Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/1999 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 26.06.2014 Weshalb hält die Landesregierung Gorleben für „geologisch ungeeignet“? In der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage „Darf Gorleben vorab ausgeschlossen wer- den?“ (Drucksache 17/1607) der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) steht in den Vorbemerkungen: „Die Landesregierung bleibt bei der Auffassung, dass der Standort Gorleben geologisch ungeeignet und politisch verbrannt ist.“ Am 22.05.2014 hat die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, deren Aufgabe es sein wird, einen geeigneten Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe zu finden, ihre Ar- beit aufgenommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung den Standort Gorleben für geologisch unge- eignet? 2. Auf welche belastbaren und nachgewiesenen wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die Lan- desregierung diese Meinung? 3. Welche Sachverständigengutachten liegen der Landesregierung vor, die Gorleben als geolo- gisch ungeeignet einstufen? 4. Welche geologischen und geotechnischen Gegebenheiten müssen nach Auffassung der Lan- desregierung in den Gebirgsformationen Salz, Ton und Granit jeweils vorherrschen, damit ein Standort als Endlager geeignet ist? 5. Inwieweit ist die Auffassung der Landesregierung über die geologische Eignung Gorlebens auch die Auffassung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.07.2014 - II/725 - 808) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 12.09.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/08-0012 - Die Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsgesellschaft mbH (KEWA) führte in den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts im Auftrag der Bundesregierung ein Auswahlverfahren für eine industrielle Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsanlage durch. Geplant war eine Fabrik, die nach damaligen Maßstäben zu den weltweit größten Anlagen ihrer Art gehört hätte. Unterhalb der Anlage sollten tri- tiumhaltige flüssige Abfälle in „Porenspeicher“ verpresst werden können und hoch radioaktive Ab- fälle „abgesenkt“ werden können. Die Auswahlkriterien waren insbesondere an den technischen Anforderungen für eine große Anla- ge zur Abtrennung von Uran und Plutonium bei der Wiederaufarbeitung von Atommüll ausgerichtet. Untersucht wurden Standorte mit geringer Bevölkerungsdichte und einem in der Nähe befindlichen Salzstock. Dabei kam der Standort Gorleben nicht in die engere Auswahl. Ausgewählt wurden zu- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1999 2 nächst 26 Standorte, daraus wiederum acht, und daraus letztlich drei Standorte in Niedersachsen. Gorleben war weder unter den letzten 26 Standorten, noch unter den letzten acht Standorten, noch unter den letzten drei Standorten. Kristallin- und Ton-Standorte wurden gar nicht untersucht. Nachdem das KEWA-Verfahren des Bundes im Verlauf des Jahres 1976 abgebrochen wurde, wur- de innerhalb weniger Wochen von der damaligen Landesregierung ein Standort präsentiert, der be- reits ausgeschieden war. Bei diesem Standort handelte es sich um den Salzstock Gorleben. Die Auswahlkriterien der KEWA wurden am 20.04.1983 durch Kriterien des Bundesinnenministeri- ums ersetzt. Diese „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ forderten u. a., dass sowohl das Wirtsgestein selbst als auch das Deckgebirge und Nebengestein im Rahmen eines Mehrbarrierenkonzepts die Freisetzung unzulässiger Konzentrationen von Radio- nukliden verhindern müssten. Später stellte sich heraus, dass über dem Salzstock von Gorleben kein durchgängiges dichtes Deckgebirge vorhanden ist. Die Kriterien der Salzstudie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe von 1995 hiel- ten ebenfalls ein möglichst ungestörtes Deckgebirge mit „Rupelton“ in ausreichender Mächtigkeit für erforderlich; die Salzstudie