Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2117 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Helmut Dammann-Tamke, Karin Bertholdes-Sand- rock, Karl-Heinz Bley, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Clemens Große Macke, Gerda Hövel, Ingrid Klopp, Editha Lorberg, Gudrun Pieper, Annette Schwarz und Heiner Schön- ecke (CDU), eingegangen am 08.08.2014 Whistleblowing oder Denunziantentum - was will die Landesregierung? Unter dem Titel: „Land will Nottelefon für Tierschutz einrichten“ berichtet die Nordwest-Zeitung vom 17. Juli 2014 über die Planungen der Landesregierung zur Einrichtung einer Telefon-Hotline, bei der Mitarbeiter in fleischverarbeitenden Betrieben unerkannt auf Missstände hinweisen können. Am gleichen Tag war in selbiger Tageszeitung zudem ein Interview mit dem in Niedersachsen für Landwirtschaft zuständigen Minister abgedruckt. Darin wurde er gefragt, ob er schon einmal über eine Telefon-Hotline nachgedacht habe, über welche Verstöße gegen den Tierschutz angezeigt werden könnten. In der Antwort führt er aus, er werde eine solche anonyme Hinweis- und Be- schwerdestelle einrichten. Es gehe darum, Arbeitnehmer etwa in fleischverarbeitenden Betrieben oder Schlachthöfen zu schützen. Oft seien diese „Whistleblower“ die einzige Möglichkeit, kriminel- len Verstößen gegen den Verbraucherschutz auf die Spur zu kommen. Auf seiner Internetseite http://www.christian-meyer-gruene.de/tierschutz.html kündigt Meyer für das Jahr 2014 eine anonyme Meldestelle an, die tierschutzwidrige Praktiken aufklären und verfolgen soll. Dort sollen Hinweise von Beschäftigten entgegengenommen werden können. „Was geschah mit den Proben in dem Fleisch verarbeitenden Betrieb in Bad Bentheim?“ war die Landesregierung in der Drs. 17/1256 von Jörg Bode und Hermann Grupe gefragt worden. Unter anderem hatten die Abgeordneten Auskunft darüber erbeten, inwieweit die Landesregierung den Anschuldigungen von Mitarbeitern gegenüber ihrem Arbeitgeber, einem fleischverarbeiteten Be- trieb, nachgegangen sei. Der „Gammelfleischskandal Bad Bentheim“ ist bisher auch nach über ei- nem Jahr nicht aufgeklärt worden. In ihrer Antwort verweist die Landesregierung auf die Zuständig- keit der Staatsanwaltschaft. Auch in der Unterrichtung des Unterausschusses „Verbraucherschutz“ am 18. Dezember 2013 über die Vorwürfe gegenüber einem Fleischverarbeitungsbetrieb in Bad Bentheim kann die Landesregierung auf Nachfrage des Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke (CDU) keine Angaben dazu machen, ob den konkreten und öffentlich im „Plusminus“-Bericht vom 6. November 2013 gemachten Vorwürfen von Mitarbeitern, ihr Arbeitgeber verarbeite in großen Mengen verdorbenes Fleisch, nachgegangen werde. Ein weiterer Vorgang zum Umgang mit anonymen Tippgebern bezieht sich auf das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Grohnde. Nach dem Ende der Revision des Kraftwerks war die Inbetriebnahme verzögert worden, weil ein Schreiben im Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz einge- gangen war, welches sich innerhalb kurzer Zeit als gegenstandslos erwiesen hatte. Am 24. Juni 2014 wurde der Umweltausschuss durch Minister Wenzel über diesen Vorgang unterrichtet. Darin sagte der Abgeordnete Martin Bäumer (CDU) ausweislich des Protokolls Folgendes: „Ich fasse zusammen , welcher Eindruck erweckt worden ist, auch von meiner Kollegin Staudte gegenüber, aber auch von Ihnen, Herr Minister: Da ist jemand, der sich mit einer E-Mail ans Ministerium wendet. Er hat ganz heiße Informationen. Diese ganz heißen Informationen