Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2118 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 15.08.2014 Kosten von Polizeieinsätzen im Rahmen von Fußballspielen Bund und Länder wenden für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedes Jahr er- hebliche Mittel auf. Ein Teil dieser Kosten fällt für die Einsätze der niedersächsischen Polizei an Spieltagen der drei Bundesligen sowie der Regional- und der Oberliga an. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert seit Jahren eine Umlage der Kosten für die Einsätze der Polizei auf Verbände und Vereine. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt dieses Modell ebenso ab wie Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Fußball-Bund (DFB), Deutsche Fußball Liga (DFL) und Vereine. Das Bundesland Bremen folgt den Argumenten der DPolG und plant aktuell die Umlegung der Kos- ten von Einsätzen der Polizei im Rahmen von Fußballspielen des Bundesligisten SV Werder Bre- men auf die DFL. Vor dem Hintergrund der Initiative Bremens frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Arbeitsstunden leisten niedersächsische Polizistinnen und Polizisten jährlich im Rahmen von Spielen der drei Bundesligen sowie der Regional- und der Oberliga, und welche Kosten fallen dem Land Niedersachsen dafür an? 2. Wie bewertet die Landesregierung den vom Bundesland Bremen eingeschlagenen Weg, die Kosten für die Einsätze der Polizei im Rahmen von Bundesligaspielen auf die DFL, also auf die 36 Vereine der 1. und 2. Fußballbundesliga, umzulegen? 3. Gab es zu dem Bremer Modell Gespräche mit dem Bremer Innensenator und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4. Bekennt sich die Landesregierung zu den Hoheitsaufgaben der Polizei, und teilt sie die Ein- schätzung, dass die Wahrung der öffentlichen Sicherheit dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger zu gelten hat und nicht nur gegen Gebühr gewährt wird? 5. Die Vereine in Niedersachsen leisten mit ihren Fanbeauftragten und ihrer Fanbetreuung einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Präventionsarbeit. Eine Beteiligung der Klubs an den Kosten von Polizeieinsätzen würde die Vereine für ihr Engagement bestrafen und sogar Mittel für die Fanarbeit gefährden. Kann die Landesregierung vor diesem Hintergrund einen Bremer Weg für Niedersachsen ausschließen? In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 5. Juli 2014 schloss der Innenminister lediglich eine Heranziehung „einzelner Veranstalter“ aus. 6. Hält die Landesregierung die Vereine, den Fußball-Bund und die Fußball Liga generell für die richtigen Adressaten solcher Umlagen bzw. Gebührenerhebungen? Wie fällt die rechtliche Bewertung des Bremer Modells durch die Landesregierung aus? 7. Wie steht die Landesregierung zur verursachergerechten Beteiligung von Gewalttätern an den Einsatzkosten der Polizei, und wurde ein solcher Weg für Niedersachsen schon geprüft oder umgesetzt? 8. Wurde das Bremer Modell in der Vergangenheit auf einer Innenministerkonferenz themati- siert, ist das geplant, und wird sich die Landesregierung in der Innen- sowie der Sportminis- terkonferenz gegen eine Ausweitung des Bremer Modells aussprechen? 9. Prüft die Landesregierung die Reduzierung von Polizeieinsatzstunden im Rahmen von Fuß- ballspielen durch neue Einsatztechniken, Kommunikationsformen, Strategien, und setzt sie diese um? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2118 2 10. Gibt es bereits erste Erkenntnisse zur Reduzierung von Polizeieinsatzstunden aus den fuß- ballbezogenen Forschungsprojekten, die die Landesregierung fördert bzw. an denen sie sich beteiligt? 