Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2119 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1901 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Elke Twesten, Hans-Joachim Janßen und Volker Bajus (GRÜNE), eingegangen am 26.08.2014 Umweltschäden aufgrund der Trinkwasserförderung für die Hansestadt Bremen im Land- kreis Verden Wie der Weserkurier am 10.02.2014 berichtete, haben sich die Kreisverbände der Umweltverbände BUND und NABU im Landkreis Verden gemeinsam mit der Initiative „Rettet das Halsetal“ an den Bremer Umweltsenator gewandt und ihn um Reduzierung der Trinkwasserförderung für die Hanse- stadt Bremen aus den Wasserwerken Panzenberg und Langenberg im Landkreis Verden gebeten. Die Verbände begründen ihre Bitte mit erheblichen ökologischen Schäden aufgrund der Trinkwas- serentnahme: etwa das periodische Trockenfallen des Bachbettes der Halse oder starke Verände- rungen am Biotop „Waller Flachteiche“. „Daran sind wir nicht ganz unschuldig“, zitiert der Weserku- rier vom 31.08.2013 den Geschäftsführer des Trinkwasserverbandes Verden, dessen Unternehmen das Wasser fördert. Die Förderung von Trinkwasser auf niedersächsischem Gebiet für die Trinkwasserversorgung in ei- nem benachbarten Bundesland wurde im Zusammenhang mit der Trinkwasserförderung in der Nordheide für den Bedarf der Hansestadt Hamburg bereits mehrfach im Niedersächsischen Land- tag thematisiert, letztmalig mit Beschluss des Landtages vom 13.12.2013 (Drs. 17/1688). Mit dem genannten Beschluss wurden u. a. ein umfangreiches Monitoring, ein vollumfänglicher Schaden- sausgleich und eine Zahlung Hamburgs für mögliche negative ökologische Begleiterscheinungen der Grundwasserentnahme als Voraussetzung der weiteren Grundwasserförderung für die Hanse- stadt Hamburg verankert. Wesentlicher Unterschied zwischen der Grundwasserentnahme für die Hansestadt Hamburg in der Nordheide und der Grundwasserentnahme für die Hansestadt Bremen im Landkreis Verden ist u. a. die Tatsache, dass die Hamburger Wasserwerke in der Nordheide selbst die Förderung beantragen und durchführen, während der Bremer Wasserversorger swb dem Trinkwasserband Verden jährlich rund 10 Mio. m 2 Trinkwasser abkauft. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann endet die wasserrechtliche Genehmigung, auf deren Grundlage der Trinkwasserver- band Verden derzeit mit den Wasserwerken Panzenberg und Langenberg Trinkwasser för- dert? 2. Gibt es - ähnlich wie mit der Hansestadt Hamburg - auch mit der Hansestadt Bremen ein Verwaltungsabkommen oder eine ähnliche Regelung auf Länderebene, mit dem oder der die Lieferung von Trinkwasser aus dem Landkreis Verden nach Bremen geregelt ist? Wenn nein, auf welcher anderen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundlage ist die Lieferung von Trinkwasser aus dem Landkreis Verden an den Bremer Wasserversorger geregelt? 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Zusammenhang zwischen den von den genannten Umweltverbänden beklagten ökologischen Problemen und der Grundwasserentnahme? Wä- ren diese Auswirkungen auch dann zu erwarten, wenn der Trinkwasserverband Verden ledig- lich die offenbar im eigenen Landkreis benötigten rund 6,5 Mio. m 2 pro Jahr fördern würde? 4. Leisten der Bremer Wasserversorger swb oder der Trinkwasserverband Verden einen Ersatz für ökologische Schäden aufgrund der Trinkwasserförderung im Landkreis Verden? Wenn ja, in welcher Höhe und an wen? 5. In welcher jährlichen Gesamtmenge hält die Landesregierung eine Trinkwasserentnahme in den genannten Wasserwerken künftig für ökologisch vertretbar? