Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2247 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1964 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 08.09.2014 Inwieweit greift eine östliche Ortsumgehung von Melbeck im Zuge eines 2+1-Ausbaus der B 4 in Schutzgebiete und Infrastruktur der Gemeinde ein? Auf meine Anfrage zum Plan der Landesregierung für einen „2+1-Ausbau der B 4: Sind alle für die Verwirklichung des Gesamtkonzepts von Lüneburg bis zur A 2 erforderlichen Baumaßnahmen und Kosten in die bisherige Planung und Kostenangabe eingeflossen?“ (Drs. 17/1853) heißt es in der Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dass für Melbeck, Landkreis Lüneburg, eine Ortsumgehung östlich von Melbeck im Abstand von 70 bis 100 m zur Wohnbebauung vorge- sehen sei. Weiter heißt es: „Die Ilmenau wird von der Ortsumgehung nicht gequert. Die OU quert auf ca. 65 m das Überschwemmungsgebiet ‚Ilmenau mit Gerdau, Hardau und Stederau‘. Der Verlust von ca. 1 600 m² Retentionsraum wird als ausgleichbar angesehen. In der detaillierten Entwurfsplanung sind die Beeinträchtigung des Retentionsraums und die Sicherung der Hochwasserrückhaltefunkti- on zu überprüfen. Die Kosten für die OU Melbeck wurden im Rahmen der Gesamtmaßnahme nicht gesondert ermittelt.“ In der Antwort der Landesregierung wird zudem deutlich, dass zusätzlich zum 2+1-Ausbau der B 4 beidseitig Verbindungswege in einer Breite von 4,75 m befestigt ausgebaut werden sollen. Daraus ergibt sich, dass die B-4-Trasse mindestens 25 bis 30 m breit werden muss und einen erheblichen Flächenverbrauch auslöst. Das für eine Ortsumgehung im Zuge eines Ausbaus der B 4 vorgesehene Gebiet östlich von Mel- beck dient nicht nur als Hochwasserschutzgebiet. Ein Teil davon gehört zum Naturschutzgebiet „Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“, an das Waldgebiete angrenzen. Zudem wird die von der Landesregierung angegebene geplante Nähe einer OU zur Ortschaft Melbeck bestehende Infrastruktureinrichtungen tangieren. Erläuterungen zu diesen für den Bau einer Ortsumgehung von Melbeck relevanten Gegebenheiten sind der Antwort der Landesregierung zum Plan des Ausbaus der B 4 nicht zu entnehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Quadratmeter welcher Schutzgebietskategorien sind durch die Ortsumgehung Mel- beck einschließlich der vorgesehenen beidseitigen Verbindungswege betroffen? 2. Inwieweit ist das Naturschutzgebiet und das FFH-Gebiet Ilmenau betroffen? 3. Wie viel Waldfläche muss für die Ortsumgehung Melbeck gerodet werden? 4. Inwieweit ist der Friedhof Melbeck vom Verlauf der Ortsumgehung betroffen? 5. Inwieweit sind der Campingplatz und das Wochenendhausgebiet Moortalsheide durch die öst- liche OU Melbeck betroffen? 6. Inwieweit sind das Bootshaus Melbeck und der Bootsanleger durch den Verlauf der OU Mel- beck betroffen? 7. Wo soll die Ortsumgehung Melbeck südlich auf die jetzige B-4-Trasse treffen? 8. Wie hoch sind Verkehrsprognosen 2025 für Melbeck ohne Bau der A 39? 9. Wie hoch sind die Verkehrsprognosen 2025 für Melbeck mit dem Bau der A 39? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.09.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2247 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 17.10.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/1964/OU Melbeck - Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurde von der Bundesregierung im Jahr 2003 für den Zeitraum bis 2015 beschlossen. Für die Zeit danach entwickelt die Bundesregierung derzeit ei- ne neue Bundesverkehrswegeplanung. Der neue BVWP gilt dann für den Zeitraum bis 2030. Der Ausbau der B 4 von nördlich Gifhorn (B 188) bis südlich Lüneburg (B 209) wurde vom Land Niedersachsen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den neuen BVWP - Teil Straße als Alternative zum Neubau der A 39 von Wolfsburg bis Lüneburg gemeldet. Bestandteil des Ausbaus der B 4 ist auch eine Ortsumgehung (OU) von Melbeck. Für die Ermittlung der vom Bund für die Bundesverkehrswegeplanung benötigten Linienführung und Projektdaten führte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Grobplanung durch. Unter Anwendung eines Geoinformationssystems und dazu landesweit verfüg- barer Datensätze erfolgte eine gesamtplanerische Raumanalyse. Auf dieser Grundlage wurde eine Planungskonzeption erarbeitet und die fachtechnisch günstigste Linienführung („Meldelinie“) im Maßstab 1:25 000 unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit er- mittelt. Bei der Konzeption der OU Melbeck im Zuge der B 4 wurde davon ausgegangen, dass für die Um- gehungstrasse ein 25 m breiter Korridor in Anspruch zu nehmen ist. Die Straße verläuft östlich von Melbeck am Rande des FFH-Gebietes „Ilmenau mit Nebenbächen“ im größtmöglichen Abstand zu Wohnbebauung und Friedhof. Beidseitige Wirtschaftswege sind nicht vorgesehen. Die im Rahmen der Grobplanung erarbeitete Planungskonzeption und die „Meldelinie“ stellen eine Lösungsmöglichkeit für den Verlauf der Straße dar. Die gemeldete Linienführung und die Kosten werden vom BMVI der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordne- rischen Bewertung der Maßnahme im Rahmen der Neuaufstellung des BVWP zugrunde gelegt. Die „Meldelinie“ und die im Rahmen der Grobplanung erarbeitete Planungskonzeption sind jedoch nicht verbindlich für spätere Planungen. Bei einer späteren detaillierten Planung können sich infol- ge zunehmenden Erkenntnisgewinns durch vertiefte Ausarbeitung, durch Abstimmungsprozesse mit Trägern öffentlicher Belangen und durch die Beteiligung der Bürger noch erhebliche Änderun- gen ergeben. Die endgültige Linienführung und die detaillierte Ausgestaltung für ein Straßenneubauprojekt erge- ben sich nach der Bundesverkehrswegeplanung erst aus den nachfolgenden konkreten Planungs- phasen (z. B. Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren). Es ist somit darauf hinzuweisen, dass die nachstehenden Angaben zu angefragten Flächeninan- spruchnahmen und Betroffenheiten im Rahmen der Grobplanung für den BVWP als Abschätzun- gen basierend auf digitalen Flächenabgrenzungen ermittelt wurden und sich später im Rahmen ei- ner detaillierten Planung ändern oder anders einstellen können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach der Grobplanung für die Meldung zum BVWP (siehe Vorbemerkungen) ergeben sich durch eine östliche Umgehung von Melbeck folgende Flächenbetroffenheiten von Schutzgebieten: – Naturschutzgebiet „Barnstedt - Melbecker Bach“: ca. 4 400 m 2 , – Naturschutzgebiet „Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“: ca. 4 800 m 2 , – FFH-Gebiet „Ilmenau mit Nebenbächen“: ca. 9 500 m 2 , – Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg: ca. 33 800 m 2 , – Wasserschutzgebiet: „Lüneburg“ (Zone IIIB): ca. 75 000 m 2 . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2247 3 Weiterhin ist das Überschwemmungsgebiet „Ilmenau mit Gerdau, Hardau und Stederau“ betroffen. Der Eingriff in Höhe von ca. 1 600 m 2 im Bereich der Querung des Barnstedt-Melbecker Bachs wird als ausgleichbar angesehen. An der Ilmenau können gegebenenfalls bis zu ca. 4 800 m 2 des Über- schwemmungsgebiets randlich betroffen sein; genaueres hierzu wäre im Rahmen konkreter Pla- nungen zu bestimmen. Über baubedingte und indirekte Auswirkungen der Straße auf Schutzgebiete können zum gegen- wärtigen Zeitpunkt keine Angaben erfolgen. Entsprechende Daten würden erst in Rahmen genaue- rer Planungen ermittelt werden. Zu 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3: In der Grobplanung wurde ermittelt, dass Waldflächen in einem Umfang von ca. 2,88 ha betroffen sind. Zu 4: Nach der Grobplanung ist eine Inanspruchnahme der Friedhofsflächen nicht vorgesehen. Zu 5: Nach der Grobplanung ist das südöstlich von Melbeck gelegene Gebiet für Sport, Freizeit und Er- holung in einem Umfang von ca. 1,3 ha betroffen. Genauere Daten bezogen auf den Campingplatz und das Wochenendhausgebiet waren im Rahmen der durchgeführten Grobplanung für den BVWP nicht zu ermitteln. Sie würden erst in Rahmen genauerer Planungen unter Heranziehung von Ka- tasterunterlagen und örtlichen Vermessungsdaten errechnet werden. Zu 6: Die Restauration „Bootshaus“ auf dem Campingplatz ist nach der Grobplanung flächenmäßig nicht betroffen. Der abgeflachte Uferbereich, der als Einstieg mit Booten in die Ilmenau dient, ist eben- falls flächenmäßig nicht betroffen. Zu 7: Nach der Grobplanung liegt die südliche Verknüpfung der OU Melbeck mit der vorhandenen B 4 zwischen der Einmündung der Straße Moortalsheide und der Kreuzung des Wasserlaufs „Hol lmoor Bach“. Zu 8: Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung im Jahr 2025 auf der B 4 in Melbeck wurde in der Verkehrsuntersuchung für die A 39 - Wolfsburg bis Lüneburg, Stand Fortschreibung Februar 2013, für den Fall ohne A 39 und B 190n zu 18 600 Kfz/24 h (davon 1 020 Fahrzeuge/24 h mit einem zu- lässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) ermittelt. (Diese Daten beziehen sich auf den Bezugs- fall in der Verkehrsuntersuchung: Straßennetz Jahr 2010 zuzüglich aller Bundesfernstraßenvorha- ben, deren Realisierung bis zum Jahr 2025 zu erwarten sind, jedoch ohne A 39 und B 190n. Ein Ausbau der B 4 mit einer OU Melbeck ist dabei nicht berücksichtigt.) Zu 9: Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung im Jahr 2025 auf der B 4 in Melbeck wurde in der Verkehrsuntersuchung für die A 39 - Wolfsburg bis Lüneburg, Stand Fortschreibung Februar 2013, für den Fall mit A 39 und B 190n zu 13 600 Kfz/24 h (davon 480 Fahrzeuge/24 h mit einem zulässi- gen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) ermittelt. (Diese Daten beziehen sich auf den Planfall in der Verkehrsuntersuchung: Straßennetz Jahr 2010 zuzüglich aller Bundesfernstraßenvorhaben, deren Realisierung bis zum Jahr 2025 zu erwarten sind, ergänzt um die A 39 und B 190n.) Olaf Lies (Ausgegeben am 28.10.2014) Drucksache 17/2247 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1964 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 08.09.2014 Inwieweit greift eine östliche Ortsumgehung von Melbeck im Zuge eines 2+1-Ausbaus der B 4 in Schutzgebiete und Infrastruktur der Gemeinde ein? Antwort der Landesregierung