sorgen dafür, dass halb Nieder- sachsen, was die Atomaufsicht angeht, total unruhig wird. Und dann kommt man am Ende zum Schluss: Na ja, wir haben das Schreiben geprüft. Anhaltspunkte gab es nicht. - Ich entnehme dem, dass Sie nicht mit Herrn Rohrmann gesprochen haben. Dann spricht meine Kollegin Staudte da- von, dass man überlegen müsste, wie man diesen sogenannten Whistleblowern die Tür öffnet. Ich würde sagen: In diesem Fall hat das Experiment versagt. Der Whistleblower Andreas Rohrmann hatte eine heiße Information, aber am Ende hat das nicht zum Erfolg geführt. Der Mann muss jetzt doch frustriert sein! Glauben Sie, dass die Art und Weise, wie Sie damit umgehen, zukünftigen Whistleblowern Motivation genug gibt, dass sie sich wieder an das Ministerium wenden werden?“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2117 2 Bereits in der 15. Wahlperiode haben sich Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Grüne mit dem Thema Wistleblowing beschäftigt. In der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung - Drs. 15/4073 - hatten die beiden grünen Abgeordneten Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz und Ralf Briese die damalige Landesregierung gefragt: „Anonyme Denunziation - Im Fadenkreuz des LKA!?“ Darin heißt es u. a.: „Hunderte Hinweise gingen ein, und häufig hat die Polizei ermittelt: Es wurden heimlich Konten überprüft und - alles andere als heimlich - Hausdurchsuchungen veranstaltet - mit zum Teil erheblichem Schaden für die anonym Beschuldigten. Eine Studie der Uni Bielefeld und auch die neuesten Zahlen belegen: Die Verfahren wegen Korruption wurden alle eingestellt. Aber: Wenn erst einmal die Wohnung und der Arbeitsplatz durchsucht, wenn Arbeitgeber, Verwandte und Nachbarn von der Polizei befragt wurden, dann bleibt was hängen - wie auch immer das Ergebnis war.“ Unter anderem kam auch Professor Dr. Otto Backes von der Universität Bielefeld, der das System untersucht hat, zu dem Ergebnis: „Es wurde aufgrund von anonymen Anzeigen und haltlo- sen Unterstellungen nach Anhaltspunkten für eine Straftat gesucht, und es wurde aufgrund dessen in Grundrechte eingegriffen. Es kam bei den Ermittlungen nicht nur nichts heraus, es wurden viel- mehr Unschuldige mit Eingriffen belastet, die ihnen langfristig noch schaden können.“ Und weiter: „Wir haben in allen Fällen, in denen ein Korruptionsvorwurf erhoben worden ist, keinen einzigen Fall gefunden, in dem der Korruptionsvorwurf sich bewahrheitet hätte. Es waren alles Unschuldige, die hier dem Verdacht ausgesetzt worden sind.“ Unter dem Titel „Landschlachterei Hanke ist rehabilitiert“ berichtet „Leinetal24.de“ vom 17. Juli 2014 Folgendes: „Anfang des Jahres sind einige Filialen der Landschlachterei Hanke durchsucht worden. Ein Zeuge hatte sich gemeldet, so die damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft. Dem- nach wurde der Landschlachterei mit Sitz in Rheden Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeits- entgelten vorgeworfen. Vor zwei Wochen aber hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim ihre Ermitt- lungen eingestellt. ‚Der Anfangsverdacht hat sich nicht bestätigt‘, teilte die Staatsanwältin Christina Pannek auf Nachfrage der LDZ mit.“ Trotz der Unterschiedlichkeit der Fälle erwarten Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare und transparente Vorgehensweisen. Bisher wird nicht deutlich, welche Linie die Landesregierung in derartigen Fällen und Situationen überhaupt hat und wie sie aktuell und in Zukunft derartigen Her- ausforderungen begegnen will. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie genau wird die von Minister Meyer angekündigte Hotline zum anonymen Anzeigen von Missständen ausgestaltet sein? 2. Bezieht sich die Hotline nur auf Missstände in fleischverarbeitenden Betrieben und Schlachte- reien, oder geht es auch um Verstöße gegen den Tierschutz? 3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass bisher keine Aussagen dazu möglich sind, ob mit den Mitarbeitern, die die Vorgänge in dem fleischverarbeitenden Betrieb in der Grafschaft Bentheim öffentlich gemacht haben, Kontakt aufgenommen wurde vor dem Hinter- grund, dass sie ausweislich zahlreicher Ankündigungen genau dieses Whistleblowing fördern wolle? 4. Ist die Tatsache, dass bisher nicht geklärt werden konnte, ob in dem Betrieb tatsächlich ver- dorbenes Fleisch verarbeitet wurde, obwohl die Mitarbeiter dies mehrfach angezeigt hatten, aus Sicht der Landesregierung dazu angetan, weitere Mitarbeiter zu motivieren, Missstände anzuzeigen? 5. Wie bewertet die Landesregierung die anonymen Hinweise, die zu einer Verzögerung des Wiederanfahrens des Kernkraftwerks Grohnde führten? 6. Welche Kosten sind dem Betreiber des Kraftwerks und dem Land durch die Verzögerung bei der Inbetriebnahme entstanden? a) Welche Menge Strom hätte das Kraftwerk in der Zeit produziert? b) Welche Umsätze wären damit erwirtschaftet worden? c) Hat dies Auswirkungen auf die Steuerkraft des Unternehmens vor Ort? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2117 3 d) Wenn ja, um welche Beträge handelt es sich? e) Welche weiteren Kosten, etwa für Personal, welches speziell zu diesem Termin angereist war, sind dem Kraftwerksbetreiber durch die Verzögerung entstanden? 7. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass in einem Fall, in dem konkrete Hinwei- se von Mitarbeitern auf Missstände in dem fleischverarbeitenden Betrieb vorliegen, diesen nicht weiter nachgegangen wird, jedoch in einem anderen Fall ein Schreiben mit Hinweis auf einen anonymen Tippgeber dazu führt, dass ein Kraftwerk nicht wieder angefahren wird? 8. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik am System des Whistleblowing, welche in der Anfrage der damaligen Abgeordneten Lennartz und Briese geäußert wird? 9. Inwiefern unterscheidet sich das dort angeführte „anonyme Denunziantentum“ von der nun geforderten Förderung des „Whistleblowings“? 10. Welche Beweiskraft haben anonyme Hinweise aus juristischer Sicht? 11. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass anonymen Hinweisen in berechtigten Fällen zügig und gewissenhaft nachgegangen wird, in unberechtigten Fällen die Unternehmen je- doch vor wirtschaftlichem Schaden und Rufverlust bewahrt werden? 12. Wie beurteilt die Landesregierung die Folgen, die sich für die Landschlachterei Hanke als fa- miliengeführten und regional arbeitenden Lebensmittelbetrieb durch einen sogenannten Whistleblower ergeben haben? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2014 - II/725 - 910) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 06.10.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 202-01425-66 - Die Landesregierung reagiert mit der Einführung einer anonymen Meldestelle für den gesundheitli- chen Verbraucherschutz, die Tiergesundheit und den Tierschutz auf die Erfahrungen der letzten Jahre, in denen die Bedeutung von anonymen Meldungen für die Aufdeckung von Missständen er- heblich zugenommen hat. Bereits in der Vergangenheit war es Mitarbeitern und Bürgern möglich, anonym Hinweise zu geben; dies erfolgte und erfolgt auch jetzt noch bei den zuständigen