Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2011 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 15.07.2014 Blockbeschulung der Straßenbauer Seit vielen Jahren absolvieren die Auszubildenden des Straßenbauhandwerks in Osnabrück ihren Blockunterricht im Landkreis Cuxhaven. Die Schüler werden dort in einem Schulinternat unterge- bracht. Berichten zufolge gibt es aber auch die Möglichkeit, von diesem Zwang zur Landesfach- klasse abzurücken. Die BBS Ammerland, die BBS Hannover und die BBS Papenburg unterhalten entsprechende Straßenbauer- bzw. Tiefbaufacharbeiterklassen. Die ausbildenden Innungsbetriebe versuchen daher seit Langem, eine Verlegung dieser Blockbe- schulung nach Osnabrück zu erreichen. Berichten zufolge scheitere aber bisher jeder Vorstoß an einem Veto des Kultusministeriums, welches auf alte Verträge verweise. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie genau sind die oben genannten Verträge zur Beschulung der Auszubildenden des Stra- ßenbauhandwerks im Rahmen des Blockunterrichts ausgestaltet? 2. Wie viele dieser Verträge gibt es in Niedersachsen, über welchen Zeitraum sind diese gültig, und welche Fachklassen sind involviert (bitte die Verträge auflisten und mit Gültigkeitszeit- raum versehen)? 3. Welche Planungen zur Blockbeschulung verfolgt die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die ständig steigenden Kosten von den Ausbildungsbetrieben getragen werden müssen? (An die Staatskanzlei übersandt am 08.08.2014 - II/725 - 854) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 16.09.2014 - 01-0 420/5-854 - Das Anliegen, eine Änderung der aktuellen Beschulungssituation der Auszubildenden im Straßen- bauerhandwerk herbeizuführen, ist dem Kultusministerium bereits aus mehreren Anfragen bekannt. Wunsch dieser Fragesteller ist, dass zusätzlich zur landesweiten Blockbeschulung an den Berufs- bildenden Schulen (BBS) Cadenberge im Landkreis Cuxhaven ein weiterer Schulstandort am Be- rufsschulzentrum am Westerberg in Osnabrück installiert wird. Bei der Beschulung der Auszubildenden im Straßenbauerhandwerk ist folgende Besonderheit zu beachten: Die Auszubildenden aus den Handwerksbetrieben sind auf Cadenberge konzentriert. Die Auszubil- denden im Beruf Straßenbauerin/Straßenbauer der Bauindustrie werden dagegen wegen der Nähe zu den überbetrieblichen Ausbildungsstätten an der BBS Ammerland und an einer BBS in Hanno- ver beschult. Soweit dem Kultusministerium bekannt ist, hat es für eine Papenburger Firma eine einmalige Son- dermaßnahme gegeben, die es ermöglicht hat, dass leistungsschwächere Auszubildende an der gewerblich-technischen BBS in Papenburg beschult wurden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2011 2 Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Einer eventuellen Verlegung der Blockbeschulung der Straßenbauerinnen und Straßenbauer nach Osnabrück stehen keine alten Verträge, sondern die „Verordnung zur Übertragung der Schulträger- schaft für die Fachklassen für Auszubildende des Straßenbauerhandwerks und des Straßenwärter- berufes auf den Landkreis Cuxhaven“ vom 08.09.1981 (ABl. Lüneburg, S. 220) der damaligen Bezirksregierung Lüneburg entgegen, die die landesweite Beschulung festlegt und regelt. Nach § 105 Abs. 3 bzw. § 85 Abs. 3 NSchG a. F. ist die nachgeordnete Schulbehörde ermächtigt, einem Schulträger die Trägerschaft auch für das Gebiet anderer Schulträger zu übertragen, wenn eine Schule für einen Bereich zu errichten oder weiterzuführen ist, der zum Gebiet mehrerer Schul- träger gehört, und wenn zwischen den beteiligten Schulträgern weder ein Zweckverband noch eine Vereinbarung nach § 104 NSchG zustande gekommen ist. Bis heute wird auf Grundlage dieser Verordnung am Standort der BBS Cadenberge in Trägerschaft des Landkreises Cuxhaven eine entsprechende schulische Ausstattung sowie ein Internat vorge- halten, in dem die Auszubildenden des Straßenbauerhandwerks aus ganz Niedersachsen während der Blockbeschulungsperioden untergebracht sind. Zu 2: Die bestehenden Verordnungen zur Übertragung der Schulträgerschaft im berufsbildenden Bereich sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Zu 3: Die Landesregierung plant im Regelfall die Einführung von Blockunterricht nicht zentral. Nach Ziffer 3.11.3 der Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) ist die Ein- führung von Blockbeschulung von der berufsbildenden Schule mit den örtlichen, an der Berufsaus- bildung beteiligten Trägern öffentlicher Belange abzustimmen, soweit nicht eine Verordnung nach § 105 Abs. 3 NSchG entgegensteht. Im Übrigen wird die Frage im Rahmen des Bündnisses Duale Berufsausbildung erörtert werden. Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die zur Teilnahme am Blockunterricht auf eine auswär- tige Unterbringung angewiesen sind, wurde zwischen 1992 und 1994 ein Zuschuss zu den Ausga- ben für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von zuletzt 14 DM gewährt. Es handelte sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Landes. Aufgrund der angespannten Haushaltslage musste die Förderung zum 01.08.1994 gestrichen werden. Der Landtag hatte bereits in seiner 40. Sitzung am 08.11.1995 - auf eine Empfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - beschlossen, selbst bei günstigeren finanziellen Rahmenbedingungen - die aber auch heute nicht vorliegen - ein Wiederaufleben der Förderung von seiner ausdrücklichen Zustimmung abhängig zu machen. Seit- dem ist nicht erkennbar, dass der Landtag wieder Haushaltsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stellen wird, zumal der erforderliche Betrag bei deutlich über 1 Mio. Euro liegen würde und ein er- heblicher Verwaltungsaufwand entstünde. Seit 1995 gab es im Übrigen in dieser Angelegenheit zahlreiche Landtagseingaben, die allesamt erfolglos blieben. In fünf Bundesländern (Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen) werden derzeit keinerlei Zuschüsse gewährt. In den anderen Ländern gibt es „freiwillige Leistungen“ der Länder, die nach Abzug eines zumutbaren Eigenanteils Höchstbeträge zwischen 4,50 Euro (Brandenburg) und 15 Euro (Bayern) auf Antrag gewähren. Die Entwicklung ist sehr un- terschiedlich. In Nordrhein-Westfalen und in Thüringen sind die Zuwendungen erst vor kurzem ein- gestellt worden. In Sachsen-Anhalt wurde die Förderung gerade erst eingeführt. Dabei ist zu be- rücksichtigen, dass in Sachsen-Anhalt bereits bei weniger als 16 Schülerinnen und Schülern in ei- nem Beruf zwingend die Beschulung an einem zentralen Berufsschulstandort vorgeschrieben ist. (Zum Vergleich: In Niedersachsen können Berufsschulklassen bereits mit sieben Schülerinnen und Schülern gebildet werden, um die wohnort- bzw. betriebsnahe Beschulung zu sichern.) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2011 3 Für die einzelnen Betroffenen in Niedersachsen wäre es sicher wünschenswert, ihre finanzielle Be- lastung zu mindern. Andererseits kostet auch das Vorhalten kleiner Berufsschulstandorte Ressour- cen, und die Landesregierung ist nach wie vor zu äußerster Sparsamkeit gezwungen. In Vertretung Peter Bräth Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2011 4 Anlage Verordnungen zur Übertragung der Schulträgerschaft Datum der VO Fund- stelle Schulträger Beruf/ Bildungsgang Einzugsbereich Sachstand 15.04.1977 Nds. MBl. S. 434 Stadt Olden- burg Berufsschule Molkereifach- mann Land Nieder- sachsen akt. Bez.: Milchtech- nologe/in; Beschulung erfolgt entspr. d. VO nur an BBS III Olden- burg. 15.04.1977 Nds. MBl. S. 434 Landkreis Ammerland (Rostrup) Einjährige Fach- schule Gartenbau Ehem. Regie- rungsbezirke Aurich, Osnab- rück, Stade, Verwaltungsbe- zirk Oldenburg akt. Bez.: Einj. Fach- schule Agrarwirt- schaft, SP Gartenbau; Beschulung erfolgt entspr. d. VO nur an BBS Ammerland. 14.12.1978 Nds. MBl. 1979 S. 12 Stadt Olden- burg Berufsschule Milchwirtschaftli- che Laboranten Land Nieder- sachsen Beschulung erfolgt entspr. VO nur an BBS III Oldenburg 16.02.1981 Nds. MBl. S. 291 Landkreis Helmstedt (Königslutter) Berufs- und Fachschule für Steinmetze und Steinbildhauer Land Nieder- sachsen Beschulung erfolgt entspr. d. VO nur an Steinmetzschule Kö- nigslutter. 08.09.1981 ABl. Lü- neburg S. 220 Landkreis Cuxhaven (Cadenberge) Berufsschule für Auszubildende des Betonbauer- und Fliesenle- gergewerbes Ehem. Regie- rungsbezirk Lüneburg Beschulung erfolgt für gen. Einzugsbereich entspr. d. VO an der BBS Cadenberge. 06.11.1981 Nds. MBl. S. 1274 Landkreis Cuxhaven (Cadenberge) Berufsschule für Auszubildende des Straßenbau- erhandwerks und der Straßenwär- terberufes Land Nieder- sachsen Beschulung erfolgt entspr. d. VO nur an der BBS Cadenberge. 08.02.1982 ABl. Hannover S. 91 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Speditionskauf- leute Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover Beschulung erfolgt für gen. Einzugsbereich entspr. d. VO an der BBS Burgdorf. 