Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1948 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz, Belit Onay und Filiz Polat (GRÜNE) sowie Michael Höntsch (SPD), eingegangen am 19.06.2014 Interkulturelle Kompetenz in der Polizei Kulturelle, weltanschauliche und religiöse Vielfalt in Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Kunst und Kultur wird teilweise als Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhundert bezeichnet. Um diese Kompe- tenz zu fördern, werden z. B. der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund erhöht und die interkulturelle Kompetenz unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes gefördert, womit auch Diskriminierung und Rassismus entgegengewirkt werden soll. Im Bereich der niedersächsischen Polizei, deren Handeln auch in Bezug auf Sicherheit an den Be- dürfnissen der Menschen orientiert ist, gehören die Beachtung und Wahrung der Menschenrechte zum Berufsbild. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen verändern und verbessern die Handlungspraxis von Organisationen, soweit sie langfristig und nachhaltig angelegt sind. Deshalb ist zu hinterfragen, welche nachhaltig wirksamen Bildungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren eingeführt worden sind, um die interkulturelle Kompetenz insbesondere im Bereich der niedersächsischen Polizei zu implementieren. Wir fragen die Landesregierung: A. Ausbildung 1. Welche Lehrinhalte des Stoffplanes/Curriculums fördern nach Auffassung der Landesregie- rung die interkulturelle Kompetenz in der Polizeiausbildung des Landes? 2. Enthält der Lehr- bzw. Stoffplan/das Curriculum ein explizites interkulturelles Training? 3. Wie viele Unterrichtseinheiten mit welchem zeitlichen Umfang umfasst das interkulturelle Training? 4. Seit wann ist das interkulturelle Training in der Ausbildung in Niedersachsen implementiert? 5. Wie viele Auszubildende nahmen seit der Implementierung an diesen Unterrichtsprogrammen teil? 6. Welche Lernziele verfolgt bzw. beinhaltet das interkulturelle Training? 7. Wie viele Trainerinnen und Trainer mit welchem Stundenkontingent und welcher Qualifikation werden in Niedersachsen im Rahmen von interkultureller Kompetenz in der Ausbildung einge- setzt? 8. Werden die interkulturellen Trainings evaluiert? Wenn nein, warum nicht? 9. Zu welchen Ergebnissen gelangte die Evaluation? 10. Wurde das interkulturelle Training seit den verdachts- und ereignisunabhängigen Moscheen- kontrollen nach § 12 Abs. 6 NdsSOG im Jahr 2008/2009 und den Erkenntnissen aus den NSU-Ermittlungsvorgängen angepasst? B. Fort- und Weiterbildung 11. Welche Fort- und Weiterbildungsseminare für niedersächsische Polizeibeamtinnen und -beamte werden seit wann in der niedersächsischen Polizei angeboten, und welche weiteren Fort- und Weiterbildungsseminare könnten nach Auffassung der Landesregierung die interkul- turelle Kompetenz zusätzlich fördern? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1948 2 12. Enthält der Fort- und Weiterbildungskatalog ein explizites interkulturelles Training? 13. Wie viele Seminareinheiten mit welchem Zeitumfang umfasst das interkulturelle Training? 14. Seit wann ist das interkulturelle Training implementiert? 15. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte nahmen seit der Implementierung an diesen Semi- narprogrammen teil? 16. Welche Lernziele, Lerninhalte und pädagogische wie didaktische Prinzipien verfolgt bzw. be- inhaltet das interkulturelle Training im Rahmen der Fort- und Weiterbildung? 17. Werden Seminare auf bestimmte Zielgruppen beschränkt (beispielsweise ESD, BFE, be- stimmte sonstige Dienststellenbereiche)? 18. Über welche Qualifikationen verfügen die Trainerinnen und Trainer für interkulturelle Kompe- tenz? 19. Werden die interkulturellen Trainings evaluiert? Wenn nein, warum nicht? 20. Zu welchen Ergebnissen gelangte die Evaluation? 21. Wurde das interkulturelle Training seit verdachts- und ereignisunabhängigen Moscheenkon- trollen nach § 12 Abs. 6 NdsSOG im Jahr 2008/2009 und den Erkenntnissen aus den NSU- Ermittlungsvorgängen angepasst? