Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2004 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU), eingegangen am 07.08.2014 Organisationsstruktur des LGLN - Warum wird der Behördenstandort Verden geschwächt? Mit Wirkung vom 1. Juli 2014 nimmt das umbenannte Landesamt für Geoinformation und Landes- vermessung (LGLN) die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) in veränderter Organisationsstruktur wahr. Das neu gebildete LGLN gliedert sich in eine Organisationseinheit „Zentrale Aufgaben“, neun Regionaldirektionen (RD) und den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation. Von zuvor 14 Regionaldirektionen bleiben nunmehr neun Regionaldirektionen übrig, überdies wer- den mehrere gewachsene Regionalstrukturen getrennt und neu aufgeteilt. Bis zur Version Nr. 6.5 des Projektteams „Anzahl und Zuschnitt der Organisationseinheiten des Liegenschaftskatasters“ war der bisherige RD-Standort Verden - nicht zuletzt wegen seiner günstigen Lage innerhalb des künftigen Regionalgebietes und wegen der guten verkehrlichen Erreichbarkeit für die zugehörigen Dienststellen in Sulingen, Nienburg, Syke, Soltau und Fallingbostel - über Monate weiterhin als Standort der Regionaldirektion vorgesehen. Auch für die Gewinnung von Nachwuchskräften ist der Standort Verden wegen seiner guten Er- reichbarkeit (auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln) gut geeignet, wie die bisher gemachten Erfah- rungen belegen. Die Vermessungsreferendare in der VKV absolvieren bislang einen Großteil ihrer Ausbildung am Standort Verden. Sulingen hingegen ist deutlich schlechter mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln zu erreichen; die Entfernung des Katasteramtes Soltau zur neuen RD beträgt rund 100 km, Sulingen liegt zudem eher am Rand des Regionalgebietes. All diese Aspekte wurden durch das Projektteam lange Zeit ebenso bewertet, und daher wurde Verden als RD-Standort vorgesehen. Erst im März/April 2014 erfolgte eine Kurskorrektur, die aus Expertensicht sachlich nicht begründet und nach ihrer Auffassung nicht nachvollziehbar erscheint. Mit Kabinettsbeschluss der Landesregierung im Juni 2014 wurde auf Grundlage einer Kabinettsvor- lage des MI vom 11. Juni 2014 die Sitzverlagerung beschlossen. Während andere Regionaldirekti- onen, die im Zuge der Umstrukturierung aufgeteilt worden sind, den Hauptsitz der RD behalten (z. B. RD Oldenburg-Cloppenburg, Hameln-Hannover sowie RD Braunschweig-Wolfsburg), ist man im Bereich der RD Sulingen-Verden davon abgewichen und hat nicht nur die bisherige Gebietszu- ordnung der RD Verden aufgeteilt, sondern auch den Sitz der künftigen RD dem Standort Sulingen zugeordnet. Dies wird von Politikern und Beschäftigten als eine Schlechterstellung des Standortes Verden im Vergleich zu anderen neustrukturierten LGLN-Regionaldirektionen in Niedersachsen wahrgenommen und kritisiert. Dies vorausschickend, frage ich die Landesregierung: 1. Welche objektiven fachlichen und sachlichen Gründe haben den Ausschlag gegeben, die mehrmonatige Planabsicht, den Sitz der RD für das neustrukturierte LGLN-Regionalgebiet der VKV Verden, Sulingen, Nienburg, Syke, Soltau und Fallingbostel in Verden anzusiedeln, noch zu ändern und den RD-Sitz nach Sulingen zu vergeben? 2. Gab es für den Lenkungsausschuss bzw. für das Projektteam bezüglich der Vergabe der künftigen RD-Standorte objektive Vorgaben hinsichtlich der Entfernung zu den zugehörigen Katasterämtern, hinsichtlich der verkehrlichen Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrs- mitteln (insbesondere für Nachwuchskräfte noch ohne Führerschein bzw. ohne altersbezoge- ne Erlaubnis zum Fahren eines Dienstwagens) sowie hinsichtlich der Tatsache, dass einige bisherige RD-Standorte durch die Aufteilung ihres bisherigen Regionalgebietes ohnehin be- reits benachteiligt sind? 3. Wenn ja, welche? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2004 2 4. Wie und wo wird künftig die Ausbildung der Vermessungsreferendare im Bereich der RD Su- lingen organisiert, und welche Auswirkungen ergeben sich auf die Fahrt- und Reisezeiten der Nachwuchskräfte sowie auf die Erstattung von Fahrt- und Reisekosten? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.08.2014 - II/725 - 909) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 11.09.2014 für Inneres und Sport - 43-01425-3 - Am 17.06.2014 hat die Landesregierung die Reorganisation der Landesverwaltung im Bereich des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGLN) beschlossen. Mit Wirkung vom 01.07.2014 nimmt das Landesamt ausschließlich Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwal- tung (VKV) wahr. Das LGLN ist in „Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Nieder- sachsen“ umbenannt worden. Das Landesamt wird von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geleitet und gliedert sich in die Organisationseinheiten Zentrale Aufgaben, neun Regionaldirektionen und den Landesbetrieb Lan- desvermessung und Geobasisinformation. Die Anzahl der Regionaldirektionen ist von 14 auf neun reduziert worden. Die örtlichen Aufgaben der VKV werden unverändert an 53 Standorten, den sogenannten Katasterämtern, erbracht. Die bereits im Kabinettsbeschluss vom 10.12.2013 benannten Rahmenbedingungen „Erhalt der Standorte in der Fläche“ und „Erhalt des Aufgabenspektrums“ werden damit erfüllt. Die Katasterämter bleiben somit kompetenter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der VKV für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Die Reduzierung der Anzahl der Regionaldirektionen erforderte neue Gebietszuschnitte. Mit dem neuen Zuschnitt der Regionaldirektionen wurden möglichst homogene Einheiten in Bezug auf Per- sonalbestand, Anzahl der Dienstorte und weitere Strukturdaten geschaffen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Mit dem Standort Sulingen als Sitz der Regionaldirektion Sulingen-Verden erfolgt die von der Lan- desregierung angestrebte Stärkung des ländlichen Raumes. Dem Hauptsitz einer Regionaldirektion ist neben der Leitung der Regionaldirektion auch die Leitung des Querschnittsdezernats (Dezer- nat 1) zugeordnet. Der vorhandene Personalbestand im Querschnittsbereich am Standort Sulingen ist höher als am Standort Verden. Dieses Kriterium ist relevant, da im Rahmen der Reorganisation keine Mitarbeiterin oder kein Mitarbeiter gegen den eigenen Willen umgesetzt wird. Zu 2: Die Entscheidungen der Landesregierung sind durch einen Lenkungsausschuss vorbereitet wor- den. Die finale Würdigung erfolgte durch das zuständige Referat. Die Festlegung der Hauptsitze der Regionaldirektionen basiert auf vordefinierten Kriterien und einer individuellen dienstlichen Würdigung für die einzelnen Standorte. Zu 3: Bei der Wahl der Sitze der Regionaldirektionen hat sich der Lenkungsausschuss zur Reorganisati- on der VKV von folgenden Kriterien leiten lassen: – Stärkung des ländlichen Raumes, – Würdigung der bisherigen Standorte der Regionaldirektionen, – Berücksichtigung des vorhandenen Personals in den Querschnittsdezernaten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2004 3 Zu 4: Die Ausbildung der Vermessungsreferendarinnen und Vermessungsreferendare im LGLN gliedert sich in – gemeinsame Ausbildungsabschnitte sämtlicher Nachwuchskräfte an zentralen Standorten und – Ausbildungsabschnitte, in denen die Nachwuchskräfte landesweit unterschiedlichen Kataster- amtsstandorten zugewiesen werden. Die Ausbildung erfolgt dabei nicht zwingend am Standort einer Regionaldirektion, zumal die Sitze der koordinierenden Dezernatsleitungen 3 (Geoinfor- mation, Liegenschaftskataster, Vermessung) sowie der Dezernatsleitungen 2 (Geodatenma- nagement) und 4 (Grundstückswertermittlung, städtebauliche Bodenordnung) nicht an den Hauptsitz der Regionaldirektion gebunden sind. Ein Ausbildungsabschnitt wird künftig in den Ämtern für regionale Landesentwicklung absolviert. Al- le bisherigen Ausbildungsstätten stehen auch künftig für die Ausbildung zur Verfügung. In zahlreichen Fällen können darüber hinaus die Wünsche der Vermessungsreferendarinnen und Vermessungsreferendare bezüglich der Ausbildungsstätte berücksichtigt werden. Aus der Reorga- nisation ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Fahrt- und Reisezeiten der Nach- wuchskräfte sowie auf die Erstattung von Fahrt- und Reisekosten. Boris Pistorius (Ausgegeben am 25.09.2014) Drucksache 17/2004 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU), eingegangen am 07.08.2014 Organisationsstruktur des LGLN - Warum wird der Behördenstandort Verden geschwächt? Antwort der Landesregierung