Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2134 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Ernst-Ingolf Angermann, Clemens Gro- ße Macke, Ingrid Klopp, Christian Calderone, Martin Bäumer, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens und Hans-Heinrich Ehlen (CDU), eingegangen am 13.08.2014 Wie werden in Niedersachsen Projekte und Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum gefördert? Mit dem Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ fördert Baden-Würt- temberg in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 gezielt Existenzgründungen, Unternehmenserwei- terungen, Unternehmensnachfolgen und die Netzwerkbildung von Frauen im ländlichen Raum. Denn oftmals seien es Frauen, die mit kreativen Ideen und unternehmerischem Geschick neue Standbeine für landwirtschaftliche Betriebe schaffen und damit einen wesentlichen Anteil am Be- triebserfolg hätten. So habe in Baden-Württemberg in den letzten Jahren die Anzahl der landwirt- schaftlichen Betriebe mit dem Betriebszweig „Urlaub auf dem Bauernhof“ zugenommen. Dieser werde fast ausschließlich von Frauen geleitet, erbringe in der Regel 20 % bis 50 % des gesamten Betriebseinkommens und trage somit in erheblichem Maße zur Existenzsicherung vor allem von kleinen und mittleren Betrieben bei. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie werden in Niedersachsen Projekte und Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum gefördert? 2. Wie beurteilt die Landesregierung in Bezug auf Niedersachsen den von Baden-Württemberg verfolgten Ansatz, speziell innovative Projekte von Frauen im ländlichen Raum zu fördern? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über von Frauen in der vergangenen EU-För- derperiode initiierte Projekte und Existenzgründungen in den ländlichen geprägten Regionen Niedersachsens? 4. Falls die Landesregierung über keine Erkenntnisse verfügt, wird sie vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung, die Beschäftigungschancen von Frauen zu ver- bessern, entsprechende Erhebungen anstellen? 5. Falls nein, weshalb nicht? 6. Sieht die Landesregierung Berührungspunkte zu den vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vor kurzem angekündigten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und, wenn ja, warum gibt es innerhalb dieses Maßnahmepakets kein Programm zur Förderung von Exis- tenzgründungen von Frauen? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.08.2014 - II/725 - 912) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 06.10.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 204 - In Niedersachsen gibt es viel Kreativität und unternehmerischen Mut von Frauen. 2013 machten sich so viele Frauen selbstständig wie nie zuvor. Aber das weibliche Gründungspotenzial ist längst nicht ausgeschöpft: Frauen stellen mit 45 % fast die Hälfte aller Erwerbstätigen, in Niedersachsen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2134 2 aber nur etwa 27 % aller Selbstständigen. Die Kompetenz von Frauen und ihr Engagement für eine innovative Wirtschaft werden dringend erforderlich. Gleichzeitig ist die Selbstständigkeit auch eine gute berufliche Perspektive für Frauen, die eigenverantwortlich und selbstbestimmt arbeiten kön- nen, ohne auf ein Familienleben zu verzichten. Das gilt für alle Frauen in Niedersachsen. Unter Berücksichtigung dieser Sachlage strebt die Landesregierung eine deutliche Erhöhung des Anteils von Frauen an den Selbstständigen in allen Regionen Niedersachsens an und verfolgt dazu eine Doppelstrategie: In allen Programmen und Initiativen, die sich niedersachsenweit gleichermaßen an Männer und Frauen richten, werden deren unterschiedliche Lebensrealitäten ebenso wie die gegebenenfalls da- raus resultierenden unterschiedlichen Zugangsbedingungen zu den für eine Unternehmensgrün- dung notwendigen Hilfestellungen erfasst und berücksichtigt (Gender Mainstreaming). Gleichzeitig fördert das Land mit speziellen Arbeitsmarktprogrammen für Frauen in einem besonderen Schwer- punkt gezielt Frauen in ganz Niedersachsen, die Existenzen gründen wollen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Wirtschafts- und Arbeitsförderprogramme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) richten sich grundsätzlich an Frauen und Männer. Frauen wie Männer erhalten gleicherma- ßen bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen Zugang zu den angebotenen Fördermaßnahmen. Da- bei