Stellen bzw. der Aufsichtsbehörde, somit also bei den kommunalen Behörden, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) oder auch beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Jedem dieser Hinweise wurde und wird in angemessener Weise unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nachgegangen. Die einzurichtende anonyme Meldestelle stellt insofern nicht die erste Möglichkeit zur Abgabe anony- mer Meldungen dar, sie ergänzt vielmehr die bereits bestehenden Strukturen. Diese anonyme Mel- destelle wird es den potenziellen Hinweisgebern durch ihre Zentralität und durch geeignete techni- sche Maßnahmen wie z. B. das Einrichten einer Website mit Formular und einer Telefonhotline er- leichtern, eine Meldung abzugeben. Vergleichbare Meldestellen werden in Bayern und beim Bun- desamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereits erfolgreich betrieben, beide Stel- len nehmen derzeit nur Meldungen aus dem Bereich der Lebensmittelsicherheit entgegen. Für Nie- dersachsen hat die Landesregierung den Bedarf auch für weitere Bereiche erkannt und richtet da- her die Meldestelle auch für Meldungen aus den Bereichen der Futtermittelsicherheit, der Tier- gesundheit und des Tierschutzes ein. Der behördliche Umgang mit Hinweisen zu Missständen und eine daraus folgende Information der Öffentlichkeit ist abhängig vom jeweiligen Verfahrensstand. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen z. B. machen es häufig erforderlich, Informationen über die Sachverhalte eines Vorgangs in der Öf- fentlichkeit weitgehend restriktiv zu handhaben. Ermittlungen dürfen nämlich - nicht zuletzt auch im Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2117 4 Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes - nicht gefährdet werden. Schutzwürdige Belange Drit- ter - aufgrund der Unschuldsvermutung als Grundprinzip eines rechtstaatlichen Strafverfahrens auch die des Beschuldigten - sind zu beachten. Verfahrensrelevante Informationen dürfen durch die Verwaltungsbehörden in diesen Fällen daher entweder nur durch die zuständige Staatsanwalt- schaft oder aber zumindest nur in Absprache mit dieser erteilt werden. Zwischen dem möglicher- weise in der Öffentlichkeit entstehenden Eindruck mangelnder behördlicher Informationen und de- ren tatsächlichem Handeln besteht oft eine erhebliche Diskrepanz. Der Verweis auf staatsanwalt- schaftliche Ermittlungen ist kein Vorwand, keine Informationen zu erteilen, sondern folgt rechts- staatlichen Prinzipien. In diesem Zusammenhang weisen wir die in der Vorbemerkung der Anfrage gemachten Unterstellungen und Behauptungen zurück. Die Landesregierung ist mit den im Zusammenhang zum Wiederanfahren des Atomkraftwerks Grohnde nach der Revision 2014 von einem unbekannten Tippgeber über einen Mittelsmann vor- gebrachten Vorhaltungen angemessen umgegangen. Der in der Vorbemerkung der Anfrage ange- sprochene Umweltausschuss wurde nach Abschluss der Revision in einer öffentlichen Sondersit- zung am 24.06.2014, die speziell zu diesem Thema einberufen worden war, von der Landesregie- rung ausführlich unterrichtet. Insbesondere wurde dargelegt, welchen sicherheitstechnisch bedeut- samen Inhalt die Vorhaltungen hatten und dass das Umweltministerium als atomrechtliche Auf- sichtsbehörde verpflichtet war, diesen nachzugehen und sich vor dem Wiederanfahren der Anlage durch eigene Prüfungen von dem ordnungsgemäßen Zustand des Atomkraftwerks Grohnde zu überzeugen. Als diese Prüfungen abgeschlossen waren, ist die Zustimmung zum Wiederanfahren umgehend erteilt worden. Für die