Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2329 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1921 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Gabriela König, Christian Dürr, Horst Kort- lang und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 02.09.2014 Wann kommt QIN? In der Koalitionsvereinbarung haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen für einen Ausbau der Städtebauförderung ausgesprochen. Wörtlich heißt es auf Seite 37: „Die rot-grüne Koalition wird die Städte und Gemeinden bei der Aufstellung von integrierten Stadtentwicklungsstrategien und Wohnraumversorgungskonzepten unterstützen. … Die Aufenthaltsqualität der öffentlichen Räume muss verbessert, die Wohnfunktion und die Nahversorgung gestärkt werden. Das Modellprogramm Quartiersinitiative Niedersachsen (QIN) soll wieder genutzt werden, den innerstädtischen Handel, lokale Vereine und die Eigentümer in Strategien einzubinden sowie Innenstadtkonzepte der Kom- munen unterstützen.“ Frau Sozialministerin Rundt hat folgerichtig angekündigt, für den Haushalt 2015 einen Investitionsschwerpunkt bei der Stadtentwicklung zu bilden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie will die Landesregierung in den verbleibenden drei Jahren der aktuellen Legislaturperiode die Städte und Gemeinden konkret, z. B. bei der Aufstellung von integrierten Stadtentwick- lungsstrategien und Innenstadtkonzepten, bei der Verbesserung der Aufenthaltsqualität öf- fentlicher Räume und bei der Nahversorgung, unterstützen? 2. Wann steht, wie in der Koalitionsvereinbarung angekündigt, das Modellprogramm „Quartiers- initiative Niedersachsen (QIN)“ unter welchen Rahmenbedingungen (Mittelausstattung, Zeit- raum/Dauer, Kriterien und Maßnahmen) den Städte und Gemeinden wieder zur Verfügung? 3. Wie geht es in diesem Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Ab in die Mitte! Die City- Offensive Niedersachsen“ weiter? 4. Wie viel Geld ist notwendig, um die in der Koalitionsvereinbarung auf Seite 37 benannten De- fizite bei der „Aufenthaltsqualität der öffentlichen Räumen“ und der „Nahversorgung“ in den niedersächsischen Städten und Gemeinden zu beheben? 5. Welcher Anteil wird hierfür durch EFRE-Mittel und Bundesmittel für die Städtebauförderung voraussichtlich zur Verfügung gestellt? 6. Welche Fördermöglichkeiten gibt es gegebenenfalls auf EU-, Bundes- oder Landesebene noch, um die Stadtentwicklung, u. a. mit dem Schwerpunkt Einzelhandel, voranzubringen? (An die Staatskanzlei übersandt am 08.09.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 05.11.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 502.11 - 01425 - 2 - Der Erhalt und die Schaffung lebendiger und lebenswerter Innenstädte sind zentrale Herausforde- rungen an die Stadtentwicklung und den Städtebau. Innenstädte und Ortskerne zu erneuern und zu stärken, ist eine wichtige Aufgabe der Kommunen und ein Schwerpunkt der Städtebaupolitik des Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2329 2 Landes. Handel, Dienstleistungen, Kultur, Tourismus, Wohnen und Freizeit erwarten attraktive und zukunftsfähige Zentren. Eine Innenstadt muss dabei vielen Ansprüchen zugleich genügen: als vita- ler Handelsort, als blühender kultureller Treffpunkt und nicht zuletzt als qualitätsvoller „Lebensraum Innenstadt“. In der Koalitionsvereinbarung haben SPD - Landesverband Niedersachsen - und Bündnis 90/Die Grünen - Landesverband Niedersachsen - einen entsprechenden Schwerpunkt gelegt. Dort heißt es u. a.: „Die rot-grüne Koalition wird die Städte und Gemeinden bei der Aufstellung von integrierten Stadtentwicklungsstrategien und Wohnraumversorgungskonzepten unterstützen. … Die Auf- enthaltsqualität der öffentlichen Räume muss verbessert, die Wohnfunktion und die Nahversorgung gestärkt werden“. Kommunen werden seitens der Landesregierung bei der Aufstellung von Wohnraumversorgungs- konzepten durch ein Beratungsangebot der NBank für eine kommunale Wohnungsmarktbeobach- tung unterstützt. Eine kommunale Wohnungsmarktbeobachtung als breit aufgestelltes Informationssystem bietet die Basis für die Erstellung von Wohnraumversorgungskonzepten durch die Kommunen selbst. Sie ist Voraussetzung für das Erkennen und Nutzen kommunaler Handlungsspielräume sowie das Entwi- ckeln abgestimmter Strategien. Eine von den Kommunen selbst betriebene kontinuierliche kommu- nale Wohnungsmarktbeobachtung bietet aktuelle Informationen zu kleinräumigen Entwicklungen in Stadt- bzw. Ortsteilen und zu Stadt-Umland-Prozessen. Zusätzliche Themen (wie z. B. Sozialmoni- toring, Bauflächen- und Leerstandskataster) können bei Bedarf von den Kommunen ergänzt wer- den. Im Sinne eines Frühwarnsystems werden anhaltende Trends oder