achtet die Landesregierung darauf, Chancengleichheit für Frauen und Männer zu schaffen. Da- her richten sich die Maßnahmen im Bereich der Existenzgründung zwar nicht prioritär an Frauen, sollen aber insgesamt zur Verbesserung der Chancengleichheit beitragen und eine stärkere In- tegration von Frauen in das Wirtschafts- und Erwerbsleben fördern. Eine regionale Gewichtung der Fördermittel auf z. B. den ländlichen Raum erfolgt nicht. Die Maßnahmen des MW im Einzelnen: – Gründungsberatungsförderung Wer sich selbstständig machen und dafür eine qualifizierte Gründungsberatung in Anspruch nehmen will, kann hierfür über das ESF 1 -Landesprogramm „Gründungscoaching Niedersach- sen“ einen Zuschuss zu den Beratungskosten im Vorgründungsbereich erhalten. Damit wird das Angebot der wichtigen Erstberatungen durch Gründungsinstitutionen wie u. a. Kammern und kommunale Wirtschaftsförderungen komplettiert. Die Landesregierung misst der Frauen- wirtschaftsförderung einen hohen Stellenwert bei. Neben der Vollzeitgründung wird explizit auch die Teilzeitgründung als förderfähiger Tatbestand berücksichtigt, um gerade Frauen als Berufs- rückkehrerinnen zu unterstützen, denen eine „Vollzeitselbstständigkeit“ oft mittelfristig nicht möglich ist. Eine Fortsetzung der Förderung in der aktuellen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist geplant. – Nachfolgeberatung Mit dem EFRE 2 -Förderprogramm „Nachfolgemoderatoren“ wird seit 2011 niedersachsenweit die Einrichtung von Personalstellen bei Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbänden (Antrag- stellende) bezuschusst. Die Nachfolgemoderatoren sind aktive Mittler zwischen abgebenden Unternehmen, an einer Nachfolge Interessierten und denjenigen, die darüber hinaus an einer Unternehmensübergabe beteiligt sind, wie z. B. Beraterinnen und Berater, Anwältinnen und Anwälte oder Kreditinstitute. Für möglichst viele Unternehmen, die vor einem Generationen- wechsel stehen, werden frühzeitig Zukunftsperspektiven entwickelt. Durch eine gleichzeitige gezielte Ansprache potenzieller Nachfolgerinnen und Nachfolger wird ein entscheidender Bei- trag dazu geleistet, Arbeits- und Ausbildungsplätze in Niedersachsen zu erhalten und wichtiges Unternehmens-Know-how zu sichern. Es stehen insbesondere Zielgruppen im Mittelpunkt, die hier bislang noch zu wenig vertreten sind, z. B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte oder Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Auch Nachfolgerinnen sind bislang eher unterre- präsentiert. Partner dieser Maßnahme sind das Land Niedersachsen, die Handwerkskammern, 1 Europäischer Sozialfond (ESF) 2 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2134 3 Industrie- und Handelskammern, die NBank und weitere Partnerinnen. Eine Ausweitung und Fortsetzung der Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 ist geplant. – Mikrodarlehen „MikroSTARTer Niedersachsen“ Vor dem Hintergrund des stetig zunehmenden Fachkräftebedarfs und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung müssen Gründerinnen und Gründer, kleine und mittlere Unter- nehmen (KMU) sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft in Nieder- sachsen auch künftig durch die Landesregierung bei der Gründung, dem Aufbau und dem Wachstum ihrer Unternehmen unterstützt werden. Mit der Einrichtung eines ESF-Gründerfonds steht dieser Zielgruppe seit Herbst 2013 das Förderprogramm „MikroSTARTer Niedersachen“ zur Verfügung. Gründerinnen und Gründern sowie jungen Unternehmen soll die Möglichkeit er- öffnet werden, durch ein Mikrodarlehen direkt über die NBank kurzfristig den benötigten Kapi- talbedarf zu decken. Im Bereich bis 25 000 Euro ist es für junge Unternehmen möglich, ohne Sicherheiten, jedoch mit Vorliegen einer positiven Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, Fremdkapital für ihr Vorhaben zu erhalten. Das Mikrodarlehen richtet sich ausdrücklich auch an Personen, die eine Teilzeitgründung planen. Hier ist der Anteil an Frauen erfahrungsgemäß be- sonders groß. Eine niedersachsenweite Ausdehnung in der Förderperiode 2014 bis 2020 ist geplant. