Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2078 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU), eingegangen am 28.07.2014 Wann sorgt Justizministerin Niewisch-Lennartz für eine angemessene technische Ausstat- tung in der Justiz? In dem Artikel „Richter platzt der Kragen: Wir leben im 21. Jahrhundert“ in der Böhme-Zeitung vom 19. Juni 2014 wurde auf Schwierigkeiten bei der Nutzung der technischen Ausstattung in den nie- dersächsischen Justizbehörden hingewiesen. Unter anderem wurde erwähnt, dass bei der Beweisaufnahme im Rahmen eines Strafverfahrens am Landgericht in Lüneburg Fotos nur in schwarz-weiß zur Verfügung gestanden hätten. Weiter heißt es: „Dies rief den Vorsitzenden Richter (…) auf den Plan, der sich bei seinen Mitarbeitern erkundigte und die Auskunft erhielt, dass auf den gerichtsinternen Computern wegen fehlendem Speicherplatz die Speicherung farbiger Dokumente nicht funktioniere.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Schritte werden von der Landesregierung zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der technischen Ausstattung in den Justizbehörden unternommen? 2. Ist es zutreffend, dass, wie in dem genannten Artikel dargestellt, am Landgericht Lüneburg das Speichern von Farbdokumenten nur eingeschränkt möglich ist oder war? 3. Wenn ja, seit wann ist dieses Problem Justizministerin Niewisch-Lennartz bzw. Justizstaats- sekretär Scheibel bekannt? 4. Ist dieses konkrete Problem mittlerweile behoben worden? 5. Bestehen in anderen Justizbehörden ebenfalls Beschränkungen bei der Speicherung von Farbdokumenten? 6. Wenn ja, in welchen? 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die in dem Artikel beschriebenen Mängel der technischen Geräte die Effektivität der Beweisaufnahme in gerichtlichen Verfahren und die Arbeit der Richter beeinträchtigen können? 8. Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs durch die Justizmi- nisterin: Welche Schritte wurden auf diesem Weg bereits unternommen? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2014 - II/725 - 919) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 23.09.2014 - 1281/1 - 103. 98 - Alle niedersächsischen Staatsanwaltschaften und Landgerichte sind mit moderner Hard- und Soft- ware ausgestattet worden, um den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwäl- ten in umfangreichen Strafverfahren neben der Papierakte zusätzlich auch eine elektronische Dop- pelakte zur Verfügung stellen zu können. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2078 2 Die in diesem Zusammenhang beschafften Scanner sind technisch in der Lage, Dokumente sowohl schwarz-weiß als auch farbig zu erfassen und in eine entsprechende elektronische Form zu kon- vertieren. Der Speicherplatz für die Vorhaltung der Daten von elektronischen Doppelakten ist aus- reichend dimensioniert worden, sodass auch Farbdokumente ohne weiteres auf den dafür vorge- sehenen Servern abgelegt werden können. Bei dem in der niedersächsischen Böhme-Zeitung vom 19. Juni 2014 benannten Strafverfahren wurden die Aktenbestandteile schwarz-weiß eingescannt, um die Scan-Geschwindigkeit zu erhö- hen. Technisch wäre es auch möglich gewesen, die Aktenbestandteile farbig zu erfassen, wenn die vor- handene Einstellungsoption des Scanners genutzt worden wäre. Eine entsprechende örtliche oder landesweite Vorgabe, Dokumente nur in schwarz-weiß zu erfas- sen, gibt es nicht. Die Frage des Scanmodus wird jeweils im Einzelfall getroffen. In dem in Bezug genommenen Fall ist das Bedürfnis nach einem farbigen elektronischen Dokument nicht kommuni- ziert worden. Das farbliche Originaldokument befand sich in der führenden Papierakte und stand dem Gericht jederzeit zur Verfügung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage wird zunächst auf die vorstehenden Ausführungen ver- wiesen. Seit dem Jahr 2007 ist die IT-Betreuung in der niedersächsischen Justiz zentralisiert. Der Zentrale IT-Betrieb in der niedersächsischen Justiz erbringt als eine justizweit operierende IT-Betriebsorganisation die IT-Services für sämtliche Anwenderinnen und Anwender in der nieder- sächsischen Justiz und stellt so die Funktionsfähigkeit der informationstechnischen Ausstattung in der niedersächsischen Justiz sicher. Zu 2: Nein. Auf die vorstehenden Ausführungen wird Bezug genommen. Zu 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Zu 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Zu 5: Nein. Zu 6: Siehe Antwort zu Frage 5. Zu 7: Siehe Antwort zu Fragen 2 und 5. Zu 8: Das Programm „eJuNi - elektronische Justiz Niedersachsen“ wurde gestartet. Es hat den Hauptzweck , die zeit- und sachgerechte Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (eJustice-Gesetz) vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) si- cherzustellen. Zugleich sollen die sachlich damit eng zusammenhängenden Gesetze umgesetzt werden, nämlich – das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften - ERVGBG - vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2713) und Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2078 3 – das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom 25. April 2013 (BGBl. I S. 935). In einem Zeitraum von rund zehn Jahren soll schrittweise die bisher überwiegend papiergebundene durch eine rechtsverbindliche elektronische Arbeitsweise ersetzt werden. Hierzu wird mit den Justizverwaltungen von Bund und Ländern, insbesondere den technologisch ähnlich ausgerichteten Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Saarland und Sachsen- Anhalt eng zusammengearbeitet, um vorhandene Kompetenzen gegenseitig zu nutzen und eigene Aufwände zu reduzieren. Antje Niewisch-Lennartz (Ausgegeben am 08.10.2014) Drucksache 17/2078 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU), eingegangen am 28.07.2014 Wann sorgt Justizministerin Niewisch-Lennartz für eine angemessene technische Ausstat-tung in der Justiz? Antwort der Landesregierung