Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2243 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2043 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 17.09.2014 Wie gestaltet sich die zukünftige Situation der Pachtverträge des Angelsportvereins Leer e. V. für die Gewässer am Windelkampsweg in Leer und Veenhuser Königsmoor? Im Nordwesten von Leer entwickelt die Stadt Leer seit 1992 ein etwa 1 km² großes Naherholungs- gebiet. Herzstück des Gebietes ist ein ca. 15 ha großer See, der sich durch vielfältige Renaturie- rungsmaßnahmen zu einem wertvollen Refugium für die Natur entwickelt hat. Mit Schreiben vom 16. September 1993 hat der Angelsportverein Leer e. V. im Anschluss an ein Gespräch mit Vertretern der Stadt, in dem deutlich wurde, dass die Fischerei an diesem Gewässer gänzlich ausgeschlossen werden soll, einen Antrag auf Teilbefischung des Gewässers am Windel- kampsweg gestellt. Dieser Antrag wurde bis heute seitens der Stadt nicht beantwortet. Eine Ent- scheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus dem Jahr 2004 (Urteil vom 8. Juli 2004, Ak- tenzeichen: 8 KN 43/02) stellt fest, dass ein Verbot der fischereilichen Nutzung ohne hinreichenden Grund nicht weiter gehen darf als die in demselben Naturschutzgebiet bestehenden Beschränkun- gen der Jagd. Da es sich in diesem Fall um ein Naherholungsgebiet handelt, sind die Ausgleichs- maßnahmen, die seinerzeit als Kompensationsmaßnahme gefordert wurden, nicht erforderlich. Insbesondere der Fischereinachwuchs unter den rund 1 000 Mitgliedern des Angelsportvereins Leer e. V. würde die Möglichkeit der Teilbefischung des Gewässers am Windelkampsweg begrü- ßen. Ein Gewässer, das bereits seit Jahrzehnten durch den Angelsportverein Leer e. V. gepachtet wird, ist das Gewässer Veenhuser Königsmoor. Der ASV-Leer ist seit 1971 Pächter dieses Gewässers. Auf seine Initiative hin wurden im gleichen Jahr in Abstimmung mit der Moorverwaltung des Domä- nenrentamtes Norden rund 10 000 junge Bäume gepflanzt, deren Kosten zu über 50 % vom ASV- Leer übernommen wurden. Der ASV-Leer investierte und betreute über Jahrzehnte ein ehemals ökologisch totes Gewässer, welches durch die Sandentnahme für den Straßenbau entstanden war. Durch Einbringen weiterer Wasser- und Uferpflanzen entwickelte sich dort ein ökologisches Klein- od. Mit Auslaufen des Fischereinutzungsvertrages im Jahr 1989 sollte dieser nach Plänen der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leer nicht verlängert werden. Ein Erlass des niedersächsi- schen Landwirtschaftsministers Karl-Heinz Funke, der sich zuvor am Gewässer einen persönlichen Überblick verschafft hatte, führte schließlich zwei Jahre später zu einer Pachtverlängerung. Im Jahr 2003 kam es mit erneutem Auslaufen des Pachtvertrages zu den gleichen Problemen. Auch in die- sem Fall kam es, erst nachdem der damalige Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen über die Entstehung und Entwicklung aufgeklärt wurde und das Ministerium konkret nachfragte, zu einer Verlängerung des Vertrages bis März 2016. Der Angelsportverein Leer e. V. befürchtet angesichts der geschilderten Probleme bei den bisheri- gen Verlängerungen der Pachtverträge, nach Ablauf des Vertrages im März 2016 die Fischerei- rechte für dieses Gewässer zu verlieren. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Leer stellt in ihrem Landschaftsentwicklungskonzept „Veenhuser-Königsmoor“, welches im Jahr 2011 vorgestellt wurde, die stille Angelei in diesem Gewässer infrage. Diese Tatsache bestärkt den An- gelsportverein Leer e. V. in seinen Befürchtungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist nach Auffassung der Landesregierung die genannte Entscheidung des OVG Lüneburg auf die Fischerei im Gewässer am Windelkampsweg in Leer anzuwenden? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2243 2 2. Spricht sich die Landesregierung für eine Verlängerung der Fischereirechte des Angelsport- vereins Leer e. V. für das Gewässer Veenhuser Königsmoor durch den Landkreis Leer über den März 2016 hinaus aus? (An die Staatskanzlei übersandt am 24.09.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 19.10.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 102-65451 (47) - Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Das OVG Lüneburg stellt in seinem Urteil klar, dass in Naturschutzgebieten gemäß § 24 Abs. 2 NNatSchG grundsätzlich die fischereiliche Nutzung verboten werden kann. Jedoch darf nach Arti- kel 3 Abs. 1 GG ein solches Verbot ohne hinreichenden Grund nicht weiter gehen als Beschrän- kungen der Jagd gemäß § 9 Abs. 4 NJagdG in demselben Naturschutzgebiet. Die Nichtbeachtung des Gleichheitssatzes aus Artikel 3 Abs. 1 GG hat zur Nichtigkeitserklärung des betreffenden Teils der NSG-VO „Leineaue zwischen Ruthe und Koldingen“ geführt (Nds. OVG Az. 8 KN 43/02 v. 8. Juli 2004). Die Landesregierung geht davon aus, dass der zur Entscheidung des OVG Lüneburg führende Grundsatz der Gleichbehandlung von unterschiedlichen Nutzergruppen (z. B. Angelfischerei und Jagdausübung) auch in anderen gleichartig gelagerten Fällen angewendet wird. Das Gewässer am Windelkampsweg ist nicht Bestandteil eines Naturschutzgebietes. Es liegt im Kern eines Naherholungsgebietes, welches von vielen Menschen für ruhige Naherholung genutzt wird. Der Landesregierung sind keine Gründe bekannt, die einer extensiven Ausübung der Angelfi- scherei entgegenstehen. Zu 2: Für die Landesregierung ist nicht erkennbar, warum eine Weiterverpachtung der Fischereirechte am Gewässer Veenhuser Königsmoor an den Angelsportverein Leer e. V. durch den Landkreis Leer nicht erfolgen sollte. Christian Meyer (Ausgegeben am 28.10.2014) Drucksache 17/2243 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2043 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 17.09.2014 Wie gestaltet sich die zukünftige Situation der Pachtverträge des Angelsportvereins Leer e. V. für die Gewässer am Windelkampsweg in Leer und Veenhuser Königsmoor? Antwort der Landesregierung