Trendänderungen angezeigt. Zum Beispiel weist die Entwicklung der Leerstandsquote sehr zeitnah auf das Auseinanderdriften von Angebot und Nachfrage hin. Die Bauflächen- und Leerstandskataster (z. B. des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen für insbesondere ländliche Räume) bie- ten unverzichtbare Dienste bei der Beurteilung der aktuellen Situation. Regelmäßige Ergebnisbe- richte der Kommunen gewährleisten, dass die Akteure vor Ort Handlungsnotwendigkeiten ableiten können. Um Kommunen in die Lage zu versetzen, ein eigenständiges Monitoring zu betreiben, leistet die NBank mit ihren Partnern als Betreiber der landesweiten Wohnungsmarktbeobachtung „Hilfe zur Selbsthilfe“. Kommunen, die sich den Herausforderungen aktiv stellen wollen, bietet die NBank u. a. folgende Unterstützungsleistungen kostenlos an, wie Information und Beratung über Ziele, Aufbau und Durchführung der kommunalen Wohnungsmarktbeobachtung sowie Lieferung von Da- ten z. B. über Strukturkomponenten, wie z. B. Leerstandskataster, mit jährlichen Aktualisierungen. In einem Arbeitskreis aus interessierten Kommunen und der NBank findet ein regelmäßiger Erfah- rungsaustausch statt. In Umsetzung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene stellt die Bundesregierung Finanzhilfen für die Städtebauförderung des Bundes und der Länder in Höhe von jährlich insgesamt 650 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere 50 Mio. Euro setzt der Bund für ein Bundesprogramm zur Förderung natio- naler Projekte des Städtebaus ein. Aus sozial- und integrationspolitischer Sicht als besonders er- freulich hervorzuheben ist die in diesem Zusammenhang erfolgte Verbesserung der Rahmenbedin- gungen für das Programm „Soziale Stadt“, das nach mehrjährigen starken Kürzungen durch die vormalige Bundesregierung erstmals wieder gleichberechtigt in das System der Städtebauförde- rung integriert und finanziell erheblich aufgestockt worden ist. Vorbehaltlich der Haushaltsentschei- dungen des Deutschen Bundestages und des Niedersächsischen Landtages werden 2015 für Nie- dersachsen voraussichtlich Bundesmittel für die Städtebauförderung in Höhe von rund 47,6 Mio. Euro zur Verfügung stehen, die in gleicher Höhe mit Landesmitteln gegenfinanziert und somit zu einem Programmvolumen von mehr als 95 Mio. Euro aufgestockt werden. Ergänzt werden diese Anstrengungen durch die Ansätze der Dorfentwicklung. Insbesondere Kom- munen in den ländlich geprägten Räumen Niedersachsens werden von der strategischen Ausrich- tung der Entwicklung, Stabilisierung oder Anpassung gerade der Dorfinnenbereiche bis zur Finan- zierung von Vorhaben unterstützen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2329 3 Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern ist heute mehr denn je ein wichtiges Erfordernis für die Stadtentwicklung sowie bei städtebaulichen und infrastrukturellen Planungen. Darüber hinaus können private Initiativen wesentliche Beiträge leisten bei der Verbesserung und Weiterentwicklung von Stadtquartieren. Daher ist auch das Modellprogramm „Quartiersinitiative Niedersachsen“ (QiN) in die Koalitionsver- einbarung mit aufgenommen worden. Es soll dazu genutzt werden, den innerstädtischen Handel, lokale Vereine und die Eigentümer in Strategien einzubinden sowie Innenstadtkonzepte der Kom- munen unterstützen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung wird die Städte und Gemeinden verstärkt mit Städtebauförderungsmitteln bei der Umsetzung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten unterstützen und dabei auch städte- bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume und der Nah- versorgung im Rahmen städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen fördern. Für das Programmjahr 2015 ist vorbehaltlich der Haushaltsentscheidungen durch den Landtag vor- gesehen, Städtebauförderungsmittel (Bundes- und Landesmittel) von mehr als 95 Mio. Euro für die städtebauliche Erneuerung in den niedersächsischen Kommunen einzusetzen. Das Programm „Soziale Stadt“ wird zum Leitprogramm der sozialen Integration in der Städte- bauförderung weiterentwickelt. Ziel ist die Stabilisierung und Aufwertung von benachteiligten Quar- tieren sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum, sodass sich die Lebensbedingungen und Perspektiven der dort lebenden Menschen nachhaltig verbessern werden. Die Förderberatung der NBank informiert, berät und begleitet u. a. Kommunen zu den Finanzierun- gen der NBank. Dabei geht sie lösungsorientiert vor, d. h., sie zeigt nicht nur Möglichkeiten und Grenzen von NBank-Finanzierungen auf, sondern berät auch zu weiterführenden und nachhaltigen Konzepten sowie Strategien. Die Förderberatung integriert die Kenntnis von