Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1951 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christi- an Dürr (FDP), eingegangen am 25.06.2014 Häusliche Gewalt - Immer mehr Männer betroffen? Häusliche Gewalt ist eine Form der Gewalt, die nicht nur Frauen, sondern auch Männer betrifft. Nach einer Gesundheitsstudie des Robert Koch-Instituts übten Frauen im häuslichen Bereich mehr Gewalt gegen Männer aus als umgekehrt. In der Studie wurden 6 000 Erwachsene zu ihren Ge- walterfahrungen im letzten Jahr befragt. Dabei gaben 1,3 % der Frauen an, Gewalt gegen ihren Partner ausgeübt zu haben, während lediglich 0,3 % der Männer dieselbe Angabe machten. Kriti- siert wird in der Studie auch die Einstellung der Polizei gegenüber betroffenen Männern, die Ver- fahren oft einstellte, da sie den Aussagen der Männer nicht glaubte. In Niedersachsen gibt es die Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt, die sich für von Gewalt betroffene Frauen einsetzen. Diese bieten teilweise auch eine Beratung für Männer an, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In welcher Häufigkeit treten in Niedersachsen Straftaten von Frauen gegen Männer im häusli- chen Bereich auf? 2. Liegen der Landesregierung auch Erkenntnisse über das Dunkelfeld in diesem Bereich vor? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? c) Sofern keine Erkenntnisse vorliegen, ist geplant, eine Dunkelfelderhebung durchzuführen? 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um von häuslicher Gewalt betroffene Männer zu unterstützen? 4. Wie viele Männer werden von den Beratungs- und Interventionsstellen betreut? 5. Welche Gelder erhalten die Beratungs- und Interventionsstellen für die Betreuung von Män- nern? 6. Welche Finanzierung erhalten Beratungs- und Interventionsstellen, die zu großen Teilen Männer betreuen? 7. Wie hat sich der Anteil von Frauen und Männern, die in diesen Stellen beraten werden, in den letzten zehn Jahren verändert? 8. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die in der Studie geäußerte Kritik an den Strafverfolgungsbehörden in Zukunft bei polizeilicher Aus- und Weiterbildung zu be- rücksichtigen? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2014 - II/725 - 813) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1951 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 09.09.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 202 -43232/1 - Bei der der Kleinen Anfrage zugrunde liegenden Gesundheitsstudie des Robert-Koch-Instituts (RKI) handelt es sich um einen Teil der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1), der sich mit körperlichen und psychischen Gewalterfahrungen in der deutschen Erwachsenenbe- völkerung befasst. Die Studie erregte ein erhebliches mediales Interesse insbesondere mit der Be- hauptung, dass Frauen häufiger Täterinnen häuslicher Gewalt würden als Männer. Gleichzeitig ha- ben die Ergebnisse dieser Studie ernsthafte kritische Reaktionen von Expertinnen und Experten etwa aus der Gewalt- und Geschlechterforschung hervorgerufen. Die Kritikerinnen und Kritiker se- hen in der Studie (für den Teilbereich der Gewalterfahrungen) erhebliche methodische und wissen- schaftliche Schwächen. Insbesondere fehle es an einer gendersensiblen Erfassung, an einer Diffe- renzierung von Schweregraden und Folgen der ausgeübten Gewalt, an der Ausweisung sexueller Gewalt und an einer kritischen Betrachtung der Selbstaussagen zur eigenen Gewaltanwendung. Das RKI plant daher, in Kooperation mit den auf diesem Gebiet tätigen Forscherinnen und For- schern einen revidierten Beitrag zu erarbeiten. 1 Die Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Landesregie- rung. In Niedersachsen werden zurzeit 41 Frauenhäuser, 29 Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS) und 39 Gewaltberatungsstellen und Notrufe nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“ vom 27.12.2011 2 gefördert. Mehr als 30 000 von Gewalt betroffene Frauen nehmen jährlich die Angebote der Einrichtungen in Anspruch. Daneben stehen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer die Beratungsangebote des Weißen Rings, der Opferhilfebüros sowie Einrichtungen privater Träger in Kommunen zur Verfügung. Be- troffene Frauen und Männer können Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsge- setz (OEG) 3 sowie schnelle therapeutische Hilfen für Opfer von Gewalttaten erhalten. Darüber