Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2139 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1902 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU), eingegangen am 26.08.2014 Wird es eine Fachkräfteinitiative auch für die Landesverwaltung geben? Die Landesregierung kündigte in einer Pressemitteilung vom 08.07.2014 eine „Fachkräfteinitiative Niedersachsen“ an. Mit dieser Initiative sollen bis 2018 Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräfte- basis der Wirtschaft getroffen werden. Nicht verbunden sind mit dieser Initiative Maßnahmen zur Fachkräftesicherung für das Land selbst oder die niedersächsischen Kommunen. Der Vorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes, Herr Friedhelm Schäfer, forderte daraufhin in einer Pressemitteilung vom 11.07.2014 eine Nach- wuchskräfteinitiative für die Landesverwaltung. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen und die ge- werkschaftlichen Spitzenorganisationen sollten hierbei eingebunden werden. Auf meine Nachfrage, ob die Landesregierung dieser Forderung nachkommen werde und wann, antwortete Minister Lies, dass der Ansatz völlig richtig sei. Wörtlich heißt es im vorläufigen steno- grafischen Bericht der Sitzung: „Wir werden es genau so machen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Werden in die Fachkräfteinitiative für die Wirtschaft, die mit einem finanziellen Rahmen von 200 Mio. Euro bis 2018 hinterlegt ist, nun auch Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Landesdienstes aufgenommen? 2. Plant die Landesregierung eine eigene Nachwuchskräfteinitiative, wie vom Niedersächsischen Beamtenbund gefordert? 3. Wenn ja zu Frage 2: Werden für diese Nachwuchskräfteinitiative alle im Landtag vertretenen Fraktionen und gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen eingebunden werden? 4. Wenn ja zu Frage 2: Mit welchen finanziellen Mitteln wird die Landesregierung die eigene Nachwuchskräfteinitiative bis 2018 ausstatten? 5. Wenn nein zu Frage 2: War die Antwort des Wirtschaftsministers mit dem Innenministerium abgestimmt? 6. Wenn nein zu Frage 2: Wie möchte die Landesregierung in Anbetracht des demografischen Wandels den Fachkräftebedarf des Landes sichern? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.09.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 07.10.2014 für Inneres und Sport - 14.208-03082-07 - Aufgrund der demografischen Entwicklung stehen alle Arbeitgeber mit Blick auf ein von der Ge- samtzahl her sinkendes Arbeitskräftepotenzial vor der Herausforderung, auch in Zukunft genügend qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Die Nachwuchsgewinnung ist sowohl für die Wirtschaft als auch für die Landesverwaltung eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2139 2 In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hat die Landesregierung gemeinsam mit den Arbeits- marktpartnern eine „Fachkräfteinitiative für Niedersachsen“ erarbeitet. Das Innenministerium als das federführende Ministerium für ressortübergreifende Angelegenheiten der Personalgewinnung innerhalb der Landesverwaltung war daran ebenfalls beteiligt und hat im Rahmen der Initiative den Arbeitgeber Land Niedersachsen vertreten. Auch wenn die Initiative unter dem Fokus der Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung für die Wirtschaft steht, so sind die dort vereinbarten Handlungsfelder wie z. B. „Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt weiter verbessern“, „Steigerung der Attraktivität von Arbeitgebern durch gute Arbeitsbedingungen“ oder „Ausbau der Weiterbildung von Beschäftig- ten“ Themen, die auch der Arbeitgeber Land Niedersachen als Auftrag für sich annimmt und in seinem Personalmanagementkonzept