Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2077 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU), eingegangen am 07.08.2014 Polizeistärke und wachsende Kriminalität in der Landeshauptstadt Hannover Am 01.04.2014 berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) unter der Überschrift „Hannover wird krimineller“, dass die Zahl von Einbrüchen im Jahr 2013 um 29,62 % zugenommen ha- be. Die Polizei in Hannover habe im letzten Jahr mehr Straftaten bearbeiten müssen als 2012. Der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Droht die Schließung kleinerer Polizeikommissariate in der Region Hannover?“ (Drucksache 17/1230) des Abgeordneten Dr. Max Matthiesen (CDU) ist zu entnehmen, dass die Polizeidirektion Hannover eine polizeiliche Schwer- punktsetzung in der Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls vorgenommen habe. Im Rahmen eines Pilotprojektes erfolge die Bearbeitung von Wohnungseinbruchsdelikten zentralisiert bei bestimmten Polizeikommissariaten bzw. den Polizeiinspektionen. Darüber hinaus geht aus der Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage hervor, dass sich eine Landesar- beitsgruppe mit der Überprüfung des Planstellenverteilungsmodells befasst. Nach Vorlage sei be- absichtigt, die Polizeibehörden zu beteiligen, um über die künftige Planfeststellenverteilung auf Ba- sis sämtlicher Belastungsparameter zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie verteilen sich derzeit die Dienstposten von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in den einzelnen Polizeiinspektionen und Polizeikommissariaten der Landeshauptstadt Hanno- ver nach Soll- und Iststärken? 2. In welchen Polizeiinspektionen und Polizeikommissariaten in der Landeshauptstadt Hannover sind wie viele Dienstposten unbesetzt, und weshalb werden sie nicht wiederbesetzt? 3. Wie häufig werden wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte aus der Stadt Hannover zur Bewältigung von Einsätzen und zusätzlichen Aufgaben außerhalb der Landeshauptstadt eingesetzt? 4. Wie häufig werden wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Polizeidirektion Hannover, die normalerweise im Bereich der Landeshauptstadt Hannover eingesetzt sind, zur Bewältigung von Einsätzen und zusätzlichen Aufgaben außerhalb des Direktionsbezirkes der Polizeidirektion Hannover eingesetzt? 5. Wie erklärt sich die Landesregierung die starke Zunahme von Wohnungseinbrüchen in der Landeshauptstadt, und welche Maßnahmen will die Landesregierung treffen, um dem wach- senden Problem an Einbrüchen in der Stadt Hannover zu begegnen? 6. Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte werden ausschließlich im Pilotprojekt zur Bearbeitung von Wohnungseinbruchsdelikten eingesetzt? 7. Welche Erkenntnisse verspricht sich die Landesregierung für die Aufrechterhaltung der Si- cherheit und Ordnung aus dem Pilotprojekt? 8. Welche Auswirkungen wird das Pilotprojekt auf die Personalverteilung der einzelnen Polizei- inspektionen und Polizeikommissariate in der Landeshauptstadt haben (bitte einzeln nach In- spektionen, Kommissariaten und Stationen aufschlüsseln)? 9. Wie wird sich das Planstellenverteilungsmodell der Landesarbeitsgruppe auf die gegenwärtige Personalverteilung bzw. Personalstärke der jeweiligen Polizeiinspektionen und Polizeikom- missariate in der Landeshauptstadt Hannover auswirken (bitte einzeln nach Inspektionen, Kommissariaten und Stationen aufschlüsseln)? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2077 2 10. Gibt es derzeit Überlegungen, die Polizeistruktur oder die Dienstpostenverteilung in der Stadt Hannover im Zuge der Polizeistrategie 2020 zu verändern? 11. Wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse führten zu Überlegungen, die Polizeistruktur oder die Dienstpostenstruktur in der Landeshauptstadt zu verändern, und wie wird sie aussehen? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.08.2014 - II/725 - 888) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 24.09.2014 für Inneres und Sport - 21.30 -01425 - 01512/31 - Die Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen orientiert sich am Prinzip einer bürgerna- hen Verwaltung, die in der Fläche präsent ist. Dies spiegelt sich auch im organisatorischen Aufbau wieder. Sechs regionale Polizeidirektionen, u. a. die Polizeidirektion Hannover, sind verantwortlich für die Wahrnehmung der polizeilichen Kernaufgaben im sogenannten polizeilichen Einzeldienst. Zur Polizeidirektion Hannover gehören sechs Polizeiinspektionen und 17 Polizeikommissariate, 22 Polizeistationen sind den Polizeiinspektionen direkt oder den Polizeikommissariaten nachgeord- net. Polizeiinspektionen und -kommissariate ergänzen und unterstützen sich bei ihrer Aufgabener- ledigung gegenseitig. Für spezialisierte Aufgaben sind darüber hinaus Dienststellen eingerichtet, die eine direktionsweite Zuständigkeit haben, wie beispielsweise der Zentrale Verkehrsdienst und der Zentrale Kriminaldienst, dessen Hauptaufgabe Tatort- und Anzeigenaufnahme sowie die ab- schließende Bearbeitung herausragender Delikte ist. Seit 2004 verfügt die Polizei Niedersachsen für die regionalen Polizeibehörden über ein sogenann- tes Planstellenverteilungsmodell, welches im Wesentlichen belastungsorientiert ausgerichtet ist: gewichtete Fallzahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und dem Verkehrsgeschehen werden dabei ebenso berücksichtigt wie die Faktoren „Fläche“ und „Bevölkerung“. Innerhalb der Polizeidirektionen wird der Einsatz der Ressourcen eigenverantwortlich gesteuert, um insbesonde- re regionale und örtliche Besonderheiten berücksichtigen zu können. Die tatsächlich zur Verfügung stehende Arbeitskraft für den Polizeivollzug wird auf dieser Grundla- ge jährlich wiederkehrend jeweils zum 01.10. eines Jahres (nächster Stichtag 01.10.2015) verteilt. Im Juli 2013 wurde die Polizeidirektion Lüneburg mit der Einrichtung einer Landesprojektgruppe beauftragt, um unter Beteiligung aller Polizeibehörden das für die regionalen Polizeidirektionen gül- tige Planstellenverteilungsmodell auf Aktualisierungsbedarf zu überprüfen. Der von der Landesprojektgruppe Planstellenverteilungsmodell vorgelegte Vorschlag wird derzeit umfassend geprüft. Hierbei wird auch betrachtet, ob bzw. welche Stellenumverteilungen sinnvoll und vertretbar erscheinen. Zur Bewertung des Vorschlags gehört auch, dass im Vorfeld einer Ent- scheidung die Polizeibehörden und die Polizeiakademie angemessen und transparent eingebunden werden. Das Thema wurde und wird insbesondere im Kreis der Behördenleiter erörtert und abge- stimmt. Ziel ist, dass am Ende des Entscheidungsprozesses eine ausgewogene und abgestimmte Entscheidung steht, die in der gesamten Organisation getragen und vertreten werden kann. Die Umsetzung ist zum nächsten Stichtag 01.10.2015 vorgesehen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Bei den regionalen Polizeidirektionen gibt es eine festgelegte Gesamtanzahl von Dienstposten im Sinne einer „Sollstärke“ grundsätzlich nicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2077 3 Für Leitungs- und Funktionsaufgaben, die unabhängig von der unmittelbaren Belastung aufgrund organisatorischer Bedarfe