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.07.2014 - II/725 - 843) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.08.2014 für Inneres und Sport - 25.10 - Die Polizeiakademie Niedersachsen ist der zentrale Aus- und Fortbildungsträger der Polizei Nie- dersachsen. Neben den zentralen Fortbildungsangeboten der Polizeiakademie Niedersachsen bie- ten auch die niedersächsischen Polizeibehörden dezentrale Fortbildungen für ihre Beschäftigten in eigener Zuständigkeit an. Im Jahr 2009 hatte eine speziell zu diesem Zweck eingerichtete landesweite Arbeitsgruppe der Po- lizei Niedersachsen nochmals auf die große Bedeutung der Thematik „Interkulturelle Kompetenz in der Polizei“ hingewiesen. Seit dem Mai 2010 werden die durch diese Arbeitsgruppe gewonnenen Erkenntnisse u. a. auch im Bereich der Aus- und Fortbildung der Polizei Niedersachsen ergänzend einbezogen und umgesetzt. Auch die Polizei steht selbstverständlich vor der Herausforderung, sich den Anforderungen einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft zu stellen. Es geht dabei sowohl um Veränderungen in- nerhalb der Organisation der Polizei als auch um solche, die sich aus der beruflichen Beziehung zwischen Polizei und Bürgerinnen bzw. Bürgern mit Migrationshintergrund ergeben. Dementsprechend stellt die Polizei zunehmend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshin- tergrund ein. Ein professioneller Umgang mit diesen Anforderungen setzt zunächst voraus, dass Diversität als Wert an sich anerkannt wird. Notwendig ist weiterhin, das in der kulturellen Vielfältigkeit liegende Spannungsfeld und Problempotenzial durch Managementstrategien zu minimieren. Interkultureller Kompetenz als Teil sozialer Kompetenz kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu. Beim Erwerb interkultureller Kompetenz geht es nicht nur um die Vermittlung von Rezepten oder Checklisten im Sinne von „Do‘s and Don‘ts“. Vielmehr geht es um eine Sensibilisierung für die ei- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1948 3 gene kulturelle Prägung und für die situative Wahrnehmung. Ziel der interkulturellen Kompetenz ist die souveräne Teilnahme an Situationen, in denen verschiedene kulturelle Einflüsse zur Geltung kommen. Interkulturelle Kompetenz wird nicht in jedem Fall Konflikte verhindern, aber sie befähigt dazu, Konflikte überschau- und regelbarer zu machen. Dazu dienen sowohl die Fähigkeit, interkul- turelle Spielräume situativ zu erkennen und zu nutzen, als auch Kenntnisse kultureller Hintergrün- de. Interkulturelle Handlungskompetenz besteht also aus einem Bündel von Fähigkeiten, das einen professionellen Umgang mit interkulturellen Situationen ermöglicht. Persönliche Lernprozesse müssen - sollen sie nachhaltig wirken - organisatorisch eingebettet wer- den. Dazu dient das Diversity-Management. Aus Organisationssicht muss dieser Ansatz mit Grundsätzen des interkulturellen Kompetenzansatzes verbunden werden. Ziel ist es in einem per- manenten Prozess, die Polizei von einer monokulturellen zu einer interkulturellen Organisation fort- zuentwickeln, um somit den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden zu können. Eine in- terkulturelle Organisation ist dadurch gekennzeichnet, dass Diversität als Normalität gilt. Diese Ziele werden in der Aus- und Fortbildung der Polizei Niedersachsen verfolgt. Ergänzend zu den nachfolgend im Detail dargestellten Aus- und Fortbildungsinhalten steht den Be- schäftigten der Polizei Niedersachsen und den Studierenden der Polizeiakademie seit Februar 2014 ein durch die Polizeiakademie entwickeltes e-Learning-Lernmodul zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ zur Verfügung. Seit dem 31.07.2014 wird zusätzlich ein Lerntool aus Baden-Württemberg zum Thema „Islamismus“ angeboten, welches durch die Polizei Niedersachsen genutzt wer- den kann. