Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1966 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Hans-Heinrich Ehlen, Helmut Dam- mann-Tamke, Christian Calderone, Otto Deppmeyer, Frank Oesterhelweg, Ernst Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karin Bertholdes- Sandrock, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp und Lutz Win- kelmann (CDU), eingegangen am 08.08.2014 Spielt das Landwirtschaftsministerium mit dem Vertrauen der Landwirte? In der Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums vom 4. August 2014 „Unglaublicher Run auf Agrarumweltmaßnahmen“ freut sich der für die Landwirte zuständige Minister Christian Meyer über mehr als 16 000 Anträge von mehr als 10 000 Landwirten. Mit dem Änderungserlass des Landwirtschaftsministeriums zu dem Antragsverfahren 2014 vom 4. August 2014 wurde die Maßnahme AL 1 „Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau“ für die An- tragstellung 2014 zurückgezogen. Grund für das Zurückziehen der Maßnahme sei vor allem, dass inzwischen der Anrechnungsfaktor von Leguminosen zur Erbringung der ökologischen Vorrangflä- che für das Greening der Direktzahlungen von 0,3 auf 0,7 erhöht wurde. Weil es sich bei der Maß- nahme AL 1 um fünfjährige Verpflichtungen handle, solle deshalb zunächst beobachtet werden, wie sich die Änderungen beim Greening insgesamt auswirken. „Auf dieser Grundlage solle die Förderung der Maßnahme AL1 überarbeitet und gegebenenfalls 2015 unter neu angepassten Bedingun- gen und Fördersätzen erneut angeboten werden, durch das Zurückziehen der Maßnahme zur An- tragstellung 2014 sind die in dieser Fördermaßnahme gestellten Anträge unzulässig und daher ab- zulehnen“, heißt es in dem besagten Schreiben. Ein Versenden der Ablehnungsbescheide werde in Kürze vorgenommen. Zahlreiche Betriebe wählten die AUM AL 1 „vielfältige Ackerkulturen“ aus. Die Idee hinter diesem Programm war es, fünf verschiedene Fruchtarten mit mindestens 10 % Flächenanteil vorzugeben. Eine der fünf geforderten Fruchtarten sollte aus großkörnigen Leguminosen bestehen. Dieser Vor- schlag des Ministeriums begeisterte zunächst viele Landwirte. Das Programm zur Förderung des heimischen Leguminosenanbaus, an dem sich viele Landwirte beteiligen wollten, wurde nun jedoch gestrichen. Da viele Landwirte die Maßnahmen bereits in die Planung einbezogen hatten, sind sie verunsichert. Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe, welche sich für das Programm beworben hat- ten, sind im Vertrauen auf den erklärten Willen der Landesregierung bereits in Vorleistung gegan- gen und orderten frühzeitig Saatgut. Besonders Züchter und Saatguthändler deckten sich weitbli- ckend mit Leguminosensaatgut ein, um die zu erwartende Nachfrage decken zu können. Diese Be- triebe fühlen sich von der Landesregierung getäuscht und kündigen an, die zukünftig angebotenen AUM zu meiden, da diese ihre Planungssicherheit gefährden. Noch in der vergangenen Woche ist im Agrarausschuss trotz Hinweis auf entsprechende kritische Nachfragen zur Streichung dieser Fördermaßnahme nichts berichtet worden. In seiner Pressemittelung verkündet Christian Meyer: „Die Agrarumweltmaßnahmen (AUM) sind Bestandteil des Europäischen Landwirtschaftsfonds; dafür stehen etwa 120 Millionen Euro für die aktuelle Förderperiode bis 2020 zur Verfügung.