wahrzunehmen sind, werden den Polizeidirektionen sogenannte Stel- lensockel zugewiesen. Darüber hinaus erhalten die Behörden Stellensockel für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben, die Polizeidirektion Hannover z. B. für die Reiterstaffel oder die Wahrneh- mung von Objektsschutzmaßnahmen an Wohnsitzen von (ehemaligen) Mitgliedern der niedersäch- sischen Landes- oder der Bundesregierung. Auch die Zentralen Kriminalinspektionen werden als Mindeststellenstärke gesockelt. Zudem erhält die Polizeidirektion Hannover aufgrund der zentralisierten Organisation bestimmter Aufgaben weitere Stellensockel: auf Behördenebene 82 Stellen, auf Ebene der Polizeiinspektionen jeweils sechs. Die Ebene der Polizeikommissariate und -stationen erfährt in allen regionalen Poli- zeidirektionen zugunsten der belastungsorientierten Verteilung keine Sockelung. Analog zur landesweiten Planstellenverteilung für die regionalen Polizeidirektionen durch das Mi- nisterium für Inneres und Sport findet keine Dienstpostenverteilung, sondern eine Verteilung von Stellen in Vollzeiteinheiten (VZE) und damit der tatsächlich verfügbaren Arbeitskraft statt. Deshalb ist auch ein Abgleich von Soll- und Iststärken nach einer Anzahl zugeordneter bzw. vorge- gebener Dienstposten nicht möglich. Ein solcher Abgleich ist im Übrigen auch nur bedingt sinnvoll, da er über die zur Verfügung stehende Arbeitskraft nichts aussagt. Mit diesen Vorbemerkungen ist in der nachfolgenden Tabelle die in den Polizeiinspektionen und Polizeikommissariaten der Landeshauptstadt Hannover tatsächlich zur Verfügung stehende Ar- beitskraft in Vollzeiteinheiten zu den Stichtagen 01.10.2013 und 07.08.2014 (Eingang der Land- tagsanfrage) dargestellt. Städtische PI Dienststelle VZE 01.10.2013 1 VZE 07.08.2014 1 Differenz zur Stellenverteilung 01.10.2013 PI Mitte - - - 211,4 205,7 -5,7 PI Ost Gesamt 392,6 384,9 -7,8 originär 191,4 184,9 -6,5 PK Lahe 87,5 86,1 -1,4 PK Nordstadt 113,7 113,9 0,1 PI Süd Gesamt 405,9 401,3 -4,7 originär 179,0 171,9 -7,1 PK Laatzen 2 61,3 60,9 -0,4 PK Misburg 55,5 59,7 4,2 PK Südstadt 110,3 108,9 -1,4 PI West Gesamt 348,8 340,6 -8,2 originär 219,3 216,6 -2,7 PK Ricklingen 74,3 71,7 -2,6 PK Stöcken 55,1 52,2 -2,9 Zu 2: Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen und die Ausführungen zu Frage 1 ergibt sich ein Rückgang an Stellen und damit der zur Verfügung stehenden Arbeitskraft in VZE aus der Tabelle zu Frage 1. Der Rückgang an Arbeitskraft erklärt sich wie folgt: Der jährliche Nachersatztermin 01.10., an dem die Absolventinnen und Absolventen der Polizei- akademie Niedersachsen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für den regulären Dienst zur Verfügung stehen, bildet jährlich den Höchststand der Beschäftigtenzahl und damit der verfügbaren Arbeitskraft im Polizeivollzug ab. Bis zum Personalverteilungstermin des Folgejahres nimmt die Anzahl der Beschäftigten des Poli- zeivollzuges in den Polizeibehörden durch sogenannte natürliche Abgänge (z. B. reguläre Ruhe- stände, Versetzungen in andere Behörden) sowie sogenannte unnatürliche Abgänge (Versterben, 1 Die Zahlen (=VZE) wurden mit der Auswertung „PMV-03 Stellenstatistik“ ermittelt. Es wurden alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die auf (Plan-)Stellen (ohne Leeerstellen) geführt werden, berücksichtigt. 