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.09.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2119 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 25.09.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/02-0063 - Die Bereitstellung von Trinkwasser kann sowohl für Bremen als auch für Hamburg nicht aus ent- sprechenden Grundwasservorräten (Dargebot) des jeweiligen Stadtgebietes erfolgen. Örtliche Grundwasserleiter sind entweder qualitativ oder bezüglich des mengenmäßigen Dargebots nicht im notwendigen Maße nutzbar. So betreibt Bremen innerhalb der Stadtgrenzen lediglich das Wasserwerk Blumenthal, das aus zwölf Tiefbrunnen jährlich knapp 5,5 Mio. m 3 Grundwasser fördert, entsprechend knapp 17 % des Trinkwasserbedarfs. Weitere 44 % liefern die Harzwasserwerke aus ihren Tiefbrunnen in Ristedt, Liebenau und Schneeren, 14 % stammen aus Wildeshausen vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband und rund 26 % kommen über den Trinkwasserverband Verden (TWV) aus den Wasserwerken Wittkoppenberg und vor allem Panzenberg. Wegen der Neubewilligung für das Wasserwerk Panzenberg hat MU darauf hingewiesen, dass der Wasserbedarf von der Hansestadt Bremen dargestellt werden muss. Die Förderung aus den Wasserwerken ist auf das notwendige Maß zu beschränken. In dem Verfahren ist nachzuweisen, dass die Trinkwasserförderung ohne schädliche Gewässerveränderungen erfolgen wird. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Bewilligung für das Wasserwerk Langenberg vom 12.09.1978 war bis zum 30.09.2008 befristet. Seit dem 30.09.2008 ist dem TWV die Grundwasserentnahme bis zum bestandskräftigen Ab- schluss des laufenden Bewilligungsverfahrens unter Maßgabe der bisherigen Bewilligung vorläufig erlaubt worden. Die Bewilligung für das Wasserwerk Panzenberg vom 16.11.1979 galt bis zum 30.11.2009. Seit dem 24.11.2009 ist dem TWV die Grundwasserentnahme bis zum bestandskräfti- gen Abschluss des laufenden Bewilligungsverfahrens unter Maßgabe der bisherigen Bewilligung vorläufig erlaubt worden. Der TWV bereitet zurzeit prüffähige Antragsunterlagen vor. Hierfür waren und sind umfangreiche Gutachten, insbesondere über die Auswirkungen der Förderung auf den Wasserhaushalt sowie auf Natur und Landschaft, erforderlich. Diese liegen noch nicht vollständig vor. Der TWV hat eine bal- dige Antragstellung angekündigt. Zu 2: Für die Bereitstellung von Wasser aus der Nordheide wurde bereits 1974 ein Verwaltungsabkom- men zwischen Hamburg und Niedersachsen abgeschlossen; dieses soll jetzt im Zusammenhang mit der neu zu erteilenden wasserrechtlichen Zulassung erneuert werden. Ein solches Abkommen ist jedoch weder wasserrechtlich gefordert, noch werden hierbei Vorgaben für die wasserrechtliche Zulassung der Entnahme gemacht. Die wesentlichen Prüfungen und Regelungen zum Bedarf, zur Umweltverträglichkeit der Bedarfsdeckung sowie über den Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen bleiben allein dem hierfür vorgegebenen Wasserrechtsverfahren vorbehalten, das der Landkreis Harburg führt. Ein vergleichbares Verwaltungsabkommen mit dem Land Bremen besteht nicht. Der Landkreis Verden als untere Wasserbehörde regelt, wie die Entnahme von Grundwasser zu Zwecken der Trinkwassergewinnung durch den Trinkwasserverband Verden erfolgen darf. Die Lie- ferung von Trinkwasser an die swb Bremen ist damit nicht Bestandteil