Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2271 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1946 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge (GRÜNE), eingegangen am 01.09.2014 Elbquerung für die A 20/22 aus niedersächsischer Sicht Das Planfeststellungsverfahren für die A 20-Elbquerung läuft seit Ende 2009. Für den niedersäch- sischen Teil ist ein Erörterungstermin durchgeführt worden. In Schleswig-Holstein wurden die Pläne geändert, die Erörterung hierzu ist dort inzwischen abgeschlossen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen zur Pla- nung der A 20-Elbquerung (bitte gegebenenfalls Autor, Datum, Aktenzeichen der Dokumente angeben)? 2. Welchen dieser Vereinbarungen haben die beiden Landtage (oder einer der Landtage) zuge- stimmt? 3. Liegen die Planfeststellungsunterlagen zur Planänderung, schleswig-holsteinischer Teil, bei der niedersächsischen Straßenbauverwaltung vor? 4. In Schleswig-Holstein sind im Rahmen der zweiten Auslegung spezifische Unterlagen zur Tunnelsicherheit, insbesondere eine Risikoanalyse (Gutachterbüro Baltzer und Partner, 2010) und eine „Sicherheitsdokumentation“, in das Verfahren eingebracht worden. Ist geplant, diese oder entsprechende Unterlagen in die Planfeststellung auch auf niedersächsischer Seite ein- zubringen? Wenn nein, warum nicht? 5. Ist eine Neuauslegung der Planfeststellungsunterlagen im Rahmen von Planänderungen ge- plant? Wenn ja, werden die Unterlagen nach Ziffer 4 zuvor in die Auslegung einbezogen? 6. Welche Änderungen gibt es in der Planung oder wird es geben? Wird zu diesen Änderungen gegebenenfalls ein Planänderungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden? 7. Für wann (ungefähres Datum) ist der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses geplant? (An die Staatskanzlei übersandt am 15.09.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.10.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/1946/Elbquerung - Der Neubau der Küstenautobahn A 20 von Westerstede nach Drochtersen/Glückstadt und die A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg haben eine große wirtschaftliche und verkehrliche Wirkung und sind wichtige Infrastrukturvorhaben für Niedersachsen und die anderen norddeutschen Küstenländer. Die Landesregierung hat deshalb in ihrem Koalitionsvertrag die klare Vereinbarung getroffen, die Planungen zur A 20 und A 39 fortzuführen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2271 2 In der Weiterführung der A 20 entlang der Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern und Schles- wig-Holstein wird eine durchgängige Fernstraßenverbindung vom Baltikum zu den westeuropäi- schen Staaten entstehen, mit der zudem der Ballungsraum Hamburg umfahren werden kann. Als zentrales unverzichtbares Element stellt die feste Elbquerung dabei eine wirtschaftliche und ver- kehrliche Schlüsselfunktion dar. Die Küstenautobahn erfüllt mit ihrer Ausrichtung den Grundgedan- ken des transeuropäischen Netzes, die Verbindung von Wirtschaftsregionen und die Erschließung strukturschwacher Gebiete bzw. Randgebiete zu erreichen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Für den Neubau des Abschnittes „Elbquerung einschließlich Elbtunnel“ wurde auf der Ebene der jeweiligen Straßenbaubehörden zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen ei- ne Planungsvereinbarung geschlossen und mit Datum 04.10.2005 für Schleswig-Holstein und 05.10.2005 für Niedersachsen unterzeichnet. Zweck der Vereinbarung ist die Regelung der Zu- ständigkeiten und der Kostenverteilung für Planung, Entwurf einschließlich Entwurfsvorlage und Planfeststellung. Eine Befassung der Landtage hat es nach den vorliegenden Unterlagen nicht gegeben. Zu 3: Gemäß der Vereinbarung obliegen dem Land Schleswig-Holstein in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen die Federführung und die Planungsverantwortung. Die Durchführung der Planfest- stellungsverfahren erfolgt jeweils separat in Eigenverantwortung der beiden Länder. (Im Rahmen der gemeinsamen Abstimmungen liegen der niedersächsischen Straßenbauverwaltung derzeit die Unterlagen zur 1. Planänderung aus 2012 - Eingang 2013 - vor.) Zu 4: Wie in Schleswig-Holstein ist in Niedersachsen dieselbe Risikoanalyse vom Ingenieurbüro „Bung“ (Verfasser Prof. Balzer) aus 2010 in das Planfeststellungsverfahren eingebracht worden. Zu 5 und 6: Nach Vorgaben durch das Bundesverkehrsministerium erfolgt für den Bereich der Verknüpfung der A 20 mit der A 26 derzeit eine Änderungsplanung. Für diesen außerhalb des Tunnelbauwerkes lie- genden Abschnitt wird ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Die Plan- feststellungsunterlagen sollen öffentlich ausgelegt werden. Der Umfang dieser Unterlagen ist im Rahmen der Verfahrensvorbereitungen noch festzulegen. Zu 7: Die beiden Planfeststellungsverfahren für den Elbquerungsabschnitt sollen sowohl in Schleswig- Holstein als auch in Niedersachsen Ende 2014 abgeschlossen werden. Olaf Lies (Ausgegeben am 03.11.2014) Drucksache 17/2271 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1946 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge (GRÜNE), eingegangen am 01.09.2014 Elbquerung für die A 20/22 aus niedersächsischer Sicht Antwort der Landesregierung