2 gehört nicht zur Landeshauptstadt Hannover Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2077 4 vorzeitiger Ruhestand, Entlassung) in der Regel kontinuierlich ab und wird in Abhängigkeit der ver- fügbaren Nachersatzmöglichkeiten erst dann wieder aufgefüllt bzw. ausgeglichen. Demnach ist es gleichermaßen folgerichtig wie unvermeidlich, dass die der Polizeidirektion Hanno- ver und deren nachgeordneten Dienststellen zur Verfügung stehende Arbeitskraft, wie in allen regi- onalen Polizeidirektionen des Landes, zum Stichtag 07.08.2014 unter der des Vergleichsdatums 01.10.2013 liegen muss, ohne dass dies Indiz für einen dauerhaften Personalrückgang ist. Zu 3: Die Polizeidirektion ist für die Stadt Hannover und die Region Hannover zuständig. Die sechs Poli- zeiinspektionen nehmen die polizeilichen Aufgaben vor Ort wahr, davon sind zwei Polizeiinspektio- nen zuständig für die Region Hannover. Die Einsatzvergabe erfolgt zentral. Einsätze werden flexi- bel vergeben, sodass Funkstreifenwagen inspektionsübergreifend sowohl in der Landeshauptstadt als auch im Umland (Region Hannover) eingesetzt werden. In der Polizeidirektion Hannover werden geplante Einsätze ab einer Stärke von mindestens zehn Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten statistisch erfasst. Weiter werden bei einzelnen Einsatz- lagen (z. B. Großmessen im Jahr 2013) die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten statistisch er- fasst, ohne zwischen Kräften der Dienststellen in der Landeshauptstadt oder im Umland zu unter- scheiden. Auch können bei einzelnen Einsätzen zugleich Polizeiinspektionen aus der Landes- hauptstadt und des Umlandes betroffen sein, sodass eine Zuordnung zu Dienststellen in der Lan- deshauptstadt nicht möglich ist. Soforteinsätze, deren Bewältigung sich über einige Minuten oder über mehrere Stunden erstrecken kann, werden über den Einsatzleitrechner anzahlmäßig und mit der Anzahl der jeweils eingesetzten Funkstreifenwagen erfasst. Für die aktuelle Erhebung wurde zu Vergleichszwecken für jeden Ein- satz eine Funkstreifenbesatzung von zwei Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamten angenommen. Insgesamt führt die Auswertung jedoch nur zu bedingt belastbaren Aussagen. a) Geplante größere Einsatzlagen, sogenannte Zeitlagen (z. B. Einsätze aufgrund von versamm- lungsrechtlichen Aktionen, Fußballspielen, Messen oder sonstigen größeren Veranstaltungen): Im Jahr 2013 wurden bei neun geplanten größeren Einsätzen im Umland (Region Hannover) ins- gesamt 112 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte von Polizeiinspektionen der Landeshauptstadt eingesetzt. Im Jahr 2014 wurden bis einschließlich Juli bei drei geplanten Einsätzen in der Region Hannover insgesamt 48 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte aus Dienststellen der Landes- hauptstadt eingesetzt. Darüber hinaus waren im Jahr 2013 zwölf behördenweite Einsätze zu verzeichnen, bei denen eine Zuordnung zur Landeshauptstadt bzw. zum Umland nicht möglich ist. Hierbei wurden insgesamt 1 710 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte von Dienststellen der Landeshauptstadt und 419 Po- lizeivollzugsbeamtinnen und -beamte von Dienststellen außerhalb der Landeshauptstadt einge- setzt. Im Jahr 2014 waren es bis einschließlich Juli fünf behördenweite Einsätze bei denen 456 Po- lizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Landeshauptstadt und 159 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Region eingesetzt waren. Bei vier weiteren geplanten Einsätzen im Jahr 2013 erfolgte lediglich eine Gesamterfassung der Kräfte Landeshauptstadt und Umland, wobei insgesamt 1 227 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt waren. b) Einsätze der Allgemeinen Aufbauorganisation, sogenannte Soforteinsätze Gemäß Einsatzleitsystem waren im Jahr 2013 bei 1 375 Einsätzen in