Landesregierung handelt es sich bei diesem Vorgang um einen Fall der pflichtgemäßen Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht im Bereich der Atomaufsicht, die im Interesse der Sicherheit der Bürger des Landes und der Umwelt auch in der Vergangenheit so praktiziert wurde und auch in der Zukunft so fortzuführen ist. Für die Atomaufsicht in Niedersachsen hat Sicherheit stets Vorrang vor allen anderen Erwägungen, insbesondere auch vor wirtschaftli- chen. Dieses gilt auch in Fällen wie diesem. Die Betreiber von Atomkraftwerken haben derartige Prüfungen wegen des mit dem Betrieb dieser Anlagen verbundenen großen Gefährdungspotenzials nach den Überwachungsvorschriften des Atomgesetzes und den Bestimmungen der Genehmigung hinzunehmen. Dieses gehört zu den betriebswirtschaftlichen Risiken, die mit dem Betrieb derartiger Anlagen verbunden sind. Im hier angesprochenen Fall befand sich die Anlage kurz vor dem Wie- deranfahren nach der Revision, das der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde bedarf. Diesem Hinweis wäre ebenso sorgfältig nachgegangen worden, wenn sich die Anlage wieder im Leistungs- betrieb befunden hätte. Durch ihr angemessenes Vorgehen stellt die niedersächsische Atomauf- sicht auch sicher, dass anonymen Hinweisen nur in berechtigten Fällen mit tiefgreifenden Prüfun- gen nachgegangen wird, um wirtschaftlichen Schaden oder Rufschädigung der Unternehmen so weit wie möglich zu vermeiden. Hinsichtlich der Kleinen Anfrage zum Thema „Anonyme Denunziation - im Fadenkreuz des LKA?“ (Drs. 15/4073) wird auf die Beantwortung dieser Anfrage durch die Landesregierung vom 17.09.2007 sowie ergänzend auf die weitere Kleine Anfrage nebst Antwort „Wie sieht die weitere Erfolgsbilanz des BKMS aus?“ (Drs. 16/2369) vom 23.03.2010 verwiesen. Gerade die darin sowie auch die in den Gemeinsamen Lagebildern Polizei/Justiz Korruption des Landeskriminalamtes Nie- dersachsen und der Generalstaatsanwaltschaft Celle dargelegten positiven Erfahrungen mit dem sogenannten Business Keeper Monitoring System (BKMS) haben die Landesregierung darin be- stärkt, diesen Weg weiterzugehen und den sogenannten Whistleblowern auch in anderen Berei- chen die Möglichkeit zur Abgabe von anonymen Meldungen zu erleichtern. Das BKMS stellt eben- so wie die neu einzurichtende anonyme Meldestelle einen zusätzlichen Baustein im System der möglichen Wege zur Einreichung anonymer Hinweise dar und ergänzt insofern das Vorhandene sinnvoll. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die anonyme Meldestelle wird im LAVES angesiedelt werden. Dort werden derzeit die notwendigen Strukturen geschaffen, um jederzeit Meldungen annehmen zu können. Dies betrifft u. a. die Einrich- tung einer Homepage mit einem einfach auszufüllenden Formular sowie die Schaffung einer Tele- fonhotline. Die dort eintreffenden Meldungen werden von der Meldestelle an die für die Verfolgung Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2117 5 zuständige Behörde weitergeleitet. Die anonyme Meldestelle wird dabei Meldungen aus den Berei- chen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sowie der Tiergesundheit und des Tierschutzes entgegennehmen. Bei einer Meldung aus einem anderen Bereich (z. B. Korruptionsvorwürfe) wird der Meldende an die jeweils zuständige Stelle verwiesen. Zu 2: Die Frage ist missverständlich. Missstände in Schlachtereien können auch Verstöße gegen den Tierschutz sein, die dort festgestellt werden oder, falls dort auch die Schlachtung stattfindet, sogar geschehen. Zu den Zuständigkeiten siehe Antwort zu 1. Ergänzend