Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2057 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU), eingegangen am 07.08.2014 Beispiel Wesermarsch und nördliches Oldenburger Land - Was unternimmt die Landesregie- rung gegen den Lehrermangel, insbesondere im ländlichen Raum? Am 31.07.2014 waren laut der Internetseite https://www.eis-online.niedersachsen.de an den öffent- lichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen noch 200 Lehrerstellen unbesetzt. Das waren rund 10 % der zum Schuljahresbeginn 2014/2015 ausgeschriebenen Lehrerstellen. Laut Erlass des Kultusministeriums „Einstellung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen zum 08.09.2014 und Unterrichtsversorgung zum Beginn des 1. Schulhalbjahres 2014/2015“ vom 02.04.2014 spielen bei diesem Einstellungsverfahren u. a. die aufsteigende Einführung der inklusiven Schule, die Er- höhung der Regelstundenzahl an Gymnasien und der Ausbau des Ganztagsbetriebes an allen Schulformen eine besondere Rolle. Einem Bericht der Nordwest-Zeitung zufolge gab es beispielsweise im Raum Nordenham unmittel- bar vor Ferienbeginn an mehreren Schulen Schwierigkeiten bei Stellenbesetzungen. Die Nordwest- Zeitung berichtete am 23.07.2014: „Wenn sich alle Nordenhamer Grundschulleiter zusammentun, um gemeinsam SOS zu funken, spricht das für eine dramatische Situation. An den Nordenhamer Grundschulen fehlen die Lehrer. Die Lage hat sich so zugespitzt, dass die Schulleiter massive Ein- schnitte befürchten. ‚Im Prinzip kann ich nach den Sommerferien gar nicht einschulen’, schlägt Reinhard Duddeck, Leiter der Grundschule Nord, die Alarmglocken.“ Laut der Stellenliste, die die Schulbehörden online zur Verfügung stellen, waren Ende Juli noch sieben Lehrerstellen an den Schulen der Wesermarsch unbesetzt. Betroffen waren verschiedene Schulformen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Verlauf und das Ergebnis des Einstellungsverfahrens für Lehrkräfte in der Wesermarsch und im nördlichen Oldenburger Land zum Schuljahresbe- ginn 2014/2015? 2. Welche Strategie verfolgt die Landesschulbehörde, um den Lehrermangel in der Weser- marsch und in den anderen nördlichen Landkreisen des Oldenburger Landes zu bekämpfen? 3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, schwer zu besetzende Stellen als Bezirks- stellen auszuschreiben, und warum macht die Landesschulbehörde von dieser Möglichkeit nicht häufiger Gebrauch? 4. Was unternimmt die Landesregierung, um freie bzw. mehrfach neu ausgeschriebene Lehrer- stellen an Schulen im ländlichen Raum zu besetzen? 5. Worin liegt nach Ansicht der Landesregierung der Grund dafür, dass es sechs Wochen vor Schuljahresbeginn 2014/2015 noch so viele unbesetzte Lehrerstellen in Niedersachsen gibt bzw. gab? 6. An welchen Schulen in Niedersachsen gibt bzw. gab es zum Schuljahresbeginn 2014/2015 Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Lehrerstunden im Zusammenhang mit der Einfüh- rung bzw. dem Aufwuchs der inklusiven Schule? 7. An welchen Schulen in Niedersachsen gibt bzw. gab es zum Schuljahresbeginn 2014/2015 Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Lehrerstunden im Zusammenhang mit dem Ausbau des Ganztagsangebots? 8. Wie viele Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien sind bislang im Einstellungsverfahren zum Schuljahresbeginn 2014/2015 auf Stellen an Grund-, Haupt-, Real-, Ober- und Gesamt- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2057 2 schulen eingestellt worden, die ursprünglich für Lehrkräfte mit einem anderen Lehramt ausge- schrieben waren? 9. Wie viele Absolventen der Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien, die innerhalb der letzten zwölf Monate ihren Vorbereitungsdienst beendet haben, a) haben eine Stelle im niedersächsischen Schuldienst gefunden, die ihrer Ausbildung ent- spricht? b) haben keine Stelle im niedersächsischen Schuldienst gefunden? c) haben eine Stelle im niedersächsischen Schuldienst angenommen, die ursprünglich für ein anderes Lehramt ausgeschrieben war? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.08.2014 - II/725 - 892) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 19.09.2014 - 01-0 420/5-892 - Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Eine gute Unterrichtsversorgung heißt im allge- meinbildenden Schulsystem einen Wert von rund 100 % im Landesdurchschnitt zu erreichen. Ab dem Schuljahr 2014/2015 legt die Landesregierung mit rund 101 % einen neuen Planungswert für die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung fest. Um die Verlässlichkeit der Grundschu- len gewährleisten zu können, sind diese dabei mit einer Versorgung von mindestens 100 % zu be- rücksichtigen. Für alle anderen Schulformen hat dies zur Konsequenz, dass diese eine einheitliche rechnerische Unterrichtsversorgung von rund 100 % landesweit erreichen werden. Dabei ist zu beachten, dass an den weiterführenden Schulen eine Versorgung von unter 100 % nicht bedeutet, dass grundsätz- lich Unterrichtsausfälle auftreten müssen. Bei der Bedarfsberechnung werden neben den Schüler- pflichtstunden laut Stundentafel für jede Klasse in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zwei zusätzliche Stunden (sogenannte Poolstunden) für zusätzliche Angebote, z. B. Arbeitsgemeinschaften, aner- kannt. Das Einstellungsverfahren findet wie in jedem Jahr in mehreren Schritten statt. So wurde in dem RdErl. d. MK v. 02.04.2014 (SVBl. S. 201) über die Einstellung von Lehrkräften an allgemeinbilden- den Schulen zum 08.09.2014 und die Unterrichtsversorgung zum Beginn des 1. Schulhalbjahres 2014/2015 mit 1 900 Stellen ein Großteil der vom Landtag zur Verfügung gestellten Stellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde zugewiesen. Nach Beendigung der ersten Auswahlrunde Ende Mai konnten dann Stellen z. B. umgewidmet, aber auch nachträgliche Stellen aufgrund von neu auftretenden Bedarfen beantragt werden. So konnten durch das Kultusministerium mit den Er- lassen vom 20.06.2014 und 18.07.2014 insgesamt rund 330 weitere zusätzliche Stellen für die Ein- stellung zum 08.09.2014 der Niedersächsischen Landesschulbehörde und damit den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Kurzfristig auftretende Bedarfe, z. B. aufgrund des Umzuges von Familien oder der unerwarteten anderen Anwahl einer weiterführenden Schule, sodass es an dieser Stelle zu einer weiteren Klas- senbildung kommen kann, können durch Zuweisungen von nachträglichen Stellen sogar nach dem Schulbeginn am 11.09.2014 gedeckt werden. Das war auch in den Verfahren der vergangenen Jahre üblich. Die Zahl von 200 freien Stellen in EIS-Online zum 31.07.2014 überrascht nicht, da nach der letzten Zuweisung von nachträglichen Stellen am 18.07.2014 lediglich 13 Tage vergangen sind, um diese Stellen den Schulen zuzuordnen, den Ausschreibungswunsch mitzuteilen, dann die Stelle zu veröf- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2057 3 fentlichen, Bewerber einzuladen, Auswahlgespräche und letztendlich Besetzungen durchzuführen. Dies benötigt Zeit, erfahrungsgemäß mehr als 14 Tage. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: In ländlichen Regionen kann sich die Besetzung von Stellen schwieriger gestalten. Endgültige Aus- sagen über das Ergebnis des Einstellungsverfahrens zum 08.09.2014 können erst nach Abschluss des Einstellungsverfahrens Ende September/Anfang Oktober 2014 getroffen werden. Zu 2: Um dem Lehrermangel in der Wesermarsch und in den anderen nördlichen Landkreisen des Oldenburger Landes entgegenzuwirken, verfügt die Niedersächsische Landesschulbehörde über verschiedene personalwirtschaftliche Möglichkeiten. So werden z. B. Versetzungsanträge in diese ländlichen Regionen positiv beschieden oder Bewerberinnen und Bewerber, welche als Einsatz- wunsch die o. g. Landkreise angegeben haben, werden persönlich durch die Schule oder die Nie- dersächsische Landesschulbehörde kontaktiert. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass sich einige Bewerberinnen und Bewerber, die in der ersten Auswahlrunde in den Städten nicht erfolgreich wa- ren, sich im Anschluss nun auch auf Stellen in ländlichen Regionen bewerben. Zu 3: Stellen, die schwer zu besetzen sind, werden von der Niedersächsischen Landesschulbehörde entweder direkt als Bezirksstelle ausgeschrieben oder von einer Schul- in eine Bezirksstelle umge- widmet. In diesem Zusammenhang erfolgt keine statistische Dokumentation über die Umwidmung von Schul- in Bezirksstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 15.09.2014) kann gesagt werden, dass im laufenden Verfahren rund 290 Bezirksstellen ausgeschrieben und davon rund 270 besetzt wor- den sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1 verwiesen. Grundsätzlich überwiegen die Vorteile einer Schulstellenausschreibung, da die Schulen gezielt die Stellen entsprechend ihrem individuellen Bedarf ausschreiben und die Bewerberinnen und Bewer- ber individueller auswählen können. Ebenso haben auch die Bewerberinnen und Bewerber hier die Möglichkeit, sich gezielt auf eine bestimmte Schulstelle zu bewerben, die ihrer Interessenlage ent- spricht, sodass die Zahl der Stellenangebotsabsagen hier gering ausfällt. Zu 4: Freie bzw. mehrfach neu ausgeschriebene Stellen an Schulen im ländlichen Raum werden z. B. entsprechend der Bewerbersituation umgewidmet und es wird für diese Gebiete an den Studien- seminaren geworben. Bei der Erstausschreibung von Stellen werden die Randlagen hinsichtlich der Stellenanzahl und Fächerkombination besonders berücksichtigt. Zu 5: Zunächst einmal handelt es sich zweifelsohne um ein großes Einstellungsverfahren mit rund 2 230 Stellen. Es ist den Schulen, der Niedersächsischen Landesschulbehörde und dem Kultusministeri- um gelungen, bereits zu Beginn der Sommerferien 2 100 Lehrkräfte in den niedersächsischen Schuldienst einzustellen. Zuletzt wurden 180 nachträgliche Stellen am 18.07.2014 zugewiesen, um kurzfristig auftretende Bedarfe zu kompensieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6: Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgt im 1. Schul- halbjahr 2014/2015 zum Statistiktermin am 22.09.2014. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Statistik von den Schulen erhoben und dann abgegeben. Danach findet eine aufwendige Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde und das Kultusministerium statt. Eine Aussage über die Er- gebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen kann vo- raussichtlich erst im Dezember erfolgen. Ziel ist es, stets alle anerkannten Soll-Bedarfe mit Ist- Stunden bedarfsgerecht abzudecken. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2057 4 Zu 7: Auf die Antwort zu 6 wird verwiesen. Zu 8: Zum jetzigen Zeitpunkt wurden rund 100 Stellen lehramtsfremd durch Einstellung von Lehrkräften mit dem Lehramt an Gymnasien besetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1 verwiesen. Zu 9: 810 Absolventinnen und Absolventen der Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien haben innerhalb der letzten zwölf Monate ihren Vorbereitungsdienst beendet. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Absolventinnen und Absolventen sich frei entscheiden können, ob sie sich in Niedersach- sen, in einem anderen Bundesland oder überhaupt nicht bewerben. Zu 9 a: 415 Absolventinnen und Absolventen der Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien, die in- nerhalb der letzten zwölf Monate ihren Vorbereitungsdienst beendet haben, fanden eine Stelle im niedersächsischen Schuldienst, die ihrer Ausbildung entspricht. Zu 9 b: 348 Absolventinnen und Absolventen der Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien, die in- nerhalb der letzten zwölf Monate ihren Vorbereitungsdienst beendet und sich auf eine Stelle im niedersächsischen Schuldienst beworben haben, fanden hier keine Stelle. Zu 9 c: 47 Absolventinnen und Absolventen der Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien, die in- nerhalb der letzten zwölf Monate ihren Vorbereitungsdienst beendet haben, nahmen eine Stelle im niedersächsischen Schuldienst an, die ursprünglich für ein anderes Lehramt ausgeschrieben war. In Vertretung des Staatsekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 02.10.2014) Drucksache 17/2057 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU), eingegangen am 07.08.2014 Beispiel Wesermarsch und nördliches Oldenburger Land - Was unternimmt die Landesregierung gegen den Lehrermangel, insbesondere im ländlichen Raum? Antwort der Landesregierung