DRiN („Demografiesicheres und ressourcenbewusstes Perso- nalmanagement in Niedersachsen“, Beschluss der Landesregierung vom 30.10.2012) näher be- schrieben hat. Im Hinblick auf eine Einschätzung zur Attraktivität öffentlicher Arbeitgeber können Umfragen von Meinungsforschungsinstituten Anhaltspunkte bieten. Danach werden von jungen Nachwuchskräften die Aspekte der Arbeitsplatzgarantie als wichtig angesehen, ebenso wie die der Arbeitszeitmodelle oder Weiterbildungsangebote. Gleichwohl gilt es natürlich, sich mit diesen und weiteren Stärken als Arbeitgeber regelmäßig bekanntzumachen und weiterzuentwickeln. Informationen über den Arbeitgeber Land Niedersachsen im Ganzen erfahren interessierte Bewer- berinnen und Bewerber auf www.karriere.niedersachsen.de. Über dieses ressortübergreifende Kar- riereportal stellt sich das Land Niedersachsen seit Juni 2012 als attraktiver Arbeitgeber dar. Das Karriereportal wird von jungen Menschen, die eine Ausbildung oder ein duales Studium suchen, sehr gut angenommen, ebenso von bereits berufstätigen Menschen, die eine Stelle beim Land Nie- dersachsen suchen. Das Karriereportal ist in wichtigen Bereichen mehrsprachig gestaltet und ver- fügt zudem über eine Vorlesesoftware, sodass auch Menschen mit Sehbehinderung hier Informati- onen abrufen können. Besonderer Wert wurde im Hinblick auf das Ziel der Landesregierung, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu verbessern, auf die geschlechtergerechte Gestaltung in Ansprache, Sprache und Bebilderung gelegt. Neben dem gemeinsamen Karriereportal ist die Präsenz des Landes auf Ausbildungs- und Berufs- messen ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitgebermarketings. Auch dort stoßen die Angebote des Landes regelmäßig auf großes Interesse. Die öffentliche Verwaltung wird zunehmend als familienfreundlicher Arbeitgeber wahrgenommen. Durch fortwährende Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll der Stellenwert einer familienbewussten Personalpolitik sowie eines langfristigen Erhalts der Beschäftigungsfähig- keit zu beiderseitigem Vorteil weiterentwickelt werden. Um die Attraktivität der Landesverwaltung als Arbeitgeber insgesamt zu steigern und den Anforde- rungen der demografischen Entwicklung gerecht zu werden, soll das Dienstrecht weiterentwickelt werden. Dazu befindet sich eine Verordnung zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmög- lichkeiten für Beamtinnen und Beamte in Vorbereitung, die Änderungen der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung beinhalten soll. Geplant ist u. a., die Regelungen des Pflegezeitgesetzes zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zu übertragen, den Umfang von Sonderurlaub bei schwerer Erkrankung von Kindern zu erweitern und die Beurlaubung für eine medizinisch notwendige Be- gleitperson bei einer Kinderkur einzuführen, um so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu verbessern. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Wie dargestellt, sind in der Fachkräfteinitiative für die Wirtschaft Konzepte und Handlungsrahmen für wichtige Themen enthalten, die neben der Wirtschaft auch für die Landesverwaltung von Bedeu- tung sind. Die so angestoßenen Maßnahmen werden auch bei der Nachwuchsgewinnung in der Landesverwaltung genutzt werden können. Ein Ansatzpunkt ist hierbei die weitere interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2139 3 Ein maßgebliches Ziel in der Umsetzung des Personalmanagementkonzepts DRiN ist es, in allen Bereichen der Landesverwaltung auch in der Zukunft die Nachwuchsgewinnung zu sichern. Daher wurden in der Landesverwaltung - insbesondere in den Bereichen, in denen in größerem Umfang selbst Nachwuchskräfte