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) wird die Entwicklung der ländlichen Räume in der Förderperiode 2014 bis 2020 mit dem PFEIL 3 -Programm aus Mitteln des ELER 4 -Fonds und nationalen Mitteln fördern. Für die Förderung aus sämtlichen ESI 5 -Fonds bestimmt Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (ESI-Verordnung), dass die Gleichstellung von Männern und Frauen bei der gesamten Vorbereitung und Durchführung der Programme zu be- rücksichtigen ist. Die Landesregierung verfolgt das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Strukturfondsförderung als Querschnittsziel für die EU-Fonds. Fördermaßnahmen werden im Sinne des Gender Mainstreaming dahin gehend ausgerichtet, dass die Möglichkeiten zur Berücksichtigung des Gleichstellungsziels bei Entscheidungs- und Umsetzungsschritten ge- nutzt werden. Dabei wird besonders die Beseitigung bestehender Ungleichheiten angestrebt. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) fördert mit zwei Programmen und begleitenden Initiativen eine große Vielfalt von Maßnahmen, die spezifisch auf die Situation von Frauen am Arbeitsmarkt zugeschnitten sind. Ein Schwerpunkt der Programme und Maßnah- men ist die Förderung der Selbstständigkeit von Frauen. Die Maßnahmen des MS im Einzelnen: – Programm Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) Im Rahmen des Programms FIFA fördert die Landesregierung Beratungsstellen für Existenz- gründerinnen mit Mitteln des Landes und des ESF. Die Institutionen bieten prozessbegleitende und personenbezogene Beratung, Qualifizierung und Vernetzung an. Sie führen Seminare und Vorträge durch und nehmen aktiv an Existenzgründungsveranstaltungen teil. Mit mobilen Bera- tungs- und Qualifizierungsangeboten in den angrenzenden ländlichen Regionen und mit qualifi- zierten Weitervermittlungen an die regionalen Wirtschaftsförderstellen sowie durch die Unter- stützung regionaler Gründungsveranstaltungen und Gründertage erreichen die Beratungsstellen für Existenzgründerinnen auch Frauen mit Mobilitätshindernissen im ländlichen Raum. Zur Un- terstützung von Gründerinnen mit Familienpflichten sind die Angebote der Beratungseinrichtun- gen so ausgerichtet, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Existenzgründung und Beratungen zu Teilzeit- und Nebenerwerbsgründungen besondere Berücksichtigung finden. Derzeit werden u. a. gefördert: Gründerinnen-Consult in Hannover, ExistenzgründungsAgentur für Frauen (EFA) in Oldenburg, BUS GmbH 6 in Osnabrück und Exista - Service für Gründerin- nen und Unternehmerinnen für Uelzen, Lüneburg und Lüchow-Dannenberg. Eine Fortführung 3 Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum 4 Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums 5 Europäische Struktur- und Investitionsfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung [EFRE], Europäischer Sozialfonds [ESF], Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes [ELER], Europäischer Meeres- und Fischereifonds [EMFF]) 6 Berufsbildungs- und Servicegesellschaft des Osnabrücker Handwerks Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2134 4 der Förderung von Projekten für Gründerinnen ist auch in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 geplant. – Programm Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft Darüber hinaus leisten auch die 23 von der Landesregierung geförderten Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft einen bedeutsamen Beratungsbeitrag zur Existenzgründung von Frauen. Sie arbeiten eng mit den o. g. Beratungseinrichtungen zusammen. Einzelne Koordinierungsstel- len bieten eine spezielle Existenzgründungsberatung an, die sich vor allem an Berufsrückkehre- rinnen richtet. Insgesamt 13 der landesweit 23 Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft sind im ländlichen Raum angesiedelt 7 . Die Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft sollen auch in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 weiterhin einen Schwerpunkt für die spezifische Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen - einschließlich der Förderung der Existenzgrün- dung durch Frauen - bilden. – Niedersächsisches Netzwerk „Gründerinnen kompetent beraten“ Seit Juni 2010 besteht das Netzwerk „Gründerinnen kompetent beraten“. Mitglieder sind neben Vertreterinnen der o. g. Existenzgründungseinrichtungen, die Leiterinnen der Koordinierungs- stellen Cuxhaven und Verden. Das Netzwerk wird vom MS (und zu einzelnen Themen auch vom MW) begleitet. Regelmäßig finden gemeinsame Fachtagungen mit spezifischen Themen- stellungen statt, wie etwa im Juni 2012 zum Thema „Unternehmensnachfolge ist weiblich“ und im Juli 2014 unter den Titel „Gründerinnen schaffen Zukunft. Trends erkennen - den Wandel gestalten“. Ziel dieser