11. Verspricht sich die Landesregierung vom sogenannten Kombiticket - der verpflichtenden (Bus-)Anreise für Gästefans - eine Senkung der Einsatzstunden von Polizisten im Rahmen von Fußballspielen und damit eine Kostenreduzierung? 12. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort vom 12. März 2014 auf meine Kleine Anfrage ge- antwortet, dass sie Gängelungen und neue Belastungen für friedliche Fans bei neuen Maß- nahmen gegen Gewalt im Fußball ausschließen könne. Steht diese Aussage der Landesre- gierung nach ihrer Auffassung im Einklang mit dem von ihr forcierten Kombiticket und der ver- pflichtenden Busanreise bei Ticketkauf für die übergroße Mehrheit der friedlichen Fußball- fans? 13. Wie bewertet die Landesregierung das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 6. Juni 2014 zum Kombiticket, und hat sich die Haltung des Landes zu diesem Modell dadurch verändert? 14. Sieht die Landesregierung das Kombiticket durch rechtliche Bedenken grundsätzlich infrage gestellt, und ist das auf Veranlassung des Innenministeriums erprobte Modell aus Sicht der Landesregierung vereinbar mit Artikel 2 des Grundgesetzes? 15. Auf die Frage, ob Fans in die Gespräche des Innenministeriums über die Einführung des Kombitickets eingebunden wurden, hat die Landesregierung in ihrer Antwort vom 9. Juli 2014 auf meine Anfrage nur auf Fanprojekte und Fanbeauftragte verwiesen. Die Frage nach der Einbindung der Fans selbst blieb unbeantwortet, obwohl die Landesregierung in der Vergan- genheit mehrfach die Notwendigkeit des direkten Dialoges mit den Fans hervorgehoben hatte. Hat die Landesregierung Fans der Vereine in Niedersachsen zu einem Gespräch eingeladen, die Fan-Clubs kontaktiert oder das Gespräch mit Fanselbstorganisationen wie ProFans oder Unsere Kurve gesucht? 16. Kommt das Kombiticket für die Landesregierung insbesondere vor dem Hintergrund der Er- gebnisse der 199. Innenministerkonferenz in Bonn auch für die Derbys des VfL Osnabrück gegen Arminia Bielefeld und Preußen Münster infrage? 17. Gibt es bei der Landesregierung vor dem Hintergrund der Ankündigung der Hannoveraner Ult- ras, künftig eher Spiele der eigenen U 23 zu verfolgen, Überlegungen, das Kombiticket beim Spiel der zweiten Mannschaften von Hannover 96 und Eintracht Braunschweig in der neuen Spielzeit der Regionalliga Nord einzusetzen? Gelten etwaige Überlegungen auch für die Paa- rung VfB Oldenburg gegen SV Meppen? (An die Staatskanzlei übersandt am 26.08.2014 - II/725 - 922) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 06.10.2014 für Inneres und Sport - 24.16-12310/5-11838/14 - Im Zusammenhang mit der Durchführung von Fußballspielen in Deutschland bewegt sich die Be- lastung der Polizeien der Länder und des Bundes im Rahmen der daraus resultierenden Einsätze in den Spielorten und auf den Reisewegen auf einem hohen Niveau. Laut „Jahresbericht Fußball Saison 2012/2013“ der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) beim Landesamt für Zent- rale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen sind im Rahmen der Polizeieinsätze anlässlich der Begegnungen an den Standorten der Bundesliga und 2. Bundesliga insgesamt 1 756 190 Arbeits- stunden der Polizeien der Länder und des Bundes zur unmittelbaren Einsatzbewältigung entstan- den. Im Vergleich dazu sind in der Saison 2001/2002 aus gleichem Anlass 966 921 Arbeitsstunden geleistet worden (Anlage 1 des Jahresberichtes der ZIS). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2118 3 Mit dieser Entwicklung geht eine Diskussion um die nicht unerheblichen Kosten der damit verbun- denen polizeilichen Einsätze einher. Im Rahmen dieser öffentlichen Diskussion gab und gibt es verschiedene Vorschläge, die Veranstalter von Fußballspielen z. B. durch eine Pauschale oder ent- sprechende Gebührenbescheide für die Kosten der Polizeieinsätze heranzuziehen bzw. diese an diesen Kosten zu beteiligen. Neben dieser öffentlichen Diskussion wurde dieses Thema auch im Rahmen der zurückliegenden Gespräche zwischen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) und Vertretern des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH erörtert. Die dort initiierten und vereinbarten Maßnahmen der Fußballverbände zur Verbesserung der Si- cherheit in den Stadien und deren Umfeld sowie die zusätzlichen finanziellen Mittel für die Fanpro- jekte und Maßnahmen zur Gewaltprävention bieten aus Sicht der Landesregierung eine geeignete Grundlage, die Ursachen für die hohen Aufwände nachhaltig und wirksam zu verändern und mittel- fristig einen Beitrag zur Verringerung der Kosten für Polizeieinsätze und die Reduzierung von Ein- satzstunden anlässlich von Fußballspielen zu leisten. Neben diesen von der IMK mit den Fußballverbänden vereinbarten und auf den Weg gebrachten Maßnahmen bestimmen auch rechtliche Bedenken die Haltung der Landesregierung, sich nicht dem Gesetzentwurf des Bremer Senates zur Finanzierung von Polizeieinsätzen bei gewinnorien- tierten Großveranstaltungen anzuschließen. Diese Auffassung wurde auch in dem Antwortschreiben der Landesregierung vom 21. Juli 2014 an die Präsidenten des DFB, der DFL und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) vertre- ten. Diese hatten sich bereits Anfang Juli 2014 mit einem öffentlich gewordenen Brief an die In- nenminister und -senatoren der Länder und den Bundesinnenminister gewandt. In diesem hatten die Verfasser ihre Einwände gegen das Bremer Vorhaben zum Ausdruck gebracht und insbesonde- re auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen. Daneben haben sie aber auch deutlich ge- macht, dass sie sich den Herausforderungen in Bezug auf das Thema Sicherheit stellen und in die- sem Zusammenhang auf die gemeinsamen Bemühungen und Vereinbarungen mit der IMK hinge- wiesen. Pläne für eine Kostenübernahme für Polizeieinsätze anlässlich von Fußballspielen in Niedersach- sen gibt es nicht. Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit ist Aufgabe des Staates. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die anlässlich der Bewältigung polizeilicher Einsatzlagen im Zusammenhang mit Fußballspielen ge- leisteten Personalstunden werden von den niedersächsischen Polizeibehörden an die Landesin- formationsstelle Sporteinsätze im Ministerium für Inneres und Sport mitgeteilt. Diese Mitteilungen erfolgen im Rahmen des standardisierten Informationsaustausches Fußball nach Einsatzende mit dem sogenannten Verlaufsbericht. Auch aus Gründen der Vergleichbarkeit werden die Statistiken nicht jährlich, sondern entsprechend der Spielzeiten der Fußballligen geführt. Dabei findet eine Differenzierung zwischen niedersächsi- schen Polizeibeamtinnen und -beamten sowie gegebenenfalls im Einsatz unterstellten Unterstüt- zungskräften der Polizeien der Länder und des Bundes nicht statt. Die Einsatzbelastung in der Saison 2013/2014 stellt sich wie folgt dar: – Bundesliga (3 Vereine/51 Spiele) = 140 854 Personalstunden, – 3. Liga (1 Verein/19 Spiele) = 16 154 Personalstunden, – Regionalliga Nord (10 Vereine/168 Spiele) = 16 953 Personalstunden. Im Zusammenhang mit der hohen Zahl der Personalstunden der Bundesliga ist zu berücksichtigen, dass erstmalig drei niedersächsische Vereine der höchsten Spielklasse angehörten. Allein anläss- lich der vier Begegnungen zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 bzw. dem VfL Wolfsburg wurden 62 078 Personalstunden geleistet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2118 4 Darüber hinaus wurden 156 Personalstunden bei polizeilichen Einsatzanlässen im Rahmen von drei Spielen der Oberliga Niedersachsen bzw. der Landesligen geleistet. In diesen Ligen ist eine regelmäßige polizeiliche Begleitung nicht erforderlich. Auf Grundlage der Stundensätze gemäß Verwaltungskostenrecht nach dem Runderlass des Fi- nanzministeriums vom 19. Mai 2010 entsprechen die im Rahmen der 241 Spiele geleisteten 174 115 Personalstunden Kosten in Höhe von 9 760 488 Euro. Im Vergleich dazu stellt sich die Saison 2012/2013 wie folgt dar: – Bundesliga (2 Vereine/34 Spiele) = 56 010 Personalstunden, – 2. Bundesliga (1 Verein/17 Spiele) = 17 306 Personalstunden, – 3. Liga (1 Verein/19 Spiele) = 24 960 Personalstunden, – Regionalliga Nord (9 Vereine/151 Spiele) = 16 987 Personalstunden. Darüber hinaus wurden 893 Personalstunden bei polizeilichen Einsatzanlässen im Rahmen von acht Spielen der Oberliga Niedersachsen geleistet. Die Kosten der im Rahmen dieser 229 Spiele geleisteten 116 115 Personalstunden in der Saison 2012/2013 entsprachen demnach 6 510 571 Euro. Im weitergehenden Vergleich stellt sich die Saison 2011/2012 wie folgt dar: – Bundesliga (2 Vereine/34 Spiele) = 52 617 Personalstunden, – 2. Bundesliga (1 Verein/17 Spiele) = 27 881 Personalstunden, – 3. Liga (1 Verein/19 Spiele) = 12 682 Personalstunden, – Regionalliga Nord (5 Vereine/85 Spiele) = 23 657 Personalstunden. Darüber hinaus wurden 2 882 Personalstunden bei polizeilichen Einsatzanlässen im Rahmen von 15 Spielen der Oberliga Niedersachsen geleistet. Die Kosten der im Rahmen dieser 170 Spiele geleisteten 119 718 Personalstunden in der Saison 2011/2012 entsprachen 6 710 393 Euro. Zu 2: Siehe Vorbemerkungen. Zu 3: Im Rahmen der IMK und Konferenz der A-Länder gab es auch Gespräche mit dem Bremer Innen- senator zum sogenannten Bremer Modell. Demnach wird sich kein anderes Land dem Vorschlag Bremens anschließen. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. Zu 4: Siehe Vorbemerkungen. Zu 5: Es ist richtig, dass die Vereine mit ihren Fanbeauftragten einen nicht unerheblichen Beitrag zur Prävention leisten. Diesen Beitrag leisten auch in wesentlichem Umfang die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nunmehr fünf Fanprojekten in Niedersachsen. Im Übrigen ist der Rückschluss auf den in Rede stehenden Artikel in der Neuen Osnabrücker Zei- tung vom 5. Juli 2014 falsch. Dort heißt es vielmehr: „Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius stellte klar, dass sein Bundesland den Vorstoß des Bremer Parteigenossen kritisch sehe. ,Ich halte nichts davon, einzelne Veranstalter heranzuziehen‘, sagte er in einem Gespräch unserer Zeitung. Niedersachsen bleibe dabei, solche Pläne nicht zu verfolgen ….“ Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2118 5 Zu 6: Bei öffentlichen Großveranstaltungen wird die Polizei in vielfältiger Weise tätig. Dazu gehören Maßnahmen, welche die Durchführung der Veranstaltung als solche sichern, als auch die Verfol- gung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Kosten für polizeiliche Maßnahmen, die der Verfol- gung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten dienen, dürfen dem Veranstalter grundsätzlich nicht in Rechnung gestellt werden. Nach § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) ist nur derjenige als Kostenschuldner anzusehen, der zu der entsprechenden Amtshandlung (z. B. Sicherstellung, Ersatzvornahme etc.) Anlass gegeben hat. Dies ist in aller Regel nicht der Veranstalter, da dieser keinen unmittelbaren Anlass zu der konkreten Einsatzmaßnahme gegeben hat; ihm fehlt somit die Störereigenschaft. Im Übrigen lässt es die derzeitige Rechtslage nach dem NVwKostG bzw. der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) gegenwärtig nicht zu, den Veranstalter für die Kosten von Polizeieinsätzen in Anspruch zu nehmen, da eine entsprechende Rechtsgrundlage derzeit nicht existiert. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes des Artikels 3 GG wäre bei der For- mulierung eines Gebührentatbestandes problematisch, dass nur dem Veranstalter einer bestimm- ten Form von besonders gefahrenträchtigen Veranstaltungen (z. B. Fußballspielen) eine Kostentra- gungspflicht auferlegt wird. Zudem müssen die polizeilichen Einsätze dem Veranstalter grundsätzlich individuell zurechenbar sein. Auch muss die von ihm durchgeführte Großveranstaltung als besondere Gefahrenquelle typi- scherweise bestimmte Störungen und Rechtsbrüche zur Folge haben, gegen die präventive polizei- liche Einsätze erforderlich werden. Dies bedeutet, dass nur solche Kosten gegenüber dem Veran- stalter geltend gemacht werden können, die diesem individuell zurechenbar sind. Zu 7: Spezifische Regelungen zu einer verursachergerechten Beteiligung von Gewalttätern im Rahmen von Fußballspielen an Einsatzkosten der Polizei liegen in Niedersachsen nicht vor. Für Amtshand- lungen der Polizeibehörden sind Kosten, Gebühren und Pauschbeträge für Auslagen nach der „Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO - v. 05.06.1997)“ und dem dort abschließend erfassten Kostentarif (An- lage zur AllGO) zu erheben. Im Rahmen von Maßnahmen der Gefahrenabwehr hat in der Regel der Verursacher, also derjeni- ge, der den Anlass für das Einschreiten der Polizei gegeben hat, die Kosten und Auslagen für die erforderlichen Amtshandlungen der Polizei zu tragen. Zu diesen Fällen gehört z. B. eine Ingewahr- samnahme und die damit verbundenen Personal- und Transportkosten. Diese sind in der Anlage zur AllGO (Ziff. 108 für Maßnahmen nach dem Nds. SOG) geregelt. In Straf- und Bußgeldverfahren können Auslagen, die der Polizei entstehen, gegenüber der oder dem Kostenpflichtigen im Verfahren geltend gemacht werden. Zu 8: Das „Bremer Modell“ war kein offizieller Tagesordnungspunkt auf einer IMK. Im Übrigen siehe Fra- ge 3. Zu 9: Ja, im Übrigen siehe Vorbemerkungen. Zu 10: Niedersachsen beteiligt sich derzeit an dem bundesweiten Forschungsprojekt „Sicherheit im Fuß- ball - Verbesserung der Kommunikationsstrukturen und Optimierung des Fandialogs“ (SiKomFan). Dabei handelt es sich um ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rah- men des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit II“ der Bundesregierung vom 26. März 2012. Projektbeginn war im September 2013 mit einer Laufzeit von drei Jahren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2118 6 Ziel des Projektes ist eine interdisziplinäre Auseinandersetzung mit der Fußball-Fan-Thematik, um Lösungsansätze für eine verbesserte Kommunikation innerhalb und zwischen den Sicherheitsak- teuren und dem Dialog mit den Fans zu entwickeln. Projektkoordinator ist die Deutsche Hochschule der Polizei, assoziierte Partner in Niedersachsen sind die Polizeidirektionen Braunschweig und Hannover. Zu 11: Das Derby am 6. April 2014 in Braunschweig nahm einen friedlichen Verlauf. An diesem Erfolg hat- te das „Niedersächsische Modell“, integriert in das Einsatzkonzept der Polizeidirektionen Braun- schweig und Hannover, einen wesentlichen Anteil. Das Niedersächsische Modell hat in erster Linie die Sicherheit von Gastfans auf den Reisewegen