08.02.1982 ABl. Hannover S. 91 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Versicherungs- kaufleute Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover Beschulung erfolgt für gen. Einzugsbereich entspr. d. VO an der BBS 11 Hannover. 08.02.1982 ABl. Hannover S. 92 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Sozialversiche- rungsfachange- stellte Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover Beschulung erfolgt für gen. Einzugsbereich entspr. d. VO an der BBS 11 Hannover. 08.02.1982 ABl. Hannover S. 92 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Chemielaboran- ten Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover, ohne LK Holzminden Beschulung erfolgt für gen. Einzugsbereich entspr. d. VO an der Justus-v- Liebig- Schule Hannover 08.02.1982 ABl. Hannover S. 92 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Chemiefacharbei- ten Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover, ohne LK Holzminden Beschulung erfolgt für gen. Einzugsbereich entspr. d. VO an der Justus-v- Liebig- Schule Hannover Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2011 5 Datum der VO Fund- stelle Schulträger Beruf/ Bildungsgang Einzugsbereich Sachstand 08.02.1982 ABl. Hannover S. 92 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Biologielaboran- ten Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover Beschulung erfolgt für gen. Einzugsbereich entspr. d. VO an der Justus-von- Liebig- Schule Hannover 08.02.1982 ABl. Hannover S. 93 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Graveure Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover Beschulung erfolgt in länderübergreifender Fachklasse (Lt. Erl. MK v. 15.01.1985 - Anlage 1). 08.02.1982 ABl. Hannover S. 93 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Fliesenleger Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover Beschulung erfolgt für gen. Einzugsbereich entspr. d. VO an der an der BBS 3 Hanno- ver. 08.02.1982 ABl. Hannover S. 93 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Buchbinder Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover Beschulung erfolgt für gen. Einzugsbereich entspr. d. VO an der Multi-Media BBS Hannover. 08.02.1982 ABl. Hannover S. 93 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Schwimmmeis- tergehilfen Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover Den Ausbildungsberuf gibt es nicht mehr. 08.02.1982 ABl. Hannover S. 94 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Orthopädie- schuhmacher Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover Beschulung erfolgt für gen. Einzugsbereich entspr. d. VO an der Alice-Salomon-Schule Hannover. 08.02.1982 ABl. Hannover S. 94 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Zahntechniker Ehem. Regie- rungsbezirk Hannover Beschulung erfolgt für gen. Einzugsbereich entspr. d. VO an der Alice-Salomon-Schule Hannover. 08.02.1982 ABl. Hannover S. 94 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Hotelkaufleute Land Nieder- sachsen, ohne ehem. Regie- rungsbezirk Braunschweig Lt. Statistik d. MK er- folgt d. Beschulung an vier BBS’n (BBS 2 Hannover, BBS Bad Harzburg, BBS II Os- terode, BBS Soltau) und somit nicht mehr entspr. d. VO. 09.06.1982 Nds. MBl. S. 638 Landkreis Lüneburg Berufsschule für Tierwirte Land Nieder- sachsen Beschulung erfolgt nicht mehr an der BBS III Lüneburg. 16.11.1982 Nds. MBl. S. 2149 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule Kaufmannsgehil- fen im Hotel- und Gaststättenge- werbe Land Nieder- sachsen, ohne ehem. Regie- rungsbezirk Braunschweig Den Ausbildungsberuf gibt es nicht mehr. 16.11.1982 Nds. MBl. S. 2149 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule As- sistent an Biblio- theken Land Nieder- sachsen Den Ausbildungsberuf gibt es nicht mehr Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2011 6 Datum der VO Fund- stelle Schulträger Beruf/ Bildungsgang Einzugsbereich Sachstand 25.04.1983 Nds. MBl. S. 441 Landkreis Gifhorn Berufsschule für Müller Land Nieder- sachsen Beschulung erfolgt entspr. VO nur an der BBS II Gifhorn 16.05.1984 Nds. MBl. S. 512 Landes- hauptstadt Hannover Berufsschule für Schornsteinfeger Land Nieder- sachsen Beschulung erfolgt entspr. VO nur an der BBS 3 Hanno- ver (Ausgegeben am 29.09.2014) Drucksache 17/2011 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 15.07.2014 Blockbeschulung der Straßenbauer Antwort der Landesregierung Anlage