Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2136 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1925 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP), einge- gangen am 02.09.2014 Virtuelle Leitstellen - Sinnvolles Konzept, um Belastungsspitzen abzufangen? (Teil 2) In der Antwort auf die Mündliche Anfrage „Virtuelle Leitstellen - Sinnvolles Konzept, um Belastungs- spitzen abzufangen?“ (Drs. 17/1825) bezüglich einer virtuellen Leitstelle in den Landkreisen Roten- burg (Wümme), Heidekreis und Harburg führt die Landesregierung aus, dass bei den besagten Landkreisen (LK) die Nachfrage ergeben hat, dass dort keine Daten erhoben werden, die eine Wei- terleitung der Notrufe belegen. In einem Schreiben vom 23. Juni 2014 des Landrats von Rotenburg (Wümme) werden hinsichtlich des Leitstellenverbundes Zeven (LK Rotenburg [Wümme]), Soltau (LK Heidekreis) und Winsen (Luhe) (LK Harburg) detaillierte Zahlen der weitergeleiteten Notrufe dargelegt. „Im Jahr 2013 ist im Kreisgebiet LK Rotenburg (Wümme) insgesamt 36 145-mal der Notruf 112 angewählt worden. Die Leitstelle in Zeven hat hiervon 23 513 Anrufe entgegengenommen, die Leit- stelle in Soltau 1 845 und die Leitstelle Winsen 499.“ Ferner hat die Landesregierung ausgeführt, dass sie die Entscheidung zugunsten der Einrichtung von Großleitstellen, im Vergleich zu dem sogenannten virtuellen Verbund kleinerer Leitstellen, be- schlossen hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung ihre Antwort auf die oben erwähnte Anfrage im Hinblick auf das Interpellationsrecht der Abgeordneten gemäß Artikel 24 Abs. 1 der Landesverfassung? 2. Wann und bei wem hat die Landesregierung die Informationen über die weitergeleiteten Not- rufe eingeholt? 3. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung in den einzelnen Polizeiinspektionen in Niedersach- sen bei der Errichtung der Großleitstellen? (An die Staatskanzlei übersandt am 08.09.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.10.2014 für Inneres und Sport - 13235-36.21 - Die Kleine Anfrage Drs. 17/1825 „Virtuelle Leitstellen - Sinnvolles Konzept, um Belastungsspitzen abzufangen?“ wurde mit den Informationen, die der Landesregierung vorlagen, unverzüglich und vollständig beantwortet. Die Einrichtung und der Betrieb einer Feuerwehr- und Rettungsleitstelle sind Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Beantwortung von Fragen, die den eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte betreffen, ist die Landesregierung auf die Zuarbeit der Kommunen angewiesen. Diese sind auch gerne bereit, mit einem vertretbaren Aufwand, die Landesregierung bei Anfragen zu unterstützen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2136 2 Die Recherche zur Drs. 17/1825 bei den Landkreisen Harburg und Heidekreis ergab, dass eine Auswertung der weitergeleiteten Notrufe nicht möglich sei. Diese Daten werden vom Einsatzleitsys- tem nicht sozusagen auf Knopfdruck ausgegeben. Aufgrund dieser Aussagen und der Tatsache, dass alle beteiligten Landkreise das gleiche Einsatzleitsystem nutzen, durfte davon ausgegangen werden, dass auch der Landkreis Rotenburg diese Daten nicht liefern kann. Wie durch die Drs. 17/1925 bekannt wurde, hat der Landkreis Rotenburg auf eine Anfrage seiner Vertretung (Kreistag) die gewünschten Daten geliefert. Nach Aussage des zuständigen Amtsleiters allerdings ist die Auswertung von über 100 000 Notru- fen durch Listenvergleich und deren Auswertung händisch erfolgt. Eine erneute Anfrage bei den zuständigen Amts- bzw. Fachbereichsleitern der Landkreise Harburg und Heidekreis ergab, dass für eine derart aufwendige Auswertung im laufenden Dienstbetrieb zur- zeit keine Ressourcen zur Verfügung stünden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Siehe Vorbemerkung. Zu 2: Siehe Vorbemerkung. Zu 3: Die Anzahl der polizeilichen Leitstellen in Niedersachsen wird von ehemals 28 auf voraussichtlich acht reduziert. Mit Stand 10.09.2014 wird das Notruf- und Einsatzmanagement für folgende Polizei- inspektionen durch Regionalleitstellen wahrgenommen: Polizeidirektion Hannover mit vorhandener zentraler Regionalleitstelle für – Polizeiinspektion Burgdorf, – Polizeiinspektion Garbsen, – Polizeiinspektion Mitte, – Polizeiinspektion Ost, – Polizeiinspektion Süd, – Polizeiinspektion West. Polizeidirektion Göttingen mit Kooperativer Regionalleitstelle „Weserbergland“ in Hameln für – Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, – Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg. Polizeidirektion Oldenburg mit Kooperativer Regionalleitstelle „Oldenburger Land“ für – Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, – Polizeiinspektion Cuxhaven, – Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, – Polizeiinspektion Diepholz, – Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland, – Polizeiinspektion Verden/Osterholz, – Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. Polizeidirektion Osnabrück mit Kooperativer Regionalleitstelle Osnabrück für – Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim, – Polizeiinspektion Osnabrück. Polizeidirektion Osnabrück mit Kooperativer Regionalleitstelle „Ostfriesland“ in Wittmund für – Polizeiinspektion Aurich/Wittmund – Polizeiinspektion Leer/Emden Boris Pistorius (Ausgegeben am 15.10.2014) Drucksache 17/2136 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1925 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 02.09.2014 Virtuelle Leitstellen - Sinnvolles Konzept, um Belastungsspitzen abzufangen? (Teil 2) Antwort der Landesregierung