der Region Hannover insge- samt 2 750 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Landeshauptstadt eingesetzt, im Jahr 2014 waren es bislang bei 810 Einsätzen 1 620 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Einsätze von Organisationseinheiten mit direktionsweiter Zuständigkeit (z. B. des Zentralen Ver- kehrsdienst oder des Kriminaldauerdienstes) sowie solche im Zuständigkeitsbereich der Bundespo- lizei wurden hier nicht berücksichtigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2077 5 Zu 4: Eine belastbare Aussage auf Grundlage des Datenbestandes im Einsatzleitsystem über Sofortein- sätze der Polizeidirektion Hannover außerhalb des Direktionsbereichs der Polizeidirektion Hanno- ver ist nicht möglich. Zu größeren polizeilichen Einsätzen im Sinne der Antwort zu Frage 3 a) außerhalb des Direktions- bereichs waren im Jahr 2013 bei 16 Einsätzen insgesamt 887 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zur Unterstützung eingesetzt. Im Jahr 2014 waren es bei bislang sechs Einsätzen 207 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Zu 5: Die Zahl der registrierten Wohnungseinbrüche im gesamten Bundesgebiet als auch im Land Nie- dersachsen hat in den zurückliegenden Jahren spürbar zugenommen (Bund Fallzahlen 149 500, entspricht einer Zunahme von 8,7 % im Vergleich zu 2012, Niedersachsen Fallzahlen 2013: 15 743 Fälle, entspricht einer Zunahme von 7,8 % im Vergleich zu 2012). Ebenso verhält es sich im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover, der die Region Hannover inklusive der Landeshauptstadt umfasst. Dort wiesen die Fallzahlen in den Jah- ren 2003 bis 2012 einen Mittelwert von 2 450 Fällen im Jahr auf. Nach einem Tiefstand im Jahr 2011 (1 976 Fälle) weist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) eine markante Steigerung von +40,79 % auf 2 782 Fälle im Jahr 2012 aus. Die PKS 2013 für den gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover weist 3 606 Fälle aus (Steigerung um +29,62 %). Bei alleiniger Betrachtung der Landeshauptstadt Hannover ergibt sich für die Jahre 2003 bis 2012 ein Durchschnittswert von 1 334 Wohnungseinbrüchen pro Jahr. Nach einem Tiefstand im Jahr 2011 mit 1 036 Fällen verzeichnete die PKS im Vergleich der Jahre 2011 zu 2012 eine Steigerung von +42,95 % auf 1 481 Fälle. Die PKS 2013 für den Bereich der Landeshauptstadt Hannover weist 1 842 Fälle aus und zeigt damit, dass sich der ansteigende Trend im Jahr 2013 fortgesetzt hat (Steigerung um +24,38 %). Eine abschließende, auch die Tätersicht einbeziehende Ursachenanalyse des Fallzahlenanstiegs ist nicht möglich; obwohl die Aufklärungsquote im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeidirek- tion Hannover um 2,73 % auf nunmehr 22,68 % gesteigert werden konnte, blieben dementspre- chend noch immer über drei Viertel der Täterinnen und Täter unerkannt. Eine besondere Bedeutung dürfte dem Umstand beizumessen sein, dass überörtlich agierende Tatverdächtige in einer Großstadt zunehmend seltener auffallen, wenn sie sich mit auswärtigem Kennzeichen an ihren Fahrzeugen in Hannover fortbewegen, da sie in das alltägliche Stadtbild ge- hören. Außergewöhnliches oder verdächtiges Verhalten wird weniger wahrgenommen, dies erleich- tert deliktisches Verhalten. Im Zusammenhang mit den im Jahr 2013 aufgeklärten Taten wurde festgestellt, dass u. a. eine agierende Tätergruppierung für mindestens 132 Fälle von Einbruchsdiebstählen verantwortlich war. Dies lässt den Schluss zu, dass, wenn auch nur wenige Tätergruppierungen konzentriert Woh- nungseinbruchsdiebstähle im Bereich der Polizeidirektion