“ Geht man von einem Förderzeitraum von 2015 bis 2020 aus, entspricht dies einer durchschnittlichen Summe von 20 Millionen Euro pro Jahr. Verteilt auf 10 000 Betriebe steht nach der in der Pressemittelung genannten Anzahl antragstellender Be- triebe eine Fördersumme von durchschnittlich 2 000 Euro pro Betrieb und Jahr zu Verfügung. Gleichzeitig beinhaltet das Förderpaket AL 1 die Flächenförderung ganzer Betriebe mit einer Sum- me von 119 Euro/ha beim Anbau von großkörnigen Leguminosen auf 10 % der Fläche. Bei einer angenommenen Durchschnittsgröße niedersächsischer Betriebe von 50 ha bekäme der Durch- schnittsbetrieb bei Teilnahme an AL 1 aus diesem Programm 5 950 Euro pro Jahr. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1966 2 Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Betriebe hatten sich für die AL 1 „vielfältige Ackerkulturen“ im Vorfeld der Änderung des Antragsverfahrens angemeldet? 2. Wie viel Gesamtfläche steht hinter diesen Betrieben? 3. Welche Fördersumme hätte an diese Betriebe ausgezahlt werden müssen, wenn keine Ände- rung des Antragsverfahrens vorgenommen worden wäre? 4. Hätten die Fördermittel von 120 Millionen Euro zur Deckung der Nachfrage von AL 1 ausge- reicht? 5. Wie plant die Landesregierung den Einsatz benötigter Fördermittel im Vorfeld für neu angebo- tene Agrarumweltmaßnahmen? 6. Wie viel Fläche war nach Kenntnis dieser Landesregierung für den Anbau von Leguminosen vorgesehen? 7. Wie hoch sind die Saatgutkosten je Hektar für die verschiedenen Leguminosen, die für AL 1 infrage gekommen wären, aufgeschlüsselt für die verschiedenen Leguminosen und als Ge- samtsumme? 8. Wie groß ist der Schaden für die niedersächsische Landwirtschaft sowie für den Handel, wenn das bereits eingeplante Saatgut nicht mehr eingesetzt werden kann? 9. Wie sieht die Landesregierung das Programm zur Förderung des Leguminosenanbaus (520 000 Euro) vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Einstellung der Förderung einer vielfäl- tigen Fruchtfolge mit enormem Potenzial für Leguminosen? 10. Nach welchen Kriterien werden Agrarumweltmaßnahmen unter dieser Landesregierung ent- wickelt? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.08.2014 - II/725 - 905) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 11.09.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 104-01425-108 - Die Agrarumweltmaßnahmen (AUM) sind Bestandteil des PFEIL-Programms für die neue ELER- Förderperiode. In diesen Fördermaßnahmen werden Rechtsverpflichtungen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren eingegangen. Aufgrund fehlender EU-Verordnungen in den Bereichen der Direktzahlungen und der ländlichen Entwicklung sowie der noch nicht vorliegenden Genehmigung des Programms durch die EU-Kom- mission wurden alle Fördermaßnahmen ausdrücklich unter Vorbehalt zur Antragstellung angebo- ten. Hierauf wurden alle Antragsteller im Antragsformular mehrfach und an exponierten Stellen hin- gewiesen. Sämtliche AUM des ML wurden auf der Basis der GAK-Vorgaben des Bundes erarbeitet. Wesentli- che Förderbedingungen der Maßnahme „AL 1-Anbau vielfältiger Kulturen“ waren neben dem Anbau von mindestens fünf verschiedenen Hauptfrüchten auch der Anbau von mindestens 10 % Le- guminosen oder Gemenge aus Leguminosen. Die Förderung sollte dann für die gesamte Ackerflä- che des Betriebes erfolgen, die zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt wird. Für den Anbau großkörniger Leguminosen sollte eine erhöhte Förderung gewährt werden. Der Beginn der Ver- pflichtung war für den 01.01.2015 vorgesehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1966 3 Dieses vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Maßnahme AL 1 wurde von 1 329 Betrieben beantragt. Zu 2: Die Gesamtfläche der Betriebe wurde nicht ermittelt, da lediglich die Ackerfläche für die Förderung relevant ist. Diese betrug zum Stichtag der Auswertung ca. 183 600 ha. Zu 3: Es hätte eine maximale Förderung von jährlich ca. 18,366 Mio. Euro für die unter Frage 1 genann- ten Anträge bewilligt werden können. Die Auszahlungen in den jeweiligen Verpflichtungsjahren wä- ren nach der tatsächlich genutzten Ackerfläche berechnet worden und lassen sich deshalb nicht konkret beziffern. Unklar ist auch, wie viele Anträge wegen der Anrechnung beim Greening zurück- gezogen wären. Zu 4: Ausgehend vom jährlichen Maximalbetrag (siehe Frage 3) hätte der Gesamtbetrag für die Dauer von fünf Jahren ca. 91,83 Mio. Euro umfasst. Die derzeit im PFEIL-Programm für die AUM vorge- sehenen Fördermittel hätten demnach zur Bewilligung der Anträge der Maßnahme AL 1 ausge- reicht. Zu 5: Für neu angebotene Fördermaßnahmen erfolgt eine Abschätzung der Inanspruchnahme der Förde- rung u. a. nach den maßgeblichen statistischen Werten (z. B. Anbau bestimmter Kulturen, Flä- chennutzung in bestimmten Gebieten, Flächenumfang in Gebietskulissen, Anzahl gehaltener Nutz- tiere usw.), die potenziell für die Förderung infrage kommenden Betriebe (z. B. Betriebsstruktur, Größe) bzw. aufgrund von Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit vergleichbarer Agrarstruk- tur. Die Fördermaßnahme AL 1 wurde erstmalig angeboten. Zu 6: Für die neu angebotene Maßnahme AL 1 wurde keine konkrete Fläche für den Anbau von Legumi- nosen vorgesehen, da die Förderung die gesamte Ackerfläche des Betriebes betrifft. Zu 7: Die Höhe der Saatgutkosten ist sehr stark abhängig von der verwendeten Sorte, der angeforderten Menge und der aktuellen Marktsituation. Pauschale Aussagen lassen sich deshalb nicht treffen. Zu 8: Das Saatgut kann weiterhin eingesetzt werden. Es ist sogar mit einer gesteigerten Nachfrage an Saatgut für Leguminosen EU-weit zu rechnen, weil die Attraktivität des Leguminosenanbaus durch die Erhöhung des Greeningfaktors deutlich gewonnen hat. Auch unabhängig von der Förderung über AUM oder Greening ist der Anbau von Hülsenfrüchten zur Körnergewinnung 2014 in Nieder- sachsen gegenüber dem Vorjahr um mehr als 60 % gestiegen. Zu 9: Das Projekt „Etablierung heimischer Eiweißfuttermittel in Niedersachsen“ ist nicht Bestandteil des PFEIL-Programms und wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Ziel des Projektes ist es, die Vernetzung und den Ausbau der Wertschöpfungsketten im Bereich der Eiweißfuttermittel zu un- terstützen und dadurch den Anteil von heimisch erzeugtem Eiweiß in der Fütterung zu erhöhen so- wie die Importanteile von Eiweißfuttermittel zu senken. Dabei sollen sowohl die Erzeugung als auch die Vermarktung, die Verarbeitung und der Handel berücksichtigt werden. Das Verschieben der ELER-Fördermaßnahme AL 1 beeinflusst das Projekt in dieser Hinsicht nicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1966 4 Zu 10: Die AUM werden unter Berücksichtigung einer Stärken-Schwäche-Analyse (SWOT) und unter Be- achtung der maßgeblichen EU-Vorgaben erarbeitet. Unter Einbeziehung der Fachbehörden werden spezifische Förderinhalte entwickelt, die insbesondere zu Verbesserungen in den Bereichen Klima-, Boden- bzw. Wasserschutz oder Biodiversität beitragen können. Christian Meyer (Ausgegeben am 24.09.2014) Drucksache 17/1966 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Hans-Heinrich Ehlen, Helmut Dammann-Tamke, Christian Calderone, Otto Deppmeyer, Frank Oesterhelweg, Ernst Ingolf Angermann, Martin Bäumer, Karin Bertholdes- Sandrock, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp und Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 08.08.2014 Spielt das Landwirtschaftsministerium mit dem Vertrauen der Landwirte? Antwort der Landesregierung