Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2035 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Thümler, Rudolf Götz, Horst Schiesgeries und Clemens Große Macke (CDU), eingegangen am 07.08.2014 EU-Strukturförderungsperiode 2014 bis 2020 - Plant die Landesregierung unterschiedliche Kofinanzierungsanteile der Kommunen? Im Rahmen der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 wird Niedersachsen aus den Strukturfonds EFRE, ESF und ELER rund 2 Milliarden Euro Fördermittel erhalten. Vor dem Hintergrund der insgesamt zurückgehenden EU-Finanzmittel steht Niedersachsen vor großen Herausforderungen. Im Bereich der EFRE-, ESF-, und ELER-Fördermaßnahmen muss auch weiterhin auf eine faire regionale Ver- teilung in Niedersachsen geachtet werden, die keinen Landesteil gegenüber dem anderen gezielt bevorzugt oder benachteiligt. Aus den Reihen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen hört man vermehrt, dass beabsichtigt sei, finanzschwachen Kommunen, die aus eigener Kraft die üblichen Kofinanzierungs- anteile nicht aufbringen können, einen geringeren Kofinanzierungsanteil, vermeintlich finanzstarken Kommunen einen höheren Kofinanzierungsanteil aufzuerlegen. Dies ergibt sich auch aus dem Ent- schließungsantrag der Fraktionen der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Land- tagsdrucksache 17/1752 Nr. 3. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche konkreten Überlegungen bezüglich eines gestaffelten Kofinanzierungsanteils je nach Leistungsfähigkeit der Kommunen bestehen innerhalb der Landesregierung? 2. Woran konkret beabsichtigt die Landesregierung festzumachen, ob es sich bei den zur Kofi- nanzierung verpflichteten Kommunen um vermeintlich finanzschwache bzw. finanzstarke Kommunen handelt? 3. Wie beabsichtigt die Landesregierung sicherzustellen, dass am Ende der Förderperiode der von der EU verlangte Kofinanzierungsanteil in Höhe von 50 % über alle Förderempfänger er- reicht wird? 4. Wie hoch wäre nach den Plänen der Landesregierung der Kofinanzierungsanteil für EU-För- dermittel in den Gemeinden a) Brake Unterweser, Landkreis Wesermarsch, b) Seesen, Landkreis Goslar, c) Papenteich, Landkreis Gifhorn, d) Emstek, Landkreis Cloppenburg, im Einzelnen? 5. Sieht die Landesregierung eine Gefahr darin, dass Kommunen, die einen niedrigen Kofinan- zierungsanteil zu leisten hätten, EU-Fördermittel konsequenter in Anspruch nehmen als dieje- nigen Kommunen, die vermeintlich finanzstärker sind und somit einen höheren Kofinanzie- rungsanteil zu leisten hätten? 6. Wenn ja, wie beabsichtigt die Landesregierung, dieser Gefahr zu begegnen, und, wenn nein, warum nicht? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.08.2014 - II/725 - 893) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2035 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, den 15.09.2014 - 401 – 06025/4.4 - In den vergangenen zehn Jahren haben die regionalen Disparitäten in Niedersachsen zugenom- men. Sowohl bei den demografischen als auch bei den ökonomischen Rahmendaten sind deutliche Verwerfungen zwischen dem Westen Niedersachsens und den Metropolregionen einerseits sowie weiten Teilen im Norden, Osten und Süden des Landes festzustellen. Dieses ist durch Studien wie das Regionalmonitoring Niedersachsen - Regionalreport 2012 oder den Regionatlas (http://www.regionalmonitoring-statistik.niedersachsen.de) belegt. Zudem hat der sogenannte Zu- kunftsvertrag zwischen dem Land und den Kommunen zu keiner strukturellen Verbesserung beige- tragen, da die Ziff. 9 - ressortübergreifende Strukturpolitik - nicht mit Leben erfüllt wurde. Deshalb wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass zukünftig in der EU-Förderperiode (2014 bis 2020) auch finanzschwache Kommunen EU-Mittel in Anspruch nehmen können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung prüft derzeit, wie finanzschwache Kommunen bei der Kofinanzierung von Förderprojekten in der EU-Förderperiode (2014 bis 2020) unterstützt werden können. Die dabei zu- nächst auch in Betracht gezogene Option, differenzielle Kofinanzierungsansätze, die über den In- terventionssatz hinausgehen, bei der EU-Förderung anzuwenden, wird nicht weiter verfolgt. Zu 2 bis 6: Auf die Antwort zu 1 wird verwiesen. Birgit Honé i. V. des Chefs der Staatskanzlei (Ausgegeben am 29.09.2014) Drucksache 17/2035 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Thümler, Rudolf Götz, Horst Schiesgeries und Clemens Große Macke (CDU), eingegangen am 07.08.2014 EU-Strukturförderungsperiode 2014 bis 2020 - Plant die Landesregierung unterschiedliche Kofinanzierungsanteile der Kommunen? Antwort der Landesregierung