hinaus obliegt die Aufgabe der Finanzierung von Frauenhäusern, Gewaltberatungsstellen und BISS sowie entsprechender Hilfeangebote für Bürgerinnen und Bürger den Kommunen im Rahmen der örtlichen Daseinsvorsorge. Ergänzend hierzu erfolgt die Förderung durch das Land Niedersachsen bei besonderem Landesinteresse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel in den Fällen, in denen die vorhandenen Eigenmittel und sonstigen Einnahmen der Trä- ger nicht ausreichen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Das Phänomen „Häusliche Gewalt“ ist bislang weder bundesweit noch institutionsübergreifend all- gemeingültig definiert. Für die Landespolizei Niedersachsen umfasst häusliche Gewalt sämtliche Erscheinungsformen der physischen, sexuellen und/oder psychischen Gewalt zwischen Menschen, die in sogenannten nahen Beziehungen stehen oder standen. Diese Definition gilt unabhängig vom Geschlecht der jeweiligen tatverursachenden Personen oder Opfer und auch unabhängig von der Tatörtlichkeit. 1 Vgl. http://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/Degs/degs_w1/Basispublikation/Gewalt_ Stellungnahmen.html 2 Niedersächsisches Ministerialblatt 2011, S. 115 3 Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) vom 7. Januar 1985 (BGBl. I S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juni 2011 (BGBl. I S. 1114) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1951 3 Die niedersächsische Polizei weist im Rahmen der elektronischen Vorgangsbearbeitung sämtlichen Delikten, die dem Kontext häuslicher Gewalt zuzurechnen sind, einen sogenannten Auswertungs- merker „Häusliche Gewalt“ zu. Dies ermöglicht eine entsprechende Auswertung und Darstellung im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Grundlage der Beantwortung dieser Frage ist die Auswertung der PKS mit Blick auf Rohheitsdelikte (Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung, Nötigung, Raub), Tötungsdelikte, Vergewalti- gung/sexuelle Nötigung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und Widerstand ge- gen die Staatsgewalt. Im Jahr 2013 hat die Polizei Niedersachsen 15 335 Straftaten im Zusam- menhang mit häuslicher Gewalt registriert, die von insgesamt 12 430 Tatverdächtigen begangen wurden. Hiervon waren 10 002 Tatverdächtige männlich und 2 428 weiblich. Der Anteil der weibli- chen Tatverdächtigen hat sich in den vergangenen Jahren leicht erhöht und betrug 2011 16,4 %, 2012 18,4 % und 2013 19,5 %. Von den Straftaten waren insgesamt 14 453 Opfer betroffen, von denen 3 464 männlich und 10 989 weiblich waren. Von der Gesamtzahl der Opfer waren 14 251 Menschen von Rohheitsdelikten be- troffen. Insgesamt wurden 3 535 männliche Personen Opfer eines Rohheitsdelikts, darunter waren 387 Kinder unter 14 Jahre, 259 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre, 237 Heranwachsende von 18 bis unter 21 Jahre und 2.552 Erwachsene über 21 Jahre. Es können anhand der Statistik keine Aussagen getroffen werden, welche tatverursachenden Personen diese Opfer angegriffen haben. Insbesondere die Minderjährigen können sowohl Opfer weiblicher (Mutter, Lebenspartnerin des Va- ters) als auch männlicher Gewalt (Vater, Lebenspartner der Mutter) gewesen sein. Ebenso ist es bei den erwachsenen männlichen Opfern nicht möglich, diejenigen herauszufiltern, die Opfer in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften geworden sind oder beispielsweise durch den Ex- partner der Lebensgefährtin angegriffen wurden. Des Weiteren erlauben die Zahlen keine Rück- schlüsse darauf, wie viele Männer Opfer von wechselseitig begangener Gewalt geworden sind. Die PKS wird seit Jahrzehnten bundesweit nach einheitlichen Standards geführt und ist als Hell- feldstatistik methodisch anerkannt. Sie enthält jedoch nur Angaben über Straftaten, die durch An- zeigen der Bürgerinnen und Bürger oder durch die eigene Wahrnehmung der Polizei bekannt wur- den. Die PKS bildet damit das sogenannte Hellfeld der Kriminalität ab. Das in den Statistiken mit Angaben zur häuslichen Gewalt erfasste Hellfeld ist insoweit nur ein Ausschnitt der Wirklichkeit. Nach entsprechenden Studien wird vor allem besonders schwere und im öffentlichen Raum statt- findende Gewalt bekannt, während bei Gewalt im familiären Bereich das Dunkelfeld besonders hoch eingeschätzt wird. Dunkelfeldstudien tragen dazu bei, die anerkannte Erkenntnislücke zwi- schen Hell- und