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: A. Ausbildung Zu 1: Wesentliche Lehrinhalte zur Förderung der interkulturellen Kompetenz sind unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung insbesondere: – Wahrnehmung, Interpretation und Bewertung von Situationen in interkulturellen Kontexten, – Einstellungen und Haltungen gegenüber kultureller Vielfalt, – Kulturdimensionen und Kulturstandards, – Konfliktbearbeitung in interkulturellen Situationen. Zu 2: Das Curriculum für den Bachelorstudiengang an der Polizeiakademie Niedersachsen enthält ein in- terkulturelles Training. Zu 3: Das interkulturelle Training umfasste bis 2014 in Modul 18 (alt) 30 Lehrveranstaltungsstunden (LVS), davon 22 LVS Kontaktstudium + 8 LVS Selbststudium) und umfasst seit 2014 in Modul 14 (neu) 32 LVS (18 LVS Kontaktstudium + 14 LVS Selbststudium). Zudem wird das Thema in anderen Modulen ergänzend behandelt (z. B. beim Thema „Häusliche Gewalt“, in Kommunikations- und Verhaltenstrainings sowie weiteren Polizeitrainings), da interkul- turelle Situationen zum polizeilichen Alltag gehören. Darüber hinaus haben seit 2010 insgesamt 255 Studierende der Polizeiakademie die Möglichkeit genutzt, im Rahmen eines Selbststudiums an einer einwöchigen Hospitation bei einer ausländi- schen Polizei teilzunehmen. Zu 4: Das interkulturelle Training ist seit Einführung des Bachelorstudiengangs an der Polizeiakademie Niedersachsen, also seit Oktober 2007, Bestandteil dieser Ausbildung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1948 4 Zu 5: Seit Gründung der Polizeiakademie Niedersachsen und Einführung des Bachelorstudiengangs im Jahr 2007 haben insgesamt 1 912 Absolventinnen und Absolventen in vier bisher abgeschlossenen Studienjahrgängen das vollständige interkulturelle Training absolviert. Zu 6: Das Curriculum der Polizeiakademie Niedersachsen definiert für das interkulturelle Training folgen- de Lernziele (Auszug): Die Studierenden sollen ihre interkulturellen Kompetenzen weiterentwickeln. Nach Abschluss (…) können sie die unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Deutungsmuster in Einsatzsituationen mit Migrantinnen und Migranten reflektieren und angemessen polizeilich han- deln, d. h. sie – erkennen die eigene Kulturgebundenheit, – können mit unterschiedlichen, sich widersprechenden Werten, Ansichten und Vorstellungen an- gemessen umgehen, – begegnen Angehörigen anderer Kulturen empathisch und wertschätzend, – gestalten Konfliktsituationen konstruktiv, interkulturell angemessen und zielführend. Zu 7: Im Studiengebiet 4 (Sozialwissenschaften/Führung) der Polizeiakademie Niedersachsen werden derzeit 18 Trainerinnen und Trainer für das interkulturelle Training eingesetzt. Alle Trainerinnen und Trainer verfügen über ein sozialwissenschaftliches Studium, neun Trainerinnen und Trainer sind promoviert. Zu 8: Im Rahmen der turnusmäßigen Evaluation wurden speziell die interkulturellen Trainings im Studien- jahr 2012/2013 an allen drei Studienstandorten der Polizeiakademie Niedersachsen einer Evaluati- on unterzogen. Zu 9: Die Evaluation erfolgte im Rahmen einer Befragung der Studierenden zwischen Mai und Septem- ber 2013 als Onlinebefragung. Die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsbefragungen zur interkulturel- len Kompetenz waren durchweg positiv. Zu 10: Die Studierenden werden im Rahmen des Studiums an der Polizeiakademie Niedersachsen auch zu diesem Thema geschult bzw. sensibilisiert, die Lehrinhalte ständig überprüft und gegebenenfalls angepasst. B. Fortbildung Zu 11: In der zentralen und dezentralen Fortbildung der Polizei Niedersachsen werden folgende Seminare mit dem Schwerpunkt der Förderung der interkulturellen Kompetenz angeboten: Seminare der zentralen Fortbildung: – Interkulturelles polizeiliches Training - Grundmodul (seit 2009), – Fallbearbeitung von interkulturellen Situationen - Schwerpunkt russischer Kulturkreis - Aufbaumodul (seit 2009), – Fallbearbeitung von interkulturellen Situationen - Schwerpunkt türkischer und arabischer Kultur- kreis - Aufbaumodul (seit 2009), – Islam/Islamismus (seit 2010), Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1948 5 – Interkulturelle Polizeikompetenz - „Train the trainer“ - (für Multiplikatorinnen/Multiplikatoren, seit 2008), – Islam - Geschichte und Entwicklung in Deutschland (seit 2013), – Sonderveranstaltungen zum Thema Interkulturelle Kompetenz (seit 2007), z. B. – Interkulturelle Kompetenz für Lehrplankommissionen, – Interkulturelle Kompetenz im Personalauswahlverfahren, – Interkulturelle Trainings für Mitglieder von Einstellungskommissionen, – Sonderveranstaltung Islamismus/Terrorismus, – Interkulturelle Kompetenz für Führer von Vertrauenspersonen, – Interkulturelles Training für Multiplikatoren, – Interkulturelle Kompetenz in Spezialeinheiten. Seminare der dezentralen Fortbildung: – Auftaktveranstaltung „Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz in der Polizei Niedersachsen “ (seit 2013 in der PD Braunschweig), – Interkulturelle Kompetenz für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (seit 2012 in der PD Braunschweig), – Interkulturelle Kompetenz für Beamte im Einsatz- und Streifendienst (seit 2010 in der PD Göt- tingen), – Seminar: „Interkulturelle Kompetenz: andere Meinung zulassen! Wofür? Warum?“ (seit 2009 in der PD Lüneburg), – Seminar „Steigerung der interkulturellen Kompetenz“ (in den Jahren 2010,2012, 2013 in der PD Lüneburg), – 1. Lüneburger Fachtag „Interkulturelle Kompetenz“ (2013 in der PD Lüneburg), – 2. Lüneburger Fachtag „Interkulturelle Kompetenz“ (gepl. Sept. 2014 in der PD Lüneburg), – Islam/Islamismus (nur 2013 in der PD Oldenburg), – Fortbildung „Interkulturelle Kompetenz“ (nur 2013 in der PD Oldenburg - PI Cloppenburg), – Fortbildung „Interkulturelle Kompetenz“ (nur 2010 in der PD Oldenburg - PI Cuxhaven), – Fortbildung „Interkulturelle Kompetenz“ (seit 2013 in der PD Oldenburg - PI Verden), – Interkulturelle Kompetenz für Führungskräfte (seit 2011 in der PD Osnabrück), – Interkulturelle Kompetenz für „Spezialisten“ (seit 2012 in der PD Osnabrück), – Interkulturelle Kompetenz für Führungskräfte (seit 2013 in der PD Osnabrück), – Interkulturelle Kompetenz 1. Führungsebene (seit 2012 jährliches Angebot im LKA), – Interkulturelle Kompetenz Behördenleitung, Abteilungsleitung und Dezernatsleitung (seit 2010 im LKA), – Dezernatsinterne Besprechungen (seit 2012 im LKA), – Interkulturelle Kompetenz für Beamte der ZPD NI (seit 2010 in der ZPD NI), – „Interkulturelle Kompetenz“ - Trainerqualifizierung im Rahmen der „Weiterentwicklung der Organisationskultur “ (seit 2009 in der PD Hannover), – „Interkulturelle Kompetenz für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ (seit 2009 in der PD Han- nover), – „Interkulturelle Kompetenz und kulturspezifisches Wissen“ - geschlossenes Seminar für ein Pro- jekt im Bereich Sahlkamp/Vahrenheide der PI Hannover-Ost (seit 2010 in der PD Hannover), – „Training zur Förderung und Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ (seit 2010 in der PD Hannover), – „Anleiter/innen Workshop Werte und Normen“ (seit 2010 in der PD Hannover), – „Interkulturelle Kompetenz für neue Mitarbeiter/innen“ (inkl. Moschee-Besuch) (seit 2011 in der PD Hannover), Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1948 6 – Dienststelleninterne Fortbildungen - begleitet durch den „Interkulturellen Dienst“ der PD Hannover (seit 2011 in der PD Hannover). Folgende Seminare beinhalten die Interkulturelle Kompetenz als einen Teilaspekt: Seminare der zentralen Fortbildung: – Umgang mit kultureller Vielfalt als polizeiliche Führungsaufgabe - Aufbaumodul Anteil „Interkultureller Kompetenz“ im Seminartyp: 50 % (seit 2014), – Fairness am Arbeitsplatz - für polizeiliche Führungskräfte - Aufbaumodul Anteil „Interkultureller Kompetenz“ im Seminartyp: 20 % (seit 2009), – Vertiefungsmodul Polizeitraining Anteil „Interkultureller Kompetenz“ im Seminartyp: 10 % (seit 2009). Seminare der dezentralen Fortbildung: – Systemisches Einsatztraining Anteil „Interkultureller Kompetenz“ im Seminartyp: 10 % (seit 2011 in der PD Oldenburg), – Führungskräftefortbildung Anteil „Interkultureller Kompetenz“ im Seminartyp: 10 % (seit 2011 in der PD Oldenburg), – Zweitägige Inspektionsleiterbesprechung für Führungskräfte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) Anteil „Interkultureller Kompetenz“ im Seminartyp: 30 % (2010 in der PD Osnabrück), – Anleiterbeschulungen (2013 PD OS) Anteil „Interkultureller Kompetenz“ im Seminartyp: 25 % (seit 2013 in der PD Osnabrück), – „Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz“ (seit 2010 im LKA), – „Weiterentwicklung der Organisationskultur inkl. Interventionsmöglichkeiten“ für Führungskräfte bis Besoldungsgruppe A12 Anteil „Interkultureller Kompetenz“ im Seminartyp: ca. 20 % (seit 2008 in der PD Hannover), – „Weiterentwicklung der Organisationskultur inkl. Interventionsmöglichkeiten“ für Führungskräfte ab Besoldungsgruppe A 12 inkl. Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) Anteil „Interkultureller Kompetenz“ im Seminartyp: ca. 20 % (seit 2008 in der PD Hannover), – „Qualifizierung von Anleitern/-innen (Polizeivollzugsdienst)“ Anteil „Interkultureller Kompetenz“ im Seminartyp: 10 % (seit 2005 in der PD Hannover), Vor dem Hintergrund der dargestellten und schon bisher umfangreichen Berücksichtigung der Thematik in der zentralen und dezentralen Aus- und Fortbildung der Polizei des Landes Niedersa- chen erscheint eine Ausweitung des Angebotes derzeit nicht erforderlich. Das Angebot wird aber ständig überprüft. Soweit sich daraus neue Bedarfe ergeben, kann und wird zeitnah reagiert wer- den. Zu 12: Die Fort- und Weiterbildung beinhaltet ein explizites interkulturelles Training. Siehe auch Frage 11. Zu 13: Es gibt zu der Thematik sieben Seminartypen und sieben Sonderveranstaltungen in der zentralen Fortbildung sowie 16 Trainings in der dezentralen Fortbildung. Die Zeitumfänge liegen durchschnittlich bei drei Fortbildungstagen (zentral) und zwei Fortbil- dungstagen (dezentral). Der Veranstaltungsumfang insgesamt variiert je nach Seminar zwischen ein bis fünf Seminartagen. Zu 14: In die zentrale Fortbildung ist das interkulturelle Training seit Gründung der Polizeiakademie im Jahr 2007 implementiert. In der dezentralen Fortbildung hat die PD Hannover im Bereich der inter- kulturellen Kompetenz erstmalig in 2005 ein Seminar durchgeführt, Interkulturelle Trainings werden seit 2009 angeboten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1948 7 Zu 15: An den Seminaren zum interkulturellen Training und zum kulturspezifischen Wissen haben in der zentralen Fortbildung bisher rund 2 600 Beschäftigte teilgenommen. Dies beinhaltet die Ausbildung auch von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Polizeibehörden, die ihrerseits das Erlernte an weitere Kolleginnen und Kollegen weitergeben. In der dezentralen Fortbildung zum interkulturel- len Training und zum kulturspezifischen Wissen sind bislang weitere rund 4 500 Beschäftigte der Polizei Niedersachsen fortgebildet worden. Zu 16: Beispielhaft, aber allgemeingültig für die Grundgedanken stehend, sei an dieser Stelle das Seminar „Interkulturelles polizeiliches Training - Grundmodul“ beschrieben. Lernziel des Seminars ist ein flexibler und souveräner Umgang mit polizeilichen Situationen, die auf unterschiedlichen Wertesystemen, Wahrnehmungsmustern und Kommunikationsstilen beruhen. Des Weiteren soll es die Kenntnisse über Einwanderungshintergründe und Kulturkreise erweitern. Die Lehrinhalte des Seminars umfassen: – die Reflexion von und Teilnahme an interkulturellen Situationen im Dienst, – Wahrnehmungsmechanismen und Bewertungen im interkulturellen Kontext, – Einwanderung und Integration, – Gespräche mit Polizeibeamtinnen und -beamten mit Migrationshintergrund. Die pädagogisch/didaktischen Prinzipien des Seminars sind: – Selbstreflexion hinsichtlich der eigenen Kulturgebundenheit, – Wissensvermittlung (Einwanderungsgeschichte, Integrationspolitik, Kulturdimensionen, Islam, Islamismus), – Vermittlung