wird darauf verwiesen, dass durch die Entgegennahme der Meldungen aus den unter 1. genannten Bereichen auch Meldungen zu Missständen in anderen lebensmittelverarbeitenden oder anderweitig mit Lebensmitteln befassten Betrieben entgegengenommen werden und nicht nur aus den Bereichen der fleischverarbeitenden Betriebe. Dies gilt ebenfalls für Meldungen zu Betrieben der Futtermittelkette. Zu 3: Vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft seit Juni 2013 gegen Verantwortliche des be- troffenen Betriebes ein Ermittlungsverfahren führt, welches noch nicht abgeschlossen ist, besteht seitens der Landesregierung weder die Möglichkeit noch die Absicht, Kontakt mit den entsprechen- den Mitarbeitern aufzunehmen. Dies erfolgt vor allem vor dem Hintergrund, die Ermittlungen nicht zu gefährden. Die Strafverfol- gung ist Teil einer funktionierenden Strafrechtspflege, wobei der Staat verfassungsrechtlich ver- pflichtet ist, die Einleitung und Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen. Die Strafprozess- ordnung sieht ein zu wahrendes Ermittlungsgeheimnis vor, wonach zum Schutz der Ermittlungen und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen während laufender Ermittlungen keine Aussagen zu dem Verfahren, auch nicht zu eventuellen Zeugenbefragungen, zulässig sind. Vor dem Hintergrund der Förderung des Whistleblowing und der damit verbundenen Einrichtung einer anonymen Meldestelle im LAVES soll es Personen ermöglicht werden, auch ohne Nennung ihres Namens oder ihrer persönlichen Daten Informationen zu Unregelmäßigkeiten, zu Verstößen oder zu Missständen in den Bereichen Verbraucherschutz, Tiergesundheit und Tierschutz abzuge- ben. Hierdurch sollen die Personen geschützt werden, die bei fehlender Anonymität den Verlust ih- res Arbeitsplatzes oder andere Repressalien zu befürchten hätten. Zu 4: Der Ausgang der Ermittlungen bleibt abzuwarten. Unabhängig davon sollte jeder Mitarbeiter, dem Missstände bekannt werden, auf diese hinweisen können, ohne persönliche Repressalien befürchten zu müssen. Denn nur wenn derartige Informati- onen überhaupt bekannt werden, können entsprechende Ermittlungen aufgenommen und dadurch letztlich Gefahren abgewehrt werden. Zu 5: Die bekannt gewordenen Hinweise enthielten nach Bewertung der Landesregierung Hinweise auf mögliche sicherheitstechnisch bedeutsame Abweichungen vom genehmigten Zustand beim Atom- kraftwerk Grohnde, denen die niedersächsische Atomaufsicht zur Sicherheit der Umgebungsbevöl- kerung und zum Schutz der Umwelt entsprechend den Bestimmungen der Genehmigung und der Betriebsvorschriften vor einem Wiederanfahren der Anlage nachzugehen hatte, um sie entweder ausräumen oder abstellen zu können. Für die niedersächsische Atomaufsicht hat Sicherheit Vor- rang vor allen anderen Erwägungen, insbesondere vor wirtschaftlichen. Die Hinweise wurden vom für die atomrechtliche Aufsicht zuständigen Umweltministerium sorgfältig geprüft. Die Prüfungen wurden so angelegt, dass sie mit einem angemessenen Aufwand in kürzester Zeit zu Ergebnissen geführt werden konnten. Nachdem sich die Atomaufsicht durch eigene Prüfung von dem ordnungs- gemäßen Zustand der Anlage überzeugt hat, ist die Zustimmung zum Wiederanfahren umgehend erteilt worden. Aus der Sicht der Landesregierung ist die in der Frage enthaltene Bewertung des Zeitablaufs bis zur Erteilung der Zustimmung zum Wiederanfahren der Anlage als eine der Atom- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2117 6 aufsicht anzulastenden Verzögerung nicht zutreffend. