Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2111 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Anfrage der Abgeordneten Björn Thümler, Rudolf Götz, Horst Schiesgeries und Clemens Große Macke (CDU), eingegangen am 01.10.2014 EU-Strukturförderungsperiode 2014 bis 2020 - Strukturförderung auch für finanzschwache Kommunen - aber wie? In Beantwortung der Kleinen Anfrage der „EU-Strukturförderungsperiode 2014 bis 2020 - Plant die Landesregierung unterschiedliche Kofinanzierungsanteile der Kommunen?“ hatte die Landesregierung ausgeführt, sie verfolge den Ansatz nicht weiter, differenzielle Kofinanzierungssätze, die über den Interventionssatz hinausgehen, bei der EU-Förderung anzuwenden. Weiter führt die Landesregierung aus, sie werde „dafür Sorge tragen, dass zukünftig in der EUFörderperiode (2014 bis 2020) auch finanzschwache Kommunen EU-Mittel in Anspruch nehmen können“. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Die Landesregierung geht ausweislich des letzten Satzes der Vorbemerkungen der Beantwortung der Kleinen Anfrage der „EU-Strukturförderungsperiode 2014 bis 2020 - Plant die Landesregierung unterschiedliche Kofinanzierungsanteile der Kommunen?“ davon aus, dass in der zurückliegenden Förderperiode finanzschwache Kommunen EU-Mittel nicht in Anspruch nehmen konnten. Woran macht sie dies fest? 2. Wie will die Landesregierung konkret dafür Sorge tragen, dass „zukünftig in der EUFörderperiode (2014 bis 2020) auch finanzschwache Kommunen EU-Mittel in Anspruch nehmen können“, wie es in der Beantwortung heißt? 3. Die Landesregierung teilt in ihrer Antwort Niedersachsen in finanzstarke und finanzschwache Kommunen. Nach welchen Parametern und durch wen erfolgt diese Einteilung? 4. Bei welchen Kommunen handelt es sich nach Einschätzung der Landesregierung im Sinne ihrer Parameter um finanzstarke und bei welchen Kommunen um finanzschwache Kommunen (Aufzählung der Kommunen erbeten)? 5. Woran konkret beabsichtigt die Landesregierung - angesichts dieser Einteilung - fest zu machen , ob es sich bei den zur Kofinanzierung verpflichteten Kommunen um vermeintlich finanzschwache bzw. finanzstarke Kommunen handelt? 6. Wie beabsichtigt die Landesregierung bei der Umsetzung ihrer Überlegungen sicherzustellen, dass am Ende der Förderperiode der von der EU verlangte Kofinanzierungsanteil in Höhe von 50 % über alle Förderempfänger erreicht wird? 7. Wie hoch wäre nach den Plänen der Landesregierung der Kofinanzierungsanteil für EUFördermittel in den Gemeinden a) Brake Unterweser, Landkreis Wesermarsch, b) Seesen, Landkreis Goslar, c) Papenteich, Landkreis Gifhorn, d) Emstek, Landkreis Cloppenburg im Einzelnen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2111 2 8. Sieht die Landesregierung bei der Umsetzung ihrer Überlegungen eine Gefahr darin, dass Kommunen, die einen niedrigen Kofinanzierungsanteil zu leisten hätten, EU-Fördermittel konsequenter in Anspruch nehmen als diejenigen Kommunen, die vermeintlich finanzstärker sind und somit einen höheren Kofinanzierungsanteil zu leisten hätten? 9. Wenn ja, wie beabsichtigt die Landesregierung dieser Gefahr zu begegnen und, wenn nein, warum nicht? (Ausgegeben am 13.10.2014) Drucksache 17/2111 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Anfrage der Abgeordneten Björn Thümler, Rudolf Götz, Horst Schiesgeries und Clemens Große Macke (CDU), eingegangen am 01.10.2014 EU-Strukturförderungsperiode 2014 bis 2020 - Strukturförderung auch für finanzschwache Kommunen - aber wie?