der wasserrechtlichen Zulas- sung; allerdings muss für die beantragte Bewilligung der Bedarf und das dafür verfügbare Grund- wasserdargebot nachgewiesen werden. Von Bremer Seite haben die swb Bremen als Kunde des TWV Verden einen Bedarfsnachweis erstellt. Ansonsten ergeben sich weder aus der gemeinsamen Mitgliedschaft in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. noch aus der Raum- planung Verpflichtungen des Landkreises Verden zur Lieferung von Trinkwasser an die Stadt Bre- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2119 3 men. Eine Absicherung durch die Raumordnung erfolgt lediglich bezüglich der Fernwasserleitung Panzenberg–Bremen. Grundlage der bisherigen Wasserlieferung des Verbandes an den Partner in Bremen ist ein privat- rechtlicher Wasserlieferungsvertrag zum „Wasserwerk Panzenberg“ zwischen dem TWV und der swb Bremen vom 02.05.1980 über eine Lieferungsverpflichtung. Zu 3: Zu beklagten ökologischen Problemen ist darauf hinzuweisen, dass ein vom Wasserversorgungs- unternehmen (WVU) zu erbringender Bedarfsnachweis für eine sparsame Verwendung Sorge tra- gen muss. Dass die Fördermenge schadlos entnommen werden kann, ist im Rahmen des Bewilli- gungsverfahrens ebenfalls vom WVU nachzuweisen. Ein Zusammenhang zwischen den behaupteten Problemen und der Grundwasserförderung ist um- stritten. Aufschluss darüber wird von dem hydrogeologischen Gutachten erwartet, das für die Neu- beantragung der Bewilligung aufgestellt wurde. In dem Gutachten werden verschiedene Lastfälle untersucht. Eine Reduzierung der Fördermenge kann nur den Anteil der Grundwasserabsenkung, der durch die Grundwasserförderung verursacht ist, verändern. Klimatische und andere Einflüsse, wie z. B. eine großräumige Entwässerung, die die hydrologischen Verhältnisse im Umfeld der Brunnen in den letzten Jahrzehnten ebenfalls verändert haben, bleiben weiter bestehen. Zu 4: In Fällen aufgetretener Schäden an Sachwerten, die auf einer bewilligten Wasserentnahme beru- hen, finden die §§ 96 ff. Wasserhaushaltsgesetz Anwendung. Entsprechende Schadensmeldungen liegen dem Landkreis Verden aus über 35 Jahren Förderung nicht vor. Eine umfangreiche Befassung mit dem Thema Halsetal-Wassergewinnung hat es auf- grund der Eingabe 1499/14 an den Landtag in den Jahren 2000 bis 2003 gegeben. Die Auswirkungen der Wasserentnahme auf die Schutzgüter des Naturschutzrechts sind im was- serrechtlichen Verfahren nach den Vorschriften über die Eingriffsregelung zu ermitteln und ange- messen zu kompensieren. Zu 5: Zum Antragsverfahren wird eine Wasserbedarfsprognose vorgelegt, die sich aus der Bedarfsprog- nose für das Versorgungsgebiet Verden und dem anteiligen Wasserbedarf der Stadt Bremen zu- sammensetzt. Grundlage der Ermittlung des Wasserbedarfes bildet der Runderlass des MU vom 25.06.2007 (http://www.umwelt.niedersachsen.de/grundwasser/bewirtschaftung/8270.html). Ob die in der Bedarfsprognose ermittelte und vom TWV beantragte Wassermenge ökologische Be- einträchtigungen im Einzugsgebiet bewirkt, muss im Rahmen des Antragsverfahrens untersucht werden. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 14.10.2014) Drucksache 17/2119 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1901 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Elke Twesten, Hans-Joachim Janßen und Volker Bajus (GRÜNE), eingegangen am 26.08.2014 Umweltschäden aufgrund der Trinkwasserförderung für die Hansestadt Bremen im Land-kreis Verden Antwort der Landesregierung