Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2340 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2121 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 02.10.2014 Tafeln in Niedersachsen Mit ihrem Engagement leisten die Tafeln einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes in Niedersachsen. Gleichzeitig schärfen sie durch ihre Arbeit das öffentliche Bewusstsein für gesell- schaftliche Probleme wie Armut oder soziale Ausgrenzung. Gleichwohl bemängeln Sozial- und Arbeitsmarktexperten, dass die Ausgabe von Essen, Möbeln, Kleidung und anderen Verbrauchsgegenständen an bedürftige Personen gegen einen geringen Aufpreis die Anreize zur Arbeitsaufnahme insbesondere für solche Personenkreise senkte, die aus einer regulären Arbeit kein ausreichendes Einkommen erzielen würden und möglicherweise auf zu- sätzliche staatliche Leistungen angewiesen seien. Zudem verfügten nicht alle Tafeln über ein Spendensiegel, mit dem geprüft werden könne, dass alle Spenden ordnungsgemäß verwendet würden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Tafeln gibt es derzeit in Niedersachsen? 2. An welchen Standorten finden sich diese Tafeln? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Tafeln in Niedersachsen im Kontext der Leis- tungen zur Grundsicherung, die der Bund über das SGB II gewährt? 4. Wie hat sich die Anzahl der Tafeln in Niedersachsen seit der ersten Gründung entwickelt? 5. Wie hat sich die Zahl der Ausgabestellen für a) Lebensmittel, b) Kleidung, c) Möbel und d) sonstige Verbrauchsgegenstände in Niedersachsen seit der ersten Gründung der Tafeln entwickelt (bitte nach Landkreisen auf- geschlüsselt)? 6. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter der Tafeln seit der ersten Gründung entwickelt (bitte auf- geschlüsselt nach Standort und Art des Beschäftigungsverhältnisses)? 7. Sind der Landesregierung Tafeln bekannt, bei denen Mitarbeiter hauptamtlich beschäftigt wa- ren? 8. Wenn ja, um wie viele Mitarbeiter handelt es sich, aufgegliedert nach Standorten? 9. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Angebote der Tafeln und Ausgabestel- len in Anspruch nehmen zu können? 10. Wie hat sich seit Bestehen der Tafeln in Niedersachsen die Anzahl der Personen, die die An- gebote der Ausgabestellen in Anspruch genommen haben, entwickelt? 11. Inwieweit gibt es Informationen darüber, wie lange die Angebote im Mittel pro Person in An- spruch genommen werden? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2340 2 12. In welcher Höhe hat die Landesregierung an die Tafeln und Ausgabestellen in Niedersachsen seit der ersten Gründung der Tafeln Sach- und Geldspenden geleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Tafeln und Herkunft der Spenden)? 13. Welche Investitionen wurden mit den gespendeten Landesmitteln getätigt (bitte aufgeschlüs- selt nach Jahr und Standort)? 14. Wie viele der in Niedersachsen tätigen Tafeln verfügen über ein Spendensiegel? 15. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, aus öffentlichen Mitteln geleistete Sach- und Geldspenden nur dann zu zahlen, wenn die jeweilige Tafel über ein Spendensiegel ver- fügt? 16. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die Entwicklung des Spendenauf- kommens aus der niedersächsischen Bevölkerung vor? 17. Wie haben sich die aus dem Verkauf von Nahrungsmitteln erzielten Einnahmen der Tafeln und Ausgabestellen in Brandenburg seit deren Bestehen entwickelt? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 11.11.