Dunkelfeld zu schließen. Zu 2: Generell gibt es derzeit erhebliche Forschungslücken zu Hintergründen und Tatkontexten beim Phänomen häusliche Gewalt gegen Männer in Paarbeziehungen. Am 30. Juni dieses Jahres wurden durch das Ministerium für Inneres und Sport (MI) und das Minis- terium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) aktuelle Ergebnisse einer Studie zu häus- licher Gewalt in Niedersachsen vorgestellt. Die Befragung ist Teil der repräsentativen Dunkelfeld- studie des Landeskriminalamtes Niedersachsen zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen, bei der im vergangenen Jahr 40 000 zufällig ausgewählte Menschen in Niedersachsen ab 16 Jah- ren anonym befragt wurden. 4 18 940 Personen (51,3 % Frauen/48,2 % Männer) beantworteten die Fragen. In diese Untersuchung wurde eine Sonderbefragung zu Gewalterfahrungen in Paarbeziehungen in- tegriert. Das Ziel der Sonderbefragung war, aussagekräftige Daten zum Ausmaß, zu Erscheinungs- formen und zu Folgen von Gewalt in Partnerschaften für das Land Niedersachsen zu erhalten. 14 241 Befragte befanden sich im Jahr 2012 in einer Partnerschaft. 7,8 % von ihnen berichteten von Gewalterfahrungen in einer Paarbeziehung. Die Erscheinungsformen von Gewalt in Paarbe- ziehungen wurden zwei Hauptgruppen zugeordnet, der psychischen und der körperlichen Gewalt. 4 vgl. http://www.lka.niedersachsen.de/forschung/dunkelfeldstudie/dunkelfeldstudie-befragung-zu-sicherheit- und-kriminalitaet-inniedersachsen-109236.html Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1951 4 Innerhalb dieser beiden Gruppen wurden für differenzierte Betrachtungen Untergruppen gebildet, die sich jeweils im Schweregrad der Gewalt unterscheiden: – weniger schwere psychische Gewalt (z. B. Demütigung, seelische Verletzung), – schwere psychische Gewalt (z. B. Androhung eines körperlichen Angriffs oder mit Waffe), – leichte bis schwere körperliche Gewalt (z. B. Schubsen, Treten, Ohrfeigen), – sehr schwere körperliche Gewalt (z. B. Verprügeln, mit Waffe verletzen, zu ungewollten sexuel- len Handlungen gezwungen). Männer wurden Opfer sowohl von psychischer als auch von physischer Gewalt in der Partner- schaft, allerdings seltener als Frauen (6,1 % vs. 9,4 %). Insbesondere sehr schwere körperliche Gewalt richtete sich sehr selten gegen Männer (0,2 % vs. 0,8 %). Männer erfuhren hingegen häufi- ger ausschließlich körperliche Gewalt, gerade junge Männer scheinen hiervon betroffen zu sein. Junge Männer zwischen 16 und 29 Jahren werden viermal häufiger Opfer von Gewalt in Paarbe- ziehungen als Männer ab 60 Jahre (15,2 % vs. 3,7 %); Opfer von körperlicher Gewalt werden sie etwa siebenmal öfter (8,3 % vs. 1,0 %) und Opfer von psychischer Gewalt dreimal öfter (10,1 % vs. 3,3 %). Wenn Männer Opfer von Gewalt in Paarbeziehungen wurden, dann waren dies vermehrt einmalige Erlebnisse. Männliche Opfer gaben deutlich seltener als weibliche Opfer an, dass im Zusammen- hang mit den Gewalthandlungen Alkohol getrunken wurde (30,6 % vs. 44,2 %) oder dass sie Ver- letzungen erlitten haben (26,7 % vs. 47,7 %). Über Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung be- richten sowohl männliche als auch weibliche Opfer (16,3 % vs. 22,2 %). 43 % der Opfer von Gewalt in der Partnerschaft nehmen Hilfe oder Gespräche in Anspruch. Männer sprachen deutlich seltener über das Geschehene mit mindestens einer dritten Person bzw. „Hilfestelle“ als Frauen (24,6 % vs. 54,4 %). Der in dieser Untersuchung abgebildete Umfang körperlicher Gewalt - gegen Frauen und gegen Männer - in Paarbeziehungen im Land Niedersachsen ist mit dem anderer aktueller Teiluntersu- chungen vergleichbar. Die Gewaltprävalenz bei Männern von 2,6 % ist zwar der zweithöchste Wert unter den Vergleichsstudien, sie liegt aber nicht außerhalb des bisherig bekannten Spektrums. Die Gewaltprävalenz bei Männern ist geringer als die bei Frauen, gleichwohl belegen die bisherigen Untersuchungen, dass es sich um ein quantitativ relevantes Phänomen handelt. Die Dunkelfeldstudie des Landeskriminalamts Niedersachsen ermöglicht keine differenzierten Aus- sagen darüber, ob die jeweilige Gewalt von männlichen oder weiblichen Partnern ausgeübt wurde. Gleiches gilt für andere Untersuchungen, z. B. British Crime Survey (1996), die schwedische Un- tersuchung (Brottsförebyggande radet 2014) etc. Auch diese Studien treffen keine Aussagen zum Geschlecht der tatverursachenden