Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2291 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2080 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Ottmar von Holtz (GRÜNE), eingegangen am 25.09.2014 Nach welchen Kriterien werden Schulen für die Weiterbildung von Beratungslehrkräften ausgewählt? Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen können sich zur Beratungslehrerin oder zum Beratungslehrer weiterbilden. Antragstellerin ist jeweils die Schule. Beratungslehrkräfte unterstützen Eltern, Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schüler vor allem dann, wenn schwierige Lebenslagen der Schülerrinnen und Schüler oder deren familiäres oder soziales Umfeld negative Auswirkungen auf die schulischen Leistungen und Beteiligung haben. Nicht selten sind Beratungslehrkräfte dadurch Ersatz für oder zumindest eine wichtige Ergänzung zu Schulpsycholo- gen. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung wird vor Ort an den Schulen ein stets steigender Be- darf nach einer solchen Weiterbildung konstatiert. Die Nachfrage nach einer Weiterbildung ist sehr hoch, was zu vielen Ablehnungen seitens der Landesschulbehörde führt. Diese Situation führt dazu, dass es Schulen gibt, die mehrmals nacheinander eine Ablehnung be- kommen haben, obwohl sie nach Auskunft der Landesschulbehörde alle Voraussetzungen gemäß Runderlass des MK vom 08.04.2004 erfüllen, um berücksichtigt zu werden. Da jeder Weiterbil- dungsdurchgang mit einer zweijährigen Qualifizierungsphase verbunden ist, bedeutet eine Ableh- nung für die betroffenen Schulen, unter denen auch Schulen in sozialen Brennpunkten sind, eine effektive Wartezeit von vier Jahren nach Ablehnung, bis die Chance für den Einsatz einer Bera- tungslehrkraft zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Schulpsychologen werden mit Stand heute absolut und je 1 000 Schülerinnen bzw. Schüler in Niedersachsen eingesetzt? 2. Wie viele Beratungslehrkräfte gibt es in Niedersachsen absolut und je 1 000 Schülerinnen bzw. Schüler? 3. In wie vielen Schulen in Niedersachsen werden weitergebildete Beratungslehrkräfte einge- setzt, in wie vielen keine? 4. Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf zur Weiterbildung von Beratungslehrkräften ein? 5. Wie hoch ist die Ausbildungskapazität, d. h. wie viele Weiterbildungsplätze gibt es pro Durch- gang? 6. Wie viele Schulen bzw. Plätze werden pro Durchgang nachgefragt? 7. Wie viele Anträge von Schulen zur Weiterbildung von Beratungslehrkräften werden je Anmel- dedurchgang abgelehnt? 8. Nach welchen Kriterien werden Schulen ausgewählt, wenn sich auch Schulen bewerben, die zwar die Voraussetzungen gemäß Runderlass des MK vom 08.04.2004 erfüllen, aber auf- grund der hohen Nachfrage abgelehnt werden müssen? 9. Welche Rolle spielen bei der Auswahl der Schulen Vorerfahrungen der gemeldeten Lehrkräfte (z. B. ausgebildete Mediatoren) oder deren Alter? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.10.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2291 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 30.10.2014 - 01-0 420/5-2080 - Niedersächsischen Schulen steht ein umfangreiches und funktionierendes psychosoziales Bera- tungs- und Unterstützungssystem zur Verfügung. Mit den in den vergangenen Jahren erfolgten und zukünftig zusätzlich geplanten Neueinstellungen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wird dieses weiterhin erweitert. Da die neu eingestellten Psychologinnen und Psychologen noch nicht über die schulpsychologische Feldkompetenz verfügen, erfolgt zunächst eine umfangreiche und qualifizierte Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Erst im Anschluss kann das Kursangebot erweitert werden. Die zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung zur Beratungslehrkraft erfolgt dezentral in Stu- dienzirkeln mit je zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter der Leitung einer Schulpsychologin oder eines Schulpsychologen. Im Zuge der sich zukünftig entspannenden personellen Situation können die Ausbildungskapazitäten in der Beratungslehrerweiterbildung sukzessive ausgebaut werden. Durch derzeit noch bestehende Engpässe können bei der Vergabe der Weiterbildungs- plätze nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. Die zur Verfügung stehenden Weiterbil- dungsplätze werden nach einem angemessenen Schlüssel in Abstimmung mit den schulpsycholo- gischen Dezernentinnen und Dezernenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) nach bestehendem Bedarf und vor allem nach den einsetzbaren Studienzirkelleiterinnen und Studi- enzirkelleitern auf die Regionen verteilt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Im aktuellen