Tagungen ist es, die unterschiedlichen Ausgangslagen und Intentionen von Gründerinnen sichtbar zu machen und in die Organisationen zu tragen, die sich mit der Gründungsberatung für Männer und Frauen befassen (Vermittlung von Genderkompetenz). Da- zu gehören auch die besonderen Lebenssituationen von Frauen auf dem Lande. – Unternehmerinnenkongresse Regelmäßig werden regionale und landesweite Fachveranstaltungen in Kooperation mit dem MW, der Stadt und der Region Hannover für Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen durchgeführt, die die speziellen Bedürfnisse der Gründerinnen und Unternehmerinnen sowie gezielt die wirtschaftspolitischen Erfordernisse in den von Unternehmerinnen bevorzugten Branchen berücksichtigen. Diese Veranstaltungen richten sich an alle Frauen in allen Regionen Niedersachsens, die gründungsinteressiert sind oder auch bereits gegründet haben. Der „7. Niedersächsische Kongress für starke Unternehmerinnen und Gründerinnen“ findet am 6. Dezember 2014 im Neuen Rathaus in Hannover statt und beschäftigt sich u. a. mit Unter- nehmensstrategien im Medienzeitalter und in vernetzten Datenwelten. Zu 2: Ungleichgewichte zwischen den Geschlechtern bestehen auch in Niedersachsen nach wie vor überwiegend zulasten von Frauen. Dies gilt in besonderer Weise für Frauen im ländlichen Raum. Hier müssen noch mehr als in städtischen Bereichen überkommene Rollenbilder aufgebrochen so- wie Hemmnisse für eine Erwerbsarbeit von Frauen, für ein Existenz sicherndes Erwerbseinkommen und für damit einhergehende Entgeltungleichheiten zwischen den Geschlechtern abgebaut werden. Im neuen ELER-Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum in Niedersachsen und Bremen (PFEIL) sind geeignete Maßnahmen so konzipiert, dass durch deren Umsetzung die berufliche Situation von Frauen im ländlichen Raum verbessert werden kann und sie dabei unter- stützt werden, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten und Einkommensquellen zu erschließen. Zu nennen sind hier die Fördermaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, bei der wie in der Ver- gangenheit schon frauenspezifische Qualifizierungsthemen angeboten werden können, sowie die Fördermaßnahmen „Dorferneuerung“ und „Basisdienstleistungen“, mit denen Vorhaben wie Hofläden und -cafés oder Ferienwohnungen unterstützt werden, die in der Mehrzahl von Frauen bewirt- schaftet werden. Derartige Vorhaben können auch das Gemeinwesen in den Dörfern stärken sowie einen Beitrag zur Bekämpfung der Armut im ländlichen Raum erbringen. Daher erfordert die Verwirklichung des Gleichstellungsziels und eine damit verbundene Verbesse- rung der Erwerbschancen von Frauen im ländlichen Raum ein enges Zusammenwirken des ELER 7 Standorte und Fördervolumen (EFRE- und Landesmittel) können der beigefügten Anlage entnommen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2134 5 mit den anderen EU-Förderinstrumenten EFRE und ESF. So erfolgt im Rahmen der Koordinie- rungsfunktion der Staatskanzlei ein intensiver, regelmäßiger Austausch zwischen den Verantwortli- chen aller EU-Fonds z. B. im Hinblick auf Evaluierungsergebnisse, die Rückschlüsse auf die Teil- habe von Frauen und Männern an Förderangeboten zulassen. Darüber hinaus setzt die Landesregierung auch in der jetzigen Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 auf die in der Einleitung beschriebene Doppelstrategie. Sie wird neben der strikten Veranke- rung von Gender Mainstreaming mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Förderprogrammen weiterhin spezifische Programme zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen einschließlich der Erhöhung ihres Anteils an den Selbstständigen auflegen (s. dazu auch die Antwort zu Frage 1). Die Angebote dieser Programme werden sich wie bisher auch an Frauen auf dem Lande richten, sodass es eines spezifischen Programms für Frauen auf dem Lande in Niedersachsen nicht bedarf. Zu 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass im Förderzeitraum 2007 bis 2013 alle Maßnahmen aus dem ELER-Entwicklungsprogramm PROFIL 8 auch von Frauen in Anspruch genommen wurden. Umfassende Zahlen, die eine Bewertung für alle Maßnahmen zuließen, liegen hierzu allerdings nicht vor. So kann z. B. keine Aussage darüber gemacht werden, inwieweit in einem ELER-geför- derten neuen Tierstall später eine Frau oder ein Mann eine Beschäftigung gefunden hat. Im Rahmen der Fördermaßnahme „Diversifizierung“, mit