ausgebildet werden - sowohl ressortübergreifend als auch bereichsspezi- fisch Konzepte entwickelt, um einem Nachwuchskräftemangel vorzubeugen. So basiert z. B. die Nachwuchsgewinnung der Landespolizei auf einer professionellen, mehrdimensionalen Nach- wuchswerbung, einem modernen, auf einem Anforderungsprofil basierenden Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie auf der Erschließung bislang unterrepräsentativ vorhandener Zielgruppen, insbesondere auch von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund. Durch die vielfäl- tigen und im Ergebnis sehr erfolgreichen Maßnahmen gelingt es der Polizei Niedersachsen in ho- hem Maß, interessierte Bewerberinnen und Bewerber auch mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Letzterer Aspekt spielt auch bei der Nachwuchskräftegewinnung im Schulbereich eine wichtige Rol- le. Für die Gewinnung von Lehrerinnen und Lehrern mit Migrationsgeschichte im Zuständigkeitsbe- reich des Kultusministeriums wird auf das neue Projekt Orientierungstage 2014 „Vielfalt im Klas- senzimmer = Vielfalt im Lehrerzimmer! Machen Sie mit!“ als Nachfolgeprojekt des Schülercampus „Mehr Migranten werden Lehrer“ verwiesen. Ziel dieses Projektes ist es u. a., junge Menschen mit Migrationshintergrund für den Lehrerberuf zu motivieren. Des Weiteren kommt auch der Nach- wuchskräftegewinnung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen eine besondere Bedeutung zu, da ein bedarfsgerechtes Unterrichtsangebot der berufsbildenden Schulen zur Qualifizierung der Fachkräfte ein entsprechendes Lehrkräfteangebot erfordert. Deshalb hat die Landesregierung - ne- ben gezielten Werbeaktionen für dieses Lehramt - ein Sonderprogramm auf den Weg gebracht, das sich insbesondere an Absolventinnen und Absolventen von Bachelor- und Diplomstudiengängen (FH) der Fachrichtungen Metalltechnik, Elektrotechnik und Fahrzeugtechnik richtet. Auch die Justizverwaltung setzt auf gezielte Nachwuchswerbung in verschiedener Form, insbeson- dere durch Messeauftritte, durch die zielgruppenspezifisch gestaltete Internetseite www.gerechtigkeit-gemeinsam-gestalten.de und gezieltes Anbieten von Praktika bei Gerichten auf Basis eines einheitlichen Praktikumskonzepts. Des Weiteren hat das Justizministerium angesichts der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel eingesetzt, die Nachwuchswerbung für den Richter- und Staatsanwaltsdienst zu optimieren, um die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber auch in diesem Bereich zu steigern. Die niedersächsische Steuerverwaltung wird in den kommenden Jahren in überdurchschnittlichem Maße von Altersabgängen betroffen sein. Sie hat deshalb ihr Konzept zur Nachwuchsgewinnung bereits überarbeitet, ihre Aktivitäten zur Nachwuchsgewinnung intensiviert und die Einstellungszah- len deutlich erhöht. Auch in anderen Bereichen der Landesverwaltung, die sehr spezialisiertes Personal benötigen, wird entsprechende Vorsorge getroffen. So hat z. B. die Gewerbeaufsichtsverwaltung ein Konzept zum Umgang mit dem demografischen Wandel erstellt, in dessen Rahmen Nachwuchskräfte ein- gestellt und qualifiziert werden, um künftigen Altersabgängen begegnen zu können. Auch im Be- reich Landesforsten stellt man sich in verstärktem Maße auf Altersabgänge ein, dort wird unter Be- zug auf planbare Abgänge in den folgenden Jahren die Zahl der Anwärterstellen erhöht. Im Bereich der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste - der frühere gehobene allgemeine Verwaltungsdienst - besteht allerdings bereits jetzt ein in Zukunft weiter zu- nehmender Fachkräftemangel beim Land. Nach der Abschaffung der landeseigenen Fachhoch- schule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim im Jahr 2007 wurde an der Hochschule Os- nabrück der Bachelorstudiengang „Öffentliche Verwaltung“ eingerichtet. Aus diesem frei zugängli- chen Studiengang rekrutiert das Land Niedersachsen seitdem seine Nachwuchskräfte für diese Laufbahn. Ein Motiv bei dieser damaligen politischen Entscheidung war offenbar, dass der „freie Markt“ das Spiel zwischen Angebot und Nachfrage passend richten werde. Bereits damals war die Entscheidung über die Abschaffung der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hil- desheim äußerst umstritten, und - wie die nachfolgende Entwicklung gezeigt hat - zu Recht, denn heute besteht landesweit ein erheblicher Personalbedarf für die Nachbesetzung der Stellen in die- ser Laufbahngruppe. Um diesen Bedarf zu decken, reicht diejenige Form der Nachwuchsgewin- nung, wie sie seinerzeit festgelegt wurde, ganz deutlich nicht aus. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2139 4 Die Landesregierung hat daher im Juli 2014 den Beschluss gefasst, die Nachwuchsgewinnung in dieser Verwaltungslaufbahn deutlich zu verstärken und wieder systematisch Ausbildung und Per- sonalbindung in diesem Bereich zu betreiben. Ab dem Einstellungsjahr 2015 sollen jährlich wieder Nachwuchskräfte dieser Laufbahngruppe bereits vor Aufnahme ihres Studiums ausgewählt und an das Land gebunden werden. Da das Studium drei Jahre dauert, wird es erst langsam aufbauend möglich sein, den Bedarf in diesem Bereich wieder vollständig und zeitnah decken zu können. Die Weichen dafür sind aber nunmehr richtig gestellt. Für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung bleiben 20 Nach- wuchsstellen für Juristinnen und Juristen erhalten, die eigentlich wegfallen sollten, sodass in die- sem Bereich auch weiterhin eine zielgerichtete Nachwuchsgewinnung erfolgen kann. Zu 2: Die Landesregierung verfügt mit dem Personalmanagementkonzept DRiN bereits über eine ent- sprechende ressortübergreifende konzeptionelle Grundlage für die Nachwuchskräftegewinnung, die - wie u. a. in der Antwort zu Frage 1 näher ausgeführt - Zug um Zug umgesetzt und auch mit neu- em Leben erfüllt wird. Insofern gibt es den vom Niedersächsischen Beamtenbund inhaltlich gefor- derten Auftakt für verstärkte Aktivitäten der Nachwuchsgewinnung bereits. Allerdings verwendet die Landesregierung in dem Zusammenhang nicht den Begriff „Nachwuchskräfteinitiative“, da sich das DRiN-Konzept nicht allein auf das Thema Nachwuchsgewinnung bezieht, sondern darüber hinaus wichtige Handlungsfelder des Personalmanagements wie z. B. „Personalentwicklung“ und „Gesundheit am Arbeitsplatz“ umfasst. Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, verfolgt die Landesverwaltung ressortübergreifende wie auch bereichsspezifische Ansätze, um auch in Zukunft die Nachwuchsgewinnung zu sichern. Diese werden stets weiterentwickelt, um auf sich abzeichnende Veränderungen und Anpassungserfor- dernisse zu reagieren. Dabei wird in allen Bereichen der Aspekt Geschlechtergerechtigkeit berück- sichtigt. Zu 3: Die Gewerkschaften sind in die Umsetzung und Weiterentwicklung des DRiN-Konzepts eingebun- den. Wie in der Vereinbarung nach § 81 NPersVG zur Personalstrukturanalyse (Bekanntmachung des MI vom 01.11.2013, Nds. MBl. 44/2013) festgehalten wurde, kommen die Vereinbarungs- partner einmal jährlich zu einem Informationsaustausch über die Umsetzung des Personalma- nagementkonzepts DRiN zusammen. Dieser Erfahrungsaustausch hat erstmals im Juni 2014 statt- gefunden. Den im Landtag vertretenen Fraktionen steht die Landesregierung jederzeit für Auskünf- te zum Personalmanagementkonzept DRiN und seine Umsetzung zur Verfügung. Zu 4: Die in der Vorbemerkung sowie in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Aktivitäten