Hannover begehen, die Fallzahlen inner- halb kurzer Zeit stark ansteigen können. Darüber hinaus liegen der Polizeidirektion Hannover Erkenntnisse vor, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Einbrüchen reisenden Tätern zuzurechnen ist. Zur intensivierten Bekämpfung des Phänomens Wohnungseinbruchsdiebstahl wurde innerhalb der Polizeidirektion Hannover am 20.08.2012 die inspektionsübergreifende Analyse- und Auswerteein- heit Wohnungseinbruchsdiebstahl (AAE WED) projektiert. Die Innenministerkonferenz hat sich in ihrer 196. Sitzung im Herbst 2013 für eine polizeiliche Schwerpunktsetzung auf die repressive Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls ausge- sprochen und u. a. festgestellt, dass eine erfolgreiche Bekämpfung langfristig nur über einen täter- bezogenen Ansatz und das Erkennen von Serien erreicht werden kann. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2077 6 Hierauf fußend wurde der Polizeiinspektion Ost in der Polizeidirektion Hannover mit Wirkung vom 01.02.2014 die zentrale Zuständigkeit für die Sachbearbeitung von Wohnungseinbruchsdiebstählen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektionen Ost, Süd, West und Mitte zugewiesen und eine „Gemeinsame Ermittlungsgruppe Wohnungseinbruchsdiebstahl“ (EG WED) für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Darüber hinaus wurden mit Wirkung vom 02.01.2014 für das Umland der Landeshauptstadt Han- nover in den Polizeiinspektionen Burgdorf und Garbsen jeweils eine Ermittlungseinheit eingerichtet, die für ihren Zuständigkeitsbereich zentral alle Wohnungseinbruchsdiebstähle bearbeitet. Um den Deliktsbereich der Wohnungseinbruchsdiebstähle über die Stadtgrenzen Hannovers hin- aus effektiv aufklären und bekämpfen zu können, findet ein regelmäßiger und intensiver Informati- onsaustausch zwischen den genannten Ermittlungseinheiten und der EG WED statt. Durch die zentrale Bearbeitung der Wohnungseinbruchskriminalität hat die Polizeidirektion Hanno- ver die Verfolgung von täterbezogenen Ermittlungsansätzen gezielt intensiviert. Dies soll zu einem schnelleren Erkennen von Tatzusammenhängen, der Aufdeckung von Täterstrukturen und letztlich mittelfristig zu einer Reduzierung der Fallzahlen führen. Eine dauerhafte Reduzierung der Fallzah- len mit einhergehender Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung ist jedoch nur dann zu erreichen, wenn auch die Gelegenheiten zur Tatbegehung für Täter wirkungsvoll redu- ziert werden. Dazu trägt auch die Ausschöpfung aller Möglichkeiten einer wirkungsvollen und zielgerichteten Prävention bei. Langjährig werden durch die Polizeidirektion Hannover präventive Maßnahmen zum Thema Wohnungseinbruchsdiebstahl durchgeführt, die mit dem Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2013 noch einmal intensiviert wurden. Neben aktiver Öffentlichkeitsarbeit, der Beteiligung an Netzwerken der technischen Prävention (beispielsweise „Zuhause sicher“), dem Opfer-Nachsorgekonzept, etc. wurden in Zusammenarbeit mit den Kommunen in den Jahren 2013/2014 zahlreiche Informationsveranstaltungen zum Thema Einbruchsschutz in den einzelnen Stadteilen konzentriert durchgeführt. Des Weiteren führten Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter der technischen Prävention der Polizeidirektion Hannover im vergange- nen Jahr 1 559 individuelle Beratungen in Wohnobjekten der Landeshauptstadt Hannover und dem Umland durch. Das Europäische Zentrum für Kriminalprävention e. V. in Münster stellte im Rahmen der Evaluation der polizeilichen Sicherheitsberatung der Polizeidirektion Hannover fest, dass