von Handlungskompetenzen. Zu 17: Es gibt zielgerichtet Seminare, die für bestimmte Beschäftigtengruppen, z. B. die Beamtinnen und Beamten des Einsatz- und Streifendienstes oder des Kriminal- und Ermittlungsdienstes vorgesehen sind. Andere Seminare sind z. B. speziell für Führungskräfte, für Multiplikatoren, Präventionsteams der Polizei, Studierende der Polizeiakademie, Beamtinnen und Beamten von Spezialeinheiten etc. vorgesehen. Letztendlich gibt es auch Seminare, die für jedwede Beschäftigte der Polizei zugäng- lich sind. Zu 18: Die Trainerinnen und Trainer der Polizei Niedersachsen besitzen teilweise selbst einen Migrations- hintergrund, andere sind studierte Turkologinnen und Turkologen, Pädagoginnen und Pädagogen, Islamwissenschaftlerinnen und Islamwissenschaftler, Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwis- senschaftler, Historikerinnen und Historiker oder Religionswissenschaftlerinnen und Religionswis- senschaftler. Zusätzliche Qualifikation ist jeweils die Trainerausbildung „Eine Welt der Vielfalt“. Mehrfachqualifikationen sind oftmals vorhanden. Zu 19: Von 2009 bis 2013 wurden diese Seminare der zentralen Fortbildung an der Polizeiakademie Nie- dersachsen generell evaluiert. Bei den nachgefragten Seminaren handelte es sich exemplarisch für 2013 dabei um folgende Se- minartypen: – Interkulturelles polizeiliches Training; Schwerpunkt: türkischer und arabischer Kulturkreis, – Interkulturelles polizeiliches Training; Schwerpunkt: Kulturkreise der Aussiedler und Spätaus- siedler, – Islam/Islamismus, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1948 8 – Interkulturelle Polizeikompetenz: „Train the trainer“ (für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren), – Islam - Geschichte und Entwicklung in Deutschland. Seit Mai 2014 sieht die Regelung an der Polizeiakademie Niedersachsen für die Evaluation der zentralen Fortbildung der Polizei Niedersachsen vor, dass jährlich lediglich eine Auswahl von Fort- bildungsveranstaltungen evaluiert wird und keine Vollerhebung mehr stattfindet. Für die Fortbildung im Bereich der interkulturellen Kompetenz ist eine erneute Evaluation für das Jahr 2014 für folgendes Seminar vorgesehen: Interkulturelle Polizeikompetenz: „Train the trainer“ (für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) vom 29.09.2014 bis 01.10.2014 in Hann. Münden. Sonderveranstaltungen, die bereits seit 2007 stattfinden, sind nur teilweise evaluiert worden. Zu 20: Von den vorgenannten Seminartypen (siehe Frage 19) an der Polizeiakademie Niedersachsen wurden 2013 insgesamt 17 Einzelseminare evaluiert. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die Seminare des Themenkreises interkulturelle Kompetenz von den Teilnehmenden als sehr gut bis gut bewertet wurden. Die Evaluation der dezentral durchgeführten Seminare - auch im Bereich der interkulturellen Kom- petenz - obliegt den Behörden und wurde bislang in Teilen nicht bzw. nicht optimal durchgeführt. Ein derzeit im Aufbau und in der Abstimmung befindliches, neues Evaluationskonzept der Fortbil- dung in der Polizei insgesamt wird diese Sachlage zukünftig optimieren und die Polizeibehörden anhalten, auch „interne“ Evaluation regelmäßig und nach einem einheitlichen Standard durchzuführen . Erhebungen bei den Polizeibehörden zu bereits durchgeführten dezentralen Fortbildungsveranstal- tungen ergaben, dass diese - wenn eine Evaluation durchgeführt wurde - durchweg positiv bewertet wurden. Zu 21: Die Fortbildungsteilnehmerinnen und Fortbildungsteilnehmer werden im Rahmen der Trainings auch zu diesem Themenbereich geschult bzw. sensibilisiert, die Lehr- und Fortbildungsinhalte ständig überprüft und gegebenenfalls angepasst. In Vertretung Stephan Manke (Ausgegeben am 23.09.2014) Drucksache 17/1948 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz, Belit Onay und Filiz Polat (GRÜNE) sowie Michael Höntsch (SPD), eingegangen am 19.06.2014 Interkulturelle Kompetenz in der Polizei Antwort der Landesregierung