Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2188 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1993 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Adrian Mohr und Kai Seefried (CDU), eingegangen am 16.09.2014 Cato-Bontjes-van-Beek-Gymnasium streicht alle AGs wegen unklarer Lehrkräfteausstattung Die Verdener Aller-Zeitung und das Achimer Kreisblatt berichteten am 2. September 2014 unter der Überschrift „Cato-Gymnasium streicht bis auf Weiteres sämtliche AGs“ über die Auswirkungen der Lehrerversorgung des Cato-Bontjes-van-Beek-Gymnasiums in Achim. Demnach sei für die Schule noch kein Ersatz für die im Schuljahr 2014/2015 ausscheidenden neun Lehrkräfte in Aussicht. In der Verdener Aller-Zeitung wird erläutert, dass die Pensionierungen zwar erst ab Februar 2015 greifen, doch die Stundenpläne jeweils für das gesamte Schuljahr erstellt würden. Die Planer der neuen Stundentafel würden nun dem Prinzip folgen, zunächst den Pflichtunterricht abzudecken. Um die im letzten Schuljahr wieder deutlich gestiegenen Überstunden abzubauen sowie mit Blick auf die unklare Lehrerversorgung im zweite Schulhalbjahr wurden nun alle Arbeitsgemeinschaften, darunter auch die kreisweit bekannte und anerkannte Big Band des Gymnasiums und die ebenfalls renommierte Theater-AG, gestrichen. Ohne belastbare Zusagen aus Hannover (Niedersächsisches Kultusministerium) oder Lüneburg (Niedersächsische Landesschulbehörde) sieht sich die Schule den Zeitungsberichten zufolge nicht mehr in der Lage, AGs für die Schülerinnen und Schüler anzu- bieten. Dass das Cato-Gymnasium weiterhin beliebt und gefragt ist, wird nicht zuletzt daran deut- lich, dass es zum neuen Schuljahr sechs neue fünfte Klassen geben wird. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie haben sich die rechnerische Unterrichtsversorgung des Cato-Bontjes-van-Beek-Gymna- siums sowie die Anzahl der von den Lehrkräften geleisteten Mehr-/Überstunden in den letzten vier Jahren entwickelt? 2. Wann und wie beabsichtigt die Landesregierung, die Schule dabei zu unterstützen, die Ar- beitsgemeinschaften wieder anbieten zu können? 3. Wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass im Einstellungsverfahren zum zweiten Schulhalbjahr 2014/2015 das Cato-Bontjes-van-Beek-Gymnasium in Achim so berücksichtigt wird, dass die anstehenden neun Pensionierungen von Lehrkräften vollständig kompensiert werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.09.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 13.10.2014 - 01-0 420/5-1993 - Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Eine gute Unterrichtsversorgung bedeutet, im all- gemeinbildenden Schulsystem einen Wert von rund 100 % im Landesdurchschnitt zu erreichen. Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 hat die Landesregierung mit rund 101 % einen neuen Pla- nungswert für die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung festgelegt. Um die Verläss- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2188 2 lichkeit der Grundschulen gewährleisten zu können, sind diese dabei mit einer Versorgung von mindestens 100 % zu berücksichtigen. Für alle anderen Schulformen hat dies zur Konsequenz, dass diese eine einheitliche rechnerische Unterrichtsversorgung von rund 100 % landesweit erreichen werden. Dabei ist zu beachten, dass an den weiterführenden Schulen eine Versorgung von unter 100 % nicht bedeutet, dass grundsätz- lich Unterrichtsausfälle auftreten müssen. Bei der Bedarfsberechnung werden neben den Schüler- pflichtstunden laut Stundentafel für jede Klasse in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zwei zusätzliche Stunden (sogenannte Poolstunden) für zusätzliche Angebote, z. B. Arbeitsgemeinschaften, aner- kannt. Diese Stunden machen an den Gymnasien im Durchschnitt rund 4 % der gesamten Lehrer- stundenzuweisung aus. Wie schon mehrfach ausgeführt - zuletzt in der Beantwortung der Kleinen Anfragen in den Druck- sachen 17/751, 17/1895 sowie 17/1399 - richten sich die Ausschreibungsmöglichkeiten an einer Schule immer nach dem vorhandenen Bedarf der Schule und nicht nach der Zahl der ausscheiden- den Lehrkräfte. So ist z. B. die Wiederbesetzung einer frei werdenden Stelle bei sinkenden Schü- lerzahlen und demzufolge weniger zu bildenden Klassen kein Automatismus. Hingegen kann die Ausschreibung einer Stelle auch ohne Pensionierung von Lehrkräften notwen- dig werden, z. B. wenn mehrere Lehrkräfte ihr Deputat reduzieren oder der Schule aufgrund höhe- rer Schülerzahlen nach dem Erlass des Kultusministeriums „Klassenbildung und Lehrerstundenzu- weisung an den allgemeinbildenden Schulen“ die Bildung eine zusätzlichen Sollklasse zuerkannt wird. Zu Beginn des ersten Schulhalbjahres 2014/2015 wurden rund 2 300 neue Lehrkräfte eingestellt. Hiervon entfielen über 250 der Einstellungsmöglichkeiten auf die öffentlichen allgemeinbildenden Gymnasien inklusive der Abendgymnasien und Kollegs. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Die rechnerische Unterrichtsversorgung des Cato-Bontjes-van-Beek-Gymnasiums stellte sich in den letzten vier Jahren wie folgt dar: Stichtag 19.08.2010 106,0 % Stichtag 01.09.2011 104,2 % Stichtag 14.09.2012 108,4 % Stichtag 22.08.2013 105,3 % Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zu Beginn des Schuljah- res 2014/2015 erfolgte zum 22.09.2014. Die von den Schulen gemeldeten Daten werden durch die Landeschulbehörde und das Kultusministerium umfassend geprüft. Mit einem endgültigen Ergebnis der Erhebung ist daher voraussichtlich erst im Dezember 2014 zu rechnen. Aufgrund der bisher bekannten Zahlen wird davon ausgegangen, dass die Unterrichtsversorgung des Cato-Bontjes-van-Beek-Gymnasiums voraussichtlich mehr als 101 % beträgt. Über die etwaige Mehrarbeit der Lehrkräfte liegen keine Angaben vor, da Anordnung und Ausgleich von Mehrarbeit eigenverantwortlich von der Schule zu regeln sind. Zu 2: Wie bereits in der Vorbemerkung erwähnt, erhalten die Schulen neben den Stunden für die Ertei- lung der Schülerpflichtstunden laut Stundentafel für jede Klasse in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zwei zusätzliche Stunden (sogenannte Poolstunden) für zusätzliche Angebote, z. B. Arbeitsge- meinschaften. Hinzu kommen die Stunden für Zusatzbedarfe für den Ganztagsunterricht. Mit dem voraussichtlichen Wert der Unterrichtsversorgung von 101 % können sämtliche Schülerpflichtstun- den, die genehmigten Zusatzbedarfe und die Poolstunden mehr als vollständig abgedeckt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2188 3 Zu 3: Das Einstellungsverfahren zum 01.02.2015 beginnt bereits am 29.09.2014 mit der Bewerbung für die erste Auswahlrunde. Die Stellen für Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen werden ab dem 07.11.2014 bedarfsgerecht ausgeschrieben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwie- sen. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 23.10.2014) Drucksache 17/2188 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1993 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Adrian Mohr und Kai Seefried (CDU), eingegangen am 16.09.2014 Cato-Bontjes-van-Beek-Gymnasium streicht alle AGs wegen unklarer Lehrkräfteausstattung Antwort der Landesregierung