eine Verbreitung des in der Polizeidirektion Hannover praktizierten Beratungsansatzes wünschenswert wäre. Die prakti- zierte Form sei dem Optimum dessen, was polizeiliche Sicherheitsberatung unter den gegebenen Umständen leisten kann, sehr nahe. Zu 6: In der unter Frage 5 beschriebenen EG WED werden mit Wirkung vom 01.02.2014 in der Polizeiin- spektion Ost ausschließlich zur Bearbeitung von Wohnungseinbruchsdiebstählen insgesamt 22 Po- lizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (21,1 VZE), darunter eine eigene Auswerte- und Analyseein- heit mit zwei Vollzeiteinheiten, eingesetzt Darüber hinaus werden weitere Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Ost zur Durchführung operativer Maßnahmen (präventiv und repressiv) einge- setzt. Aufgrund dessen wurde die Verfügungseinheit im Zuge der Einrichtung der EG WED um fünf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte verstärkt. Zu 7: Neben einer professionellen Aufgabenbewältigung vor Ort, z. B. der Tatortarbeit, kommt einem op- timalen Informationsmanagement im Hinblick auf die zielgerichtete Prävention und Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstählen eine besondere Bedeutung zu. Diesem Aspekt wurde durch die Etablierung einer zentralisierten Sachbearbeitung in der Polizeidi- rektion Hannover in besonderer Weise Rechnung getragen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2077 7 Veränderungen der Erscheinungsformen sowie wechselnde Brennpunkte im genannten Deliktsbe- reich können so zeitnah erkannt und es kann unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden. Alle eingehenden Informationen und deren Auswertung und Analyse sollen zu einer beweissiche- ren und gerichtsverwertbaren Ermittlung von Tatverdächtigen sowie zum Erkennen von Tatserien führen. Ferner wird durch die gewonnenen Erkenntnisse ermöglicht, dass relevante Strukturen ge- gebenenfalls zerschlagen werden können. Zu 8: Das Pilotprojekt zur Bearbeitung von Wohnungseinbruchsdiebstählen der Polizeidirektion Hannover wurde mit Wirkung vom 01.02.2014 begonnen und ist auf eine Dauer von zwei Jahren ausgerichtet. Eine Prognose zum Projektergebnis und eine daraus resultierende Auswirkung auf die Personal- verteilung in der Polizeidirektion Hannover kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht abgegeben werden. Zu 9: Eine Entscheidung zum künftigen Planstellenverteilungsmodell, dessen behördeninterne Umset- zung jeweils in der Zuständigkeit der betreffenden Behörden liegt, ist noch nicht gefallen. Eine Prognose zu einer daraus resultierenden Auswirkung auf die Personalverteilung in der Polizeidirek- tion Hannover kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht abgegeben werden. Zu 10: Im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Polizeidirektion Hannover wurde seitens der Füh- rungskräfte vereinbart, eine Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation der Polizeidirektion Han- nover vorzunehmen. Der Präsident der Polizeidirektion Hannover beabsichtigt zu diesem Zweck die Einsetzung einer Arbeitsgruppe in der Polizeidirektion Hannover. Überlegungen, z. B. zu strukturellen Veränderun- gen, erfolgen dort nach Vorlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe. Zu 11: Konkrete Erkenntnisse lassen erst die Ergebnisse der noch einzusetzenden Arbeitsgruppe erwar- ten. Boris Pistorius (Ausgegeben am 08.10.2014) Drucksache 17/2077 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU), eingegangen am 07.08.2014 Polizeistärke und wachsende Kriminalität in der Landeshauptstadt Hannover Antwort der Landesregierung