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung ver- wiesen. Zu 6: Zu den angefragten Kosten, Strommengen, Umsätzen und Steuerfragen liegen der Landesregie- rung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und auf die Ant- wort zu Frage 5 verwiesen. Zu 7: Die Landesregierung bewertet die Vorgehensweise in beiden Fällen als angemessen. Auf die Vor- bemerkung wird verwiesen. Konkreten Hinweisen auf Missstände in dem fleischverarbeitenden Be- trieb ist behördlich nachgegangen worden. Da die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen andauern, dürfen Inhalte gegenüber der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt werden. Vertraulich sind diese Informati- onen durch die zwischenzeitlich erfolgte Aktenvorlage in dem Verfahrenskomplex Bad Bentheim weitergegeben worden. Im Zusammenhang mit den anonymen Hinweisen zur Sicherheit des Kern- kraftwerks Grohnde war eine Prüfung geboten. Auf die Beantwortung der Frage 5 wird verwiesen. Zu 8: Siehe Vorbemerkung. Zu 9: Ein „Whistleblower“ ist jemand, der Missstände (an seinem Arbeitsplatz) öffentlich macht (vgl. www.duden.de/rechtschreibung/whistleblower); als „Denunziant“ dagegen wird jemand bezeichnet, der einen anderen denunziert (vgl. www.duden.de/rechtschreibung/Denunziant). Die Bedeutung von „denunzieren“ wird nach www.duden.de/rechtschreibung/denunzieren mit „(abwertend) [aus persönlichen niedrigen Beweggründen] anzeigen“ beschrieben. Durch die Einrichtung einer zentralen anonymen Meldestelle, welche jedwede Meldungen (auch nicht anonymer Art) aus den o. g. Bereichen entgegen nimmt, wird eine sorgfältige Bewertung der Information erst ermöglicht, bevor es gegebenenfalls zu weiteren Amtshandlungen kommt. Zu 10: Anonyme Anzeigen werden von den Strafverfolgungsbehörden ebenso geprüft wie solche mit Ab- senderangabe. Anonyme Anzeigen werden regelmäßig besonders gründlich auf Plausibilität ge- prüft, und auch diese können zur Bejahung eines Anfangsverdachtes führen. Gerade dann, wenn eine anonyme Anzeige aus dem näheren sozialen, auch beruflichen Umfeld des Beschuldigten stammt, kann ein nachvollziehbares Motiv für die anonyme Anzeigeerstattung angenommen wer- den. Auf der anderen Seite ist in den Fällen, in denen ein offensichtlich Außenstehender anonym Vorwürfe etwa gegen Behördenmitarbeiter erhebt und die Anzeige zweifelhaften Inhaltes ist, darin häufig ein Indiz zu sehen, dass der Anzeigeerstatter nicht für den Inhalt einstehen will. Letztlich ist in jedem Einzelfall eine gesonderte Bewertung vorzunehmen und zu klären, ob anony- me Hinweise zur Bejahung eines Anfangsverdachts ausreichen. Zu 11: Unabhängig von der Art der Meldung, d. h. ob diese anonym oder unter Nennung des Namens ab- gegeben wurde, ist jede Meldung sorgfältig zu prüfen. Nach Abwägung der dabei gewonnenen Er- kenntnisse und gegebenenfalls weiterer Informationen ist in jedem einzelnen Fall eine Entschei- dung zur weiteren Vorgehensweise zu treffen, welche etwa auch die Folgen für ein betroffenes Un- ternehmen berücksichtigt. Zu 12: Informationen zu den Folgen für die Landschlachterei Hanke liegen der Landesregierung nicht vor. Christian Meyer (Ausgegeben am 14.10.2014) Drucksache 17/2117 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Helmut Dammann-Tamke, Karin Bertholdes-Sandrock, Karl-Heinz Bley, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Clemens Große Macke, Gerda Hövel, Ingrid Klopp, Editha Lorberg, Gudrun Pieper, Annette Schwarz und Heiner Schönecke (CDU), eingegangen am 08.08.2014 Whistleblowing oder Denunziantentum - was will die Landesregierung? Antwort der Landesregierung