betrachtete den Salzstock Gorleben jedoch nicht. Der Standort Gor- leben hätte den Kriterien nicht entsprochen. Mit den Sicherheitskriterien des Bundesumweltministeriums von 2010 wurde die maßgebliche Sys- tematik der Sicherheitsanforderungen zum dritten Mal verändert. Nunmehr wurde ein „einschlusswirksamer Gebirgsbereich“ definiert. Für „wahrscheinliche Entwicklungen“ wurde ein Wert der ma- ximal zulässigen Exposition einer Einzelperson der Bevölkerung von 10 Mikrosievert p. a. festge- legt; für weniger wahrscheinliche Entwicklungen wurden 0,1 Millisievert p. a. festgelegt, für unwahr- scheinliche Entwicklungen wurde kein Wert festgelegt. Zudem muss für „wahrscheinliche Entwick- lungen“ danach u. a. eine Handhabbarkeit der Abfallgebinde bei einer eventuellen Bergung für ei- nen Zeitraum von 500 Jahren gegeben sein. Als das Versuchsendlager und Forschungsbergwerk Asse in Betrieb genommen wurde, erklärten die verantwortlichen Institutionen, dass hier „Sicherheit für alle Zeiten“ gewährleistet sei. Ein Was- sereinbruch wurde als größter anzunehmender Unfall definiert und zugleich mit an Sicherheit gren- zender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Zehn Jahre später trat genau dieser angeblich höchst unwahrscheinliche Fall ein. Jahrelang behaupteten die verantwortlichen Institutionen, dass sich Risse im Steinsalz durch den Gebirgsdruck und die plastischen Eigenschaften des Materials von allein schließen würden. Ver- schwiegen wurde gegenüber der Öffentlichkeit, dass es ausgerechnet im Untertage- und For- schungslabor für das Endlagermedium Salz zu Rissbildungen und Wegsamkeiten mit Wasserein- bruch kam, die sich nicht von allein schlossen. In Unterlagen des damals zuständigen niedersächsischen Sozialministeriums wurde die Asse An- fang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts als Prototyp für Gorleben bezeichnet. Forschungsmi- nister Heinz Riesenhuber und die niedersächsische Wirtschaftsministerin Birgit Breuel erklärten seinerzeit, dass u. a. die Großversuche in der Asse zur Wirkung von Radiolysevorgängen im Salz für die Genehmigung von Gorleben unverzichtbar seien. Nach dem Wassereinbruch wurden die Versuche gestoppt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Schweizer Institutionen, die mit der Sicherheit der Lagerung von hochradioaktiven Abfallstoffen be- fasst sind, verweisen auf ein zentrales Grundprinzip ihrer Arbeit. Demnach seien die Verfahren, die Regeln, die Akteure, die Sicherheitskriterien und die Sicherheitsanforderungen zu Beginn und vor der Auswahl möglicher Standorte festzulegen. Später sei dann im festgelegten Verfahren und nach festgelegten Regeln zu prüfen, ob ein gegebenenfalls geeigneter Standort und eine gegebenenfalls geeignete Lageroption für die Lagerung von hoch radioaktivem Abfall diese Sicherheitskriterien und Sicherheitsanforderungen erfüllen können. In Deutschland ist der Prozess umgekehrt verlaufen. Zunächst wurde ein laufender Auswahlpro- zess abgebrochen und ein bereits ausgeschiedener Standort nachträglich doch noch benannt. Im Anschluss wurden Kriterien angepasst. Als absehbar war, dass der ausgewählte Standort auch diese Kriterien nicht erfüllt, erfolgten weitere Anpassungen. Diese Kriterien sind nunmehr sehr fle- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1999 3 xibel definiert. Annahmen zur Wahrscheinlichkeit bestimmter Ereignisse und zu mathematischen Modellierungen lassen sehr weite Interpretationsspielräume zu. Die neue Landesregierung hat in Kenntnis der o. g. Vorgänge und in Kenntnis der Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse von Land und Bund eine Neubewertung des Standortes Gorleben vor- genommen. Sie ist der Auffassung, dass der Standort geologisch ungeeignet und politisch ver- brannt ist. Die Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Asse und die Erkenntnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Gorleben haben die Landesregierung in dieser Auffassung bestätigt (s. Anlage 1). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Siehe Vorbemerkungen. Zu 3: Eine nicht abschließende Liste von Veröffentlichungen ist als Anlage 2 beigefügt. Zu 4: Die Landesregierung hat im Rahmen der Gesetzesberatung zum Standortauswahlgesetz die Ein- richtung einer Atommüllkommission vorgeschlagen, die u. a. Entscheidungsgrundlagen, Aus- schlusskriterien, Mindestanforderungen, Kriterien einer möglichen Fehlerkorrektur, Anforderungen an die Organisation, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Transparenz vorlegen soll. Dabei sol- len alle Wirtsgesteine und alle Lageroptionen berücksichtigt werden, die infrage kommen. Zu 5: Die Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen und soll bis spätestens zum 30.06.2016 einen Be- richt vorlegen. Die Landesregierung setzt auf einen Neubeginn, der die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt. Ein Grundprinzip der künftigen Auswahl eines Ortes und einer Methode für die si- chere Lagerung von hoch radioaktivem Atommüll sollte sein, dass erst die entscheidenden Sicher- heitsanforderungen und Sicherheitskriterien festgelegt werden und erst im Anschluss mögliche Standorte ausgewählt werden. Da die Kommission ihren Bericht noch nicht vorgelegt hat, kann die Landesregierung dazu noch nicht Stellung beziehen. Stefan Wenzel Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1999 4 Anlage 1 Niedersächsischer Landtag - 16. Wahlperiode (18.10.2012), Drucksache 16/5300, Bericht zum 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode (23.05.2013), Drucksache 17/13700, Beschlussempfeh- lung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes Bundesministerium für Forschung und Technologie/KEWA GmbH, Ermittlung mehrerer alternativer Standorte für eine industrielle Kernbrennstoff - Wiederaufarbeitungsanlage, KWA 1224, VS, Ab- schlussbericht Dezember 1974 Bundesinnenministerium, Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk, 20.04.1983, GMBl. 1983, Nr. 13, S. 220, RdSchr. d. BMI v. 20.04.1983 - RS - AGK 3 - 515 790/2 - Bundesumweltministerium, Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder ra- dioaktiver Abfälle, 30.09.2010 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1999 5 Anlage 2 Literaturliste (chronologisch): GRIMMEL, E. (1979): Warum der Salzstock Gorleben als Atommülldeponie ungeeignet ist. Zweite und erweiterte Fassung des Gutachtens vom Dezember 1978. Institut für Angewandte Öko- logie e. V., Öko-Bericht 4, 59 S., 21 Abb., Freiburg. MAUTHE, F. (1979): Probleme und Risiken bei der geplanten Einlagerung radioaktiver Abfälle in einem nordwestdeutschen Salzstock. Mitteilungen aus dem Geologischen Institut der Univer- sität Hannover. 60 S., 5 Abb., Hannover. DUPHORN, K. (1983): Quartärgeologische Gesamtinterpretation Gorleben. Abschlussbericht. Uni- versität Kiel, 265 S., 40 Abb., 5 Tab. sowie weitere Karten und Anlagen. Kiel, Wellington. APPEL, D. & KREUSCH, J. (1984): Gutachterliche Stellungnahme zum Zusammenfassenden Zwi- schenbericht über bisherige Ergebnisse der Standortuntersuchung in Gorleben der Physika- lisch-Technischen Bundesanstalt vom Mai 1983. Im Auftrag der Fraktion „Die Grünen“ im Bundestag sowie der Fraktion „Die Grünen“ im Niedersächsischen Landtag. Hannover 1984. DUPHORN, K. (1984): Quartärgeologische Ergebnisse und Probleme bei der Endlagerforschung Gorleben. Bericht. Geologisch-Paläontologisches Institut der Universität Kiel, Nr. 6, 47 S., 8 Abb., 1 Tab., Kiel 1984. GRIMMEL, E. (1984): Endlager Gorleben - Stationen eines Irrweges. 