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 303.21 - 43808-05 - Nicht alle Menschen in Deutschland haben ausreichend zu essen - obwohl es Lebensmittel im Überfluss gibt. Wenn das Geld knapp wird, sparen die meisten bei der täglichen Ernährung - zulas- ten ihrer Gesundheit. Gleichzeitig fallen täglich bei Lebensmittelproduzenten, in Supermärkten, in Hotels und Restaurants, auf Wochenmärkten und bei Veranstaltungen große Mengen von Le- bensmitteln an, die - obwohl qualitativ einwandfrei - im Wirtschaftskreislauf nicht mehr verkauft werden können und oft im Müll landen würden. Hier setzt die Idee der Tafeln an. Die Tafeln sind gemeinnützige Hilfsorganisationen, die diese Lebensmittel sammeln und an Bedürf- tige verteilen oder gegen geringes Entgelt abgeben. Die Tafeln mit ihren ehrenamtlichen Helferin- nen und Helfer unterstützen Menschen, eine prekäre Phase zu überbrücken. Die erste deutsche Tafel wurde 1993 in Berlin gegründet. Mittlerweile gibt es in Deutschland weit über 900 Tafeln, die sich seit 1996 im Bundesverband Deutsche Tafel e. V. organisieren. Sie han- deln alle nach den gemeinsamen Tafelgrundsätzen. Seit März 2009 besteht der Landesverband der Tafeln in Niedersachsen und Bremen e. V. (LV), der unmittelbarer Ansprechpartner für den Bundesverband, die örtlichen Tafeln, Wirtschaft, Politik, Medien und Öffentlichkeit ist. Schirmherr ist Herr Ministerpräsident Stephan Weil. Die Vernetzung der bürgerschaftlich Engagierten ist für die Tafeln von entscheidender Bedeutung, um Lebensmittelspenden auszutauschen und Probleme in der Organisation von Lebensmittelspen- den zu lösen. Der LV wird daher seit 2010 mit 8 000 Euro pro Jahr durch das Ministerium für Sozia- les, Gesundheit und Gleichstellung gefördert. Dieser Betrag ist zur Weiterführung und Fortentwick- lung der Tafelarbeit und der Geschäftsstelle des LV bestimmt. Auch für 2015 ist eine Fortsetzung dieser Förderung geplant. In den Jahren 2005 bis 2009 wurde dem Bundesverband durch das Mi- nisterium eine jährliche Zuwendung in Höhe von 8 000 Euro für den Aufbau der niedersächsischen Tafelarbeit gewährt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2340 3 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Derzeit gibt es 100 Tafeln in Niedersachsen. Zu 2: In folgenden niedersächsischen Standorten gibt es Tafeln. 1. Achimer Tafel e. V. 2. Auricher Tafel 3. Bad Gandesheimer Tafel 4. Bad Pyrmonter Tafel e. V. 5. Bad Sachsaer Tafel e. V. 6. Barsinghäuser Tafel 7. Bassumer Tafel 8. Bentheimer Tafel e. V. 9. Bersenbrücker Tafel 10. Braunlager Tafel 11. Braunschweiger Tafel e. V. 12. Bremerhavener Tafel 13. Bremervörder Tafel 14. Bückeburger Tafel e. V. 15. Burgdorfer Tafel e. V 16. Burgwedeler Tafel e. V. 17. Buxtehuder Tafel 18. Celler Tafel e. V. 19. Cloppenburger Tafel e. V. 20. Cuxhavener Tafel e. V. 21. Delmenhorster Tafel e. V. 22. Einbecker Tafel 23. Emder Tafel 24. Esenser Tafel e. V 25. Friesoyther Tafel 26. Fürstenauer Tafel 27. Gifhorner Tafel e. V. 28. Göttinger Tafel e. V. 29. Goslarer Tafel e. V. 30. Hamelner Tafel e. V. 31. Hannöversche Tafel e. V. 32. Harener Tafel 33. Haselünner Tafel 34. Helmstedter Tafel 35. Hermannsburger Tafel 36. Hildesheimer Tafel e. V. 37. Holzmindener Tafel e. V. 38. Jeversche Tafel e. V. 39. Laatzener Tafel e. V. 40. Langenhagener Tafel e. V. 41. Lathener Tafel 42. Leeraner Tafel Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2340 4 43. Lehrter Tafel 44. Lilienthaler Tafel e V. 45. Lingener Tafel e. V. 46. Lohner Tafel e. V. 47. Lüchow-Dannenberger Tafel e. V. 48. Lüneburger Tafel e. V. 49. Meller Tafel e. V. 50. Meppener Tafel 51. Mündener Tafel 52. Mündersche Tafel e. V. (Bad Münder) 53. Munsteraner Tafel (Munster-Oertze) 54. Nienburger Tafel 