reichen von neu entwickelten Marketingkonzepten über die verstärkte Erschließung bislang unterrepräsentativ vor- handener Zielgruppen bis hin zur Weiterentwicklung des Dienstrechts. Eine monetäre Bewertung ist diesbezüglich naturgemäß nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Für den in der Antwort zu 1 beschriebenen dringend notwendigen Wiedereinstieg in eine systema- tisch betriebene Nachwuchsgewinnung in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste hat die Landesregierung in den Haushaltsplanentwurf 2015 Mittel in Höhe von 1,6 Mio. Euro, aufwachsend auf rund 4 Mio. Euro in 2018 eingestellt. In der Gewerbeaufsichtsverwaltung ist auf Basis des Konzepts zum Umgang mit dem demografi- schen Wandel erstmals für 2015 vorgesehen, auf zusätzlichen Stellen 20 Nachwuchskräfte ab 01.10.2015 zeitlich befristet und vorausschauend einzustellen und zu qualifizieren. In den nachfol- genden Jahren können diese dann als voll ausgebildete Kräfte dazu beitragen, den Verlust an er- fahrenem Personal zumindest teilweise abzufedern. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Haus- haltsplanentwurfs werden im Jahr 2015 voraussichtlich 23 Qualifikanten im technischen Dienst neu eingestellt werden können. Hierfür sind in den Haushaltsplanentwurf anteilig für 2015 Mittel in Höhe von 0,4 Mio. Euro und rund 1,4 Mio. Euro ab 2016 eingestellt worden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2139 5 Im Jahr 2011 wurden für die Niedersächsischen Landesforsten 25 Stellen für Forstinspektor-Anwär- terinnen und -Anwärter bereitgestellt. Aufgrund der altersmäßigen Abgänge in den kommenden Jahren im Bereich der Landesforsten wurde die Zahl im Jahr 2013 bereits auf 40 Stellen erhöht. Für das nächste Jahr wurde die Stellenanzahl erneut um zehn Stellen erhöht, sodass 2015 50 Stellen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang haben sich die Haushaltsmittel für die Personalausgaben der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst von 2013 bis 2015 um insgesamt 210 000 Euro erhöht. Die Anzahl der Stellen wird bis zum Jahr 2018 mindestens aufrechterhalten, gegebenenfalls sogar erneut erhöht werden. Für die Steuerverwaltung hat die Landesregierung beschlossen, die steuerlichen Außendienste zu stärken und in den Jahren 2013 bis 2017 insgesamt 100 zusätzliche Nachwuchskräfte für die Lauf- bahngruppe 2, 1. Einstiegsamt in der Steuerverwaltung einzustellen. 2013 und 2014 wurden bereits jeweils 20 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, die verbleibenden 60 Nachwuchs- kräfte sollen in den Jahren 2015 bis 2017 eingestellt werden (jährlich 20). Bis zum Ende des aktuel- len MiPla-Zeitraums werden dafür insgesamt rd. 4,6 Mio. Euro bereitgestellt. Unabhängig von der vorgenannten Stärkung der steuerlichen Außendienste wurden die Einstellun- gen in der Steuerverwaltung im Hinblick auf die zu erwartenden hohen Personalabgänge bereits für 2014 aufgestockt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der neuen Anwärterinnen und Anwärter im ehem. mittleren Dienst um rund 35 % auf 198 und im ehem. gehobenen Dienst um rund 80 % auf 219. Ein vergleichbar hohes Einstellungsniveau soll in den nächsten Jahren beibehalten wer- den. Für Zwecke der Nachwuchswerbung für die Steuerverwaltung sind in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 jeweils 320 000 Euro eingeplant. Zu 5: Entfällt. Zu 6 Entfällt. Boris Pistorius (Ausgegeben am 20.10.2014) Drucksache 17/2139 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1902 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU), eingegangen am 26.08.2014 Wird es eine Fachkräfteinitiative auch für die Landesverwaltung geben? Antwort der Landesregierung