Haushaltsplan (Kapitel 07 08) sind für schulpsychologische Dezernentinnen und De- zernenten insgesamt 69 Stellen ausgewiesen. In der NLSchB sind zum Stichtag 69 Schulpsycholo- ginnen und Schulpsychologen tätig. Bei einer Schülerzahl von insgesamt 1 071 467 Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden (815 865) und berufsbildenden Schulen (255 602) ergibt sich somit eine Relation von ca. 1:15 529 (Schulpsychologin/Schulpsychologe:Schülerin/Schüler). Zu 2: In Niedersachsen sind insgesamt 1 371 Lehrkräfte als Beratungslehrkraft berufen. In Relation zur Schülerzahl ergibt sich damit ein Verhältnis von 1:782. Zu 3: Zum Betrachtungszeitpunkt gibt es in Niedersachsen 2 940 Schulen in staatlicher Trägerschaft. In 1 093 Schulen ist mindestens eine Beratungslehrkraft tätig. In 1 847 Schulen sind keine qualifizier- ten Beratungslehrkräfte eingesetzt. Zu 4: Der Einsatz von Beratungslehrkräften wurde 1978 als Ergänzung zur schulpsychologischen Bera- tung eingeführt. Eine Versorgung aller Schulen mit einer Beratungslehrkraft konnte bisher nicht er- reicht werden. Die langjährigen Erfahrungen weisen darauf hin, dass sowohl Schulleitungen und Schulkollegien, aber auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern die psychosoziale Beratungsar- beit an der Schnittstelle von Lehren/Unterrichten und Erziehen, insbesondere durch die enge Ver- zahnung mit der schulpsychologischen Beratung, schätzen und als ein sehr unterstützendes In- strument erleben. Zu 5: Die Anzahl der Weiterbildungsplätze differierte wie folgend ersichtlich im Laufe der Zeit. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2291 3 Ausschreibung der Weiterbildungsplätze jeweils pro Jahr: 2004 bis 2005 40 Plätze, 2006 bis 2007 60 Plätze, 2008 bis 2013 80 Plätze. Diese Quote konnte deutlich erhöht werden. In der aktuellen Ausschreibung (2014) wurden 120 Bewerbungen berücksichtigt. Für den zum 01.08.2015 beginnenden Weiterbildungskurs werden ebenfalls 120 Plätze ausgeschrieben. Zu 6: Die Weiterbildungsmaßnahmen sind schon seit einigen Jahren mehrfach überzeichnet. Die Situati- on verschärft sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch die hohe Anzahl von Pensionierungen quali- fizierter Beratungslehrkräfte. In den letzten drei Jahren wurde von durchschnittlich 223 Schulen pro Ausschreibung ein Antrag auf Teilnahme gestellt. Für den aktuellen Jahrgang lagen 270 Bewerbungen vor. Zu 7: In den letzten drei Jahren mussten durchschnittlich 143 Anträge zur Qualifizierung aus Kapazitäts- gründen (siehe Antwort zu 5) abgelehnt werden. Trotz der aktuellen Erhöhung des Qualifizierungs- kontingents mussten für die aktuelle Qualifizierung 150 Bewerbungen negativ beschieden werden. Zu 8: Die NLSchB trifft die Entscheidung über die Zulassung der benannten Lehrkraft zum Einführungs- kurs und zum Weiterbildungslehrgang sowie die Zuordnung zu einem Studienzirkel. Da in der Re- gel immer mehr Bewerbungen vorliegen als Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen, sind weite- re Kriterien zu berücksichtigen, die jeweils durch Erlass definiert sind. Sie können folgende Bedin- gungen bzw. Voraussetzungen beinhalten: – regionale Begrenzung, – Schulform, – Schulgröße (Schülerzahl), – besondere Bedingungen/besonders begründeter Bedarf, – Mehrfachbewerbungen, – Vermeidung von Vereinzelung einzelner Schulformen in den Studienzirkeln, – möglichst ausgeglichene Präsenz von Frauen und Männern in den Studienzirkeln, – Bewerbungen von Schulen, für die eine besondere Notwendigkeit besteht, – Bewerbungen von Schulen, in denen noch keine Beratungslehrerin oder kein Beratungslehrer eingesetzt ist bzw. aufgrund des Beratungsbedarfs und der Schülerzahl eine weitere Beratungs- lehrkraft dringend erforderlich ist. Sollte es notwendig sein, kann die NLSchB weitere Kriterien festlegen. Zu 9: Eine bedeutsame Rolle für die Auswahl zur Weiterbildung liegt auf den Schlüsselqualifikationen der sozialen und kommunikativen Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber. Ebenso hat die Schul- leitung die Passung zwischen Bewerberin oder Bewerber, dem spezifischen Beratungsbedarf der Schule und dem Kollegium festzustellen. Spezifische Vorerfahrungen der Lehrkräfte oder das Alter spielen eine eher untergeordnete Rolle bei der Auswahl, da die fachlichen Inhalte Gegenstand der Qualifizierung sind. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 05.11.2014) Drucksache 17/2291 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2080 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Ottmar von Holtz (GRÜNE), eingegangen am 25.09.2014 Nach welchen Kriterien werden Schulen für die Weiterbildung von Beratungslehrkräften ausgewählt? Antwort der Landesregierung