55. Nordenhamer Tafel 56. Norder Tafel 57. Nordhorner Tafel e. V. 58. Northeimer Tafel e. V. 59. Oldenburger Tafel e. V. 60. Osnabrücker Tafel e. V. 61. Osterholzer Tafel 62. Osteroder Tafel e. V. 63. Papenburger Tafel 64. Peiner Tafel 65. Quakenbrücker Tafel e. V. 66. Rhauderfehner Tafel 67. Rintelner Tafel 68. Rotenburger Tafel e. V. 69. Salzgitter Tafel e. V. 70. Salzhausener Tafel 71. Schneverdinger Tafel e. V. 72. Schöninger Tafel 73. Schöppenstedter Tafel 74. Schortenser Tafel e. V. 75. Seesener Tafel 76. Sehnder Tafel 77. Soltauer Tafel 78. Springer Tafel e. V. 79. Stader Tafel 80. Stadthäger Tafel 81. Sulinger Tafel 82. Syker Tafel 83. Töster Tafel (Tostedt) 84. Twistringer Tafel 85. Uelzer Tafel 86. Uetzer Tafel 87. Uslarer Tafel e. V. 88. Vareler Tafel 89. Verdener Tafel e. V. 90. Wagenfelder Tafel Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2340 5 91. Walsroder Tafel e. V. 92. Westersteder Tafel e. V. 93. Wilhelmshavener Tafel e. V. 94. Wildeshauser Tafel e. V. 95. Wittinger Tafel e. V. 96. Wittmunder Tafel e. V. 97. Wolfenbütteler Tafel 98. Wolfsburger Tafel e. V. 99. Wunstorfer Tafel e. V. 100. Zevener Tafel Zu 3: Die Landesregierung begrüßt die Arbeit der Tafeln in Niedersachsen. Die dort ehrenamtlich Tätigen zeigen ein hohes Maß an sozialem Engagement, das weit über die reine Verteilung von Lebensmit- teln hinaus ausstrahlt. Zwar gewährt der Bund als Träger der Regelleistung im Zweiten Buch Sozi- algesetzbuch (SGB II) die Grundsicherung auch in Bezug auf die Versorgung mit Lebensmitteln. Gleichwohl kann durch individuelle Lebensumstände auch hier immer wieder ein tatsächlicher Eng- pass entstehen. Hier bieten die Tafeln eine lobenswerte praktische Hilfe an. Zu 4: Die erste Gründung einer niedersächsischen Tafel erfolgte in Göttingen im Jahr 1994, seitdem sind 99 weitere Tafeln über ganz Niedersachsen verteilt gegründet worden. Inzwischen gibt es nur noch vereinzelte Neugründungen. Zu 5: Nach den Tafelgrundsätzen obliegt es den Tafeln, verzehrfähige Lebensmittel zu sammeln und be- dürftigen Menschen zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft des LV haben inzwischen viele Tafeln aufgrund von Nachfrage oder erkanntem Bedarf ihr Tätigkeitsfeld deutlich ausgebreitet. Es gibt z. B. Mittagstische, Kultur- und Schulprojekte für sozial benachteiligte Kinder bis hin zur Sozialbera- tung. Wie sich diese entwickelt haben und welche Projekte wo genau betrieben werden, ist nicht erhoben. Zu 6: In Niedersachsen geht der LV von derzeit ca. 5 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. Genaue- re Daten gibt es derzeit nicht, aktuell wird vom Bundesverband der Tafeln eine Umfrage durchge- führt. Wann mit einer Veröffentlichung des Ergebnisses gerechnet werden kann, steht noch nicht fest. Zu 7: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Tafeln vor, die hauptamtliches Personal be- schäftigen. Nach wie vor steht bei den Tafeln das Ehrenamt an erster Stelle. Nach Auskunft des LV haben unabhängig davon große und größere Tafeln (z. B. in Groß- und Mit- telstädten) inzwischen auch hauptamtliches Personal, weil der Arbeitsumfang sonst nicht zu bewäl- tigen ist. Zusätzlich beschäftigen Tafeln Helferinnen und Helfer im Bundesfreiwilligendienst und auch im Rahmen sogenannter Ein-Euro-Jobs. Die Finanzierung solcher Stellen ist schwierig, ins- besondere durch regelmäßig bestehende zeitliche Befristung von Fördermitteln. Zu 8: Dazu sind der Landesregierung und auch dem LV keine Daten bekannt. Sie unterliegen auch re- gelmäßig der Veränderung. Zu 9: Voraussetzung ist die Bedürftigkeit der Tafelkundinnen und Tafelkunden. Im Rahmen