Programmen, Erfah- rungswissen, Bündelung, Vernetzung, Moderation und Austausch und berät zu den Feldern Wirt- schafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturförderung. Daneben ist sie in den Regionen durch die Beratungsstellen vor Ort präsent. Das ermöglicht kurze Wege und eine gute Betreuung regionaler Kunden und Multiplikatoren. Des Weiteren bietet die NBank die Möglichkeit einer Analyse zur Wohnungsmarktbeobachtung für nachfragegerechte Stadtentwicklung. Zu 2: Es sind daher aufgrund der finanziellen Situation im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 keine Haushaltsmittel für QiN dargestellt. Bei den Haushaltsaufstellungen der kommenden Jahre wird weiter das Augenmerk darauf gerichtet, für die „Quartierinitiative Niedersachsen“ Mittel bereitzustel- len. Ein auf den Erfahrungen mit QiN beruhender Leitfaden steht bereits jetzt zur Verfügung. Er stellt für interessierte private Akteurinnen und Akteure und Kommunen mögliche Handlungsfelder und Ar- beitsschwerpunkte vor. Der Leitfaden soll das private Engagement für die Stadtentwicklung stützen und zu noch stärkerer Kooperation der Kommunen mit den bürgerschaftlichen Initiativen anregen. Der Leitfaden enthält u. a. auch eine Checkliste für erfolgreich arbeitende Quartiersinitiativen und praktische Hinweise. Zu 3: Nach zwölf Jahren wird der Wettbewerb „Ab in die Mitte!“ mit Ablauf des Jahres 2014 eingestellt. Zu 4: Der Landesregierung liegen keine Statistiken oder sonstige Unterlagen vor, wie hoch der Finanzie- rungsbedarf in den niedersächsischen Städten und Gemeinden ist. Entsprechende Daten werden bundesweit nicht erhoben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2329 4 Zu 5: Gegenstand der Städtebauförderung ist jeweils die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme der Kommune als Gesamtmaßnahme. Inwieweit die geförderten Städte und Gemeinden die bewilligten Städtebauförderungsmittel für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität der öf- fentlichen Räume und der Nahversorgung einsetzen, lässt sich nicht einschätzen bzw. betragsmä- ßig festsetzen. EFRE 1 -Mittel der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen für die Förderung der Erneu- erung und Entwicklung städtischer Gebiete nicht zur Verfügung. Für die Dorfentwicklung stehen aus dem ELER 2 in der neuen EU-Förderperiode 116 Mio. Euro zur Verfügung. Zu 6: Die Versorgung der Bevölkerung in den ländlichen Räumen stellt die Dörfer oft vor große Heraus- forderungen. Hier sollen als Alternative zum klassischen Einzelhandel in der neuen Förderperiode Basisdienstleistungseinrichtungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der lokalen Versorgungs- strukturen und damit die Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung geför- dert werden. Gefördert werden dabei die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Erweiterung von Basisdienst- leistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung auch un- ter Umnutzung ungenutzter Bausubstanz. Die Lösungsorientierte integrierte Beratung der NBank, an die sich Kommunen wenden können, vermittelt weitere Quellen für Maßnahmen der Stadtentwicklung, u. a. mit dem Schwerpunkt Ein- zelhandel. Entsprechende Förderungsmöglichkeiten bestehen – bei den KfW-Darlehensprogrammen IKK 3 und IKU 4 für Infrastruktur von Kommunen und kom- munalen Unternehmen, – durch das Deutsche Institut für Urbanistik, das neben kleineren Förderungen auch konzeptionelle Beratung, Forschungsdaten und weiterführende Hinweise zu Konzepten geben kann (Na- tionaler Radwegeverkehrsplan, kommunaler Klimaschutz), – mit den Wirtschaftsförderungen in den Regionen, die gerade neben Infrastrukturlösungen auch Arbeitsplatzlösungen lokal und regional, z. B. mit Fonds, unterstützen, – durch Stiftungen, die gerade im lokalen Bereich mit abgestimmten Förderungen aufwarten, so- wie – mit besonderen Programmen, die die NBank für Gründerinnen und Gründer sowie etablierte Unternehmen im Einzelhandel anbieten kann, wie Gründungscoaching Deutschland, Gründer- coaching Niedersachsen, Außenwirtschaftsberatung, Einzelbetriebliche Förderung (GRW), Energieberatung Mittelstand, Innovationsförderung und Landesbürgschaften. Cornelia Rundt 1 Europäische Fonds für regionale Entwicklung 2 Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums 3 Investitionskredit Kommunen 4 Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (Ausgegeben am 13.11.2014) Drucksache 17/2329 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/1921 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Gabriela König, Christian Dürr, Horst Kort-lang und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 02.09.2014 Wann kommt QIN? Antwort der Landesregierung