Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2242 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1994 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Christian Calderone und Dr. Stephan Siemer (CDU), ein- gegangen am 16.09.2014 Wann schließt das Land die Radwegelücken im Landkreis Vechta? Radwege an Landesstraßen haben eine hohe Bedeutung. Kinder auf dem Weg zur Schule, Bürge- rinnen und Bürger auf dem Weg zur Arbeit, Menschen in der Freizeit nutzen diese Radwege, um ihr Ziel zu erreichen. Sind Landesstraßen nicht durchgängig mit einem Radweg versehen, besteht dort, wo Radfahrer vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln müssen, eine erhöhte Unfallgefahr. Das Land hat in den vergangenen Jahren einige der noch vorhandenen Radwegelücken an Lan- desstraßen im Landkreis Vechta geschlossen, so z. B. in der Gemeinde Bakum an der L 843 von Harme nach Lüsche und in der Gemeinde Goldenstedt an der L 882 von Ellenstedt nach Hanstedt (Grenze Landkreis Oldenburg). Andere Radwege wurden saniert, so z. B. an der L 846 zwischen Mühlen und Steinfeld. Allerdings bestehen weiterhin folgende Radwegelücken: – an der L 837 zwischen Vestrup und Westerbakum (Gemeinde Bakum), – an der L 843 zwischen Lüsche und der Kreisgrenze Cloppenburg (Gemeinde Bakum), – an der L 852 zwischen Neuenkirchen-Vörden, Ortsteil Nellinghof und Holdorf, Ortsteil Fladder- lohausen, – an der L 76 zwischen Vörden und Hunteburg. Die Radwegelücken im Bereich der Gemeinde Bakum, also an der L 837 und an der L 843, sind Teil des vordringlichen Bedarfs des Landes. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann wird das Land die Radwegelücken in der Gemeinde Bakum schließen, die Teil des vor- dringlichen Bedarfs sind? 2. Wann und unter welchen Voraussetzungen schließt das Land die weiteren oben genannten Radwegelücken an der L 76 und der L 852? 3. Wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die vier oben genannten Lückenschlüsse? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.09.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 17.10.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/1994 Radwegelücken LK Vechta - Niedersachsen ist ein Fahrradland. Die Landesregierung misst dem Radverkehr eine hohe Bedeu- tung zu. Im Koalitionsvertrag wurde daher der Radverkehr als wichtiger Baustein im Umweltver- bund und des sanften Tourismus aufgenommen. Trotz des sehr umfangreichen Netzes besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach neuen Radwegen, sei es als Netzergänzung oder als Lücken- schluss. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2242 2 Die in den nächsten Jahren zu planenden und baulich zu realisierenden Radwege an Landesstra- ßen werden im Radwegekonzept für die 13 Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbe- hörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im „vordringlichen Bedarf“ ausgewiesen. Die bei der letzten Fortschreibung im Jahr 2012 von den Stellen vor Ort (Gemeinden, Landkreise, etc.) ge- nannten Wünsche, die in dieser vorrangig zu bearbeitenden Tranche nicht berücksichtigt werden konnten, sind ohne weitere Priorisierung im „weiteren Bedarf“ aufgenommen worden. Die Fertigstellung der Projekte hängt maßgebend von deren Platzierung im „vordringlichen Bedarf“, den finanziellen und den personellen Ressourcen ab. Da auch die Erhaltung des mit 4 500 km sehr umfangreichen Radwegenetzes zunehmend an Bedeutung gewinnt, bestimmt letztlich die Leis- tungsfähigkeit des Landeshaushalts, wann der „vorrangige Bedarf“ soweit abgebaut ist, dass das Radwegekonzept erneut fortgeschrieben werden kann. Dann erhalten auch die Projekte des „weite- ren Bedarfs“ eine Realisierungschance. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 3: Alle genannten Maßnahmen werden im Radwegekonzept des Geschäftsbereiches Osnabrück der NLStBV geführt. Der geplante Radweg an der L 837 von Vestrup nach Westerbakum steht an Nummer 3 im „vor- dringlichen Bedarf“. Die rechtliche Absicherung ist erfolgt. Von den Gesamtkosten von rund 450 000 Euro trägt das Land Niedersachsen 410 000 Euro. Der geplante Radweg an der L 843 von Lüsche bis zur Kreisgrenze steht an Nummer 4 des „vor- dringlichen Bedarfs“. Auch hier ist die rechtliche Absicherung erfolgt. Die Gesamtkosten sind mit rund 500 000 Euro ermittelt worden, von denen das Land rund 440 000 Euro trägt. Die Radwege an der L 852 von Fladderlohausen nach Nellinghof und an der L 75 von Vörden nach Hunteburg werden im „weiteren Bedarf“ aufgeführt. Eine erste überschlägige Ermittlung ergibt Kos- ten von 650 000 Euro bzw. 1 300 000 Euro. Die bauliche Realisierung aller vier Maßnahmen hängt von den im Vorspann beschriebenen Rand- bedingungen ab. Olaf Lies (Ausgegeben am 28.10.2014) Drucksache 17/2242 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1994 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Christian Calderone und Dr. Stephan Siemer (CDU), ein-gegangen am 16.09.2014 Wann schließt das Land die Radwegelücken im Landkreis Vechta? Antwort der Landesregierung