27 S., 4 Abb. DUPHORN, K. (1986) Das subrosive Sicherheitsrisiko bei der geplanten Einlagerung von radioakti- ven Abfällen im Salzstock Gorleben aus quartärgeologischer Sicht. Z. dt. geol. Ges. 137. Hannover. DUPHORN, K. (1988): Geologisches Gutachten zur Schacht- und Endlagerproblematik Gorleben. - Gutachten im Auftrag der SPD -Landtagsfraktion, 141 S., 23 Abb., 3 Tab., 4 Anl.; Kiel. DUPHORN (1993): Geologie im Bereich des Salzstocks Gorleben. Begutachtung der Eignungshöf- figkeit des Salzstockes Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle (Barrierebewertung und Langzeitsicherheit). Im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums. 202 S., 39 Abb., 4 Tab., Kiel. Albrecht, I., Appel, D., Habler, W., Kreusch, J., Neumann, W. & Schwennicke, T. (1993): Gutachten zur „Eignungshöffigkeit“ des Salzstockes Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle - Hyd- rogeologische und hydraulische Verhältnisse im Bereich des Salzstockes Gorleben als Grundlage für die Beurteilung der Eignungshöffigkeit des Standortes für die sichere Endlage- rung radioaktiver Abfälle; Abschlussbericht. Im Auftrag des Niedersächsischen Umweltminis- teriums. Gruppe Ökologie und PanGeo. 166 S. Hannover. GRIMMEL, E. (1993): Geomorphologie, Salinartektonik und Seismotektonik im Bereich des Salz- stockes Gorleben. Begutachtung der Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben als End- lager für radioaktive Abfälle (Barrierenbewertung und Langzeitsicherheit). Bericht im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums. 152 S., 2 Anhänge, Hamburg. PALUSKA, A. (1993): Salinar- und Deckgebirgstektonische Analyse der Struktur Gorleben- Rambow und ihrer Umgebung unter dem Aspekt der dort geplanten Endlagerung von radio- aktiven Abfällen. Anhang 1 zur Begutachtung der Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorle- ben als Endlager für radioaktive Abfälle von E, Grimmel (1993). 236 S. Hamburg. SCHENK, V. (1993): Bewertung von Auswirkungen einer potentiellen seismotektonischen Bean- spruchung ober- und untertägiger Bauwerke des geplanten Endlagers radioaktiver Abfälle in der Region Gorleben. Anhang 2 zur Begutachtung der Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle von E, Grimmel (1993). 39 S. Prag. APPEL, D. & HABLER, W. (1993): Berechnung nachholsteinzeitlicher Subrosionsraten für den Salzstock Gorleben anhand von Lageveränderungen holsteinzeitlicher Ablagerungen. Im Auf- trag des Niedersächsischen Umweltministeriums. PanGeo - Geowissenschaftliches Büro. 118 S., Hannover. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1999 6 APPEL, D. & KREUSCH, J. (2006): Das Mehrbarrierensystem bei der Endlagerung radioaktiver Ab- fälle in einem Salzstock. Gruppe Ökologie e. V. im Auftrag von Greenpeace e. V. 40 S. Han- nover. SCHNEIDER, U. (2009): Expertise zum Standort Gorleben. Der aktuelle Kenntnisstand im Lichte der aktuellen Ereignisse bei der ASSE II. Im Auftrag der Fraktion Die Linke im Niedersächsi- schen Landtag. 64 S. Kiel 2009. KREUSCH, J. (2010): Fragen und Antworten in Zusammenhang mit der Festlegung auf den Stand- ort Gorleben und der Begründung zur untertägigen Erkundung (1979 - 1983). Ausarbeitung für den 1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode (Gorleben-Ausschuss). 12 S. KLEEMANN, U. (2011): Bewertung des Standortes Gorleben. Geologische Probleme und offene Fragen im Zusammenhang mit einer Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG). Regio- nalgeologie und Standorteignung. Erstellt im Rahmen der Rechtshilfe Gorleben e. V. 28 S., 14 Anlagen. SCHNEIDER, U. (2011): Erdgas und Kondensatvorkommen in Salz, speziell im Salzstock Gorle- ben-Rambow. Literaturstudie im Auftrag von Greenpeace e. V. 36 S. Kiel. KREUSCH, J. (2012): Die Bewertung des Standortes Gorleben mittels Kriterien, die von der Bun- desanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zur Untersuchung und Bewertung von Salzformationen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle aufgestellt wurden. Kurzstudie im Auftrag von Greenpeace Deutschland e. V. 30 S. Hannover. (Ausgegeben am 24.09.2014) Drucksache 17/1999 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 26.06.2014 Weshalb hält die Landesregierung Gorleben für „geologisch ungeeignet“? Antwort der Landesregierung Anlage 1 Anlage 2