der landwirtschaftliche Gebäude für Betriebszweige mit besonderer Relevanz für die Beschäftigung von Frauen (vgl. dazu auch die Ant- wort zu Frage 2) umgenutzt werden konnten, sind im Zeitraum von 2007 bis 2013 insgesamt 66 Zuwendungsempfänger mit 78 ausgezahlten Projekten gefördert worden. Daran waren lediglich neun weibliche Zuwendungsempfänger mit insgesamt zwölf Projekten beteiligt. Die geringe Zahl der Zuwendungsempfängerinnen resultiert aus den Zuwendungsvoraussetzungen der zur Kofinanzierung genutzen GAK-Mittel 9 . Danach muss der Antragsteller Landwirt im Sinne der Alterkasse und Eigentümer des Betriebes sein. Dadurch scheiden die häufig im Betrieb mitar- beitenden Ehefrauen aus. Betrachtet man jedoch die häufig von den Ehefrauen betriebenen För- derprojekte wie Hofcafés, Ferienwohnungen usw., sind weitere 24 Förderfälle zu verzeichnen, die Beschäftigung und Einkommen insbesondere für Frauen generieren können. Somit ist davon aus- zugehen, dass fast 50 % (36 von insgesamt 78 Vorhaben) der in dieser Maßnahme bis heute um- gesetzten Projekte insbesondere für Frauen Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen haben. Die für alle Projekte ausgezahlten Fördermittel (EU-Mittel + nationale Kofinanzierung) betragen rund 3,52 Mio. Euro, die Fördermittel für die genannten 36 Vorhaben liegen bei ca. 1,51 Mio. Euro. Neben der „Diversifizierung“ sind auch über die Maßnahme „Dorfentwicklung“ Umnutzungen gefördert worden, bei denen die Zuwendung an Frauen gezahlt wurde oder die eine besondere Bedeu- tung für die Beschäftigung von Frauen haben (s. o.). Die Anzahl der privaten Projekte ist bei die- sem Fördertatbestand jedoch sehr gering, da ab 2011 nur wenige öffentliche Mittel zur Kofinanzie- rung privater Vorhaben zur Verfügung standen. Die Kofinanzierung musste von den Zuwendungs- empfängern über Kommunen oder Stiftungen eingeworben werden. Insgesamt wurden 37 private Zuwendungsempfänger mit insgesamt 39 Projekten gefördert, von denen fünf Zuwendungsempfängerinnen mit fünf Projekten gewesen sind. Weitere sieben Projekte von sechs Zuwendungsempfängern zielten auf Umnutzungen mit besonderer Relevanz für die Be- schäftigung von Frauen. Damit waren in der Maßnahme „Dorfentwicklung“ etwa 30 % der geförderten Vorhaben (12 von 39) mit besonderer Wirkung für die Beschäftigung von Frauen. Gegenüber den insgesamt ausgezahlten Zuwendungen von rund 1,53 Mio. Euro beträgt der Zuschuss für diese zwölf Vorhaben rund 432 000 Euro. Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Antwort zu Frage 1. Zu 4 und 5: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 8 Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013 9 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2134 6 Zu 6: Berührungspunkte bestehen insofern, als die Landesregierung mit der Fachkräfteinitiative Nieder- sachsen dem absehbaren Fachkräftemangel u. a. durch die Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen allgemein und speziell der Erhöhung des Anteils von Frauen in MINT 10 -Berufen entgegen- wirken will. Eine gleichberechtigte Teilhabe für Frauen am Arbeitsmarkt ist unverzichtbar, um den zu erwartenden Fachkräftemangel abzufedern. Das gilt auch für den ländlichen Raum. Nach Be- rechnungen für Niedersachsen ließen sich 25 % der zu erwartenden demografischen Lücke bereits durch eine Halbierung der Kluft zwischen der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern schlie- ßen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2. Cornelia Rundt 10 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2134 7 Anlage Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft im ländlichen Raum Standort Mitteleinsatz Förderperiode 2007 bis 2013 Goslar 1.053.247 Northeim 232.500 Hameln 513.698 Nienburg 745.177 Celle 964.438 Cuxhaven 1.345.616 Uelzen/Lüneburg 1.368.724 Bremervörde 481.582 Soltau 1.371.408 Leer/Aurich 1.085.122 Meppen 876.509 Nordhorn 875.970 Vechta/Cloppenburg 1.106.697 12.020.688 (Ausgegeben am 14.10.2014) Drucksache 17/2134 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Ernst-Ingolf Angermann, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp, Christian Calderone, Martin Bäumer, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens und Hans-Heinrich Ehlen (CDU), eingegangen am 13.08.2014 Wie werden in Niedersachsen Projekte und Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum gefördert? Antwort der Landesregierung Anlage