und im Stadion bei sogenannten Hochrisikospielen im Fokus. Inwieweit es mittelfristig auch dazu geeignet ist, zu einer Reduzierung der Einsatzstunden der Polizei bei diesen Fußballspielen beizu- tragen, bedarf der weiteren Betrachtung. Zu 12: Der bekannte Umstand, dass zwischen gewaltbereiten Anhängern der Vereine Eintracht Braun- schweig und Hannover 96 ein feindseliges Verhältnis besteht, hatte sich bereits beim Spiel der Vereine am 8. November 2013 in Hannover in der HDI-Arena und deren Umfeld bestätigt. Insofern stand bei der Umsetzung des Niedersächsischen Modells im Vordergrund, den friedlichen Fans aus Hannover einen sicheren Reiseweg und Besuch des Spieles in Braunschweig am 6. April 2014 zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist ein etwaiger höherer Zeit- bzw. Reiseaufwand vertretbar. Zu 13: Die Landesregierung beurteilt den Ausgang und das Ergebnis gerichtlicher Verfahren grundsätzlich nicht. Im Übrigen hat das Amtsgericht Hannover nicht über die Zulässigkeit des Kombitickets ent- schieden. Zu 14: Neben der Geeignetheit wurde das „Niedersächsische Modell“ auch auf seine Rechtmäßigkeit ge- prüft. Danach ist es, auch vor dem Hintergrund des Artikels 2 GG, insbesondere verfassungsge- mäß. Zu 15: Die Landesregierung sieht den Dialog mit den Fans als einen sehr wichtigen Faktor im Netzwerk Fußball an. Die überwältigende Mehrheit der Fußballanhänger in Deutschland unterstützt ihre Ver- eine bei den Spielen durch stimmungsvolle Begeisterung in den Spielstätten. Die Unterstützung dieser Fankultur und der friedlichen Fans sind eine wichtige Grundlage für die Ächtung von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen. Im Rahmen der Vorbereitung des polizeilichen Einsatzes anlässlich der Begegnung in Braun- schweig fand ein regelmäßiger Dialog zwischen der Polizei und Vereinen, Fanprojekten und Fan- beauftragten statt. Dieser Kommunikationsprozess wurde über den Verein Hannover 96 geführt. Es ist stark davon auszugehen, dass sich unter diesen Vertretern auch Fans befunden haben. Mit Fanclubs, ProFans und Unsere Kurve hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang kei- ne Gespräche geführt. Zu 16 und 17: Die verantwortlichen Einsatzleiter in den niedersächsischen Polizeibehörden bewerten jede bevor- stehende Lage nach Einzelfall und entscheiden anhand dieser Lagebeurteilung über die erforderli- chen Maßnahmen zur Lagebewältigung. In diesem Zusammenhang stellt das „Niedersächsische Modell“ eine der zur Verfügung stehenden möglichen Maßnahmen zur Lagebewältigung anlässlich von Fußballspielen dar. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2118 7 Bei dem anlässlich der Begegnung zwischen dem VfL Osnabrück und SC Preußen Münster durch- geführten Einsatz am 23. August 2014 wurde das Kombiticket nicht eingesetzt. Die Begegnungen des VfL Osnabrück gegen Arminia Bielefeld in der 3. Liga bzw. zwischen Han- nover 96 II und Eintracht Braunschweig II in der Regionalliga Nord finden Ende Januar bzw. Ende Februar 2015 statt und sind derzeit noch nicht Gegenstand konkreter Einsatzplanungen der zu- ständigen Polizeibehörden. Im Hinblick auf die polizeiliche Einsatzbewältigung im Rahmen der am ersten Dezemberwochenen- de 2014 stattfindenden Begegnung der Regionalliga Nord zwischen dem VfB Oldenburg und dem SV Meppen wird das Kombiticket zum gegenwärtigen Planungsstand von der Polizeidirektion Oldenburg nicht in Erwägung gezogen. Boris Pistorius (Ausgegeben am 14.10.2014) Drucksache 17/2118 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 15.08.2014 Kosten von Polizeieinsätzen im Rahmen von Fußballspielen Antwort der Landesregierung