Personen. Zu 3: Die Themen „Frauen als Gewalttäterinnen“ und „Männer als Gewaltopfer“ sind gesellschaftlich noch weitgehend tabuisiert und werden erst allmählich von der Gewalt- und Genderforschung aufgegrif- fen. Die am 30.06.2014 vorgestellten Befunde zu Kernbereichen der häuslichen Gewalt aus der Dunkel- feldstudie des LKA Niedersachsen liefern wertvolle Ergebnisse, um die Maßnahmen der Landesre- gierung gegen Gewalt in Paarbeziehungen noch passgenauer auszurichten. Auch wenn Frauen deutlich häufiger als Männer von Gewalt und insbesondere sehr schwerer körperlicher Gewalt be- troffen sind, wird die Betroffenheit von Männern in Zukunft verstärkt zu berücksichtigen sein. Die Landesregierung hat im „Aktionsplan III zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt in Paarbezie- hungen“ festgestellt, dass sich das Wissen über unterschiedliche Fallkonstellationen im Bereich von häuslicher Gewalt auch im Hinblick auf wechselseitige Gewalt in Beziehungen und einen mög- lichen Beratungsbedarf von Gewalt betroffenen Männern weiterentwickelt. Im Rahmen der Umset- zung des Aktionsplans unter Beteiligung aller Facheinrichtungen wird geprüft werden, inwiefern die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1951 5 im Präventions- und Interventionsprozess bestehende Infrastruktur des Hilfesystems einer ziel- gruppenspezifischen Ergänzung bedarf. Zu 4: Im Jahr 2006 wurde in Niedersachsen ein flächendeckendes Netz von 29 Beratungs- und Interven- tionsstellen gegen häusliche Gewalt eingerichtet. Die Anzahl der dort durchgeführten, proaktiven Erstinterventionen stellt sich landesweit wie folgt dar: Opfer nach Geschlecht Jahr Frauen Männer 2006 8 238 610 2007 9 452 847 2008 9 742 1 082 2009 11 787 1 231 2010 11 864 1 457 2011 12 416 1 469 2012 14 344 1 309 Dem Land liegen darüber hinaus keine Angaben über die Inanspruchnahme der weiteren in den Vorbemerkungen genannten Einrichtungen durch betroffene Männer vor. Zu 5: MS evaluiert mit entsprechenden Verbänden die „Richtlinie über die Förderung von Frauenunter- stützungseinrichtungen gegen Gewalt und Mädchenhäuser“. Derzeit wird dazu eine Arbeitsgruppe gebildet, die im September 2014 tagen wird. In diesem Gremium soll auch die Frage der Finanzie- rung der Beratung für männliche Opfer häuslicher Gewalt erörtert werden. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Einleitung zur Beantwortung dieser Anfrage auf Sei- te 2, vierter Absatz verwiesen, die auf die Beratungsangebote des Landes für den infrage stehen- den Personenkreis hinweisen. Zu 6: Siehe Antwort zu 5. Zu 7: Siehe Antwort zu 4. Zu 8: In der Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten in Niedersachsen wird dem The- ma „Häusliche Gewalt“ insgesamt eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Thematik wird im Rahmen des Bachelorstudiengangs an der Polizeiakademie Niedersachsen unter rechtlichen, ein- satztaktischen, sozialwissenschaftlichen und kriminalistisch/kriminologischen Aspekten betrachtet. Hierbei wird u. a. auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse hingewiesen und insbesondere auf die unterschiedlichen Fallzahlen der tatverursachenden Personen und Opfer im Hell- und Dunkelfeld eingegangen. Die Opferrolle wird thematisiert, indem differenziert die möglichen Erscheinungsfor- men von Gewalt im familiären/partnerschaftlichen Umfeld (Gewalt zwischen Eltern und Kindern, Geschwistern, Partnerinnen und Partnern etc.) erläutert werden. Über das Studium hinaus findet „Häusliche Gewalt“ auch in der zentralen und dezentralen Fortbil- dung sowie der Polizeitrainings in der Aus- und Fortbildung bei den Polizeibehörden angemessene Berücksichtigung. Ergänzend werden die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Niedersachsen speziell zu dem Thema u. a. durch Informationsveranstaltungen, im Rahmen des Dienstunterrichtes sowie durch die Ausgabe von Handreichungen fortlaufend qualifiziert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1951 6 Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Berücksichtigung der Thematik in der Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Niedersachsens wird derzeit kein zusätzlicher Qualifi- zierungsbedarf gesehen. Cornelia Rundt (Ausgegeben am 23.09.2014) Drucksache 17/1951 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 25.06.2014 Häusliche Gewalt - Immer mehr Männer betroffen? Antwort der Landesregierung