der Bestim- mungen der Abgabenordnung prüfen die Tafeln in eigener Zuständigkeit, ob diese vorliegt. Regel- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2340 6 mäßig werden hier aber die Regelsätze der Sozialhilfe, des Arbeitslosengeldes II und vergleichbare Renten herangezogen, ebenso sonstige Einkünfte. In begründeten Einzelfällen werden Lebensmit- tel aber auch ohne Nachweis abgegeben. Zu 10: Die Zahl der Tafelkundinnen und Tafelkunden ist in den vergangenen Jahren gestiegen, insbeson- dere durch die zunehmende Zahl der Tafeln mit erreichbarem Angebot. Für das Bundesgebiet wird aktuell von 1,5 Mio. Personen ausgegangen, 2005 waren es rund 500 000 und 2007 ca. 700 000 Bedürftige. Nach Auskunft des LV können davon jeweils ca. 10 % für Niedersachsen angenommen werden. Näheres wird die bereits genannte Umfrage des Bundesverbandes erbringen. Aktuell gibt es eine größere Nachfrage offensichtlich aufgrund der verstärkten Zuwanderung von Flüchtlingen. Hier stehen die Tafeln vor teilweise schwierigen Herausforderungen. Zu 11: Auch hierüber gibt es keine statistisch erhobenen Zahlen. Es gibt bei den Tafeln sowohl Dauerkun- dinnen und -kunden, als auch Bedürftige, die durch vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten zur Tafel kommen. Wo aber Renten und Regelsätze die Einkommensgrundlage bilden, ergibt sich häu- fig die dauernde Notwendigkeit zum Tafelbesuch. Zu 12 und 13: Es sind keine Spenden bekannt. Ansonsten wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 14: Der Bundesverband Deutsche Tafel e. V. als überregionaler Dachverband trägt das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Laut LV besitzt keine der niedersächsi- schen Tafeln ein Spendensiegel; möglicherweise spielen in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten ein Rolle. Die Grundgebühr (ohne Zusatzbetrag) für die jährliche Spenden-Siegel-Prüfung durch das DZI beträgt 500 Euro, für den Erstantrag kommt zusätzlich 1 000 Euro netto hinzu. Zu 15: Aus öffentlichen Mitteln des Landes wurden bisher keine Sach- und Geldspenden gewährt. Ange- sichts der hohen Kosten für das Spendensiegel sollte die Gewährung öffentlicher Mittel nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine Einrichtung zertifiziert ist. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der an den LV geleisteten Zuwendungen richtet sich nach § 44 LHO und der dazu ergangenen VV. Ein Spendensiegel ist für dies Verfahren nicht erforderlich. Zu 16: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 17: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Nach Auskunft des LV ist Aufgabe der Tafeln das Sammeln von Lebensmitteln und deren Weiter- gabe an Bedürftige. Nach den Tafelgrundsätzen dürfen Zukäufe nicht getätigt werden. Es ist nicht bekannt, dass Tafeln Lebensmittel verkaufen. Sie müssen jedoch ihre Ausgaben decken (z. B. Miet- und Kraftfahrzeugkosten) und erwarten dafür von ihren Kunden einen kleinen Kostenbeitrag. Die Erhebung erfolgt unterschiedlich, z. B. für den Erwachsenen 1 Euro, je Kind 50 Cent, max. 3 Euro. Es ist bekannt, dass im süddeutschen Raum teilweise die angebotenen Lebensmittel mit Preisen ausgezeichnet werden, die aber wiederum symbolisch sind. Mit diesem Verfahren soll den Kunden das Gefühl des Einkaufens vermittelt werden. Ob diese Praxis auch in Niedersachsen ge- übt wird, ist der Landesregierung nicht bekannt. Cornelia Rundt (Ausgegeben am 18.11.2014) Drucksache 17/2340 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2121 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 02.10.2014 Tafeln in Niedersachsen Antwort der Landesregierung