen an Hochschulen plant die Landesregierung? Antwort der Landesregierung Anlage